Warnung vor verantwortungslosen Protagonisten vom ewigen Bund

Sie nennen es Restauration 2030 – Ich nenne es die totale Unterwerfung verantwortungsloser Protagonisten gegen den Ewigen Bund der deutschen Völker.

Die „Erklärung an die deutsche Nation zur Restauration des deutschen Gesamtstaates ― 14 Punkte zur Sicherung der deutschen Zukunft.“ zu finden unter 2430.info beabsichtigt eine weitere Täuschung der Deutschen Völker: https://www.dramt.de/EwigerBund/2430-15-Erklaerung-und-Fussnote-Ewiger-Bund.png

Dies erinnert an die Methoden wie die damalige Revolution (1918-1919), die aus der neu gestalteten parlamentarischen Monarchie eine bis heute andauernde Fremdverwaltung erzwangen. Mit der Anerkennung des Versailler Diktates vom Juni 1919 durfte die fremdgesteuerte Parteien-Revolution, im August 1919 eine Weimarer Republik mit einer Weimarer Verfassung einrichten, die durch die fremdgesteuerte Parteien-BRD in Kraft gehalten wird.
Da sich das Grundgesetz  aus der Existenz und Anerkennung (GG Artikel 140) der Weimarer Verfassung ableitet, ist die Aussage richtig, wenn gesagt wird – „das Grundgesetz ist die Verfassung„.

Aus dieser Erklärung der Protagonisten entstehen Fragen, die zum „26.06.2026“ über das amtliche Mitteilungsverzeichnis „Deutsche Reichsanzeiger“ ans Licht gebracht werden.

Fragen an die Damen und Herren des ewigen Bundes, der Bismarcktreuen, des Vaterländischen Hilfsdienst, usw.:

Wer hat euch legitimiert, für die deutschen Völker so zu entscheiden?

(Siehe: StGB § 3. https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/strafgesetzbuch/)

(Siehe: Artikel 74 der Verfassung: https://www.verfassung-deutschland.de/#Artikel74)

Warum gerade 2030 und nicht schon 2008, denn ewig gilt der Bund?

Warum nicht schon seit dem 29. Mai 2008, an dem der Bunderath reaktiviert wurde, der über die 18 Jahre von über 400 Reichs- und Staatsangehörige begleitet wurde?

Siehe: https://www.bundesrath.de/)

(Siehe: Artikel 5 der Verfassung: https://www.verfassung-deutschland.de/#Artikel5)

Warum wird der echte Bundesrath negiert, der sich aus Reichs- und Staatsangehörigen souveräner Frauen und Männer reaktivierte, die in über 100 Plenartagungen die wichtigsten institutionellen Organe einrichteten konnten?

(Siehe: Reichsgesetzblatt: https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/)

Warum mit den Bundesfürsten, die in den 20iger Jahren in Saus und Braus leben konnten, während auf den Straßen Millionen von Kindern und Frauen verhungerten?

Warum mit den Bundesfürsten, die während des ersten Weltkrieges und in den Jahren danach bis heute in die Neuzeit, ihren Prunk und Reichtum erhalten durften und bestimmt nicht dafür genutzt haben, um Deutschland wieder souverän werden zu lassen?

Warum wird ein Parlamentarisierungserlaß, der am 30. September 1918 noch nicht in Kraft gesetzt war, als Argument einer Legitimation für den preußischen vaterländische Hilfsdienst?
(Siehe Artikel 5 und Artikel 17 der Reichsverfassung zum Stand 16. April 1871)

Der deutsche Gesamtstaat in Europa ist Deutschland, warum wird Deutschland gemieden?
(Siehe die Artikel 3, 33,41,47 der Reichsverfassung)

(Siehe: Artikel 3 der Verfassung: https://www.verfassung-deutschland.de/#Artikel3)

Nachfolgend die Belichtung dieser verantwortungslosen Erklärung #2430

Es ist zu vermuten, daß diese die geplante Revolution von oben sein soll und zwingend ans Licht der Wahrheit gehört. Die Verantwortlichen, deren Namen uns bekannt ist, sollten sich zu ihrem eigenen Schutz, mehr mit der Reichsverfassung, z.B. Artikel 74 und dem StGB beschäftigen.

Zu 1. Absatz 2: Der Staatsumsturz vom 09. November 1918, wurde von den Bundesfürsten, trotz der finanziellen und weltpolitischen Machtstellung, nicht unterbunden oder „zur Pflege der Wohlfahrt des Deutschen Volkes“ nicht wie in der Präambel eingehalten, sondern historisch belegt nur zum Eigennutz aller großen Fürstenhäuser und deren Vasallen.

Zu 1 Absatz 4: Die Verfassung zum 28.10.1918 (letztes entscheidendes Änderungsdatum) war zu keiner Zeit außer Kraft, sie konnte von den nachfolgenden Unternehmungen jedoch nie angewandt werden, da dafür die staatliche Legitimation fehlten und von den Alliierten auch beabsichtigt war. In Artikel 178 der WRV, wurde die echte deutsche Reichsverfassung nur aufgehoben, jedoch nicht außer Kraft gesetzt. Die oberste Verfassungsordnung blieb gemäß dem ewigen Bund bis in die Neuzeit erhalten.

Hier geht es nicht nur um die Wiederauferstehung deutscher Staatlichkeit, sondern der Aktivierung und Anwendung der Reichsgesetzgebung für dieses Bundesgebiet, im Sinne der Konkurrierenden Gesetzgebung.

(Siehe Artikel 2 der Verfassung: https://www.verfassung-deutschland.de/#Artikel2)

Zitat: „Innerhalb dieses Bundesgebietes übt das Reich das Recht der Gesetzgebung nach Maßgabe des Inhalts dieser Verfassung und mit der Wirkung aus, daß die Reichsgesetze den Landesgesetzen vorgehen.“ Die Aufgabe die uns seit Jahren offenkundig mitgeteilt wird und immer bestand. Zitat: „Das Deutsche Reichs existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings mangels Gesamtstaat mangels Organisationen, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.“

Diese Aufgabe können nur Reichs- und Staatsangehörige ausführen, die durch gesetzliche Vorschriften, rechtsfähig und auch handlungsfähig wurden. Einige der Verantwortlich aus den betreffenden Gruppen, wissen daß es den Bundesrath als Bundessouverän gibt, der mit dem 29. Mai 2026 seit 18 Jahre handlungsfähig ist.

Zu 2: Hier wird eindeutig Verfassungshochverrat und Vortäuschung betrieben!

Deutschland im Deutschen Reich, ist seit dem 29. Mai 2008 durch die Reaktivierung des Bundesrathes in Bezug zum Aufbau Deutschlands handlungsfähig und bezieht diese Pflicht und das Recht aus dem Ermächtigungsgesetz Gesetzblatt 327 Jahrgang 1914.
Mit dem 23. Mai 2009 wurde der Reichstag durch Reichs- und Staatsangehörige proklamiert und im Laufe der kommende Monat handlungsfähig eingerichtet. Das nötige Gesetz ist im Reichsanzeiger zu finden unter und wurde gemäß Artikel 5 der Verfassung in Kraft gesetzt:

(Siehe: https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl-1005232-nr7-uebergangsgesetz/)

(Siehe: Artikel 5 der Verfassung: https://www.verfassung-deutschland.de/#Artikel5)

Mit diesem Übergangsgesetz wurden alle zentralen Organe der Reichsverfassung wieder hergestellt und handlungsfähig eingerichtet.

Zu 3: Hier wird ein Rechtsstand vorgetäuscht der gesetzlich noch nicht beschlossen war. Auch spielt der Gebietsstand im Sinne dieser Täuschung keine Rolle. Dieser Punkt ist ein gefährliches Täuschungsmanöver und sollte nicht mit irgendwelchen Vermutungen eines von Bänkern gesteuerten US-Präsidenten in Verbindung gebracht werden.

Zu 5 Absatz 1: Das Preußische Gesetz über den Belagerungszustand,…..

(Siehe: https://verfassung-deutschland.de/belagerungsgesetz-1851.htm)

wäre eventuell in Kraft getreten, wenn die reichsrechtliche und auch bundesstaatrechtlich Ordnung in Kraft geblieben wäre. Jedoch hatte die Revolution andere oktroyierte Pläne. So wurde aus dem Ewigen Bund mit seinen Bundesstaaten, durch die Duldung der Fürsten eine Republik mit Ländern. Zusätzlich ist noch nicht geklärt ob das betreffende Gesetz nur für das Preußische Königreich galt oder auch für den Bundesstaat Preußen mit den okkupierten Gebieten, z.B. Frankfurt, Hannover usw. Die Bundesstaaten Bayern und Württemberg hatten einen Sonderstatus.

Zu 5 Absatz 3: Die Aussage zum Deutschen Kaiser entbehrt jeglicher ehrlichen Absicht und Vernunft. So lese man genau den Artikel 11 der Verfassung und ganz besonders den, der seit dem 28. Oktober 1918 gilt.

(Siehe: https://www.verfassung-deutschland.de/#Artikel11)

Die hier beschriebenen Rechte obliegen unmißverständlich dem Präsidium des Bundes. Nur dem König von Preußen steht es zu, den Namen Deutscher Kaiser zu führen. Da es keinen König von Preußen des Bundesstaat Preußen mit einem preußischen Volk gibt, sind preußische Hegemoniewünsche fehl am Platz. Damit diese Bundesstaaten wieder handlungsfähig werden, hat der Gesetzgeber folgendes beschlossen:

(Siehe: https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl-1801141-nr04-gesetz-betreffend-die-wiederherstellung-der-bundesstaaten/)
Dieses Gesetz gibt es seit dem Jahr 2018.

Zu 6: Wunschdenken und Obrigkeitsunterwerfung sind der größte Feind des Ewigen Bundes und der freien Deutschen Völker. Dieser gesamte Absatz ist eine Schande, denn der genannte „Georg Friedrich von Preußen“ führt KEINEN Titel „Prinz“, sondern es ist eine Unternehmensbezeichnung, wie bei allen gleichgesinnten deutschen Bundesfürsten auch.

Zu 7: Nun wird es gesetzeswidrig und gefährlich, denn die Planer solcher Pässe und Ausweise sind so staatenlos, rechtlos und handlungsunfähig, wie jeder Migrant der einen deutschen Pass mit sich führt. Den Zustand des Vereinigten Wirtschaftsgebietes bezeichnet die Bar-Gilde Vermutung und als unter Betreuung stehend.

Es empfiehlt sich dringend Artikel 4 der Verfassung

(Siehe: https://www.verfassung-deutschland.de/#Artikel4)

zu studieren, und die Legitimation dort einzuholen wo es möglich ist und schon besteht.

(Siehe auch: https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl-1604041-nr10-vermarktung-illegaler-urkunden/)
(Siehe auch ab § 267 StGB: https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/strafgesetzbuch/

Zu 8: Hier erübrigt sich jegliche Erklärung einzig und allein gelten die gültigen und geltenden Gesetze des Deutschen Reiches, gemäß der konkurrierenden Gesetzgebung.

(Siehe: https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl-2111091-nr14-gesetz-betreffend-die-ausserkraftsetzung-des-gesetzes-ueber-den-vaterlaendischen-hilfsdienst-vom-05-dezember-1916/)

Gründe für dieses Gesetz, war die erkennbare steigende Gewaltbereitschaft besonders aus den preußischen Gebieten gegen derzeitige Aufsichtsorgane und Fremdländischer Bevölkerungsklassen.

Zu 10: Die Anwendung des Organs Bundesrat ohne „h“ mag möglich sein, den gibt es schon bei der BRD, der wahre Bundessouverän nannte sich schon zu Zeiten des Norddeutschen Bundes „Bundesrath“ mit h und war bis zur Revolution der echte Bundessouverän. Dieser setzte sich NICHT durch die Bundesfürsten zusammen, sondern durch deren Bevollmächtigten. Gibt es keine Bundesfürsten, gilt das Selbstermächtigungsrecht, wenn die dafür nötigen Gesetze und Vorschriften eingehalten werden.

Zu 11 Absatz 2: Die Rückkehr der Bundesfürsten ist nur möglich, wenn es die Bundesstaaten und die dafür notwendigen Staatsangehörigen gibt.  Seit 2008 erhält jeder Antragsteller die Angehörigkeit zu seinem Bundesstaat, die Reichsangehörigkeit zum Deutschen Reich und die deutsche Staatsangehörigkeit zum Nationalstaat Deutschland.  Dies wird geregelt und überwacht durch das Reichsamt des Innern, das es auch schon im Dezember 1879 gab.

Zu den Bundesfürsten gilt folgendes Gesetz.
(Siehe: https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl-1703181-nr12-gesetz-gleichstellung-aller-rusta-angehoerigen/

Zu 12: Zur Ausstellung eines solchen Dokumentes ist der Nachweis des Besitzes der Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat zu erbringen. Personen ohne gültiges Ausweisdokument sind gemäß den dafür gültigen Rechtsvorschriften als Ausländer zu behandeln.
Nur so wir die Ordnung glaubhaft, jedoch nur mit Zustimmung der gesetzgebenden Organe „Bundesrath und Reichstag“.

Zu 14: Die deutsche Zukunft beginnt mit Ehrlichkeit, Unbestechlichkeit, Selbstbewußtheit, Gleichheit auch vor dem Gesetz, Recht bleibt Recht und die einzig gesetzliche Währung ist die Mark.

Die neue Zeit begann am 29. Mai 2008 die Tür war immer offen, die Brücke die zum Deutschen Reich ist seit 16 Jahre begehbar, gehen muß jeder selbst. Wer weiterhin sich als Vasall seinem Fürsten unterwerfen möchte, dem es egal war wieviel Millionen Deutsche sinnlos geopfert wurden, der darf im ewigen Bundesarbeitslager weiter verbleiben.

 

Nochmal

Artikel 11 und 19, so auch 17 der Reichsverfassung
Stand 28. Oktober 1918

Der Parlamentarisierungserlaß trat erst am 28.10.1918 in Kraft, da vor dem Gesetzesbeschluß gemäß Artikel 5, der Artikel 17 gilt und für die Gültigkeit die Gegenzeichnung des Reichskanzlers nötig ist.

Artikel 11

Das Präsidium des Bundes steht dem Könige von Preußen zu, welcher den Namen Deutscher Kaiser führt. Der Kaiser (Subjekt: Präsidium des Bundes) hat das Reich völkerrechtlich zu vertreten, im Namen des Reichs Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, Bündnisse und andere Verträge mit fremden Staaten einzugehen, Gesandte zu beglaubigen und zu empfangen.

Zur Erklärung des Krieges im Namen des Reichs ist die Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags erforderlich.

Friedensverträge sowie diejenigen Verträge mit fremden Staaten, welche sich auf Gegenstände der Reichsgesetzgebung beziehen, bedürfen der Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags.

Hinweis hierzu:
Der Bundesrath wurde am 29.Mai 2008 reaktiviert
Der Reichstag wurde am 23. Mai 2009 proklamiert und reaktiviert
Siehe https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/ (Amtliches Gesetzblatt)

 

Artikel 19

Wenn Bundesglieder ihre verfassungsmäßigen Bundespflichten nicht erfüllen, können sie dazu im Wege der Exekution angehalten werden. Diese Exekution ist vom Bundesrathe zu beschließen und vom Kaiser (Subjekt: Präsidium des Bundes) zu vollstrecken.

Hinweis hierzu:
Die Bundesglieder sind die Bundesstaaten, die sich durch den Hochverrat der Bundesfürsten als Länder (Volks-Freistaat usw.) umgestaltet und somit selbst der Verfassung entzogen haben.
Somit hat sich jeder Bundesstaat an die gültigen Gesetz des Bundesraths und Reichstags zu halten. Wer dieses negiert verstößt gegen Artikel 19 der Reichsverfassung, Stand 16.04.1871.

Zusammengestellt durch den im Jahr 2011 ernannten Staatssekretär des Innern, zum 26. Juni 2026




Reichsbürgeraufklärung

Sehr wichtig für die Menschen, die den Unterschied zwischen Reichsbürgern und Reichs- und Staatsangehörigen nicht sofort erkennen können.

Kurzfassung: Ab 2008 warnen und distanzieren wir uns offenkundig von Reichsbürgern, deren Verschwörungstheorien, Handlungen und Unterstellungen, denn wir sind Reichs- und Staatsangehörige nach dem RuStaG 1913.

Deshalb gibt es auch bei uns den Reichspranger
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/?s=Reichsbürger

Haß, Neid, Rufmord, Kriminalisierung, Rassismus, das ist das Werk der öffentlichen Meinung und aller Parteien sowie NGOs, denn wer braucht schon Deutsche, die nicht in den Krieg ziehen, um die Heimath zu verteidigen, die jedoch mutig genug sind und den „Staat BRD“ mit dem Staatenschlüssel „Null-Null-Null“ ein paar existenzielle Frage zu stellen. Laut den Trollen des Systems ist ein Reichsbürger, gleichzusetzen mit Neonazis und Rechtsradikale, da alle drei Bewegungen die BRD als Staat nicht anerkennen wollen.
Wie kann man einen Staat anerkennen, der kein Staat ist?
Wie kann man gegen etwas sein, das es nicht gibt?
Nachfolgen die Gesetzessammlungen zu allen relevanten Gesetzen aus Nazideutschland und dem heutigen Rechtsnachfolger:

Weiter geht es nun mit Fakten der Neuzeit

https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/?s=Reichsbürger
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/staatsverleugner-und-reichsbuerger/
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/warnung-vor-weiteren-taeuschern-kriminellen-und-verfassungshochverraetern/
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl-1703231-nr13-ueberleitungsgesetz-umgang-mit-waffen/

Zum Thema Staatenlos
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/urkunde-des-erwachens-auch-staatenlose-koennen-staatsangehoerige-werden/
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rechts-und-geschaeftsfaehigkeit-von-reichs-und-staatsangehoerigen/

Auch einen Film haben wir dazu.
https://www.dramt.de/lehrfilme/Zum-Thema–Reichsbuerger.mp4

Einiges mehr zu finden unter:
https://www.nationalstaat-deutschland.de/einheit/legitimation-der-institutionalisierten-reichsorgane/
https://rabestte.reichsamt.info
https://rabestte.reichsamt.info/wie-erkennen-wir-den-wahren-volksverraeter/
https://rabestte.reichsamt.info/amtliche-mitteilung-zu-gemeindegruendungen-gelber-schein-falschbeurkundungen-verfassungsinitiativen-und-taeuschern/

Bitte bewahrt Ruhe, denn mit Besonnenheit, Klarheit und absoluten Vertrauen, werden wir diesen Sturm aus sicherer und geschützter Position überstehen.

Bevor wir uns mit der Lösung beschäftigen, schauen wir uns die Reichsbürgergesetze vom Vorgänger der BRD an.

Die Lösung ist die echte Reichs- und Staatsangehörigkeit

https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/die-loesung-ist-die-echte-reichs-und-staatsangehoerigkeit-gemaess-rustag-1913/

und das Verständnis unserer 13 Schritte in die Heimath der Deutschen

Das einzig wahre und legitime Staatsangehörigkeitgesetz zu Deutschland

https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rustag-1913/

Und nur darum geht es, denn wir müssen im richtigen Personenstandsregister registriert sein.

https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/personenstandsregister-deutschland/

Wie erkennt und fühlt der Deutsche die Heimat seiner Ahnen

https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/wie-erkennt-und-fuehlt-der-deutsche-die-heimat-seiner-vorfahren-und-seiner-wurzel/

Von der Maas bis an die Memel, von der Etsch bis an den Belt…..

Der Beitrag Reichsbürgeraufklärung erschien zuerst auf Deutscher Reichanzeiger.

Erhard Lorenz, Staatssekretär des Innern, den 02.06.2026.




Beschlüsse der 127ten Plenartagung des Bundesrathes vom 11. Oktober 2025

Rechtskräftige Beschlüsse durch Veröffentlichung am 20ten Tag des 10ten Monats im Jahre 2025.

Der Bundesrath setzt sich aktuell aus
  24 aktive Bevollmächtigte von 72 möglichen Bevollmächtigten zusammen;
215 mittelfristig mitwirkend als Bevollmächtigte;
288 bisher gesamt mitwirkende Bevollmächtigte.


Folgende Beschlüsse wurden abgestimmt

B 02) Zustimmung der aktiven Bevollmächtigten des Bundesrathes;
B 03) Abstimmung zur Verabschiedung von drei Bevollmächtigten des Bundesrathes (D.L, M.L. und M.M.);
B 04) Beschluß zum RGBl-2509231-Nr5-Erlass-Reichs-Notarkammer;
B 05) Beschluß zum RGBl-2509291-Nr6-Gesetz-Staatshaftung;
B 06) Beschluß zum RGBl-210031-Nr7-Aenderungsgesetz-betreffend-dem-Strafgesetzbuch;
B 07) Beschluß zum RGBl-2510061-Nr8-Reichsnotariatsordnung;
B 08) Beschluß der Ernennung von Herrn U.J. als Senatspräsident am Deutschen Gerichtshof.


Der Volks-Reichstag setzt sich aktuell aus
  21 aktive Delegierte, von 580 möglichen Delegierten zusammen;
178 dauerhaft geführte Delegierte;
278 mittelfristig mitwirkend als Delegierte;
476 gesamt mitwirkende Delegierte.


Bestätigt und veröffentlicht durch das Bundes- und Reichspräsidium, Stand 11.10.2025.




RGBl-2509251 Bekanntmachung Einberufung des Bundesrathes zur 127ten Tagung

Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des
Bundesrathes zur 127ten Plenartagung.

Einberufen am 25.09.2025, im Namen des Deutschen Reiches.

In Kraft getreten am 27.09.2025 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes gemäß Hausordnung, was folgt:

 

Gemäß Artikel 14 der Reichsverfassung hat sich der Bundesrath bis spätestens zum 11. Oktober des Jahres 2025 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt, alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Berlin, den 25. September 2025

Reichsgesetzblatt “RGBl-2509251-Bekanntmachung-BR127-Einberufung” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt „RGBl-2509251-Bekanntmachung-BR127-Einberufung“_D

Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF – diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren – Schrift wird installiert.

 




RGBl-2507111-Nr4 Verordnung der Geschäftsordnung des Sondergerichts beim DeGeHo

Verordnung, betreffend der Geschäftsordnung des
Sondergerichts beim Deutschen Gerichtshof.

Verordnet am 11.07.2025, im Namen des Deutschen Reiches.

In Kraft gesetzt am 12.07.2025 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes, was folgt:


Nr. 4

Der Bundesrath hat auf Grund §. 3. des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesraths zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 04. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgendes Gesetz beschlossen.

Nur im Geltungsbereich des Sondergerichtes, werden Formulierung der BRD-Richtlinien soweit übernommen, daß gegen die Straftäter der BRD-Unternehmungen aus allen Funktionsebenen der sogenannten Behörden entschieden und geurteilt werden kann.

(1) Im Verfahren vor dem Sondergericht können bei Vergehen auf schriftlichen Antrag der Reichsanwaltschaft die Rechtsfolgen der Tat durch schriftlichen Strafbefehl ohne Hauptverhandlung festgesetzt werden. Die Reichsanwaltschaft stellt diesen Antrag, wenn sie nach dem Ergebnis der Ermittlungen eine Hauptverhandlung nicht für erforderlich erachtet. Der Antrag ist auf bestimmte Rechtsfolgen zu richten. Durch ihn wird die öffentliche Klage erhoben.

(2) Durch Strafbefehl dürfen nur die folgenden Rechtsfolgen der Tat, allein oder nebeneinander, festgesetzt werden:

  1. Geldstrafe, Verwarnung mit Strafvorbehalt, Fahrverbot, Einziehung, Vernichtung, Unbrauchbarmachung, Bekanntgabe der Verurteilung und Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung,
  1. Entziehung der Fahrerlaubnis, bei der die Sperre nicht mehr als zwei Jahre beträgt,

2a. Verbot des Haltens oder Betreuens von sowie des Handels oder des sonstigen berufsmäßigen Umgangs mit Tieren jeder oder einer bestimmten Art für die Dauer von einem Jahr bis zu drei Jahren sowie

  1. Absehen von Strafe.

(3) Der vorherigen Anhörung des Angeschuldigten durch das Gericht (§ 33 Abs. 3) bedarf es nicht.

(4) Erachtet das Sondergericht den Angeschuldigten nicht für hinreichend verdächtig, so lehnt er den Erlaß eines Strafbefehls ab. Die Entscheidung steht dem Beschluß gleich, durch den die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt worden ist.

In den zur Zuständigkeit kann durch schriftlichen Strafbefehl des Sondergerichts ohne vorgängige Verhandlung eine Strafe festgesetzt werden, wenn die Reichsanwaltschaft schriftlich hierauf anträgt. Durch einen Strafbefehl darf jedoch keine andere Strafe als Geldstrafe von höchstens 75.000,00 Mark festgesetzt werden. (Beispiel: 50 Tagessätze a 1500.00 Mark (9.450,00 €) = 75.000,00 Mark und entspricht 472.500,00 €, Umrechnungsjahr  1914.

(5) Das Sondergericht hat dem Antrag der Reichsanwaltschaft zu entsprechen. Das Strafbefehlsverfahren ist ein Verfahren vor dem Sondergericht, in welchem die Geldstrafe ohne Hauptverhandlung entschieden wird.

(6) Wenn über die Auslegung eines Strafurteils oder über die Berechnung der erkannten Strafe Zweifel entstehen, oder wenn Einwendungen gegen die Zulässigkeit der Strafvollstreckung erhoben werden, so ist die Entscheidung des Gerichts herbeizuführen. Dasselbe gilt, wenn Einwendungen gegen die Ablehnung eines Antrags auf Aufschub der Strafvollstreckung erhoben werden.

Der Fortgang der Vollstreckung wird hierdurch nicht gehemmt; das Gericht kann jedoch einen Aufschub oder eine Unterbrechung der Vollstreckung anordnen.

(7) Die Geldstrafe wird in Tagessätzen verhängt. Sie beträgt mindestens 5 und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens 360 volle Tagessätze.

  1. Die Höhe eines Tagessatzes bestimmt das Gericht unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters. Dabei geht es in der Regel von dem Nettoeinkommen aus, das der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte. Es achtet dabei ferner darauf, dass dem Täter mindestens das zum Leben unerlässliche Minimum seines Einkommens verbleibt. Ein Tagessatz wird auf mindestens 150,00 Mark und höchstens 6.000,00 Mark festgesetzt.
  1. Die Einkünfte des Täters, sein Vermögen und andere Grundlagen für die Bemessung eines Tagessatzes können geschätzt werden.
  1. In der Entscheidung werden Zahl und Höhe der Tagessätze angegeben. Als Umrechnung dient der Realwert aus dem Jahr 1914 (vor dem WK), der von der Deutschen Bank offiziell vertreten wird. Siehe https://inflationhistory.com/
    Beispiel 1: 1.000,00 Mark (Goldmark) sind 6.300,00 €, Stand 1914.
    Beispiel 2: 1.000,00 Mark sind 511,29 € Stand 2023.

(8) Ein Strafbefehl muß außer der Festsetzung der Strafe die strafbare Handlung und die Beweismittel bezeichnen. Auch die Eröffnung, daß er vollstreckbar wird, da dem Straftäter keine Rechtsmittel zusteht.

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Bei Urkundefälschung wie z.B. die Verwendung von „deutsch“ als Staatsangehörigkeit für Reichs- und Staatsangehörige, gilt:

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

  1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,
  2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,
  3. durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder
  4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht.

(4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

(5) Die Geldstrafe wird in Tagessätzen verhängt. Sie beträgt mindestens 91 höchstens 360 volle Tagessätze. Die Höhe eines Tagessatzes sind mindestens 150,00 Mark höchstens 830,00 Mark (150 Mark = 945,00 € und 830,00 Mark = 5.229,00 €, Stand 1914)

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Bei Volksverhetzung, wie z.B. die Verwendung des Begriffs „Reichsbürger gegen Reichs- und Staatsangehörige, gilt:

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

  1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Haß aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
  2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. einen Inhalt verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einer Person unter achtzehn Jahren einen Inhalt anbietet, überlässt oder zugänglich macht, der
  2. a) zum Haß gegen eine in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstachelt,
  3. b) zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen in Buchstabe a genannte Personen oder Personenmehrheiten auffordert oder
  4. c) die Menschenwürde von in Buchstabe a genannten Personen oder Personenmehrheiten dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden oder
  1. einen in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalt herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diesen ein- oder auszuführen, um ihn im Sinne der Nummer 1 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.

(5) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Handlung der in den §§ 6 bis 12 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art gegen eine der in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Personenmehrheiten oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer dieser Personenmehrheiten öffentlich oder in einer Versammlung in einer Weise billigt, leugnet oder gröblich verharmlost, die geeignet ist, zu Haß oder Gewalt gegen eine solche Person oder Personenmehrheit aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören.

Ein Tagessatz ist eine Maßeinheit zur Berechnung einer Geldstrafe im deutschen Strafrecht. Sie setzt sich aus der Anzahl der Tagessätze und der Höhe eines einzelnen Tagessatzes zusammen. Die Anzahl der Tagessätze wird nach der Schwere der Tat bemessen, während die Höhe des Tagessatzes die wirtschaftlichen Verhältnisse des Verurteilten berücksichtigt, wobei ein Tagessatz in etwa einem Dreißigstel des monatlichen Nettoeinkommens entspricht.

(5) Die Geldstrafe wird in Tagessätzen verhängt. Sie beträgt mindestens 91 höchstens 360 volle Tagessätze. Die Höhe eines Tagessatzes sind mindestens 150,00 Mark höchstens 830,00 Mark (150 Mark = 945,00 € und 830,00 Mark = 5.229,00 €, Stand 1914) 

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Bei Vorteilsnahme, gilt: 

(1) Ein Amtsträger, ein Europäischer Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) 1. Ein Richter, Mitglied eines Gerichts der Europäischen Union oder Schiedsrichter, der einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, daß er eine richterliche Handlung vorgenommen hat oder künftig vornehme, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

2. Der Versuch ist strafbar.

(5) Die Geldstrafe wird in Tagessätzen verhängt. Sie beträgt mindestens 50 höchstens 360 volle Tagessätze. Die Höhe eines Tagessatzes sind mindestens 100,00 Mark höchstens 600,00 Mark (150 Mark = 945,00 € und 600,00 Mark = 3.780,00 €, Stand 1914)

Strafen in Mark
150,00 Mark =      945,00 €
300,00 Mark =   1.890,00 €
600,00 Mark =   3.780,00 €
1.000,00 Mark =   6.300,00 €
1.500,00 Mark =   9.450,00 €
3.000,00 Mark = 18.900,00 € (Urkundenfälschung, Nachteilzufügung)
4.761,90 Mark = 30.000,00 €
6.000,00 Mark = 37.800,00 € (Urkundenfälschung, Vermögensvorteil)

Erweiterungen der Straftaten und der Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte, sind zulässig.

Berlin, den 11. Juli 2025

Reichsgesetzblatt “RGBl-2507111-Nr4-GO-des-Sondergericht-beim-DeGeHo” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt „RGBl-2507111-Nr4-GO-des-Sondergericht-beim-DeGeHo“_D

 

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Hinweis zu bisherigen Einberufungen: Alle Bekanntmachungen des Bundesrathes bzw. Volks-Bundesrathes, wurde bisher nur unter folgender Adresse veröffentlicht: https://deutscher-reichsanzeiger.de/amtsblatt/




RGBl-2507041 Bekanntmachung Einberufung des Bundesrathes zur 126ten Tagung

Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des
Bundesrathes zur 126ten Plenartagung.

Einberufen am 04.07.2025, im Namen des Deutschen Reiches.

In Kraft getreten am 09.07.2025 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes gemäß Hausordnung, was folgt:

 

Gemäß Artikel 14 der Reichsverfassung hat sich der Bundesrath bis spätestens zum 12. Juli des Jahres 2025 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt, alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Berlin, den 04. Juli 2025

Reichsgesetzblatt “RGBl-2507041-Bekanntmachung-BR126-Einberufung” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt „RGBl-2507041-Bekanntmachung-BR126-Einberufung“_D

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Depesche an die Regierung Rußland – russische Föderation am 29.05.2025

Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unser Geschäfts-/Aktenzeichen Datum
Bundes- / Reichspräsidium RUSSD-0104-PS-025 10.05.2025 / 23.05.2025
Betrifft: Depesche an die Regierung Rußland – russische Föderation, bezüglich hoheitlicher Befugnis und völkerrechtlicher Hilfe bei der Wiederherstellung des Deutschen Reiches.   

Seiner Exzellenz dem Präsidenten Rußland – russische Föderation
Herrn Wladimir Wladimirowitsch Putin
23, Ulitsa Ilyinka

103132, Moscow, Russia

 

Berlin, den 29. Mai 2025

Betrifft: Depesche an den Präsidenten Rußland – russische Föderation, bezüglich hoheitlicher Befugnis und völkerrechtlicher Hilfe bei der Wiederherstellung des Deutschen Reiches.   

 

Sehr verehrter Herr Präsident Wladimir Wladimirowitsch Putin,

um dem Frieden der Welt und der engen Verbundenheit zwischen dem Deutschen Volk und den russischen Völkern zu dienen, haben wir uns als verfassungsorientierte und souverän handelnde Reichsleitung, ohne jegliche Verpflichtung zu irgendeinem Land, einer Partei, einer Loge oder sonstiger Mechanismen wie Bilderberger, Atlantikbrücke, UN oder der EU gebildet, um dem ewigen Bund mit dem Namen Deutsches Reich, zur Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands zu verhelfen.

Über die letzten Jahre ist uns deutlich gemacht geworden, daß der entscheidende Schritt, wieder als gleichberechtigtes Glied im großen Staatenbund souveräner Staaten mitwirken zu können, ohne die Hilfe Rußlands schier unmöglich erscheint. Über die Situation Deutschlands im Deutschen Reich und dem, was man heute als Europa bezeichnet, müssen wir keine weiteren Worte verlieren. Nur eines ist sicher – ein Europa ohne ein souveränes Deutsches Reich wird weltpolitisch in einem Desaster ohnegleichen enden, was allerdings nicht unsere vorrangige Sorge sein soll.

WIR, die verfassungsgemäß eingerichtete und souverän handelnde Reichsleitung, bitten die Regierung von Rußland um die schnellstmögliche Einberufung einer konstituierenden Sitzung mit der Beteiligung einer Delegation hoher Amtsträger, um den anstehenden Aufgaben beider Staaten den nötigen, internationalen und nationalen Charakter zu garantieren. Bisher ist es uns nicht gelungen, eine ausreichend handlungsfähige Exekutive aufzubauen, um dem verfassungs- und staatsfeindlichen Treiben vieler Gruppierungen und Bewegungen Einhalt zu gebieten. WIR sehen es als unsere heilige und hoheitliche Pflicht an, Sie als einzig souveräne und tatsächlich nachweisliche Besatzungsmacht anzurufen, uns bei der nötigen Umprogrammierung, wenn nötig auch mit militärischen Maßnahmen zur Seite zu stehen. WIR bedürfen Ihrer Hilfe und erwarten diese Hilfe im Sinne einer zukünftigen freiheitlich engen Partnerschaft mit Rußland – russischen Föderation, im Sinne einer ewig anhaltenden russisch-deutschen Verbundenheit und im Sinne einer gesunden partnerschaftlichen Wirtschaft.

Worum geht es uns vorrangig in diesem Hilfegesuch?

Wir benötigen für die bestmögliche Herstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches, die Wiedereinrichtung der Grenzen, wie diese zum 31. Juli 1914 bestanden. Unsere derzeitigen Gesetze verbieten auf diesem Gebiet jegliche Parteien und politisch operierende, nicht staatlich zugelassene Organisationen, die definitiv unseren Bestrebungen entgegenwirken und ein Gelingen immer wieder unterminieren. Nachfolgend sind in den Grenzen Deutschlands (31.07.1914) freie Wahlen zu ermöglichen, damit das Bundes- und Reichspräsidium (derzeit Präsidialsenat) und der Reichstag (derzeit Volks-Reichstag) in Direktwahl gewählt werden können. Hierzu ist der Bundesrath mit den höchsten Amtsträgern besetzt. Die Entscheidung, ob die Bundesstaaten wieder einzelne Staatsregierungen erhalten, soll einer nachfolgenden und souverän handelnden Reichsleitung vorbehalten bleiben. Erstrangig gilt die Herstellung der Handlungsfähigkeit der Reichsleitung, die ihre Tätigkeit aus dem Präsidialamt auf dem Gelände vom Schloß Bellevue aufnehmen soll, um über diplomatische Beziehung, das Treiben eines Bundes, eines vereinigten Wirtschaftsgebietes mit der Bezeichnung Bundesrepublik Deutschland oder dem Gebilde eines vereinten Deutschlands, schnellstmöglich ein Ende zu bereiten. An dieser Stelle muss betont werden, daß die aktuelle Regierung des vereinten Deutschland gegen die Rechtsvorschriften verstößt, die zur Befreiung des Deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus erlassen wurden.

Nachfolgend unsere Legitimation und Neutralitätserklärung.

Die Verfassung und die Gesetze des Deutschen Reiches zum Stand 28. Oktober 1918 wurden nie außer Kraft gesetzt, gelten demgemäß fort und gehen den Gesetzen der auf dem Boden des Deutschen Reiches handelnden Unternehmungen, Nichtregierungsorganisationen, Alliierten – und fremd staatlichen Verwaltungsgesellschaften vor! Es ist unbestritten, daß das Deutsche Reich rechtsfähig ist und seit dem 23. Juni 2024 auch wieder ausreichend handlungsfähig, um die Staatsgeschäfte sukzessive aufzunehmen. Durch die Einrichtung der institutionellen Organe nach den Maßgaben der gültigen Verfassung des Deutschen Reiches, vollendet durch Ernennungen von Staatssekretären durch den Bundesrath (Bundessouverän), die Reaktivierung des Deutschen Parlamentes (Volks-Reichstag) und die Besetzung des Bundes- und Reichspräsidium mit dem Präsidialsenat, zu dem auch Sie werter Herr Putin gehören, erheben wir den Anspruch, die Staatsgeschäfte des Deutschen Reiches ab sofort selbst zu führen, und zwar in Übereinstimmung mit den geltenden Verträgen, die durch das souveräne Deutsche Reich ratifiziert wurden.

Völkerrechtliche und verbindliche Verträge

Zur Klarstellung und Vermeidung von Mißverständnissen:

  1. Die Reichsleitung des Deutschen Reiches erklärt hiermit die Einhaltung aller internationalen Verträge, die zwischen dem souveränen Deutschen Reich und anderen Staaten geschlossen wurden. Insbesondere verweisen wir auf Verträge wie der Vertrag von Brest Litowsk vom 03. März 1918 und die Haager Landkriegsordnung vom 18. Oktober 1907, und in Kraft getreten für das Deutsche Reich am 26. Januar 1910 (Reichsgesetzblatt RGBl. II, S. 375). Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, daß bisherige Verträge ohne Zustimmung der gesetzgebenden Organe gemäß der Reichsverfassung 1871 nicht anerkannt werden.
  1. Die Reichsleitung des Deutschen Reiches erklärt sich bereit, die Neutralität für das Deutsche Reich zu allen Ländern der Erde und in Folge dieser Erklärung mit den Siegermächten des 1ten und 2ten Weltkriegs einen zeitgemäßen Friedensvertrag auszuhandeln. Im allerhöchsten Auftrag des Deutschen Volkes erklärt die Reichsleitung des Deutschen Reiches, daß alle Handlungen des sogenannten vereinten Deutschlands, siehe Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12.09.1990, wie Waffenlieferungen, Waffenproduktionen, Waffenstationierungen, sowie die Einmischung in innerstaatliche und politischer Angelegenheiten anderer Völker und Nationalstaaten ausdrücklich ablehnt und bisher immer abgelehnt hat.
  1. Mit Bezug auf notwendige friedensvertragliche Regelungen haben wir mit Beendigung des Kriegszustands am 26. Juni 2011 (RGBl.1106013-Nr.09 Verordnung-Kriegszustand-Ende) ein klares Zeichen gesetzt. Mit den verbliebenen Streitkräften und Militärorganisationen der Alliierten (s. Punkt 2, oben), die zum jetzigen Zeitpunkt auf dem Territorium des Deutschen Reiches stationiert sind, sind Übergangsregelungen, die dem Frieden der Welt dienen, zu schaffen.
  1. Das Deutsche Reich erklärt ausdrücklich zu dem Zeitpunkt 23. Mai 2025 keiner militärischen Allianz anzugehören und in keinem Fall irgendeiner militärischen Allianz zu folgen, welche durch irgendeine staatliche Selbstverwaltung oder Fremdverwaltung auf dem Territorium des Deutschen Reiches zu irgendeiner Zeit nach dem 28. Oktober 1918 im Namen des Deutschen Volkes eingegangen wurde!

Reichsleitungsgeschäfte

Die Reichsleitungsgeschäfte im Deutschen Reich werden von der durch das echte Deutsche Volk zugestimmten Reichsleitung des Deutschen Reiches ausgeübt!

  1. Ab sofort haben sich alle auf dem Boden des Deutschen Reiches, in den Grenzen von 1914 befindlichen alliierten fremdstaatlicher Organisationen, nach der geltenden Vollverfassung zum Stand 28.10.1918 des Deutschen Reiches zu richten. Dies beinhaltet auch die tatsächlich geltenden Gesetze, Verordnungen und Erlasse, die mit dieser Reichsverfassung in Kraft sind.
  1. Insofern die Personen des vereinten Deutschlands (gem. Zwei-plus-Vier-Vertrag v. 12. September 1990) gegen die echte Deutsche Vollverfassung und die hoheitlichen Gesetze des Deutschen Reiches verstoßen, muß dies als terroristischer Akt bewertet werden. Die russische Regierung wird aufgefordert sofortige Maßnahmen zu ergreifen, bis hin zur Inhaftierung von einzelnen Personen, die geltendes Recht gemäß den Bestimmungen aus dem derzeitig geltenden Besatzungsstatut brechen, unter anderem SHAEF, SMAD, Kontrollratsgesetze.
  1. Ab sofort haben alle Alliierten die Pflicht, alle Tätigkeiten fremdstaatlicher Verwaltungen auf dem Territorium des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1914, welche gegen die Vollverfassung des Deutschen Reiches verstoßen, einzustellen.  Diese betrifft auch die tatsächliche geltende Gesetze, Verordnungen und Erlasse, die mit dieser Verfassung in Kraft sind. Jedweder Verstoß wird entsprechend der gültigen Gesetzeslage geahndet!

Diese Depesche ist gemäß Artikel 11 der Vollverfassung durch die gesetzgebenden Organe am 10. Mai 2025 beschlossen und verabschiedet worden. In Kraft getreten am 23. Mai 2025 nach Veröffentlichung im staatlichen Amtsblatt, dem Deutscher Reichsanzeiger.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Erhard Lorenz, Präsidialsenat und Staatssekretär des Innern
M.H., Staatssekretär für Heimathwesen

 




RGBl-2504291-Nr3-Änderungsgesetz zu Haftungssummen in Mark

Gesetz, betreffend die Abänderung der Haftungssumme
die in Mark angegeben sind.

Gegeben am 29.04.2025, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 23.05.2025 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Reichstages und Bundesrathes, was folgt:


Nr. 3

In nachfolgenden Gesetzen und Verordnungen des Deutschen Reiches sind die Haftungssummen in Mark, zu ändern.

Artikel 1.

Im RGBl-1111011-Nr26-Erlass-Privathaftung-der-BRD-Exekutive werden folgende Änderungen in § 1. durchgeführt:
a) 250.000,00 Mark in 75.000,00 Mark;
b) 1.500,00 Mark bleibt;

Artikel 2.

Im RGBl-1303131-Nr11-Gesetz-Zulassung-Notare wird in § 1. der Wert 250.000,00 auf 75.000,00 geändert.

Artikel 3.

Im RGBl-1303133-Nr12-Ge#etz-Zulassung-Makler wird in § 1. der Wert 250.000,00 auf 75.000,00 geändert.

Artikel 4.

Im RGBl-1304291-Nr16-Erlass-Ergaenzung-Privathaftung-Nr26 werden folgende Änderungen in § 1. durchgeführt:
a) 250.000,00 Mark in 75.000,00 Mark;
b) 1.500,00 Mark bleibt;

Artikel 5.

Im RGBl-1402071-Nr05-Gesetz-Zusatzbezeichnungspflicht wird in § 3. der Wert 250.000,00 auf  75.000,00 geändert.

Artikel 6.

Im RGBl-1403031-Nr07-Gesetz-Zulassung-Psychologen wird in § 1. der Wert 250.000,00 auf  75.000,00 geändert.

Artikel 7.

Im RGBl-1404011-Nr12-Gesetz-Behebung-der-Wohnungsnot werden folgende Änderungen in § 2. durchgeführt:
a) 250.000,00 Mark in 75.000,00 Mark;
b) 500.000,00 Mark in 150.000,00 Mark.

Artikel 8.

Im RGBl-1502261-Nr03-Gesetz-Zulassung-obere-Kommunalbeamte wird in § 1. der Wert 750.000,00 auf 75.000,00 geändert.

Artikel 9.

Im RGBl-1604041-Nr10-Vermarktung-illegaler-Urkunden wird in § 1. Absatz 1, der Wert 750.000,00 auf 75.000,00 geändert.

Artikel 10.

Im RGBl-1405251-Nr21-Gesetz-Staatsvertraege-mit-der-BRD wird in § 2. der Wert 250.000,00 auf  75.000,00 geändert.

Artikel 11.

Im RGBl-1212085-Nr21-Gesetz-Zulassung-Rechtspfleger wird in § 1. der Wert 250.000,00 auf  75.000,00 geändert.

Artikel 12.

Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Gegeben zu Berlin, den 16. April 2025

 

Reichsgesetzblatt “RGBl-2504291-Nr3-Aenderungsgesetz-zu-Haftungssummen-in-Mark” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt „RGBl-2504291-Nr3-Aenderungsgesetz-zu-Haftungssummen-in-Mark“_D

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Beschlüsse der 125ten Plenartagung des Bundesrathes vom 10. Mai 2025

Rechtskräftige Beschlüsse durch Veröffentlichung am 23ten Tag des 5ten Monats im Jahre 2025.

Der Bundesrath setzt sich aktuell aus
  27 aktive Bevollmächtigte von 72 möglichen Bevollmächtigten zusammen;
214 mittelfristig mitwirkend als Bevollmächtigte;
287 bisher gesamt mitwirkende Bevollmächtigte.


Folgende Beschlüsse wurden abgestimmt

B 02) Zustimmung der aktiven Bevollmächtigten des Bundesrathes;
B 03) Abstimmung der Depesche an Rußland;
B 04) Entbindung des Präsidenten Herrn H.K. aus seinem Amt im KDPMA;
B 05) Zustimmung zur Bewerbung von Herrn U. J. als Assessor beim DeGeHo;
B 06) Beschluß zum RGBl-2504161-Nr2-Gesetz-Notstand-des Deutschen Reiches;
B 07) Beschluß zum RGBl-2504291-Nr3-Aenderungsgesetz-zu-Haftungssummen-in-Mark;
B 08) Zustimmung zur 89. Tagung des Volks-Reichstages.


Der Volks-Reichstag setzt sich aktuell aus
  21 aktive Delegierte, von 580 möglichen Delegierten zusammen;
1798 dauerhaft geführte Delegierte;
278 mittelfristig mitwirkend als Delegierte;
476 gesamt mitwirkende Delegierte.


Bestätigt und veröffentlicht durch das Reichs- und Bundespräsidium, Stand 10.05.2025.




RGBl-2504152-Nr1-Verordnung Einberufung des Parlaments zur 88ten Tagung

Verordnung, betreffend die Einberufung des
Deutschen Parlaments zur 88ten Tagung.

Verordnet am 15.04.2025, im Namen des Deutschen Reiches.

In Kraft getreten am 25.04.2025 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 1

Gemäß Artikel 12 der Reichsverfassung wird der Volks-Reichstag bis zum 10. Mai des Jahres 2025 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke wird der Bundesrath beauftragt, alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Verordnet zu Berlin, den 15. April 2025

Reichsgesetzblatt „RGBl-2504152-Nr1-Verordnung-VRT88-Einberufung“ Amtsschrift

Reichsgesetzblatt „RGBl-2504152-Nr1-Verordnung-VRT88-Einberufung“_D

Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF – diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren – Schrift wird installiert

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