Verordnung, betreffend die Einberufung des
Deutschen Parlaments zur 88ten Tagung.
Verordnet am 15.04.2025, im Namen des Deutschen Reiches.
In Kraft getreten am 25.04.2025 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:
Nr. 1
Gemäß Artikel 12 der Reichsverfassung wird der Volks-Reichstag bis zum 10. Mai des Jahres 2025 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke wird der Bundesrath beauftragt, alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.
Verordnet zu Berlin, den 15. April 2025
Reichsgesetzblatt „RGBl-2504152-Nr1-Verordnung-VRT88-Einberufung“ Amtsschrift
Reichsgesetzblatt „RGBl-2504152-Nr1-Verordnung-VRT88-Einberufung“_D
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Hinweis zu bisherigen Einberufungen: Alle Verordnungen des Volks-Reichstages wurden bisher nur unter folgender Adresse veröffentlicht: https://deutscher-reichsanzeiger.de/amtsblatt/