Verordnung, betreffend männliche und weiblich Form
verordnet am 27.05.2014, im Namen des Deutschen Reiches
In Kraft gesetzt am 12.07.2014 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:
Nr. 22
§ 1.
Soweit in Gesetzen, Erlassen, Verordnungen und Vorschriften hinsichtlich der Bezeichnung von Ämtern oder Funktionen die männliche Form verwendet wird, geschieht dies zur textlichen Vereinfachung und bezieht auch die weibliche Form ein. Weibliche Amts- bzw. Funktionsträgerinnen können die Amts- bzw. Funktionsbezeichnung in der weiblichen Form führen.
§ 2.
Diese Verordnung tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.
Reichsgesetzblatt „RGBl-1405271-Nr22-Verordnung-maennliche-weibliche-Form“ Amtsschrift
Reichsgesetzblatt „RGBl-1405271-Nr22-Verordnung-maennliche-weibliche-Form“_D