Deutsches Reichsgesetzblatt 1906

Deutsches Reichsgesetzblatt 1906

Textdaten
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Autor: Amtliches Werk
Titel: Reichs-Gesetzblatt
Herausgeber: Reichsamt des Innern
Erscheinungsdatum: 1906
Erscheinungsort: Berlin
Quelle: Commons
Kurzbeschreibung: amtliches Gesetz- und Verkündungsblatt des Deutschen Reichs
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Reichs-Gesetzblatt.
1906.

Enthält
die Gesetze, Verordnungen usw. vom 6. Januar bis 21. Dezember 1906
nebst einem Vertrage vom Jahre 1902, zwei Verträgen vom Jahre 1904
und fünf Verträgen und einer Notiz vom Jahre 1905.
(Von Nr. 3185 bis einschl. Nr. 3283.)
Nr. 1 bis einschl. Nr. 52.

Berlin,
zu haben im Kaiserlichen Postzeitungsamte.

Inhaltsverzeichnis

Chronologische Übersicht
der im Reichs-Gesetzblatte
vom Jahre 1906
enthaltenen Gesetze, Verordnungen usw.
Datum
des Gesetzes
usw.
Ausgegeben
zu
Berlin.
I n h a l t. Nr.
des
Stückes.
Nr.
des
Gesetzes
usw.
Seiten.
19. März 1902. 25. Janr. 1906. Übereinkunft zum Schutze der für die Landwirtschaft nützlichen Vögel. 2. 3187. 89–102.
29/16. Nov. 1904. 26. Febr. 1906. Zusatzvertrag zum Handels- und Zollvertrage zwischen dem Deutschen Reich und Serbien vom 21/9. August 1892. 9. 3202. 319–347.
17. Dez. 1904. 27. Dez. 1906. Niederlassungsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und den Niederlanden. 51. 3281. 879–887.
25. Janr. 1905. 24. Febr. 1906. Zusatzvertrag zum Handels- und Zollvertrage zwischen dem Deutschen Reich und Österreich-Ungarn vom 6. Dezember 1891. – Erklärung über die Inkraftsetzung dieses Zusatzvertrags. 7. 3198. 143−287.
25. Janr. 1905. 24. Febr. 1906. Viehseuchenübereinkommen zwischen dem Deutschen Reich und Österreich-Ungarn. 7. 3199. 287−316.
7. März 1905. 25. Mai 1906. Deutsch-Äthiopischer Freundschafts- und Handelsvertrag. 25. 3237. 470–471.
1. August 1905. 12. Janr. 1906. Handels-, Zoll- und Schiffahrtsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und Bulgarien. 1. 3185. 1–86.
1. August 1905. 25. Janr. 1906. Notiz, betreffend Inkraftsetzung des Tarifs B und der darauf bezüglichen Bestimmungen des deutsch-bulgarischen Handels-, Zoll- und Schiffahrtsvertrags vom 1. August 1905. 2. 3188. 102.
16. August 1905. 27. Febr. 1906. Vertrag zwischen dem Deutschen Reich und der Schweiz, betreffend die Errichtung deutscher Zollabfertigungsstellen auf den linksrheinischen Bahnhöfen in Basel. 10. 3203. 349–353. [II]
6. Janr. 1906. 12. Janr. 1906. Bekanntmachung, betreffend Befestigungsanlagen und Festsetzung von Rayons für die untere Weser. 1. 3186. 87.
18. Janr. 1906. 16. Febr. 1906. Verordnung, betreffend die anderweitige Regelung der Verwaltung und der Rechtsverhältnisse im Schutzgebiete der Marschall-, Brown- und Providence-Inseln. 5. 3195. 138.
5. Febr. 1906. 12. Febr. 1906. Gesetz, betreffend die Kontrolle des Reichshaushalts, des Landeshaushalts von Elsaß-Lothringen und des Haushalts der Schutzgebiete. 3. 3189. 103.
5. Febr. 1906. 14. Febr. 1906. Verordnung, betreffend Ergänzung und Abänderung der Verordnung zur Verhütung des Zusammenstoßens der Schiffe auf See vom 9. Mai 1897. 4. 3192. 115–119.
7. Febr. 1906. 12. Febr. 1906. Gesetz wegen Abänderung des Gesetzes, betreffend die Statistik des Warenverkehrs des deutschen Zollgebiets mit dem Auslande. 3. 3190. 104–107.
7. Febr. 1906. 12. Febr. 1906. Bekanntmachung der Fassung des Gesetzes, betreffend die Statistik des Warenverkehrs mit dem Auslande. 3. 3191. 108–114.
8. Febr. 1906. 16. Febr. 1906. Bekanntmachung, betreffend Änderung der Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrsordnung. 5. 3196. 139.
10. Febr. 1906. 14. Febr. 1906. Bekanntmachung, betreffend die Seestraßenordnung vom 5. Februar 1906. 4. 3193. 120–135.
12. Febr. 1906. 16. Febr. 1906. Gesetz, betreffend die Wertbestimmung der Einfuhrscheine im Zollverkehre. 5. 3194. 137−138.
16. Febr. 1906. 20. Febr. 1906. Bekanntmachung, betreffend Ergänzung des Militärtarifs für Eisenbahnen und Änderung der Anlagen V und VI der Militär-Transport-Ordnung für Eisenbahnen. 6. 3197. 141.
18. Febr. 1906. 23. Febr. 1906. Gesetz, betreffend die Abänderung mehrerer Reichstagswahlkreise. 8. 3200. 317–318.
20. Febr. 1906. 23. Febr. 1906. Gesetz, betreffend die Ausgabe von Reichsbanknoten zu 50 und 20 Mark. 8. 3201. 318.
20. Febr. 1906. 2. März 1906. Verordnung, betreffend die Verrichtungen der Standesbeamten in bezug auf solche Militärpersonen der Kaiserlichen Marine, welche ihr Standquartier nicht innerhalb des Deutschen Reiches haben oder dasselbe nach eingetretener Mobilmachung verlassen haben, sowie in bezug auf alle Militärpersonen, welche sich auf den in Dienst gestellten Schiffen oder anderen Fahrzeugen der Kaiserlichen Marine befinden. 12. 3206. 359−360. [III]
26. Febr. 1906. 26. Febr. 1906. Gesetz, betreffend die Handelsbeziehungen zu den Vereinigten Staaten von Amerika. 11. 3204. 355−356.
26. Febr. 1906. 26. Febr. 1906. Bekanntmachung, betreffend die Handelsbeziehungen zu den Vereinigten Staaten von Amerika. 11. 3205. 357.
26. Febr. 1906. 2. März 1906. Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf den 1906 in Mailand und in Berlin-Schöneberg stattfindenden Ausstellungen. 12. 3207. 361.
27. Febr. 1906. 6. März 1906. Kaiserliche Bergverordnung für die afrikanischen und Südseeschutzgebiete mit Ausnahme von Deutsch-Südwestafrika. 13. 3208. 363–386.
27. Febr. 1906. 23. März 1906. Allerhöchste Order, betreffend Anrechnung des Jahres 1906 als Kriegsjahr aus Anlaß der Aufstände im Südwestafrikanischen Schutzgebiete. 17. 3216. 430.
3. März 1906. 14. März 1906. Bekanntmachung, betreffend eine neue Ausgabe der dem Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. 15. 3213. 403−425.
4. März 1906. 13. März 1906. Ausführungsbestimmungen zu den Verordnungen über die Umzugskosten der Reichsbeamten. 14. 3210. 388–389.
5. März 1906. 13. März 1906. Gesetz, betreffend Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. 14. 3209. 387.
7. März 1906. 13. März 1906. Bekanntmachung, betreffend Änderung der Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrsordnung. 14. 3211. 389–391.
8. März 1906. 13. März 1906. Bekanntmachung, betreffend die Bestimmungen über die Befähigung von Eisenbahn-Betriebs- und Polizeibeamten. 14. 3212. 391−402.
12. März 1906. 23. März 1906. Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung leichterer Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs. 17. 3217. 430.
14. März 1906. 16. März 1906. Bekanntmachung, betreffend Abänderung der Vorschriften über den Befähigungsnachweis und die Prüfung der Seeschiffer und Seesteuerleute auf deutschen Kauffahrteischiffen. 16. 3214. 427−428.
17. März 1906. 23. März 1906. Gesetz, betreffend die Überleitung von Hypotheken des früheren Rechtes. 17. 3215. 429. [IV]
19. März 1906. 23. März 1906. Bekanntmachung, betreffend Ergänzung der Nr. XXXII3 der Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrsordnung. 17. 3218. 431.
25. März 1906. 28. März 1906. Bekanntmachung, betreffend Änderungen der Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrsordnung. 18. 3219. 433.
27. März 1906. 28. März 1906. Gesetz, betreffend die Feststellung eines dritten Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1905. 19. 3220. 435–437.
27. März 1906. 28. März 1906. Gesetz, betreffend die Feststellung eines dritten Nachtrags zum Haushalts-Etat für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1905. 19. 3221. 437–438.
27. März 1906. 28. März 1906. Gesetz, betreffend die Feststellung eines vierten Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1905. 19. 3222. 439–440.
27. März 1906. 28. März 1906. Gesetz, betreffend die Feststellung eines vierten Nachtrags zum Haushalts-Etat für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1905. 19. 3223. 440–441.
27. März 1906. 28. März 1906. Gesetz, betreffend die Feststellung eines fünften Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1905. 19. 3224. 441–442.
27. März 1906. 6. April 1906. Bekanntmachung, betreffend die Bildung von Weinbaubezirken. 21. 3227. 449–459.
31. März 1906. 2. April 1906. Gesetz, betreffend die vorläufige Regelung des Reichshaushalts für die Monate April und Mai 1906. 20. 3225. 443–446.
31. März 1906. 2. April 1906. Gesetz, betreffend die vorläufige Regelung des Haushalts der Schutzgebiete für die Monate April und Mai 1906. 20. 3226. 446–447.
3. April 1906. 6. April 1906. Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der 1906 in Nürnberg stattfindenden Ausstellung. 21. 3228. 460.
12. April 1906. 20. April 1906. Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der 1906 in Dresden stattfindenden Kunstgewerbeausstellung. 22. 3229. 461.
14. April 1906. 20. April 1906. Bekanntmachung, betreffend den Aufruf und die Einziehung der Noten der Braunschweigischen Bank zu Braunschweig. 22. 3230. 461−462.
14. April 1906. 20. April 1906. Bekanntmachung, betreffend den Anteil der Reichsbank an dem Gesamtbetrage des steuerfreien ungedeckten Notenumlaufs. 22. 3231. 462. [V]
21. April 1906. 30. April 1906. Bekanntmachung, betreffend den Gerichtsstand für Deutsche, die keinem Bundesstaat angehören. 23. 3232. 463.
21. April 1906. 30. April 1906. Bekanntmachung, betreffend den Gerichtsstand für die Reichsbehörden in Berlin und Charlottenburg. 23. 3233. 464.
3. Mai 1906. 10. Mai 1906. Bekanntmachung, betreffend die Entschädigung der Angehörigen Dänemarks, Norwegens und Schwedens für unschuldig erlittene Untersuchungshaft. 24. 3234. 465.
4. Mai 1906. 6. Juni 1906. Gesetz, betreffend Übernahme einer Garantie des Reiches in bezug auf eine Eisenbahn von Duala nach den Manengubabergen. 29. 3243. 525–558.
8. Mai 1906. 23. Juni 1906. Handels- und Schiffahrtsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und Schweden. 36. 3259. 739–842.
17. Mai 1906. 28. Mai 1906. Gesetz, betreffend den Servistarif und die Klasseneinteilung der Orte. 26. 3238. 473.
17. Mai 1906. 28. Mai 1906. Verordnung zur Ausführung des Gesetzes zum Schutze der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894. 26. 3239. 474.
21. Mai 1906. 25. Mai 1906. Gesetz, betreffend die Änderung des Art. 32 der Reichsverfassung. 25. 3235. 467.
21. Mai 1906. 25. Mai 1906. Gesetz, betreffend die Gewährung einer Entschädigung an die Mitglieder des Reichstags. 25. 3236. 468–470.
23. Mai 1906. 30. Mai 1906. Bekanntmachung, betreffend Ausnahme von dem Verbote der Sonntagsarbeit im Gewerbebetriebe. 27. 3240. 475–476.
23. Mai 1906. 6. Juni 1906. Bekanntmachung, betreffend Änderung der Militär-Transport-Ordnung. 29. 3244. 558−563.
31. Mai 1906. 1. Juni 1906. Gesetz, betreffend die Feststellung des Reichshaushalts-Etats für das Rechnungsjahr 1906. 28. 3241. 477–512.
31. Mai 1906. 1. Juni 1906. Gesetz, betreffend die Feststellung des Haushalts-Etats für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1906. 28. 3242. 512–523.
31. Mai 1906. 8. Juni 1906. Gesetz über die Pensionierung der Offiziere einschließlich Sanitätsoffiziere des Reichsheers, der Kaiserlichen Marine und der Kaiserlichen Schutztruppen. 30. 3245. 565–592.
31. Mai 1906. 8. Juni 1906. Gesetz über die Versorgung der Personen der Unterklassen des Reichsheers, der Kaiserlichen Marine und der Kaiserlichen Schutztruppen. 30. 3246. 593–614. [VI]
1. Juni 1906. 14. Juni 1906. Verordnung, betreffend die Zuständigkeit der Reichsbehörden zur Ausführung des Gesetzes vom 31. März 1873. 34. 3255. 732–734.
3. Juni 1906. 11. Juni 1906. Gesetz wegen Änderung einiger Vorschriften des Reichsstempelgesetzes. 31. 3247. 615–620.
3. Juni 1906. 11. Juni 1906. Gesetz, betreffend die Ordnung des Reichshaushalts und die Tilgung der Reichsschuld. 31. 3248. 620−674.
5. Juni 1906. 14. Juni 1906. Novelle zum Gesetze, betreffend die deutsche Flotte, vom 14. Juni 1900. 34. 3251. 729.
5. Juni 1906. 14. Juni 1906. Gesetz zur Änderung des Gesetzes, betreffend die Ausgabe von Reichskassenscheinen. 34. 3252. 730.
7. Juni 1906. 12. Juni 1906. Bekanntmachung, betreffend die Fassung des Brausteuergesetzes. 32. 3249. 675–693.
7. Juni 1906. 13. Juni 1906. Bekanntmachung, betreffend die Fassung des Reichsstempelgesetzes. 33. 3250. 695−728.
9. Juni 1906. 14. Juni 1906. Gesetz, betreffend die Entlastung des Reichs-Invalidenfonds. 34. 3253. 730–731.
9. Juni 1906. 14. Juni 1906. Gesetz, betreffend Abänderung des Gesetzes über die Bewilligung von Wohnungsgeldzuschüssen, vom 30. Juni 1873. 34. 3254. 731–732.
9. Juni 1906. 18. Juni 1906. Gesetz, betreffend die Änderung des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden. 35. 3256. 735–736.
9. Juni 1906. 18. Juni 1906. Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. 35. 3257. 736.
14. Juni 1906. 18. Juni 1906. Bekanntmachung, betreffend das Gesetz über die Schlachtvieh- und Fleischbeschau, vom 3. Juni 1900. 35. 3258. 737.
15. Juni 1906. 28. Juni 1906. Verordnung über das Telegraphenwesen in den deutschen Schutzgebieten ausschließlich Kiautschou. 37. 3260. 843–844.
22. Juni 1906. 28. Juni 1906. Bekanntmachung, betreffend die Gestaltung des Umlaufs der Scheidemünzen der österreichischen Währung innerhalb des Zollgrenzbezirks des Hauptzollamts Friedrichshafen. 37. 3261. 844.
23. Juni 1906. 5. Juli 1906. Bekanntmachung, betreffend Änderung der Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrsordnung. 38. 3262. 845–849. [VII]
23. Juni 1906. 5. Juli 1906. Bekanntmachung, betreffend Änderung des Militärtarifs für Eisenbahnen und der Militär-Transport-Ordnung. 38. 3263. 850.
27. Juni 1906. 5. Juli 1906. Bekanntmachung, betreffend die freie Fahrt der Mitglieder des Reichstags auf den deutschen Eisenbahnen. 38. 3264. 850–851.
28. Juni 1906. 5. Juli 1906. Bekanntmachung, betreffend den Umlauf von Scheidemünzen österreichischer Währung auf preußischen Eisenbahnstationen. 38. 3265. 852.
29. Juni 1906. 5. Juli 1906. Bekanntmachung, betreffend die Abänderung von Reichstagswahlkreisen in Elsaß-Lothringen. 38. 3266. 852.
6. Juli 1906. 12. Juli 1906. Bekanntmachung, betreffend die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in Walz- und Hammerwerken. 39. 3267. 853.
16. Juli 1906. 31. Juli 1906. Allerhöchster Erlaß, betreffend Abänderungen der Verordnung vom 13. Juli 1898 (Reichs-Gesetzbl. S. 921) zur Ausführung des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden. 40. 3268. 855–856.
28. Juli 1906. 31. Juli 1906. Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. 40. 3269. 856.
2. August 1906. 10. August 1906. Bekanntmachung, betreffend die Erweiterung der Rayons für die Festung Graudenz. 41. 3270. 857.
2. August 1906. 10. August 1906. Bekanntmachung, betreffend den Beitritt der Schweiz zu dem zwischen dem Deutschen Reich und mehreren anderen Staaten geschlossenen Vertrage vom 5. März 1902 über die Behandlung des Zuckers. 41. 3271. 857.
9. August 1906. 17. August 1906. Bekanntmachung, betreffend die Ergänzung der Nummern XXXVa und XXXVc in Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrsordnung. 42. 3272. 859.
27. August 1906. 10. Septbr. 1906. Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. 43. 3273. 861.
7. Oktbr. 1906. 16. Oktbr. 1906. Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. 44. 3274. 863. [VIII]
6. Novbr. 1906. 13. Novbr. 1906. Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. 45. 3275. 865.
10. Novbr. 1906. 16. Novbr. 1906. Bekanntmachung, betreffend Änderung der Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrsordnung. 46. 3276. 867–868.
6. Dezbr. 1906. 27. Dezbr. 1906. Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des Niederlassungsvertrags zwischen dem Deutschen Reich und den Niederlanden vom 17. Dezember 1904 und den Austausch der Ratifikationsurkunden, sowie eine zur Ausführung des Vertrags am 29. Oktober 1906 zwischen beiden Teilen getroffene Verständigung. 51. 3282. 887–888.
11. Dezbr. 1906. 15. Dezbr. 1906. Verordnung, betreffend Tagegelder, Fuhrkosten und Umzugskosten der Beamten der Militär- und Marineverwaltung. 47. 3277. 869–872.
11. Dezbr. 1906. 17. Dezbr. 1906. Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. 50. 3280. 877.
13. Dezbr. 1906. 14. Dezbr. 1906. Verordnung, betreffend die Auflösung des Reichstags. 48. 3278. 873.
14. Dezbr. 1906. 14. Dezbr. 1906. Verordnung, betreffend die Wahlen zum Reichstage. 49. 3279. 875.
21. Dezbr. 1906. 24. Dezbr. 1906. Gesetz zur Ausführung der Generalakte der Internationalen Konferenz von Algeciras vom 7. April 1906. 52. 3283. 889–952.



Deutsches Reichsgesetzblatt 1905

Deutsches Reichsgesetzblatt 1905

Textdaten
<<< 1904 1906 >>>
Autor: Amtliches Werk
Titel: Reichs-Gesetzblatt
Herausgeber: Reichsamt des Innern
Erscheinungsdatum: 1905
Erscheinungsort: Berlin
Quelle: Commons
Kurzbeschreibung: amtliches Gesetz- und Verkündungsblatt des Deutschen Reichs
Bearbeitungsstand
korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.

Reichs-Gesetzblatt.
1905.

Enthält
die Gesetze, Verordnungen usw. vom 1. Januar bis 24. Dezember 1905,
nebst neun Verträgen vom Jahre 1904.
(Von Nr. 3097 bis einschl. Nr. 3184.)
Nr. 1 bis einschl. Nr. 51.

Berlin,
zu haben im Kaiserlichen Post-Zeitungsamte.

Inhaltsverzeichnis

Chronologische Übersicht
der im Reichs-Gesetzblatte
vom Jahre 1905
enthaltenen Gesetze, Verordnungen usw.
Datum
des Gesetzes
usw.
Ausgegeben
zu
Berlin.
I n h a l t. Nr.
des
Stücks.
Nr.
des
Gesetzes
usw.
Seiten.
14. Mai 1904. 29. Juli 1905. Vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und Luxemburg über die gegenseitige Zulassung des zum menschlichen Genusse bestimmten Fleisches zum freien Verkehr. 35. 3157. 709–710.
18. Mai 1904. 15. Juli 1905. Abkommen zwischen dem Deutschen Reiche und anderen Staaten über Verwaltungsmaßregeln zur Gewährung wirksamen Schutzes gegen den Mädchenhandel. 33. 3154. 695–705.
22. Juni 1904. 13. Juli 1905. Zusatzvertrag zum Handels- und Zollvertrage zwischen dem Deutschen Reiche und Belgien vom 6. Dezember 1891. 32. 3152. 599–689.
28/15. Juli 1904. 1. März 1905. Zusatzvertrag zum Handels- und Schifffahrtsvertrage zwischen Deutschland und Rußland vom 10. Februar/29. Januar 1894. 7. 3106. 35−154.
8. Oktbr./25. Septbr. 1904. 2. Mai 1905. Zusatzvertrag zum Handels-, Zoll- und Schiffahrtsvertrage zwischen Deutschland und Rumänien vom 21.Oktober 1893. 18. 3128. 253−313.
12. Novbr. 1904. 24. Mai 1905. Zusatzvertrag zum Handels- und Zollvertrage zwischen dem Deutschen Reiche und der Schweiz vom 10. Dezember 1891. 21. 3133. 319–411.
3. Dezbr. 1904. 29. Mai 1905. Zusatzvertrag zum Handels-, Zoll- und Schiffahrtsvertrage zwischen dem Deutschen Reiche und Italien vom 6. Dezember 1891. 22. 3136. 413–530. [II]
6. Dezbr. 1904. 14. Febr. 1905. Staatsvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und Rußland wegen Herstellung einer Eisenbahnverbindung zwischen der Preußischen Staatsbahn bei Skalmierzyce und der Warschau-Kalischer Eisenbahn. 4. 3101. 11–20.
6. Dezbr. 1904. 14. Febr. 1905. Staatsvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und Rußland wegen Herstellung einer Eisenbahnverbindung zwischen der Preußischen Staatsbahn bei Herby und der Herby-Czenstochauer Eisenbahn. 4. 3102. 21–28.
1. Janr. 1905. 5. Janr. 1905. Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs. 1. 3097. 1.
12. Janr. 1905. 7. Febr. 1905. Bekanntmachung, betreffend die Bildung von Weinbaubezirken. 2. 3098. 3.
31. Janr. 1905. 7. Febr. 1905. Bekanntmachung, betreffend Änderung des Militärtarifs für Eisenbahnen und der Militär-Transport-Ordnung. 2. 3099. 4–6.
4. Febr. 1905. 9. Febr. 1905. Bekanntmachung, betreffend Änderung des § 51 Abs. 2 und der Anlage B der Eisenbahn-Verkehrsordnung. 3. 3100. 7–10.
10. Febr. 1905. 14. Febr. 1905. Gesetz, betreffend die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1904. 5. 3103. 29–30.
10. Febr. 1905. 14. Febr. 1905. Gesetz, betreffend die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Haushalts-Etat für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1904. 5. 3104. 31–32.
20. Febr. 1905. 23. Febr. 1905. Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf den 1905 in Lüttich, Görlitz und Oldenburg stattfindenden Ausstellungen. 6. 3105. 33.
27. Febr. 1905. 2. März 1905. Verordnung, betreffend die Inkraftsetzung des Zolltarifgesetzes vom 25. Dezember 1902. 8. 3107. 155.
7. März 1905. 17. März 1905. Bekanntmachung, betreffend eine neue Ausgabe der dem Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. 9. 3108. 157−178. [III]
18. März 1905. 25. März 1905. Bekanntmachung, betreffend die Anlegung von Mündelgeld in Schuldverschreibungen des Fürstlich Waldeckischen Domaniums. 10. 3110. 180.
20. März 1905. 25. März 1905. Gesetz, betreffend Änderung des § 113 des Gerichtsverfassungsgesetzes. 10. 3109. 179.
1. April 1905. 3. April 1905. Gesetz, betreffend die Feststellung des Reichshaushalts-Etats für das Rechnungsjahr 1905. 11. 3111. 181−215.
1. April 1905. 3. April 1905. Gesetz, betreffend die Feststellung des Haushalts-Etats für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1905. 11. 3112. 216−227.
6. April 1905. 8. April 1905. Gesetz, betreffend die Feststellung eines dritten Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1904. 12. 3112. 216−227.
6. April 1905. 8. April 1905. Gesetz, betreffend die Feststellung eines dritten Nachtrags zum Haushalts-Etat für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1904. 12. 3114. 231−232.
7. April 1905. 8. April 1905. Bekanntmachung, betreffend die Anzeigepflicht für die Druse der Pferde. 12. 3115. 233.
7. April 1905. 10. April 1905. Bekanntmachung, betreffend Änderung der Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrsordnung. 13. 3116. 235.
9. April 1905. 10. April 1905. Bekanntmachung, betreffend die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in den zur Anfertigung von Zigarren bestimmten Anlagen. 13. 3117. 236.
13. April 1905. 19. April 1905. Bekanntmachung, betreffend Änderung der Militär-Transport-Ordnung. 14. 3118. 237−239.
13. April 1905. 19. April 1905. Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs. 14. 3119. 239.
14. April 1905. 19. April 1905. Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der Ausstellung der Münchener Vereinigung für angewandte Kunst in München 1905. 14. 3120. 240. [IV]
14. April 1905. 28. April 1905. Gesetz, betreffend Änderung des Gesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und der Eheschließung. 17. 3126. 251.
15. April 1905. 25. April 1905. Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1905. 15. 3121. 241−243.
15. April 1905. 25. April 1905. Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Haushalts-Etat für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1905. 15. 3122. 244−245.
15. April 1905. 25. April 1905. Gesetz, betreffend die Friedenspräsenzstärke des deutschen Heeres. 16. 3124. 247−248.
15. April 1905. 25. April 1905. Gesetz, betreffend Änderung der Wehrpflicht. 16. 3125. 249–250.
17. April 1905. 25. April 1905. Bekanntmachung, betreffend Ergänzung der „Besonderen Bestimmungen“ des Militärtarifs für Eisenbahnen. 15. 3123. 246.
21. April 1905. 2. Mai 1905. Gesetz, betreffend die Kontrolle des Reichshaushalts, des Landeshaushalts von Elsaß-Lothringen und des Haushalts der Schutzgebiete. 19. 3129. 315.
22. April 1905. 2. Mai 1905. Gesetz, betreffend Aufhebung des § 42 Nr. 6 des Reichsbeamtengesetzes vom 31. März 1873. 19. 3130. 316.
25. April 1905. 28. April 1905. Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. 17. 3127. 252.
5. Mai 1905. 10. Mai 1905. Bekanntmachung, betreffend die Bildung von Weinbaubezirken. 20. 3131. 317.
7. Mai 1905. 10. Mai 1905. Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der Wanderausstellung der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft in München 1905. 20. 3132. 318.
8. Mai 1905. 24. Mai 1905. Bekanntmachung, betreffend die Erweiterung des Rayons für die Küstenbefestigung bei Wilhelmshaven. 21. 3134. 412.
15. Mai 1905. 24. Mai 1905. Bekanntmachung, betreffend die Einfuhr von Pflanzen und sonstigen Gegenständen des Gartenbaues. 21. 3135. 412. [V]
3. Juni 1905. 8. Juni 1905. Bekanntmachung, betreffend den internationalen Verband zum Schutze des gewerblichen Eigentums. 23. 3137. 531.
3. Juni 1905. 14. Juni 1905. Gesetz über die Bildung deutscher Kommunalverbände in den Konsulargerichtsbezirken. 25. 3140. 541–542.
5. Juni 1905. 9. Juni 1905. Gesetz, betreffend Änderungen des Gerichtsverfassungsgesetzes. 24. 3138. 533−535.
5. Juni 1905. 9. Juni 1905. Gesetz, betreffend Änderungen der Zivilprozeßordnung. 24. 3139. 536−540.
8. Juni 1905. 14. Juni 1905. Bekanntmachung, betreffend Ergänzung der Nr. XXXVa in Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrsordnung. 25. 3141. 542−543.
12. Juni 1905. 17. Juni 1905. Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. 26. 3142. 545.
15. Juni 1905. 22. Juni 1905. Bekanntmachung über die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden Chinas zu den auf der Haager Friedenskonferenz am 29. Juli 1899 unterzeichneten Abkommen und Erklärungen. 27. 3144. 553.
16. Juni 1905. 17. Juni 1905. Bekanntmachung, betreffend die Einrichtung und den Betrieb der Bleihütten. 26. 3143. 545–552.
27. Juni 1905. 6. Juli 1905. Bekanntmachung, betreffend Betriebe, in denen Maler-, Anstreicher-, Tüncher-, Weißbinder- oder Lackiererarbeiten ausgeführt werden. 28. 3145. 555−560.
1. Juli 1905. 8. Juli 1905. Bekanntmachung, betreffend die Untersuchung von Schiffsleuten auf Tauglichkeit zum Schiffsdienste. 29. 3146. 561–563.
2. Juli 1905. 8. Juli 1905. Bekanntmachung, betreffend die Logis-, Wasch- und Baderäume sowie die Aborte für die Schiffsmannschaft auf Kauffahrteischiffen. 29. 3147. 563–568.
3. Juli 1905. 8. Juli 1905. Bekanntmachung, betreffend Krankenfürsorge auf Kauffahrteischiffen. 29. 3148. 568–589. [VI]
3. Juli 1905. 8. Juli 1905. Bekanntmachung, betreffend die Entwertung der Marken und die Einrichtung der Quittungskarten für die Invalidenversicherung. 29. 3149. 590–594.
4. Juli 1905. 8. Juli 1905. Gesetz, betreffend die Wetten bei öffentlich veranstalteten Pferderennen. 30. 3150. 595–596.
6. Juli 1905. 8. Juli 1905. Bekanntmachung, betreffend Änderungen der Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrsordnung. 31. 3151. 597–598.
7. Juli 1905. 13. Juli 1905. Bekanntmachung, betreffend die Bekämpfung der Reblaus in einigen Weinbaugegenden. 32. 3153. 690–694.
12. Juli 1905. 15. Juli 1905. Bekanntmachung, betreffend das in Paris am 18. Mai 1904 unterzeichnete Abkommen zwischen dem Deutschen Reiche und anderen Staaten über Verwaltungsmaßregeln zur Gewährung wirksamen Schutzes gegen den Mädchenhandel. 33. 3155. 705−706.
14. Juli 1905. 26. Juli 1905. Gesetz, betreffend Änderung der Grundbuchordnung. 34. 3156. 707.
14. Juli 1905. 30. August 1905. Kaiserliche Verordnung, betreffend Zwangs- und Strafbefugnisse der Verwaltungsbehörden in den Schutzgebieten Afrikas und der Südsee. 38. 3164. 717–726.
24. Juli 1905. 29. Juli 1905. Bekanntmachung, betreffend Änderung der Nummern XXXVa und XXXVc in Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrsordnung. 35. 3158. 710–711.
26. Juli 1905. 29. Juli 1905. Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. 35. 3159. 711.
1. August 1905. 10. August 1905. Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs. 36. 3161. 714.
3. August 1905. 10. August 1905. Verordnung wegen Änderung der Verordnung vom 23. Dezember 1875 über die Pensionen und Kautionen der Reichsbankbeamten. 36. 3160. 713. [VII]
8. August 1905. 30. August 1905. Kaiserliche Bergverordnung für Deutsch-Südwestafrika. 38. 3165. 727−750.
9. August 1905. 18. August 1905. Bekanntmachung, betreffend die Ratifizierung des in Paris am 18. Mai 1904 unterzeichneten Abkommens über Verwaltungsmaßregeln zur Gewährung wirksamen Schutzes gegen den Mädchenhandel durch Portugal. 37. 3162. 715.
9. August 1905. 10. August 1905. Bekanntmachung, betreffend die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden Italiens und der Schweiz zu den am 12. Juni 1902 im Haag abgeschlossenen Abkommen über das internationale Privatrecht. 37. 3163. 716.
23. August 1905. 30. August 1905. Bekanntmachung, betreffend Ergänzung der Nr. XXXVa in Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrsordnung. 38. 3166. 750.
2. Septbr. 1905. 26. Septbr. 1905. Abkommen zwischen dem Deutschen Reiche und Luxemburg über Unfallversicherung. 40. 3168. 753−755.
15. Septbr. 1905. 21. Septbr. 1905. Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs. 39. 3167. 751.
23. Septbr. 1905. 26. Septbr. 1905. Bekanntmachung, betreffend das am 2. September 1905 unterzeichnete Abkommen zwischen dem Deutschen Reiche und Luxemburg über Unfallversicherung. 40. 3169. 756.
1. Oktbr. 1905. 30. Oktbr. 1905. Bekanntmachung, betreffend Abänderung und Ergänzung der Eichordnung und der Eichgebührentaxe. 43. 3173. 762.
9. Oktbr. 1905. 12. Oktbr. 1905. Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. 41. 3170. 757.
12. Oktbr. 1905. 30. Oktbr. 1905. Allerhöchste Order, betreffend Anrechnung von Kriegsjahren aus Anlaß der Aufstände im Südwestafrikanischen Schutzgebiete. 43. 3172. 761–762.
14. Oktbr. 1905. 17. Oktbr. 1905. Gesetz, betreffend Änderung des § 44 der Gewerbeordnung. 42. 3171. 759.
29. Oktbr. 1905. 30. Oktbr. 1905. Verordnung, betreffend die Einberufung des Reichstags. 44. 3174. 763. [VIII]
2. Novbr. 1905. 6. Novbr. 1905. Bekanntmachung, betreffend Änderung der Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrsordnung. 45. 3175. 765–766.
8. Novbr. 1905. 15. Novbr. 1905. Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. 46. 3176. 767−769.
22. Novbr. 1905. 25. Novbr. 1905. Bekanntmachung, betreffend Ergänzung der Nr. XXXVa in der Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrsordnung. 47. 3177. 771.
20. Dezbr. 1905. 21. Dezbr. 1905. Gesetz, betreffend die Handelsbeziehungen zum Britischen Reiche. 48. 3178. 773.
20. Dezbr. 1905. 23. Dezbr. 1905. Bekanntmachung, betreffend Ausnahmen von dem Verbote der Beschäftigung eigener Kinder unter 10 Jahren (§ 13 Abs. 1 des Gesetzes über Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben vom 30. März 1903 – Reichs-Gesetzbl. S. 113). 49. 3179. 775–778.
20. Dezbr. 1905. 23. Dezbr. 1905. Bekanntmachung, betreffend Vorschriften über Auswandererschiffe. 49. 3180. 779−792.
21. Dezbr. 1905. 23. Dezbr. 1905. Gesetz über die Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Gesetzes, betreffend die militärische Strafrechtspflege im Kiautschougebiete, vom 25. Juni 1900. 50. 3181. 793.
22. Dezbr. 1905. 28. Dezbr. 1905. Bekanntmachung, betreffend die Handelsbeziehungen zum Britischen Reiche. 51. 3184. 798.
24. Dezbr. 1905. 28. Dezbr. 1905. Gesetz, betreffend die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1905. 51. 3182. 795−796.
24. Dezbr. 1905. 28. Dezbr. 1905. Gesetz, betreffend die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Haushalts-Etat für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1905. 51. 3183. 796−797.



Deutsches Reichsgesetzblatt 1904

Deutsches Reichsgesetzblatt 1904

Textdaten
<<< 1903 1905 >>>
Autor: Amtliches Werk
Titel: Reichs-Gesetzblatt
Herausgeber: Reichsamt des Innern
Erscheinungsdatum: 1904
Erscheinungsort: Berlin
Quelle: Commons
Kurzbeschreibung: amtliches Gesetz- und Verkündungsblatt des Deutschen Reichs
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Reichs-Gesetzblatt.
1904.

Enthält
die Gesetze, Verordnungen usw. vom 4. Januar bis 13. Dezember 1904,
nebst drei Verträgen vom Jahre 1902.
(Von Nr. 3008 bis einschl. Nr. 3096.)
Nr. 1 bis einschl. Nr. 52.

Berlin,
zu haben im Kaiserlichen Post-Zeitungsamte.

Inhaltsverzeichnis

Chronologische Übersicht
der im Reichs-Gesetzblatte
vom Jahre 1904
enthaltenen Gesetze, Verordnungen usw.
Datum
des Gesetzes
usw.
Ausgegeben
zu
Berlin.
I n h a l t. Nr.
des
Stücks.
Nr.
des
Gesetzes
usw.
Seiten.
12. Juni 1902. 1. Juli 1904. Abkommen zur Regelung des Geltungsbereichs der Gesetze auf dem Gebiete der Eheschließung. 27. 3051. 221–230.
12. Juni 1902. 1. Juli 1904. Abkommen zur Regelung des Geltungsbereichs der Gesetze und der Gerichtsbarkeit auf dem Gebiete der Ehescheidung und der Trennung von Tisch und Bett. 27. 3052. 231–240.
12. Juni 1902. 1. Juli 1904. Abkommen zur Regelung der Vormundschaft über Minderjährige. 27. 3053. 240–249.
4. Janr. 1904. 11. Janr. 1904. Verordnung, betr. Abänderung der Verordnung über den Urlaub der Reichsbeamten und deren Stellvertretung, vom 2. November 1874 und der Verordnung, betr. den Urlaub der gesandtschaftlichen und Konsularbeamten und deren Stellvertretung, vom 23. April 1879. 1. 3008. 1.
7. Janr. 1904. 11. Janr. 1904. Bekanntmachung, betr. die dem Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. 1. 3009. 2.
9. Janr. 1904. 29. Septbr. 1904. Staatsvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und der Österreichisch-Ungarischen Monarchie wegen Herstellung einer Eisenbahnverbindung von Troppau über Katharein und Piltsch nach Bauerwitz. 41. 3079. 361–368. [II]
16. Janr. 1904. 23. Janr. 1904. Bekanntmachung, betr. den Befähigungsnachweis und die Prüfung der Seeschiffer und Seesteuerleute auf deutschen Kauffahrteischiffen. 2. 3010.
(mit Anl.)
3–23.
25. Janr. 1904. 2. Febr. 1904. Gesetz, betr. die Feststellung eines Nachtrags zum Reichhaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1903. 3. 3011.
(mit Anl.)
25–26.
25. Janr. 1904. 2. Febr. 1904. Gesetz, betr. die Feststellung eines Nachtrags zum Haushalts-Etat für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1903. 3. 3012.
(mit Anl.)
27–28.
3. Febr. 1904. 9. Febr. 1904. Bekanntmachung, betr. Änderung des § 20 Abs. 2 und der Anlage B der Eisenbahn-Verkehrsordnung. 4. 3013. 29–33.
4. Febr. 1904. 19. Febr. 1904. Verordnung, betr. die Gerichtsbarkeit der deutschen Konsuln in Egypten. 7. 3016. 61.
4. Febr. 1904. 17. Febr. 1904. Bekanntmachung, betr. eine IX. Ausgabe der dem Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. 5. 3014. 35–55.
10. Febr. 1904. 18. Febr. 1904. Verordnung, betr. die Zuständigkeit der Reichsbehörden zur Ausführung des Gesetzes vom 31. März 1873. 6. 3015.
(mit Anl.)
57–60.
17. Febr. 1904. 19. Febr. 1904. Verordnung zur Abänderung der Kaiserlichen Verordnung vom 31. Mai 1897, betr. die Ausdehnung der §§ 135 bis 139, 139b der Gewerbeordnung auf die Werkstätten der Kleider- und Wäschekonfektion. 7. 3017. 62–63.
21. Febr. 1904. 27. Febr. 1904. Bekanntmachung, betr. Bestimmungen zur Ausführung des Gesetzes über die Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheiten. 9. 3020.
(mit Anl.)
67 –134.
22. Febr. 1904. 25. Febr. 1904. Gesetz, enthaltend die Verlängerung des Gesetzes, betr. die Friedenspräsenzstärke des deutschen Heeres, vom 25. März 1899. 8. 3018. 65.
22. Febr. 1904. 25. Febr. 1904. Gesetz, betr. Änderung der Reichsschuldenordnung. 8. 3019. 66.
22. Febr. 1904. 29. Febr. 1904. Gesetz, betr. die Kontrolle des Reichshaushalts, des Landeshaushalts von Elsaß-Lothringen und des Haushalts der Schutzgebiete. 10. 3021. 135. [III]
26. Febr. 1904. 29. Febr. 1904. Bekanntmachung, betr. Vorschriften über Auswandererschiffe. 10. 3022. 136.
29. Febr. 1904. 3. März 1904. Bekanntmachung, betr. die dem Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. 11. 3023. 137.
29. Febr. 1904. 3. März 1904. Bekanntmachung, betr. die Gestattung des Feilbietens von Bier im Umherziehen. 11. 3024. 138.
1. März 1904. 3. März 1904. Bekanntmachung, betr. Vorschriften über Auswandererschiffe. 11. 3025. 138.
8. März 1904. 10. März 1904. Gesetz, betr. die Aufhebung des § 2 des Gesetzes über den Orden der Gesellschaft Jesu vom 4. Juli 1872. 12. 3026. 139.
18. März 1904. 26. März 1904. Gesetz, betr. den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf Ausstellungen. 13. 3027. 141.
23. März 1904. 26. März 1904. Bekanntmachung, betr. den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der Weltausstellung in St. Louis 1904. 13. 3028. 142.
25. März 1904. 29. März 1904. Bekanntmachung, betr. Änderung des § 21 der Eisenbahn-Verkehrsordnung. 14. 3029. 143–144.
25. März 1904. 29. März 1904. Gesetz, betr. die vorläufige Regelung des Reichshaushalts für die Monate April und Mai 1904. 15. 3030. 145–146.
25. März 1904. 29. März 1904. Gesetz, betr. die vorläufige Regelung des Haushalts der Schutzgebiete für die Monate April und Mai 1904. 15. 3031. 147.
25. März 1904. 2. April 1904. Gesetz, betr. die Rechtsstellung des Herzoglich Holsteinischen Fürstenhauses. 16. 3032. 149.
25. März 1904. 9. April 1904. Gesetz, betr. die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1903. 13. 3033.
(mit Anl.)
151–152.
25. März 1904. 9. April 1904. Gesetz, betr. die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Haushalts-Etat für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1903. 17. 3034.
(mit Anl.)
153–154. [IV]
21. April 1904. 26. April 1904. Bekanntmachung, betr. die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs. 18. 3035. 155.
29. April 1904. 3. Mai 1904. Verordnung zur Ausführung des Patentgesetzes vom 7. April 1891. 19. 3036. 157.
2. Mai 1904. 9. Mai 1904. Bekanntmachung, betr. Änderung der Militär-Transport-Ordnung. 20. 3037. 159.
4. Mai 1904. 9. Mai 1904. Bekanntmachung, betr. Vorschriften über das Arbeiten und den Verkehr mit Krankheitserregern, ausgenommen Pesterreger. 20. 3038.
(mit Anl.)
159–163.
5. Mai 1904. 9. Mai 1904. Bekanntmachung, betr. die Besetzung der Seefischereifahrzeuge mit Schiffsführern und Maschinisten. 20. 3039. 163–166.
12. Mai 1904. 14. Mai 1904. Gesetz, betr. Abänderung der Seemannsordnung und des Handelsgesetzbuchs. 21. 3040. 167–168.
14. Mai 1904. 19. Mai 1904. Gesetz, betr. Änderungen im Finanzwesen des Reichs. 22. 3041. 169–170.
16. Mai 1904. 19. Mai 1904. Bekanntmachung, betr. die Einfuhr vor Pflanzen und sonstigen Gegenständen des Gartenbaues. 22. 3042. 170.
20. Mai 1904. 25. Mai 1904. Gesetz, betr. die Feststellung des Reichhaushalts-Etats für das Rechnungsjahr 1904. 23. 3043.
(mit Anl.)
171–202.
20. Mai 1904. 25. Mai 1904. Gesetz, betr. die Feststellung des Haushalts-Etats für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1904. 23. 3044.
(mit Anl.)
203–214.
20. Mai 1904. 10. Juni 1904. Bekanntmachung, betr. den bei dem Kaiserlichen Aufsichtsamte für Privatversicherung bestehenden Versicherungsbeirat. 24. 3045. 215.
3. Juni 1904. 10. Juni 1904. Bekanntmachung, betr. die dem Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. 24. 3046. 215–216.
7. Juni 1904. 10. Juni 1904. Bekanntmachung, betr. Änderung der Militär-Transport-Ordnung. 24. 3047. 216. [V]
10. Juni 1904. 17. Juni 1904. Bekanntmachung, betr. die Beschäftigung von Arbeiterinnen in Meiereien (Molkereien) und Betrieben zur Sterilisierung von Milch. 25. 3048. 217–218.
14. Juni 1904. 17. Juni 1904. Bekanntmachung, betr. die dem Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. 25. 3049. 218.
17. Juni 1904. 21. Juni 1904. Bekanntmachung, betr. Änderung des Militärtarifs für Eisenbahnen. 26. 3050. 219.
24. Juni 1904. 1. Juli 1904. Bekanntmachung, betr. die Ratifikation der am 12. Juni 1902 im Haag abgeschlossenen Abkommen über das internationale Privatrecht und die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden. 27. 3054. 249.
26. Juni 1904. 18. August 1904. Gesetz, betr. die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1904. 39. 3075.
(mit Anl.)
355–356.
26. Juni 1904. 18. August 1904. Gesetz, betr. die Feststellung eines Nachtrags zum Haushalts-Etat für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1904. 39. 3076.
(mit Anl.)
357–358.
28. Juni 1904. 6. Juli 1904. Gesetz zur Änderung des Gesetzes, betr. das Reichsschuldbuch. 28. 3055. 251–252.
28. Juni 1904. 6. Juli 1904. Bekanntmachung, betr. die Anzeigepflicht für den ansteckenden Scheidenkatarrh der Rinder. 28. 3056. 252.
6. Juli 1904. 12. Juli 1904. Bekanntmachung, betr. die Änderung des § 44 der Eisenbahn-Verkehrsordnung, Einführung einer Anlage A 1 und Ergänzung der Anlage B zu dieser Ordnung. 29. 3057.
(mit Anl.)
253–259.
6. Juli 1904. 14. Juli 1904. Gesetz, betr. die Bekämpfung der Reblaus. 30. 3058. 261–265.
6. Juli 1904. 14. Juli 1904. Gesetz, betr. Kaufmannsgerichte. 30. 3059. 266–272.
6. Juli 1904. 14. Juli 1904. Gesetz, betr. den Servistarif und die Klasseneinteilung der Orte. 30. 3060.
(mit Anl.)
272–294. [VI]
6. Juli 1904. 15. Juli 1904. Bekanntmachung über die mit Schweden am 20. Juni 1903 wegen Erledigung der Ansprüche aus dem zwischen Mecklenburg-Schwerin und Schweden am 26. Juni 1803 in Malmö unterzeichneten Vertrag über die Stadt und die Herrschaft Wismar und die Ämter Poel und Neukloster nebst Zubehör getroffene Vereinbarung. 31. 3061.
(mit Anl.)
295–300.
10. Juli 1904. 20. Juli 1904. Allerhöchster Erlaß, betr. Abänderungen der Verordnung vom 13. Juli 1893 zur Ausführung des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden in der Fassung des Gesetzes vom 24. Mai 1898. 32. 3062.
(mit Anl.)
301–304.
11. Juli 1904. 20. Juli 1904. Bekanntmachung zur Abänderung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1903, betr. Ausnahmen von den Vorschriften des § 12, § 13 Abs. 1 des Gesetzes über Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben vom 30.März 1903. 32. 3063. 305–306.
14. Juli 1904. 20. Juli 1904. Bekanntmachung, betr. die dem Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. 32. 3064. 306.
14. Juli 1904. 29. Juli 1904. Gesetz, betr. die Entschädigung für unschuldig erlittene Untersuchungshaft. 35. 3069. 321–324.
15. Juli 1904. 21. Juli 1904. Bekanntmachung, betr. die Anerkennung französischer Prüfungszeichen für Handfeuerwaffen. 33. 3066. 309–310.
16. Juli 1904. 25. Juli 1904. Bekanntmachung, betr. die Ausführung des Gesetzes vom 25. Februar 1876 über die Beseitigung von Ansteckungsstoffen bei Viehbeförderungen auf Eisenbahnen. 34. 3067. 311–317.
17. Juli 1904. 20. Juli 1904. Bekanntmachung, betr. die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde Spaniens zu dem um 12. Juni 1902 im Haag abgeschlossenen Abkommen zur Regelung der Vormundschaft über Minderjährige. 32. 3065. 307.
17. Juli 1904. 25. Juli 1904. Bekanntmachung, betr. die Abänderung der Bestimmungen über die Beseitigung von Ansteckungsstoffen bei der Beförderung von lebendem Geflügel auf Eisenbahnen vom 2. Februar 1899. 34. 3068. 317–319. [VII]
23. Juli 1904. 18. August 1904. Gesetz, betr. die Gewährung eines Darlehens an das Schutzgebiet Togo. 38. 3073. 329–330.
24. Juli 1904. 2. August 1904. Verordnung über die teilweise Inkraftsetzung des Gesetzes, betr. die Bekämpfung der Reblaus, vom 6. Juli 1904. 36. 3070. 325.
31. Juli 1904. 18. August 1904. Gesetz, betr. die Übernahme einer Garantie des Reichs in bezug auf eine Eisenbahn von Daressalam nach Mrogoro. 38. 3074.
(mit Anl.)
330–354.
2. August 1904. 6. August 1904. Bekanntmachung, betr. die Erweiterung der Befestigungsanlagen von Posen und ihrer Rayons. 37. 3071. 327.
3. August 1904. 6. August 1904. Bekanntmachung, betr. den Beitritt des Königreichs Schweden zur Berner internationalen Urheberrechtsübereinkunft vom 9. September 1886 sowie zu der am 4. Mai 1896 dazu vereinbarten Deklaration. 37. 3072. 328.
17. August 1904. 22. August 1904. Bekanntmachung, betr. die dem Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. 40. 3077. 359.
18. August 1904. 22. August 1904. Bekanntmachung, betr. die Einfuhr von Pflanzen und sonstigen Gegenständen des Gartenbaues. 40. 3078. 360.
29. Septbr. 1904. 12. Oktbr. 1904. Allerhöchste Order, betr. Anrechnung von Kriegsjahren aus Anlaß der Aufstände der Bondelswart-Hottentotten und der Hereros in Südwestafrika. 44. 3083. 381.
30. Septbr. 1904. 1. Oktbr. 1904. Bekanntmachung, betr. den Verkehr mit Erzeugnissen und Gerätschaften des Weinbaues in den deutsch-luxemburgischen Grenzbezirken. 42. 3080. 369.
3. Oktbr. 1904. 11. Oktbr. 1904. Bekanntmachung, betr. die Erweiterung der Rayons für die Festung Cuxhaven. 43. 3081. 371.
3. Oktbr. 1904. 11. Oktbr. 1904. Bekanntmachung, betr. die Bildung von Weinbaubezirken. 43. 3082. 371–380.
17. Oktbr. 1904. 21. Oktbr. 1904. Bekanntmachung, betr. die Erweiterung der Rayons für die Festungsanlagen bei Metz. 45. 3084. 383.
18. Oktbr. 1904. 21. Oktbr. 1904. Bekanntmachung, betr. Änderungen der Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrsordnung. 45. 3085. 383–384. [VIII]
4. Novbr. 1904. 15. Novbr. 1904. Bekanntmachung, betr. die Eisenbahn- Bau- und Betriebsordnung. 47. 3087.
(mit Anl.)
387–439.
6. Novbr. 1904. 15. Novbr. 1904. Verordnung, betr. die Entschädigung Schutztruppenangehöriger für unschuldig erlittene Untersuchungshaft. 48. 3089. 441.
7. Novbr. 1904. 8. Novbr. 1904. Verordnung über das Inkrafttreten von Vorschriften des Gesetzes, betr. weitere Änderungen des Krankenversicherungsgesetzes, vom 25. Mai 1903 für die preußischen Knappschaftskassen. 46. 3086. 385.
7. Novbr. 1904. 15. Novbr. 1904. Bekanntmachung, betr. den internationalen Verband zum Schutze des gewerblichen Eigentums. 47. 3088. 440.
21. Novbr. 1904. 29. Novbr. 1904. Verordnung, betr. Ergänzung der Militär-Transport-Ordnung auf Eisenbahnen. 50. 3092. 445–446.
21. Novbr. 1904. 29. Novbr. 1904. Bekanntmachung, betr. Ergänzung des Militärtarifs für Eisenbahnen. 50. 3093. 446.
22. Novbr. 1904. 25. Novbr. 1904. Bekanntmachung, betr. die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs. 49. 3090. 443.
22. Novbr. 1904. 25. Novbr. 1904. Bekanntmachung, betr. die Einfuhr von Pflanzen und sonstigen Gegenständen des Gartenbaues. 49. 3091. 444.
2. Dezbr. 1904. 5. Dezbr. 1904. Bekanntmachung, betr. die dem Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. 51. 3094. 447.
8. Dezbr. 1904. 15. Dezbr. 1904. Bekanntmachung, betr. die Anzeigepflicht für die Influenza sowie für die Gehirn-Rückenmarkentzündung und die Gehirnentzündung der Pferde. 52. 3096. 450.
13. Dezbr. 1904. 15. Dezbr. 1904. Verordnung, betr. die Beaufsichtigung mecklenburg-strelitzer und lippischer privater Versicherungsunternehmungen. 52. 3095. 449.



Gesetz, betreffend Änderung der Reichsschuldenordnung (gegenstandslos geworden)

Titel: Gesetz, betreffend Änderung der Reichsschuldenordnung.
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1904, Nr. 8, Seite 66
Fassung vom: 22. Februar 1904
Bekanntmachung:
Zusatz:
25. Februar 1904
Dieses Gesetz ist durch die neue Reichsschuldenordnung
rgbl-1803031-nr06 gegenstandlos)
Quelle: Scan auf Commons

(Nr. 3019.) Gesetz, betreffend Änderung der Reichsschuldenordnung. Vom 22. Februar 1904.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.

verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:

Artikel 1.

Die Reichsschuldenordnung wird geändert wie folgt:

I. In dem § 1 Abs. 1 wird nach dem ersten Satze folgender Satz eingefügt:

„Diese Ermächtigung enthält zugleich die Befugnis, Schatzanweisungen durch Ausgabe von neuen Schatzanweisungen und von Schuldverschreibungen in dem erforderlichen Nennbetrag einzulösen.“
II. In dem § 7 erhält der Abs. 2 folgende Fassung:

„Nach Anordnung des Reichskanzlers können Schatzanweisungen wiederholt, jedoch nur zur Deckung der in den Verkehr gelangten Schatzanweisungen ausgegeben werden. Schatzanweisungen oder Schuldverschreibungen, die zur Einlösung von fällig werdenden Schatzanweisungen bestimmt sind, hat die Reichsschuldenverwaltung auf Anordnung des Reichskanzlers vierzehn Tage vor dem Fälligkeitstermine zur Verfügung zu halten. Die Verzinsung der neuen Schuldpapiere darf nicht vor dem Zeitpunkte beginnen, mit dem die Verzinsung der einzulösenden Schatzanweisungen aufhört.“

Artikel 2.

Dieses Gesetz findet auch auf die vor seinem Inkrafttreten bewilligten Kredite Anwendung.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Berlin im Schloß, den 22. Februar 1904.

(L. S.)  Wilhelm.
  Graf von Bülow.

Dieses Gesetz ist durch die neue Reichsschuldenordnung rgbl-1803031-nr06 gegenstandlos)




Deutsches Reichsgesetzblatt 1903

Deutsches Reichsgesetzblatt 1903

Textdaten
<<< 1902 1904 >>>
Autor: Amtliches Werk
Titel: Reichs-Gesetzblatt
Herausgeber: Reichsamt des Innern
Erscheinungsdatum: 1903
Erscheinungsort: Berlin
Quelle: Commons
Kurzbeschreibung: amtliches Gesetz- und Verkündungsblatt des Deutschen Reichs
Bearbeitungsstand
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Reichs-Gesetzblatt.
1903.

Enthält
die Gesetze, Verordnungen usw. vom 6. Januar bis 30. Dezember 1903,
nebst sechs Verträgen vom Jahre 1902.
(Von Nr. 2918 bis einschl. Nr. 3007.)
Nr. 1 bis einschl. Nr. 48.

Berlin,
zu haben im Kaiserlichen Post-Zeitungsamte.

Inhaltsverzeichnis

Chronologische Übersicht
der im Reichs-Gesetzblatte
vom Jahre 1903
enthaltenen Gesetze, Verordnungen usw.
Datum
des
Gesetzes etc.
Ausgegeben
zu
Berlin.
I n h a l t. Nr.
des
Stücks.
Nr.
des
Gesetzes etc.
Seiten.
5. März 1902. 20. Febr. 1903. Vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und mehreren anderen Staaten über die Behandlung des Zuckers. 4. 2923.
(mit Anl.)
7–25.
26. Mai 1902. 18. April 1903. Abkommen zwischen dem Deutschen Reiche und der Schweiz zur Abänderung des Übereinkommens vom 13. April 1892, betr. den gegenseitigen Patent-, Muster- und Markenschutz. 17. 2949. 181–182.
4. Juni 1902. 18. April 1903. Abkommen zwischen dem Deutschen Reiche und Italien zur Abänderung des Übereinkommens vom 18. Januar 1892, betr. den gegenseitigen Patent-, Muster- und Markenschutz. 17. 2948. 178–180.
2. Juli 1902. 21. März 1903. Vereinbarung zwischen dem Deutschen Reiche und Frankreich über die gegenseitige Behandlung der Handlungsreisenden. 8. 2932.
(mit Anl.)
47–54.
11. Novbr. 1902. 20. April 1903. Vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und Luxemburg über den Betrieb der Wilhelm-Luxemburg-Eisenbahnen. 18. 2950.
(mit Anl.)
183–197.
20. Novbr. 1902. 18. August 1903. Staatsvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und Österreich-Ungarn wegen Herstellung der Eisenbahnverbindung von Friedeberg a. Q. nach Heinersdorf. 35. 2982. 261–268.
6. Janr. 1903. 12. Janr. 1903. Gesetz wegen Abänderung des Zuckersteuergesetzes. 1. 2918. 1–2. [II]
24. Janr. 1903. 2. Febr. 1903. Bekanntmachung, betr. die dem internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. 2. 2919. 3.
30. Janr. 1903. 2. Febr. 1903. Bekanntmachung, betreffend den Betrieb von Anlagen zur Herstellung von Präservativs, Sicherheitspessarien, Suspensorien und dergleichen. 2. 2920. 3–4.
2. Febr. 1903. 5. Febr. 1903. Bekanntmachung, betr. Änderung der Militär-Transport-Ordnung. 3. 2921. 5.
2. Febr. 1903. 5. Febr. 1903. Bekanntmachung, betreffend Änderung der Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrsordnung. 3. 2922. 6.
4. Febr. 1903. 15. Juli 1903. Staatsvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und Luxemburg, betr. die Herstellung einer Nebenbahn von Diedenhofen nach Bad Mondorf. 34. 2981. 258–260.
7. Febr. 1903. 22. April 1903. Allerhöchster Erlaß, betr. die Führung des Eisernen Kreuzes auf der Handelsflagge. 19. 2925. 199.
14. Febr. 1903. 26. Febr. 1903. Verordnung über die Enteignung von Grundeigentum in den Schutzgebieten Afrikas und der Südsee. 5. 2925. 27–36.
17. Febr. 1903. 20. Febr. 1903. Bekanntmachung, betr. die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs. 4. 2924. 25.
18. Febr. 1903. 26. Febr. 1903. Bekanntmachung, betr. Vorschriften über Auswandererschiffe. 5. 2926. 37.
27. Febr. 1903. 10. März 1903. Bekanntmachung, betr. die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter bei der Bearbeitung von Faserstoffen, Tierhaaren, Abfällen oder Lumpen. 6. 2927. 39–40.
12. März 1903. 19. März 1903. Bekanntmachung, betr. Änderung der Militär-Transport-Ordnung. 7. 2928. 41.
13. März 1903. 19. März 1903. Bekanntmachung, betr. die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs. 7. 2929. 41. [III]
13. März 1903. 19. März 1903. Bekanntmachung, betr. das Strafverfahren vor den Seemannsämtern. 7. 2930. 42–45.
15. März 1903. 19. März 1903. Bekanntmachung, betreffend Änderung der Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrsordnung. 7. 2931. 45–46.
16. März 1903. 21. März 1903. Gesetz, betreffend die Kontrolle des Reichshaushalts, des Landeshaushalts von Elsaß-Lothringen und des Haushalts der Schutzgebiete. 9. 2933. 55.
18. März 1903. 21. März 1903. Bekanntmachung, betr. das Abkommen zwischen dem Deutschen Reiche und dem Großherzogtume Luxemburg vom 10.Mai 1902 wegen Begründung einer Gemeinschaft der Schaumweinsteuer. 9. 2934. 56.
19. März 1903. 24. März 1903. Bekanntmachung, betr. den Umlauf von Scheidemünzen niederländischen Geprägs innerhalb preußischer Grenzbezirke. 10. 2936. 58–59.
20. März 1903. 24. März 1903. Bekanntmachung, betr. Änderung der Militär-Transport-Ordnung. 10. 2937. 60.
23. März 1903. 24. März 1903. Gesetz zur Abänderung der Seemannsordnung. 10. 2935. 57.
24. März 1903. 26. März 1903. Bekanntmachung, betr. die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter auf Steinkohlenbergwerken in Preußen, Baden und Elsaß-Lothringen. 11. 2938.
(mit Anl.)
61–64.
27. März 1903. 2. April 1903. Bekanntmachung, betr. den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Ecuador. 14. 2944. 122.
27. März 1903. 6. April 1903. Bekanntmachung, betr. eine VIII. Ausgabe der dem internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. 16. 2946. 125–146.
28. März 1903. 30. März 1903. Gesetz, betr. die Feststellung des Reichshaushalts-Etats für das Rechnungsjahr 1903. 12. 2939.
(mit Anl.)
65–96.
28. März 1903. 30. März 1903. Gesetz, betr. die Feststellung des Haushalts-Etats für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1903. 12. 2939.
(mit Anl.)
97–108. [IV]
28. März 1903. 30. März 1903. Gesetz, betr. Verwendung von Mehrerträgen der Reichseinnahmen und Überweisungssteuern zur Schuldentilgung. 12. 2941. 109.
28. März 1903. 30. März 1903. Verordnung, betr. die Wahlen zum Reichstage. 13. 2942. 111.
30. März 1903. 2. April 1903. Gesetz, betr. Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben. 14. 2943.
(mit Anl.)
113–121.
1. April 1903. 3. April 1903. Bekanntmachung, betr. den Betrieb von Anlagen zur Herstellung von Präservativs, Sicherheitspessarien, Suspensorien und dergleichen. 15. 2945. 123.
9. April 1903. 18. April 1903. Bekanntmachung, betr. den Beitritt des Reichs zu dem internationalen Verbande zum Schutze des gewerblichen Eigentums. 17. 2947.
(mit Anl.)
147–177.
15. April 1903. 20. April 1903. Bekanntmachung, betr. die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs. 18. 2951. 198.
24. April 1903. 29. April 1903. Bekanntmachung, betr. die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in den zur Anfertigung von Zigarren bestimmten Anlagen. 20. 2953. 201.
24. April 1903. 29. April 1903. Bekanntmachung, betr. die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in Bleifarben- und Bleizuckerfabriken. 20. 2954. 201.
27. April 1903. 29. April 1903. Bekanntmachung, betr. den internationalen Verband zum Schutze des gewerblichen Eigentums. 20. 2955. 202.
28. April 1903. 29. April 1903. Bekanntmachung, betr. Abänderung des Wahlreglements vom 28. Mai 1870. 20. 2956.
(mit Anl.)
202–210.
28. April 1903. 1. Mai 1903. Bekanntmachung, betr. die von dem Stadtrate zu Leipzig geführte Eintragsrolle. 21. 2957. 211.
29. April 1903. 1. Mai 1903. Bekanntmachung, betr. das Gesetz gegen den verbrecherischen und gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen. 21. 2958. 211–212. [V]
30. April 1903. 5. Mai 1903. Bekanntmachung, betr. Änderung der Militär-Transport-Ordnung. 22. 2959. 213.
2. Mai 1903. 5. Mai 1903. Bekanntmachung, betr. die dem internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. 22. 2960. 214.
7. Mai 1903. 11. Mai 1903. Bekanntmachung, betr. die Grundsätze für die Erteilung der Erlaubnis zum Gebrauche des Roten Kreuzes. 23. 2961. 215–216.
8. Mai 1903. 11. Mai 1903. Bekanntmachung, betr. die Stempelung der bei der Verkündung des Gesetzes zum Schutze des Genfer Neutralitätszeichens vom 22. März 1902 mit dem Roten Kreuze bezeichneten Waren. 23. 2962. 216.
10. Mai 1903. 13. Mai 1903. Gesetz, betr. Phosphorzündwaren. 24. 2963. 217–218.
10. Mai 1903. 13. Mai 1903. Verordnung zur Ausführung des Gesetzes zum Schutze der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894. 24. 2964. 218.
15. Mai 1903. 19. Mai 1903. Bekanntmachung, betr. Abänderung der Bestimmungen über die Befähigung von Eisenbahnbetriebsbeamten. 25. 2965. 219–222.
16. Mai 1903. 20. Mai 1903. Bekanntmachung, betr. die Anzeigepflicht für die Hühnerpest. 26. 2966. 223.
17. Mai 1903. 20. Mai 1903. Bekanntmachung, betr. die Anzeigepflicht für die Geflügelcholera. 26. 2967. 224.
23. Mai 1903. 28. Mai 1903. Bekanntmachung, betr. den Beitritt Schwedens zu dem zwischen dem Deutschen Reiche und mehreren anderen Staaten geschlossenen Vertrage vom 5. März 1902 über die Behandlung des Zuckers. 27. 2968. 225.
23. Mai 1903. 8. Juni 1903. Gesetz, betr. eine Ergänzung des § 51 des Reichsbeamtengesetzes vom 31. März 1873. 29. 2971. 241.
25. Mai 1903. 29. Mai 1903. Gesetz, betr. weitere Abänderungen des Krankenversicherungsgesetzes. 28. 2970. 233–239.
26. Mai 1903. 28. Mai 1903. Bekanntmachung, betr. die Einrichtung und den Betrieb von Anlagen zur Herstellung von Bleifarben und anderen Bleiprodukten. 27. 2969. 225–232. [VI]
7. Juni 1903. 11. Juni 1903. Bekanntmachung, betr. die dem internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. 30. 2972. 243–244.
8. Juni 1903. 11. Juni 1903. Bekanntmachung, betr. die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs. 30. 2973. 244.
13. Juni 1903. 18. Juni 1903. Bekanntmachung, betr. Änderungen der Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrsordnung. 31. 2974. 245–246.
16. Juni 1903. 23. Juni 1903. Bekanntmachung, betr. die Besetzung der Kauffahrteischiffe mit Kapitänen und Schiffsoffizieren. 32. 2975. 247–251.
16. Juni 1903. 23. Juni 1903. Bekanntmachung, betr. die Dreiteilung des Wachdienstes auf Kauffahrteischiffen. 32. 2976. 251.
16. Juni 1903. 23. Juni 1903. Bekanntmachung, betr. die Nichtanwendung von Bestimmungen der Seemannsordnung auf kleinere Fahrzeuge. 32. 2977. 252.
21. Juni 1903. 23. Juni 1903. Bekanntmachung, betr. die Zulassung zur Führung von Hochseefischereifahrzeugen in der Islandfahrt. 32. 2978. 253.
5. Juli 1903. 15. Juli 1903. Kaiserliche Verordnung, betr. die Erstreckung der für Kauffahrteischiffe geltenden Vorschriften auf die Gouvernementsfahrzeuge der Schutzgebiete. 34. 2980. 257.
6. Juli 1903. 8. Juli 1903. Bekanntmachung, betr. den Beitritt des Königreichs Dänemark mit Einschluß der Faröer zur Berner internationalen Urheberrechtsübereinkunft vom 9. September 1866 sowie zu den am 4. Mai 1896 dazu getroffenen Zusatzübereinkommen. 33. 2979. 255.
9. Juli 1903. 18. August 1903. Bekanntmachung, betr. die Eichung von chemischen Meßgeräten. 35. 2983.
(mit Anl.)
268.
12. August 1903. 18. August 1903. Bekanntmachung, betr. die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs. 35. 2984. 268.
15. August 1903. 22. August 1903. Bekanntmachung, betr. die Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrsordnung. 36. 2985. 269. [VII]
15. August 1903. 22. August 1903. Bekanntmachung, betr. die dem internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. 36. 2986. 269–270.
17. August 1903. 22. August 1903. Bekanntmachung, betr. den Aufruf und die Einziehung der Noten der Landständischen Bank des Königlich Sächsischen Markgraftums Oberlausitz in Bautzen. 36. 2987. 270–271.
23. August 1903. 26. August 1903. Verordnung, betr. die Aufhebung des Verbots der Ausfuhr von Waffen und Kriegsmaterial nach China. 37. 2988. 273.
23. August 1903. 26. August 1903. Bekanntmachung, betr. Abänderung der Bestimmungen über den Geschäftsbetrieb der Auswanderungsunternehmer und Agenten. 37. 2989. 274.
24. August 1903. 4. Septbr. 1903. Bekanntmachung, betr. die Mündelsicherheit von Schuldverschreibungen der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft. 38. 2990. 275.
4. Septbr. 1903. 12. Septbr. 1903. Bekanntmachung, betr. den Beitritt des Großherzogtums Luxemburg und der Republik Peru zu dem zwischen dem Deutschen Reiche und mehreren anderen Staaten geschlossenen Vertrage vom 5. März 1902 über die Behandlung des Zuckers. 39. 2991. 277.
17. Septbr. 1903. 25. Septbr. 1903. Bekanntmachung, betr. den internationalen Verband zum Schutze des gewerblichen Eigentums. 40. 2992. 279.
1. Oktbr. 1903. 5. Oktbr. 1903. Bekanntmachung, betr. den Verkehr mit Arzneimitteln. 41. 2993. 281.
12. Oktbr. 1903. 26. Novbr. 1903. Ausführungsbestimmungen zu den Verordnungen über die Tagegelder und Fuhrkosten der Reichsbeamten. 45. 3001.
(mit Anl.)
291–306.
18. Oktbr. 1903. 6. Novbr. 1903. Verordnung, betr. das Ruderkommando. 42. 2994. 283.
2. Novbr. 1903. 6. Novbr. 1903. Verordnung über das spätere Inkrafttreten von Vorschriften des Gesetzes, betr. weitere Abänderungen des Krankenversicherungsgesetzes, vom 25. Mai 1903 für die preußischen Knappschaftskassen. 42. 2995. 284.
11. Novbr. 1903. 19. Novbr. 1903. Bekanntmachung, betr. die dem internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. 43. 2996. 285–286. [VIII]
15. Novbr. 1903. 19. Novbr. 1903. Bekanntmachung, betr. die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in Ziegeleien. 43. 2997. 286–287.
15. Novbr. 1903. 19. Novbr. 1903. Bekanntmachung, betr. den Betrieb von Getreidemühlen. 43. 2998. 287.
15. Novbr. 1903. 19. Novbr. 1903. Bekanntmachung, betr. die Einrichtung und den Betrieb gewerblicher Anlagen, in denen Thomasschlacke gemahlen oder Thomasschlackenmehl gelagert wird. 43. 2999. 288.
23. Novbr. 1903. 24. Novbr. 1903. Verordnung, betr. die Einberufung des Reichstags. 44. 3000. 289.
25. Novbr. 1903. 3. Dezbr. 1903. Bekanntmachung, betr. den Notenwechsel zwischen dem Auswärtigen Amte und der Botschaft der Französischen Republik in Berlin vom 13. Juli/2. Juni 1903 über die zwischen Deutschland und Frankreich am 19. April 1883 geschlossene Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst. 46. 3002.
(mit Anl.)
307–309.
11. Dezbr. 1903. 19. Dezbr. 1903. Bekanntmachung, betr. die dem internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. 47. 3003. 311.
17. Dezbr. 1903. 19. Dezbr. 1903. Bekanntmachung, betr. Abänderung des dem Gesetz über Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben vom 30. März 1903 beigegebenen Verzeichnisses. 47. 3004. 312.
17. Dezbr. 1903. 19. Dezbr. 1903. Bekanntmachung, betr. Ausnahmen von den Vorschriften des § 12, § 13 Abs. 1 des Gesetzes über Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben vom 30. März 1903. 47. 3005.
(mit Anl.)
312–318.
23. Dezbr. 1903. 30. Dezbr. 1903. Gesetz, betr. die Handelsbeziehungen zum Britischen Reiche. 48. 3006. 319.
30. Dezbr. 1903. 30. Dezbr. 1903. Bekanntmachung, betr. die Handelsbeziehungen zum Britischen Reiche. 48. 3007. 320.



Deutsches Reichsgesetzblatt 1902

Deutsches Reichsgesetzblatt 1902

Textdaten
<<< 1901 1903 >>>
Autor: Amtliches Werk
Titel: Reichs-Gesetzblatt
Herausgeber: Reichsamt des Innern
Erscheinungsdatum: 1902
Erscheinungsort: Berlin
Quelle: Commons
Kurzbeschreibung: amtliches Gesetz- und Verkündungsblatt des Deutschen Reichs
Bearbeitungsstand
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Reichs-Gesetzblatt.
1902.

Enthält
die Gesetze, Verordnungen u. s. w. vom 8. Januar bis 25. Dezember 1902,
nebst einem Gesetz, einer Bekanntmachung und zwei Verträgen vom Jahre 1901.
(Von Nr. 2825 bis einschl. Nr. 2917.)
Nr. 1 bis einschl. Nr. 52.

Berlin,
zu haben im Kaiserlichen Post-Zeitungsamte.

Inhaltsverzeichnis

Chronologische Uebersicht
der im Reichs-Gesetzblatte
vom Jahre 1902
enthaltenen Gesetze, Verordnungen u. s. w.
Datum
des
Gesetzes etc.
Ausgegeben
zu
Berlin.
I n h a l t. Nr.
des
Stücks.
Nr.
des
Gesetzes etc.
Seiten.
5. Juni 1901. 25. August 1902. Vereinbarung zwischen dem Deutschen Reiche und den Niederlanden über den grenzüberspringenden Fabrikverkehr. 11. 2843. 55–57.
1. Oktbr. 1901. 1. April 1902. Vereinbarung zwischen dem Deutschen Reiche und Frankreich zur Regelung des Verkehrs mit Branntwein und Spirituosen an der deutsch-französischen Grenze. 20. 2858. 131–132.
28. Dezbr. 1901. 15. Janr. 1902. Bekanntmachung, betr. die Anlegung von Mündelgeld in Kur- und Neumärkischen Ritterschaftlichen Kommunal-Schuldverschreibungen. 2. 2826. 3.
30. Dezbr. 1901. 3. Janr. 1902. Gesetz zur Abänderung der Strandungsordnung. 1. 2825. 1–2.
8. Janr. 1902. 15. Janr. 1902. Bekanntmachung, betr. die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und der Schweiz. 2. 2827. 4–27.
17. Janr. 1902. 21. Janr. 1902. Bekanntmachung, betr. die dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. 3. 2828. 29–30.
22. Janr. 1902. 25. Janr. 1902. Gesetz über die Verlegung der deutsch-österreichischen Grenze längs des Przemsa-Flusses. 4. 2829. 31.
22. Janr. 1902. 25. Janr. 1902. Gesetz über die Verlegung der deutsch-dänischen Grenze an der Norderau und der Kjärmühlenau. 4. 2830. 32. [II]
22. Janr. 1902. 29. Janr. 1902. Bekanntmachung, betr. Aenderungen der Betriebsordnung für die Haupteisenbahnen Deutschlands vom 5. Juli 1892. 5. 2832. 35–36.
23. Janr. 1902. 25. Janr. 1902. Bekanntmachung, betr. die Beschäftigung von Gehülfen und Lehrlingen in Gast- und in Schankwirthschaften. 4. 2831. 33–34.
23. Janr. 1902. 29. Janr. 1902. Bekanntmachung, betr. den Umlauf von Scheidemünzen luxemburgischen Geprägs innerhalb deutscher Grenzbezirke. 5. 2833. 37.
25. Janr. 1902. 29. Janr. 1902. Bekanntmachung, betr. das Verfahren bei Anträgen auf Verlängerung der Ladenschlußzeit. 5. 2834. 38–40.
30. Janr. 1902. 3. Febr. 1902. Bekanntmachung, betr. eine Aenderung der Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrsordnung. 6. 2835. 41.
31. Janr. 1902. 3. Febr. 1902. Bekanntmachung, betr. die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in Cichorienfabriken und den zur Herstellung von Cichorie dienenden Werkstätten mit Motorbetrieb. 6. 2836. 42.
3. Febr. 1902. 8. Febr. 1902. Verordnung, betr. die Beaufsichtigung hessischer und bremischer privater Versicherungsunternehmungen. 7. 2837. 43.
4. Febr. 1902. 8. Febr. 1902. Bekanntmachung, betr. die dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. 7. 2838. 44.
8. Febr. 1902. 15. Febr. 1902. Bekanntmachung, betr. die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs. 8. 2839. 45.
13. Febr. 1902. 20. Febr. 1902. Bekanntmachung über die Verlegung der deutsch-dänischen Grenze an der Norderau und der Kjärmühlenau. 10. 2842.
(mit Anl.)
49–53.
16. Febr. 1902. 19. Febr. 1902. Verordnung über die theilweise Inkraftsetzung des Gesetzes, betr. die Schlachtvieh- und die Fleischbeschau. 9. 2840. 47.
18. Febr. 1902. 19. Febr. 1902. Bekanntmachung, betr.gesundheitsschädliche und täuschende Zusätze zu Fleisch und dessen Zubereitungen. 9. 2841. 48. [III]
1. März 1902. 4. März 1902. Bekanntmachung, betr. die Einrichtung und den Betrieb gewerblicher Anlagen zur Vulkanisirung von Gummiwaaren. 12. 2844. 59–63.
1. März 1902. 4. März 1902. Bekanntmachung, betr. den Fett- und Wassergehalt der Butter. 12. 2845. 64.
5. März 1902. 8. März 1902. Bekanntmachung, betr. die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in Glashütten, Glasschleifereien und Glasbeizereien sowie Sandbläsereien. 13. 2846.
(mit Anl.)
65–71.
5. März 1902. 8. März 1902. Bekanntmachung, betr. die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in Rohzuckerfabriken, Zuckerraffinerien und Melasseentzuckerungsanstalten. 13. 2847. 72.
15. März 1902. 17. März 1902. Bekanntmachung, betr. die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter auf Steinkohlenbergwerken in den Bergbaubezirken von Preußen, Baden und Elsaß-Lothringen. 14. 2848. 73.
15. März 1902. 19. März 1902. Gesetz, betr. die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1901. 15. 2849.
(mit Anl.)
75 –76.
20. März 1902. 22. März 1902. Bekanntmachung, betr. die Beschäftigung von Arbeiterinnen auf Steinkohlenbergwerken, Zink- und Bleierzbergwerken im Regierungsbezirk Oppeln. 16. 2850. 77.
20. März 1902. 22. März 1902. Bekanntmachung, betr. die Einrichtung und den Betrieb von Steinbrüchen und Steinhauereien (Steinmetzbetrieben). 16. 2851. 78–80.
20. März 1902. 24. März 1902. Gesetz, betr. die Feststellung des Reichshaushalts-Etats für das Rechnungsjahr 1902. 17. 2852.
(mit Anl.)
81–113.
20. März 1902. 24. März 1902. Gesetz, betr. die Feststellung des Haushalts-Etats für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1902. 17. 2853.
(mit Anl.)
114–123.
22. März 1902. 26. März 1902. Gesetz zum Schutze des Genfer Neutralitätszeichens. 18. 2854. 125–126.
22. März 1902. 26. März 1902. Bekanntmachung, betr. Aenderungen der Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrsordnung. 18. 2855. 127. [IV]
22. März 1902. 26. März 1902. Bekanntmachung, betr. die Zulassung zur Führung von Hochseefischereifahrzeugen in der Islandfahrt. 18. 2856. 127.
24. März 1902. 27. März 1902. Gesetz, betr. die Kontrole des Reichshaushalts, des Landeshaushalts von Elsaß-Lothringen und des Haushalts der Schutzgebiete. 19. 2857. 129.
12. April 1902. 16. April 1902. Bekanntmachung, betr. die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs. 21. 2859. 133.
30. April 1902. 3. Mai 1902. Bekanntmachung, betr. die dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. 22. 2860. 135.
6. Mai 1902. 15. Mai 1902. Bekanntmachung, betr. die Feststellung des Börsenpreises für Zucker. 24. 2865. 166.
9. Mai 1902. 15. Mai 1902. Schaumweinsteuergesetz. 24. 2863. 155–163.
9. Mai 1902. 24. Mai 1902. Bekanntmachung über die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde der Vereinigten Staaten von Amerika zu dem auf der Haager Friedenskonferenz am 29. Juli 1899 unterzeichneten Abkommen, betr. die Gesetze und Gebräuche des Landkriegs. 25. 2867. 168.
10. Mai 1902. 20. Juni 1902. Abkommen zwischen dem Deutschen Reiche und dem Großherzogthume Luxemburg wegen Begründung einer Gemeinschaft der Schaumweinsteuer. 31. 2882. 232–233.
11. Mai 1902. 15. Mai 1902. Gesetz, betr. die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1902. 24. 2864.
(mit Anl.)
164–165.
15. Mai 1902. 15. Mai 1902. Bekanntmachung, betr. die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands einerseits und Oesterreichs und Ungarns andererseits. 23. 2861. 137–152.
15. Mai 1902. 15. Mai 1902. Bekanntmachung, betr. ein Sonderabkommen zum internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr für die deutsch-österreichischen Verkehre. 23. 2862. 153. [V]
20. Mai 1902. 24. Mai 1902. Gesetz, betr. den Gebührentarif für den Kaiser Wilhelm-Kanal. 25. 2866. 167.
24. Mai 1902. 24. Mai 1902. Bekanntmachung, betr. das Außerkrafttreten des Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrags mit dem Freistaate Salvador. 25. 2868. 168.
26. Mai 1902. 29. Mai 1902. Verordnung zur Ausführung des Patentgesetzes vom 7. April 1891. 26. 2869. 169.
27. Mai 1902. 29. Mai 1902. Bekanntmachung, betr. die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in Walz- und Hammerwerken. 26. 2870.
(mit Anl.)
170–173.
28. Mai 1902. 6. Juni 1902. Bekanntmachung, betr. die Erweiterung der Rayons für die Festung Straßburg i. E. 27. 2875. 222.
2. Juni 1902. 6. Juni 1902. Seemannsordnung. 27. 2871. 175–211.
2. Juni 1902. 6. Juni 1902. Gesetz, betr. die Verpflichtung der Kauffahrteischiffe zur Mitnahme heimzuschaffender Seeleute. 27. 2872. 212–214.
2. Juni 1902. 6. Juni 1902. Gesetz, betr. die Stellenvermittelung für Schiffsleute. 27. 2873. 215–217.
2. Juni 1902. 6. Juni 1902. Gesetz, betr. Abänderung seerechtlicher Vorschriften des Handelsgesetzbuchs. 27. 2874. 218–221.
2. Juni 1902. 6. Juni 1902. Bekanntmachung, betr. die dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. 28. 2876. 223.
5. Juni 1902. 6. Juni 1902. Bekanntmachung, betr. den Aufruf und die Einziehung der Noten der Bank für Süddeutschland in Darmstadt. 29. 2877. 225.
5. Juni 1902. 6. Juni 1902. Bekanntmachung, betr. den Antheil der Reichsbank an dem Gesammtbetrage des steuerfreien ungedeckten Notenumlaufs. 29. 2878. 226.
7. Juni 1902. 18. Juni 1902. Bekanntmachung über die Verlegung der deutsch-österreichischen Grenze längs des Przemsa-Flusses. 30. 2880.
(mit Anl.)
228–230.
13. Juni 1902. 18. Juni 1902. Gesetz, betr. die Abänderung des §. 7 der Strafprozeßordnung. 30. 2879. 227.
18. Juni 1902. 20. Juni 1902. Gesetz, betr. die Aufhebung der außerordentlichen Gewalten des Statthalters in Elsaß-Lothringen. 31. 2881. 231. [VI]
18. Juni 1902. 24. Juni 1902. Bekanntmachung, betr. Aenderungen der Eisenbahn-Verkehrsordnung. 32. 2884. 236.
20. Juni 1902. 24. Juni 1902. Gesetz, betr. die geschäftliche Behandlung des Entwurfs eines Zolltarifgesetzes. 32. 2883. 235.
24. Juni 1902. 4. Juli 1902. Bekanntmachung, betr. die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in Hechelräumen und dergleichen. 33. 2886. 238.
25. Juni 1902. 4. Juli 1902. Gesetz wegen Abänderung des Gesetzes, betr. die Kaiserlichen Schutztruppen in den afrikanischen Schutzgebieten und die Wehrpflicht daselbst. 33. 2885. 237.
26. Juni 1902. 29. August 1902. Verordnung zur Ausführung des Gesetzes, betr. die Freundschaftsverträge mit Tonga und Samoa und den Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrag mit Zanzibar. 39. 2895. 261.
7. Juli 1902. 10. Juli 1902. Gesetz, betr. den Servistarif und die Klasseneintheilung der Orte sowie Abänderung des Gesetzes über die Bewilligung von Wohnungsgeldzuschüssen. 34. 2887. 239–240.
7. Juli 1902. 11. Juli 1902. Verordnung über die weitere Inkraftsetzung des Gesetzes, betr. die Schlachtvieh- und Fleischbeschau. 35. 2888. 241.
7. Juli 1902. 21. Juli 1902. Gesetz, betr. die Abänderung des Branntweinsteuergesetzes vom 24. Juni 1887/16. Juni 1895. 36. 2889. 243–252.
7. Juli 1902. 21. Juli 1902. Süßstoffgesetz. 36. 2891. 253–256.
9. Juli 1902. 21. Juli 1902. Bekanntmachung, betr. die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs. 36. 2892. 256.
10. Juli 1902. 11. Juli 1902. Bekanntmachung, betr. das Gesetz über die Schlachtvieh- und Fleischbeschau. 35. 2889. 242.
22. Juli 1902. 28. Juli 1902. Bekanntmachung, betr. die wechselseitige Benachrichtigung der Militär- und Polizeibehörden über das Auftreten übertragbarer Krankheiten. 37. 2893. 257–258.
27. Juli 1902. 4. August 1902. Bekanntmachung, betr. die dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. 38. 2894. 259. [VII]
1. August 1902. 31. Dezbr. 1902. Vereinbarung zwischen dem Deutschen Reiche und Belgien zur Regelung des Verkehrs mit Branntwein und Spirituosen an der deutsch-belgischen Grenze. 51. 2916. 301–302.
10. Septbr. 1902. 13. Septbr. 1902. Bekanntmachung, betr. die dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. 40. 2896. 263.
16. Oktbr. 1902. 17. Oktbr. 1902. Bekanntmachung, betr. den Befähigungsnachweis und die Prüfung der Maschinisten auf Seedampfschiffen der deutschen Handelsflotte. 41. 2897. 265.
16. Oktbr. 1902. 22. Oktbr. 1902. Bekanntmachung, betr. die Außerkurssetzung der Zwanzigpfennigstücke aus Nickel. 42. 2898. 267.
20. Oktbr. 1902. 22. Oktbr. 1902. Bekanntmachung, betr. die dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. 42. 2899. 268.
22. Oktbr. 1902. 27. Oktbr. 1902. Bekanntmachung, betr. die Einrichtung und den Betrieb der Roßhaarspinnereien, Haar- und Borstenzurichtereien sowie der Bürsten- und Pinselmachereien. 43. 2900. 269–274.
31. Oktbr. 1902. 7. Novbr. 1902. Bekanntmachung, betr. Aenderung der Militär-Transportordnung. 44. 2901. 275.
9. Novbr. 1902. 18. Novbr. 1902. Bekanntmachung, betr. die dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. 45. 2902. 277.
15. Novbr. 1902. 18. Novbr. 1902. Bekanntmachung, betr. die Ausführungsvorschriften zu dem Gesetze vom 10. Mai 1892 über die Unterstützung von Familien der zu Friedensübungen einberufenen Mannschaften. 45. 2903. 278.
15. Novbr. 1902. 27. Novbr. 1902. Verordnung, betr. die Beaufsichtigung schaumburg-lippischer privater Versicherungsunternehmungen. 46. 2905. 279.
16. Novbr. 1902. 27. Novbr. 1902. Verordnung, betr. die Bestimmung eines Garnisonorts für die Militärpersonen der Ostasiatischen Besatzungs-Brigade für Angelegenheiten der streitigen Gerichtsbarkeit. 46. 2906. 280. [VIII]
17. Novbr. 1902. 18. Novbr. 1902. Bekanntmachung, betr. Bestimmunen für den Kleinhandel mit Garn. 45. 2904. 278.
21. Novbr. 1902. 29. Novbr. 1902. Kaiserliche Verordnung, betr. die Rechte an Grundstücken in den deutschen Schutzgebieten. 47. 2910. 283–290.
23. Novbr. 1902. 27. Novbr. 1902. Bekanntmachung, betr. Aenderungen der Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrsordnung. 46. 2909. 281–282.
24. Novbr. 1902. 27. Novbr. 1902. Verordnung über die Inkraftsetzung des Gesetzes, betr. die Unfallfürsorge für Gefangene, vom 13. Juni 1900. 46. 2907. 280.
24. Novbr. 1902. 27. Novbr. 1902. Verordnung, betr. die anderweite Anrechnung des Wohnungsgeldzuschusses bei Bemessung der Pension für die Reichsbankbeamten. 46. 2908. 281.
3. Dezbr. 1902. 5. Dezbr. 1902. Bekanntmachung, betr. die dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. 48. 2911. 291.
3. Dezbr. 1902. 12. Dezbr. 1902. Bekanntmachung, betr. Aenderung der Militär-Transportordnung. 49. 2912. 293.
5. Dezbr. 1902. 20. Dezbr. 1902. Verordnung, betr. die Erfüllung der Dienstpflicht bei der Kaiserlichen Schutztruppe für Südwestafrika. 50. 2915. 297–299.
7. Dezbr. 1902. 12. Dezbr. 1902. Bekanntmachung, betr. einen Anhang zur Anlage B der Eisenbahn-Verkehrsordnung. 49. 2913. 294–295.
9. Dezbr. 1902. 12. Dezbr. 1902. Bekanntmachung, betr. die Einführung von Lohnbüchern für die Kleider- und Wäschekonfektion. 49. 2914. 295.
25. Dezbr. 1902. 31. Dezbr. 1902. Zolltarifgesetz. 52. 2917.
(mit Anl.)
303–441.



Die Rechte an Grundstücken in den deutschen Schutzgebieten

Titel: Kaiserliche Verordnung, betreffend die Rechte an Grundstücken in den deutschen Schutzgebieten.
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1902, Nr. 47, Seite 283 – 290
Fassung vom: 21. November 1902
Bekanntmachung: 29. November 1902
Quelle: Scan auf Commons

(Nr. 2910.) Kaiserliche Verordnung, betreffend die Rechte an Grundstücken in den deutschen Schutzgebieten. Vom 21. November 1902.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.

verordnen auf Grund des §. 3 des Schutzgebietsgesetzes (Reichs-Gesetzbl. 1900 S. 813) in Verbindung mit §. 21 des Gesetzes über die Konsulargerichtsbarkeit vom 7. April 1900 (Reichs-Gesetzbl. S. 213) für die deutschen Schutzgebiete, im Namen des Reichs, was folgt:

I. Allgemeine Vorschriften.

§. 1.

Die im §. 19 des Gesetzes über die Konsulargerichtsbarkeit bezeichneten, dem bürgerlichen Rechte angehörenden Vorschriften über die Rechte an Grundstücken finden nach Maßgabe des §. 20 Abs. 1 des genannten Gesetzes Anwendung, soweit sich nicht aus dieser Verordnung ein Anderes ergiebt.
Die nach den §§. 2, 85 bis 92 der Grundbuchordnung vom 24. März 1897 (Reichs-Gesetzbl. 1897 S. 139, 1898 S. 754) durch landesherrliche Verordnung zu erlassenden Vorschriften werden vom Reichskanzler oder mit dessen Genehmigung vom Gouverneur erlassen.

§. 2.

Die Vorschriften der Artikel 186, 189 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche, des §. 82 der Grundbuchordnung und der preußischen Verordnung, betreffend das Grundbuchwesen, vom 13. November 1899 (Gesetz-Samml. S. 519) finden keine Anwendung.
Die im §. 1 Abs. 1 bezeichneten Vorschriften finden auf das Bergwesen, die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung nur soweit Anwendung, als der Reichskanzler oder mit seiner Genehmigung der Gouverneur sie für anwendbar erklärt.
Der Reichskanzler und mit seiner Genehmigung der Gouverneur können Vorschriften über den Erwerb, die dingliche Belastung und das Erlöschen des Bergwerkseigenthums sowie dessen Verhältniß zu anderen Rechten erlassen.

§. 3.

Bei der Auflassung bedarf es nicht der gleichzeitigen Anwesenheit beider Theile; auch brauchen diese ihre Erklärungen nicht mündlich vor dem Grundbuchamt abzugeben.

§. 4.

Ins Grundbuch einzutragende Geldbeträge können in der im Schutzgebiete geltenden Währung angegeben werden.

§. 5.

Der Reichskanzler und mit seiner Genehmigung der Gouverneur bestimmen die Voraussetzungen für den Erwerb von Rechten an herrenlosem Lande und an Kronland. Die hierauf bezüglichen, in den einzelnen Schutzgebieten bestehenden Vorschriften bleiben in Kraft, bis sie nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen aufgehoben werden. Entgegen den bestehenden oder zu erlassenden Vorschriften findet ein Erwerb von Rechten nicht statt.

§. 6.

In Ansehung der den Eingeborenen oder anderen Farbigen gehörigen Grundstücke gelten folgende Vorschriften:

1. Wenn und insoweit es im öffentlichen Interesse nothwendig erscheint, sind der Reichskanzler und mit seiner Genehmigung der Gouverneur ermächtigt, den Erwerb des Eigenthums oder dinglicher Rechte an solchen Grundstücken sowie ihre Benutzung durch Dritte an besondere Bedingungen oder an eine obrigkeitliche Genehmigung zu knüpfen oder zu untersagen. Das Gleiche gilt von dem Erwerb und der Belastung dieser Grundstücke im Wege der Zwangsvollstreckung. Die Vorschriften des §. 5 Satz 2 und 3 finden entsprechende Anwendung.
2. Im Uebrigen finden die Vorschriften dieser Verordnung auf die bezeichneten Grundstücke nur dann Anwendung, wenn für das Grundstück ein Grundbuchblatt angelegt oder das Grundstück in ein Landregister (§. 19) eingetragen ist. Inwieweit Eingeborene oder andere Farbige zur Eintragung ihrer Grundstücke in das Grundbuch berechtigt sind oder hierzu angehalten werden können, bestimmen der Reichskanzler und mit seiner Genehmigung der Gouverneur.
3. Der Reichskanzler und mit seiner Genehmigung der Gouverneur können bestimmen, daß zu Gunsten Eingeborener oder anderer Farbiger

a) andere Formen der dinglichen Belastung für die bezeichneten Grundstücke, als die des Dritten Buches des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Artikel 40 des preußischen Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche, zulässig sind,
b) gewisse Nutzungsrechte, selbst wenn sie unvererblich oder unübertragbar sind, Grundbuchblätter erhalten können, und daß auf diese Nutzungsrechte die auf Grundstücke Eingeborener sich beziehenden Vorschriften Anwendung finden.

II. Anlegung neuer Grundbuchblätter.

§. 7.

Die Anlegung eines Grundbuchblatts ist nur statthaft, soweit Flurkarten bereits angelegt oder die Vermessung des Grundstücks und die Aufnahme einer Karte ausführbar sind. Die Voraussetzungen, unter denen die Vermessung als ausführbar zu erachten ist, bestimmt der Reichskanzler. Derselbe kann die Anlegung für einzelne Fälle auch zulassen, wenn eine Vermessung im Sinne dieses Paragraphen nicht ausführbar oder mit Kosten verbunden sein würde, die zum Werthe des Grundstücks in keinem Verhältnisse stehen.

§. 8.

Die Anlegung des Grundbuchblatts erfolgt auf Antrag des Eigenthümers oder desjenigen, welcher auf Grund eines gegen den Eigenthümer vollstreckbaren Titels eine Eintragung im Grundbuche verlangen kann, sofern die Zulässigkeit dieser Eintragung von der vorgängigen Eintragung des Eigenthümers abhängt.
Der Reichskanzler und mit seiner Genehmigung der Gouverneur können vorschreiben, daß, in welcher Weise und mit welcher Wirkung der Eigenthümer von Amtswegen zur Stellung des Antrags (Abs. 1) anzuhalten ist. Die hierauf bezüglichen, in den einzelnen Schutzgebieten bestehenden Vorschriften bleiben in Kraft, bis sie nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmung aufgehoben werden.

§. 9.

Mit dem Antrage hat der Antragsteller durch Urkunden, Bescheinigungen öffentlicher Behörden oder auf andere Weise glaubhaft zu machen, daß er das Grundstück als Eigenthümer erworben oder in ungestörtem Besitze hat.
In dem Antrag ist das einzutragende Grundstück nach Lage und Begrenzung, nach seinem etwaigen besonderen Namen und sonstigen Kennzeichen sowie thunlichst nach Kultur oder Art der Benutzung und Größe zu bezeichnen.
Dem Antrag ist eine das Grundstück veranschaulichende Karte beizufügen. Die Vorschrift des §. 7 Satz 3 bleibt unberührt.

§. 10.

Der Anlegung des Grundbuchblatts muß ein Aufgebot vorhergehen.

§. 11.

Das Aufgebot wird von dem Grundbuchamt erlassen. In das Aufgebot ist aufzunehmen:

1. die Bezeichnung des Antragstellers,
2. die Bezeichnung des aufgebotenen Grundstücks,
3. die Aufforderung an alle diejenigen, welche das Eigenthum oder ein anderes zur Eintragung in das Grundbuch geeignetes Recht an dem Grundstück in Anspruch nehmen, ihre Rechte und Ansprüche bis zu einem bestimmten Termin anzumelden und glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Anlegung des Grundbuchblatts ohne Rücksicht auf ihre Rechte und Ansprüche erfolgen werde.
Das Aufgebot ist durch Aushang an der für öffentliche Bekanntmachungen bestimmten Stelle und in sonst geeigneter Weise bekannt zu machen.
Zwischen der ersten öffentlichen Bekanntmachung und dem Termine muß eine Frist von mindestens drei Monaten liegen.

§. 12.

Ist bis zum Ablaufe des Termins ein anderweitiger Eigenthumsanspruch nicht angemeldet oder nicht glaubhaft gemacht, so erfolgt die Anlegung des Grundbuchblatts. Das Grundbuchamt ist auch befugt, ihm bekannt und glaubhaft gewordene Ansprüche Dritter von Amtswegen zu berücksichtigen. Bei widerstreitenden Ansprüchen kann die Anlegung erst erfolgen, nachdem die Betheiligten ihre Ansprüche zum Austrage gebracht haben.

§. 13.

Die bis zum Ablaufe des Termins angemeldeten Rechte (§. 11 Nr. 3) werden bei der Anlegung des Grundbuchblatts eingetragen, wenn der Antragsteller das beanspruchte Recht anerkennt oder wenn die Voraussetzungen der Eintragung gemäß den Vorschriften dieser Verordnung vorliegen.
Anderenfalls wird, sofern das beanspruchte Recht glaubhaft gemacht ist, zur Sicherung ein Widerspruch eingetragen.
Die Festsetzung der Rangordnung der bis zum Ablaufe des Termins angemeldeten Rechte erfolgt, falls sich die Betheiligten nicht einigen, im Rechtswege.

§. 14.

Das Grundbuchamt kann ohne Erlaß eines Aufgebots die Anlegung eines Grundbuchblatts bewirken:

1. wenn dem Antrag auf Eintragung des Grundstücks eine Ueberweisung von früher herrenlosem Lande zu Grunde liegt und die Ueberweisung und Besitzergreifung nach Maßgabe eines mit dem Fiskus abgeschlossenen Vertrags oder einer von Regierungswegen ertheilten Berechtigung erfolgt ist,
2. wenn die Anlegung gemäß §. 8 von einem Berechtigten beantragt wird, dessen Anspruch nach Maßgabe einer der folgenden Vorschriften als rechtsgültig festgestellt worden ist:

a) in den Schutzgebieten der Südsee, mit Ausnahme von Samoa, nach Maßgabe der Nr. IV der Erklärung, betreffend die gegenseitige Handels- und Verkehrsfreiheit in den deutschen und englischen Besitzungen und Schutzgebieten im westlichen Stillen Ozean, vom 10. April 1886,
b) in Deutsch-Neu-Guinea nach Maßgabe der §§. 6 bis 11 der Verordnung, betreffend den Eigenthumserwerb und die dingliche Belastung der Grundstücke im Schutzgebiete der Neu-Guinea-Kompagnie, vom 20. Juli 1887 (Reichs-Gesetzbl. S. 379),
c) in Samoa nach Maßgabe des Artikel IV der Generalakte der Samoakonferenz in Berlin vom 14. Juni 1889,
d) im Schutzgebiete der Marschallinseln nach Maßgabe der §§. 6, 7 der Verordnung, betreffend den Eigenthumserwerb und die dingliche Belastung der Grundstücke im Schutzgebiete der Marschallinseln, vom 22. Juni 1889 (Reichs-Gesetzbl. S. 145),
e) in Deutsch-Südwestafrika nach Maßgabe der Verordnung, betreffend das Bergwesen im südwestafrikanischen Schuhgebiete, vom 6. September 1892 (Reichs-Gesetzbl. S. 789) und der Verordnung, betreffend das Aufgebot von Landansprüchen im südwestafrikanischen Schutzgebiete, vom 2. April 1893 (Reichs-Gesetzbl. S. 143),
f) im Inselgebiete der Karolinen, Palau und Marianen nach Maßgabe des §. 13 der Verordnung, betreffend die vorläufige Regelung der Verwaltung und Rechtsverhältnisse im Inselgebiete der Karolinen, Palau und Marianen, vom 26. September 1899.

§. 15.

Im Falle des §. 14 erfolgt nach Anlegung des Grundbuchblatts eine Aufforderung an alle diejenigen, welche zur Eintragung in das Grundbuch geeignete Rechte an dem Grundstück in Anspruch nehmen, ihre Rechte bis zu einem bestimmten Termin anzumelden und glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei etwaigen anderweitigen Anträgen, auf Eintragungen nicht berücksichtigt werden würden. Hierbei finden die Vorschriften des §. 11 Abs. 2, 3 und des §. 12 entsprechende Anwendung.
Der Reichskanzler und mit seiner Genehmigung der Gouverneur können vorschreiben, daß, und unter welchen Voraussetzungen die Vorschrift des Abs. 1 außer Anwendung bleibt.

§. 16.

Die Vorschriften der §§. 14 und 15 finden auch Anwendung, wenn die Ansprüche aus Ueberweisungen von früher herrenlosem Lande oder die als rechtsgültig anerkannten Ansprüche im Wege der Rechtsnachfolge auf den Antragsteller übergegangen sind.

§. 17.

Im Schutzgebiete Kiautschou finden die Vorschriften des §. 8, des §. 9 Abs. 1 und der §§. 10 bis 16 keine Anwendung. Daselbst gelten die folgenden Bestimmungen:

Die Anlegung des Grundbuchblatts für ein Grundstück erfolgt entweder für den Fiskus auf den Antrag der dazu berechtigten Behörde oder für denjenigen, welcher das Grundstück von dem Fiskus erworben hat. Bei der Anlegung ist zur Legitimation des Fiskus als Eigenthümer dem Grundbuchamte gegenüber die schriftliche Erklärung des Gouverneurs, daß der Fiskus das Eigenthum erworben hat, erforderlich und ausreichend.
Zur Verfügung über ein dem Fiskus gehöriges Grundstück, welches im Grundbuche nicht eingetragen ist, bedarf es der vorgängigen Anlegung eines Grundbuchblatts nicht.

III. Vorschriften, betreffend Grundstücke, für die ein Grundbuchblatt noch nicht angelegt worden ist.

§. 18.

Die im §. 1 Abs. 1 bezeichneten Vorschriften, welche die Uebertragung des Eigenthums an Grundstücken betreffen, finden auf Grundstücke, für welche ein Grundbuchblatt nicht angelegt ist, keine Anwendung.
Zur Uebertragung des Eigenthums an einem solchen Grundstück ist die Einigung des Veräußerers und des Erwerbers erforderlich und ausreichend. Die Erklärungen müssen in öffentlich beglaubigter Form abgegeben werden. Es genügt die Beglaubigung durch eine öffentliche Behörde des Schutzgebiets.
Die Uebertragung des Eigenthums kann nicht unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung erfolgen.

§. 19.

Der Eigenthümer kann sein Eigenthum in ein von dem zuständigen Grundbuchamte zu führendes Landregister eintragen lassen. Dasselbe Recht steht demjenigen zu, welcher auf Grund eines gegen den Eigenthümer vollstreckbaren Titels die Anlegung eines Grundbuchblatts verlangen kann (§. 8 Abs. 1). Die Vorschrift des §. 8 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung.

§. 20.

Bei dem Antrag auf Eintragung des Eigenthums ist dessen Erwerb nachzuweisen.
Das Grundstück ist so genau wie möglich zu bezeichnen. Das Grundbuchamt befindet darüber, ob die Bezeichnung genau genug ist oder nicht.

§. 21.

Ist im Landregister Jemand als Eigenthümer eines Grundstücks eingetragen, so wird vermuthet, daß er der Eigenthümer ist.

§. 22.

Die im §. 18 Abs. 1 bezeichneten Grundstücke können mit anderen Rechten als mit Hypotheken und Grundschulden nicht belastet werden.
In Ansehung der Hypotheken und Grundschulden tritt das Landregister an die Stelle des Grundbuchs; der öffentliche Glaube des Landregisters erstreckt sich jedoch auch in Ansehung der Hypotheken und Grundschulden nicht darauf, daß der als Eigenthümer des Grundstücks in das Register Eingetragene der wirkliche Eigenthümer ist.

§. 23.

Eine Hypothek oder Grundschuld kann nur in der Weise bestellt werden, daß die Ertheilung eines Hypotheken- oder Grundschuldbriefs ausgeschlossen ist.

§. 24.

Im Schutzgebiete Kiautschou finden die Vorschriften der §§. 18 bis 23 keine Anwendung.

IV. Schlußbestimmungen.

§. 25.

Das Eigenthum an denjenigen Grundstücken, welche dem Reiche nach gesetzlicher Vorschrift, insbesondere nach §. 1 der Verordnung über die Schaffung, Besitzergreifung und Veräußerung von Kronland und über den Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken in Deutsch-Ostafrika im Allgemeinen vom 26. November 1895, und nach §. 1 der Verordnung über die Schaffung, Besitzergreifung und Veräußerung von Kronland und über den Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken im Schutzgebiete von Kamerun vom 15. Juni 1896, oder in Folge Erwerbes durch Rechtsgeschäft zur Zeit der Verkündung dieser Verordnung gehören, gilt als dem Fiskus des Schutzgebiets erworben, in welchem das betreffende Grundstück liegt. Das Gleiche gilt in Ansehung dinglicher Rechte an Grundstücken.
Die Vorschrift des Abs. 1 findet auf marine- und postfiskalische Grundstücke sowie auf Grundstücke im Schutzgebiete der Marschallinseln keine Anwendung.

§. 26.

Der Reichskanzler und mit seiner Genehmigung der Gouverneur haben die zur Ausführung dieser Verordnung erforderlichen Bestimmungen, insbesondere über die Einrichtung und Führung der Grundbücher und Landregister, zu erlassen.

§. 27.

Die in dieser Verordnung dem Reichskanzler zugewiesenen Obliegenheiten werden in dessen Vertretung für die Schutzgebiete Afrikas und der Südsee durch das Auswärtige Amt (Kolonial-Abtheilung), für das Schutzgebiet Kiautschou durch das Reichs-Marine-Amt wahrgenommen.
Der Ausdruck Gouverneur bezieht sich im Sinne dieser Verordnung auch auf den Landeshauptmann des Schutzgebiets der Marschallinseln und den Vizegouverneur im Inselgebiete der Karolinen, Palau und Marianen.

§. 28.

Diese Verordnung tritt am 1. April 1903 in Kraft. Gleichzeitig treten, soweit sich nicht aus den §§. 5, 6, 8, 14 ein Anderes ergiebt, außer Kraft:

1. die Verordnung, betreffend den Eigenthumserwerb und die dingliche Belastung der Grundstücke im Schutzgebiete der Neu-Guinea-Kompagnie, vom 20. Juli 1887 (Reichs-Gesetzbl. S. 379),
2. die Verordnung, betreffend den Eigenthumserwerb und die dingliche Belastung der Grundstücke im Schutzgebiete der Marschallinseln, vom 22. Juni 1889 (Reichs-Gesetzbl. S. 145),
3. die Verordnung, betreffend die Begründung von Pfandrechten an Grundstücken in Deutsch-Ostafrika, vom 18. März 1892,
4. die Verordnung, betreffend die Registrirung von Landtiteln auf Samoa, vom 19. Januar 1894,
5. die Verordnung, betreffend die Rechtsverhältnisse an unbeweglichen Sachen in Deutsch-Ostafrika, vom 24. Juli 1894,
6. die Verordnung, betreffend Regelung des Grunderwerbs in Kiautschou, vom 2. September 1898,
7. die Verordnung, betreffend die Rechtsverhältnisse an unbeweglichen Sachen in Deutsch-Südwestafrika, vom 5. Oktober 1898 (Reichs-Gesetzbl. S. 1063),
8. die Vorschrift des §. 3 Satz 1 der Verordnung, betreffend die Rechtsverhältnisse in den deutschen Schutzgebieten, vom 9. November 1900 (Reichs-Gesetzbl. S. 1005),
9. die Verordnung, betreffend die Rechtsverhältnisse an Grundstücken in Kamerun, vom 24. Juni 1901,
10. die Verordnung, betreffend die Rechtsverhältnisse an Grundstücken in Togo, vom 5. November 1901,
11. die zu den unter Ziffer 1 bis 7, 9, 10 aufgeführten Verordnungen ergangenen Ausführungsvorschriften.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben an Bord Meiner Yacht „Hohenzollern“, Helgoland, den 21. November 1902.

(L. S.)  Wilhelm.
 

  Graf von Bülow.




Deutsches Reichsgesetzblatt 1901

Deutsches Reichsgesetzblatt 1901

Textdaten
<<< 1900 1902 >>>
Autor: Amtliches Werk
Titel: Reichs-Gesetzblatt
Herausgeber: Reichsamt des Innern
Erscheinungsdatum: 1901
Erscheinungsort: Berlin
Quelle: Commons
Kurzbeschreibung: amtliches Gesetz- und Verkündungsblatt des Deutschen Reichs
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Reichs-Gesetzblatt.
1901.

Enthält
die Gesetze, Verordnungen u. s. w. vom 6. Januar bis 23. Dezember 1901,
nebst einem Vertrage vom Jahre 1898, zwei Verträgen und drei
Erklärungen vom Jahre 1899 sowie einen Vertrag und einer
Bekanntmachung vom Jahre 1900.
(Von Nr. 2742 bis einschl. Nr. 2824.)
Nr. 1 bis einschl. Nr. 50.

Berlin,
zu haben im Kaiserlichen Post-Zeitungsamte.

Inhaltsverzeichnis

Chronologische Uebersicht
der im Reichs-Gesetzblatte
vom Jahre 1901
enthaltenen Gesetze, Verordnungen u. s. w.
Datum
des
Gesetzes etc.
Ausgegeben
zu
Berlin.
I n h a l t. Nr.
des
Stücks.
Nr.
des
Gesetzes etc.
Seiten.
16. Juni 1898. 31. August 1901. Zusatzübereinkommen zu dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr vom 14. Oktober 1890. 37. 2797.
(mit Anl.)
295–322.
29. Juli 1899. 9. Novbr. 1901. Abkommen zur friedlichen Erledigung internationaler Streitfälle. 44. 2807. 393–423.
29. Juli 1899. 9. Novbr. 1901. Abkommen, betr. die Gesetze und Gebräuche des Landkriegs. 44. 2808.
(mit Anl.)
423–454.
29. Juli 1899. 9. Novbr. 1901. Abkommen, betr. die Anwendung der Grundsätze der Genfer Konvention vom 22. August 1864 auf den Seekrieg. 44. 2809. 455–469.
29. Juli 1899. 9. Novbr. 1901. Erklärung, betr. das Verbot des Werfens von Geschossen und Sprengstoffen aus Luftschiffen oder auf anderen ähnlichen neuen Wegen. 44. 2810. 470–473.
29. Juli 1899. 9. Novbr. 1901. Erklärung, betr. das Verbot der Verwendung von Geschossen mit erstickenden oder giftigen Gasen. 44. 2811. 474–477.
29. Juli 1899. 9. Novbr. 1901. Erklärung, betr. das Verbot von Geschossen, die sich leicht im menschlichen Körper ausdehnen oder platt drücken. 44. 2812. 478–481. [II]
30. Dezbr. 1899. 14. Mai 1901. Uebereinkommen, betr. den Schutz der Urheberrechte an Werken der Literatur, Kunst und Photographie zwischen dem Deutschen Reiche und Oesterreich-Ungarn. 17. 2760. 131–138.
28. Novbr. 1900. 12. Juni 1901. Zusatzvertrag zu dem Auslieferungsvertrage zwischen dem Deutschen Reiche und Belgien vom 24. Dezember 1874. 24. 2772. 203–205.
24. Dezbr. 1900. 16. Janr. 1901. Bekanntmachung, betr. Aenderung der Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrsordnung. 1. 2742. 1.
6. Janr. 1901. 16. Janr. 1901. Verordnung, betr. die Gerichtsbarkeit der deutschen Konsuln in Egypten. 2. 2743. 3–4.
14. Janr. 1901. 19. Janr. 1901. Gesetz, betr. die Kontrole des Reichshaushalts, des Landeshaushalts von Elsaß-Lothringen und des Haushalts der Schutzgebiete für das Rechnungsjahr 1900. 3. 2744. 5.
18. Febr. 1901. 28. März 1901. Allerhöchster Erlaß, betr. die Aufnahme einer Anleihe auf Grund der Gesetze vom 25. März 1899 und 1. Juli 1899. 11. 2754. 115.
25. Febr. 1901. 28. Febr. 1901. Gesetz, betr. die Feststellung eines dritten Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1900. 4. 2745.
(mit Anl.)
7–10.
1. März 1901. 2. März 1901. Bekanntmachung, betr. Beschränkungen der Ein- und Durchfuhr aus Kapland und Natal. 5. 2746. 11.
4. März 1901. 7. März 1901. Bekanntmachung, betr. die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs. 6. 2747. 13.
11. März 1901. 14. März 1901. Gesetz, betr. Aenderung des Gesetzes über das Posttaxwesen im Gebiete des Deutschen Reichs vom 28. Oktober 1871. 7. 2748. 15.
11. März 1901. 19. März 1901. Bekanntmachung, betr. eine VII. Ausgabe der dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. 8. 2749. 17–36. [III]
16. März 1901. 19. März 1901. Bekanntmachung, betr. Aenderung des Militärtarifs für Eisenbahnen. 8. 2750. 36.
22. März 1901. 25. März 1901. Bekanntmachung, betr. die Mündelsicherheit von Schuldverschreibungen der evangelischen Kirchengemeinde Mainz. 9. 2751. 37.
22. März 1901. 29. März 1901. Gesetz, betr. die Feststellung des Reichshaushalts-Etats für das Rechnungsjahr 1901. 10. 2752.
(mit Anl.)
39–69.
22. März 1901. 29. März 1901. Gesetz, betr. die Feststellung des Haushalts-Etats für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1901. 10. 2753.
(mit Anl.)
70–114.
3. April 1901. 6. April 1901. Bekanntmachung, betr. Ausnahmen von den Bestimmungen über die Sonntagsruhe gemäß §. 105e Abs. 1 der Gewerbeordnung. 12. 2755. 117–119.
17. April 1901. 20. April 1901. Verordnung, betr. die Erhebung eines Zolles auf Blauholz und eines Zollzuschlags auf Kaffee und Kakao aus der Republik Haiti. 13. 2756. 121–122.
27. April 1901. 30. April 1901. Bekanntmachung, betr. die Anzeigepflicht für die Geflügelcholera. 14. 2757. 123.
2. Mai 1901. 4. Mai 1901. Bekanntmachung, betr. die dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. 15. 2758. 125.
6. Mai 1901. 9. Mai 1901. Bekanntmachung, betr. die Ausführung des Gesetzes über die elektrischen Maßeinheiten. 16. 2759.
(mit Anl.)
127–129.
12. Mai 1901. 22. Mai 1901. Gesetz über die privaten Versicherungsunternehmungen. 18. 2761. 139–173.
14. Mai 1901. 22. Mai 1901. Verordnung, betr. die Zuständigkeit der Reichsbehörden zur Ausführung des Gesetzes vom 31. März 1873. 18. 2762.
(mit Anl.)
173.
20. Mai 1901. 29. Mai 1901. Bekanntmachung, betr. die dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. 19. 2764. 181.
23. Mai 1901. 6. Juni 1901. Verordnung wegen Abänderung und Ergänzung der Verordnung vom 9. August 1896, betr. die Rechtsverhältnisse der Landesbeamten in den Schutzgebieten. 22. 2768. 189–190. [IV]
24. Mai 1901. 29. Mai 1901. Gesetz, betr. den Verkehr mit Wein, weinhaltigen und weinähnlichen Getränken. 19. 2763. 175–181.
28. Mai 1901. 4. Juni 1901. Gesetz, betr. die freiwillige Gerichtsbarkeit und andere Rechtsangelegenheiten in Heer und Marine. 21. 2767. 185–188.
29. Mai 1901. 1. Juni 1901. Gesetz, betr. die Handelsbeziehungen zum Britischen Reiche. 20. 2765. 183.
29. Mai 1901. 1. Juni 1901. Gesetz zur Abänderung des Gesetzes, betr. das Flaggenrecht der Kauffahrteischiffe. 17. 2766. 184.
30. Mai 1901. 6. Juni 1901. Bekanntmachung, betr. Aenderungen der Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrsordnung. 22. 2769. 191.
31. Mai 1901. 8. Juni 1901. Gesetz, betr. Versorgung der Kriegsinvaliden und der Kriegshinterbliebenen. 23. 2770. 193–199.
3. Juni 1901. 8. Juni 1901. Gesetz, betr. die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1901. 23. 2771.
(mit Anl.)
200–201.
11. Juni 1901. 12. Juni 1901. Bekanntmachung, betr. die Handelsbeziehungen zum Britischen Reiche. 24. 2773. 205.
11. Juni 1901. 14. Juni 1901. Bekanntmachung, betr. Vervollständigung der Militär-Transport-Ordnung und des Militärtarifs für Eisenbahnen. 25. 2774.
(mit Anl.)
207–209.
12. Juni 1901. 14. Juni 1901. Bekanntmachung, betr. die Anzeigepflicht für die Geflügelcholera. 25. 2775. 210.
18. Juni 1901. 24. Juni 1901. Unfallfürsorgegesetz für Beamte und für Personen des Soldatenstandes. 26. 2776. 211–216.
19. Juni 1901. 28. Juni 1901. Gesetz über das Verlagsrecht. 27. 2777. 217–226.
19. Juni 1901. 28. Juni 1901. Gesetz, betr. das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Tonkunst. 27. 2778. 227–239.
25. Juni 1901. 29. Juni 1901. Verordnung über die Tagegelder, die Fuhrkosten und die Umzugskosten der Reichsbeamten. 28. 2779. 241–247.
30. Juni 1901. 2. Juli 1901. Gesetz zur Abänderung des Gesetzes, betr. die Gewerbegerichte, vom 29. Juli 1890. 29. 2780. 249–256. [V]
2. Juli 1901. 5. Juli 1901. Bekanntmachung, betr. Bestimmungen zur Ausführung des Gesetzes über den Verkehr mit Wein, weinhaltigen und weinähnlichen Getränken. 30. 2781. 257–259.
5. Juli 1901. 10. Juli 1901. Bekanntmachung, betr. Abänderung der unter dem 6. Februar 1900 erlassenen Vorschriften über die Einrichtung und den Betrieb der Zinkhütten. 31. 2782. 261.
6. Juli 1901. 10. Juli 1901. Bekanntmachung, betr. den Aufruf und die Einziehung der Noten der Frankfurter Bank in Frankfurt am Main. 31. 2783. 262.
6. Juli 1901. 10. Juli 1901. Bekanntmachung, betr. den Antheil der Reichsbank an dem Gesammtbetrage des steuerfreien ungedeckten Notenumlaufs. 31. 2784. 263.
7. Juli 1901. 10. Juli 1901. Bekanntmachung, betr.die Anlegung von Mündelgeld in verbrieften Forderungen gegen eine inländische kommunale Körperschaft etc. 31. 2785. 263.
10. Juli 1901. 25. Juli 1901. Verordnung, betr. die Tagegelder und Fuhrkosten von Beamten im Geschäftsbereiche des Reichsamts des Innern. 33. 2788. 269–271.
10. Juni 1901. 25. Juli 1901. Verordnung, betr. die Tagegelder, die Fuhrkosten und die Umzugskosten von Beamten der Betriebsverwaltung der Reichs-Eisenbahnen. 33. 2789. 271–275.
13. Juli 1901. 31. Juli 1901. Verordnung, betr. die Abänderung der Bestimmungen über die Tagegelder und Fuhrkosten von Beamten der Reichs-Post- und Telegraphenverwaltung. 33. 2790. 275–276.
13. Juli 1901. 31. Juli 1901. Allerhöchster Erlaß, betr. die Uebertragung der Post- und Telegraphenverwaltungsgeschäfte für eine Anzahl von Orten von der Ober-Postdirektion in Potsdam auf diejenige in Berlin. 34. 2791. 277.
14. Juli 1901. 20. Juli 1901. Bekanntmachung, betr. Aenderung der Militär-Transport-Ordnung für Eisenbahnen. 32. 2786. 265–266. [VI]
15. Juli 1901. 20. Juli 1901. Bekanntmachung, betr. eine Abänderung des Verzeichnisses der gewerblichen Anlagen, welche einer besonderen Genehmigung bedürfen. 32. 2787. 267.
18. Juli 1901. 31. Juli 1901. Bekanntmachung, betr. die Desinfektion der zur Geflügelbeförderung benutzten Eisenbahnwagen im Verkehre mit Belgien. 34. 2792. 278.
18. Juli 1901. 31. August 1901. Bekanntmachung, betr. diejenigen obersten Verwaltungsbehörden und höheren Verwaltungsbehörden im Deutschen Reiche und in der Oesterreichisch-Ungarischen Monarchie sowie in Bosnien und in der Herzegowina, deren Urkunden nach den Verträgen zwischen dem Deutschen Reiche und der Oesterreichisch-Ungarischen Monarchie vom 25. Februar 1880 und 13. Juni 1881 einer Beglaubigung nicht bedürfen. 38. 2798. 323–348.
20. Juli 1901. 31. Juli 1901. Bekanntmachung, betr. die dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. 34. 2793. 278–279.
12. August 1901. 27. August 1901. Verordnung, betr. die Klasseneintheilung der Militärbeamten des Reichsheeres und der Marine. 36. 2795.
(mit Anl.)
283–293.
15. August 1901. 27. August 1901. Bekanntmachung, betr. die dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. 36. 2796. 294.
23. August 1901. 17. Oktbr. 1901. Verordnung über die Anwendung des Gesetzes, betr. Versorgung der Kriegsinvaliden und der Kriegshinterbliebenen vom 31. Mai 1901 auf die Landesbeamten des Schutzgebiets Kiautschou. 42. 2803. 377.
24. August 1901. 26. August 1901. Bekanntmachung, betr. Beschränkungen der Ein- und Durchfuhr aus der europäischen Türkei einschließlich aller türkischen Häfen des Aegäischen und Schwarzen Meeres. 35. 2794. 281. [VII]
6. Septbr. 1901. 12. Septbr. 1901. Bekanntmachung, betr. die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs. 39. 2799. 349.
10. Septbr. 1901. 9. Novbr. 1901. Bekanntmachung, betr. die Ratifikation der auf der Haager Friedenskonferenz am 29. Juli 1899 unterzeichneten Abkommen und Erklärungen und die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden, sowie die von den Vereinigten Staaten von Amerika, von Rumänien und von Serbien bei der Unterzeichnung und der Ratifikation des Abkommens zur friedlichen Erledigung internationaler Streitfälle gemachten Vorbehalte. 44. 2813.
(mit Anl.)
482–485.
17. Septbr. 1901. 20. Septbr. 1901. Bekanntmachung, betr. die dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. 40. 2800. 351.
29. Septbr. 1901. 8. Oktbr. 1901. Bekanntmachung, betr. den Text des Gewerbegerichtsgesetzes in der vom 1. Januar 1902 ab geltenden Fassung. 40. 2801.
(mit Anl.)
353–375.
1. Oktbr. 1901. 8. Oktbr. 1901. Bekanntmachung, betr. den Schutz deutscher Waarenbezeichnungen in Costa Rica. 41. 2802. 375.
16. Oktbr. 1901. 1. Novbr. 1901. Verordnung über das Telegraphenwesen im Kiautschou-Gebiete. 43. 2804. 379–380.
22. Oktbr. 1901. 1. Novbr. 1901. Verordnung, betr. den Verkehr mit Arzneimitteln. 43. 2805.
(mit Anl.)
380–390.
25. Oktbr. 1901. 1. Novbr. 1901. Bekanntmachung, betr. die dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. 43. 2806. 391.
31. Oktbr. 1901. 9. Novbr. 1901. Bekanntmachung, betr. die Außerkurssetzung der Zwanzigpfennigstücke aus Silber. 44. 2814. 486.
8. Novbr. 1901. 9. Novbr. 1901. Bekanntmachung, betr. Beschränkungen der Ein- und Durchfuhr aus Glasgow. 45. 2815. 487. [VIII]
21. Novbr. 1901. 27. Novbr. 1901. Bekanntmachung, betr. die dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. 46. 2817. 490.
24. Novbr. 1901. 27. Novbr. 1901. Verordnung, betr. die Inkraftsetzung des Gesetzes über die privaten Versicherungsunternehmungen vom 12. Mai 1901. 46. 2816. 489.
25. Novbr. 1901. 30. Novbr. 1901. Bekanntmachung, betr. Aenderungen der Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrsordnung. 47. 2818. 491–492.
26. Novbr. 1901. 30. Novbr. 1901. Bekanntmachung, betr. die Einfuhr von Pflanzen und sonstigen Gegenständen des Gartenbaues. 47. 2819. 492.
2. Dezbr. 1901. 6. Dezbr. 1901. Verordnung, betr. das Inkrafttreten der Unfallversicherung. 48. 2820. 493.
4. Dezbr. 1901. 6. Dezbr. 1901. Bekanntmachung, betr. Bestimmungen für den Kleinhandel mit Kerzen. 48. 2821. 494.
12. Dezbr. 1901. 13. Dezbr. 1901. Bekanntmachung, betr. die Ein- und Durchfuhr aus Glasgow. 46. 2822. 495.
22. Dezbr. 1901. 27. Dezbr. 1901. Verordnung, betr. die Gebühren der Rechtsanwälte im Verfahren vor den Schiedsgerichten und dem Reichs-Versicherungsamte. 50. 2823. 497–498.
23. Dezbr. 1901. 27. Dezbr. 1901. Verordnung, betr. das Verfahren und den Geschäftsgang des Kaiserlichen Aufsichtsamts für Privatversicherung. 50. 2824. 498–507.



Verordnung, betreffend das Verfahren und den Geschäftsgang des Reichs-Aufsichtsamts für Finanzdienstleistungen

Titel: Verordnung, betreffend das Verfahren und den Geschäftsgang des Reichs-Aufsichtsamts für Finanzdienstleistungen.
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1901, Nr. 50, Seite 498 – 507
Fassung vom: 23. Dezember 1901
Bekanntmachung: 27. Dezember 1901
Änderungsstand: 25. September 2017, durch RGBl-1709191-Nr25
Quelle: Scan auf Commons

(Nr. 2824.) Verordnung, betreffend das Verfahren und den Geschäftsgang des Reichs-Aufsichtsamts für Finanzdienstleistungen. Vom 23. Dezember 1901.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.

verordnen auf Grund des §. 80 des Gesetzes über die privaten Versicherungsunternehmungen vom 12. Mai 1901 (Reichs-Gesetzbl. S. 139) im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths, was folgt:

I. Eintheilung und Bearbeitung der Dienstgeschäfte.

§. 1. Dienststellung des Präsidenten.

Dem Präsidenten steht die Leitung und Beaufsichtigung des gesammten Dienstes bei dem Reichs-Aufsichtsamte für Finanzdienstleistungen zu.
Er vertheilt die Geschäfte und bestellt, soweit erforderlich, die Beauftragten und Vertreter der Behörde.

§. 2. Präsidialsachen.

Der Präsident erledigt die durch besondere Bestimmung ihm überwiesenen Angelegenheiten (§. 73 Abs. 6, §. 75 Abs. 3 des Gesetzes). Er ordnet die Einrichtung der Büreaus, der Akten und der Geschäftsregister; er hat die Verfügung in allen die Verwaltung des Amtes betreffenden Angelegenheiten, insbesondere in Personalsachen sowie in denjenigen Angelegenheiten, welche das Haushalts- und Kassenwesen, die Diensträume und deren Einrichtung, die amtlichen Veröffentlichungen, die Bibliothek und ähnliche Gegenstände betreffen (Präsidialsachen).
Der Präsident bezeichnet diejenigen sonstigen Sachen, deren Bearbeitung oder Revision er sich vorbehält. Er ist befugt, in jeder Sitzung den Vorsitz zu übernehmen; er vollzieht die Ausfertigungen und Reinschriften in den ihm vorbehaltenen Sachen.

§. 3. Vertretung des Präsidenten.

Die ständige Vertretung des Präsidenten für dessen sämmtliche Dienstobliegenheiten steht dem Direktor und, sobald mehrere Direktoren bestellt sind, demjenigen Direktor zu, welcher vom Reichskanzler (Reichsamt des Innern) zur ständigen Vertretung des Präsidenten bestimmt wird.
Im Falle der Verhinderung des ständigen Vertreters erfolgt die Vertretung durch die anderen Direktoren und, sofern nicht der Reichskanzler, (Reichsamt des Innern) etwas Anderes bestimmt, in der Reihenfolge des Dienstalters durch die übrigen ständigen Mitglieder im Hauptamte.

§. 4. Abtheilungen.

Auf Vorschlag des Präsidenten kann der Reichskanzler (Reichsamt des Innern) die Einrichtung von Abtheilungen anordnen sowie deren Geschäftskreis, Leitung und Geschäftsgang bestimmen, insbesondere auch Anordnung darüber treffen, wieweit Abtheilungssitzungen an die Stelle der Gesammtsitzungen des Amtes (§§. 13 ff.) treten.

§. 5. Nichtständige Mitglieder.

Die Zahl der vom Bundesrathe zu wählenden nichtständigen Mitglieder des Aufsichtsamts wird auf vier festgesetzt. Durch Beschluß des Bundesraths kann die Zahl bis auf sechs erhöht werden.
Die nichtständigen Mitglieder werden durch den Staatssekretär des Innern mittelst Handschlags an Eidesstatt auf ihre Obliegenheiten verpflichtet.

§. 6. Richterliche Beamte und Mitglieder höchster Verwaltungsgerichtshöfe.

Die zu den Rekursentscheidungen zuzuziehenden richterlichen Beamten und Mitglieder höchster Verwaltungsgerichtshöfe (§. 74 Abs. 2, 3 des Gesetzes) werden in gleicher Weise durch den Präsidenten des Aufsichtsamts verpflichtet.

§. 7. Geschäftsgang im Allgemeinen.

Die Geschäfte des Aufsichtsamts werden durch Verfügung erledigt, sofern nicht

a) das Gesetz die Entscheidung in Spruchsenaten vorschreibt (§§. 73 bis 76 des Gesetzes), oder
b) der Präsident in bestimmten Fällen, in denen Anordnungen oder Verfügungen zu erlassen sind, die Berathung und Beschlußfassung in einer Gesammtsitzung (§. 13) anordnet.

II. Versicherungsbeirath.

§. 8. Zusammensetzung.

Der Versicherungsbeirath (§. 72 des Gesetzes) besteht aus vierzig Mitgliedern. Nach Bedarf kann der Bundesrath auf Antrag des Reichskanzlers die Erhöhung dieser Zahl bis auf sechzig beschließen.
Die Mitglieder des Versicherungsbeiraths werden unter Berücksichtigung ihrer besonderen Sachkunde von dem Präsidenten auf folgende Gruppen vertheilt:

1. auf das Gebiet der Lebensversicherung und der Krankenversicherung;
2. auf die Unfall- und die Haftpflichtversicherung;
3. auf die Viehversicherung, die Hagelversicherung und die sonstige landwirthschaftliche Versicherung;
4. auf die Feuerversicherung sowie die Versicherung gegen Sturmschäden; Wasserschäden und Diebstahl;
5. auf die sonstigen verschiedenen Versicherungszweige.
Die einzelnen Mitglieder können mehreren Gruppen zugetheilt werden.

§. 9.

Die Mitglieder des Versicherungsbeiraths werden durch den Präsidenten des Aufsichtsamts mittelst Handschlags an Eidesstatt auf ihre Obliegenheiten, insbesondere auch auf die Wahrung des Amtsgeheimnisses verpflichtet.
Im Falle der Wiederberufung genügt die Verweisung auf die frühere Verpflichtung.

§. 10. Zuziehung.

Zur gutachtlichen Berathung des Aufsichtsamts wird der Versicherungsbeirath, sofern seine Anhörung gesetzlich vorgeschrieben ist, entweder in seiner Gesammtheit oder in einzelnen Gruppen nach näherer Bestimmung des Präsidenten berufen.
In sonstigen Fällen kann der Präsident einzelne Mitglieder des Versicherungsbeiraths für die Begutachtung in Anspruch nehmen.
Sind nur einzelne Gruppen oder einzelne Mitglieder des Versicherungsbeiraths zu hören, so kann der Präsident bestimmen, daß statt mündlicher Berathung eine schriftliche Begutachtung erfolgt.

§. 11.

Zur Mitwirkung bei den verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen der §§. 73 bis 76 des Gesetzes sollen in den einzelnen Fällen Mitglieder derjenigen Gruppen des Versicherungsbeiraths zugezogen werden, welche für die betreffenden Versicherungszweige gebildet sind. Dementsprechend bestimmt der Präsident nach Art der zu entscheidenden Fälle die jedesmal zu betheiligenden Gruppen.
Innerhalb einer jeden Gruppe sind die Mitglieder zu den einzelnen Sitzungen, gleichviel ob es sich um eine Entscheidung in der ersten oder in der Rekursinstanz handelt, vorbehaltlich der Vorschriften im §. 73 Abs. 2 des Gesetzes, in der alphabetischen Reihenfolge ihrer Namen zuzuziehen.

§. 12. Geschäftsgang des Versicherungsbeiraths.

Die Einladung der Mitglieder des Versicherungsbeiraths erfolgt von Amtswegen oder im Auftrage des Reichskanzlers (Reichsamt des Innern) durch den Präsidenten des Aufsichtsamts.
Die Einladung darf von den Mitgliedern des Versicherungsbeiraths nur aus zwingenden Gründen, die auf Erfordern glaubhaft zu machen sind, abgelehnt werden.
Dem Präsidenten oder einem von ihm hierzu beauftragten ständigen Mitgliede des Aufsichtsamts steht die Leitung der mündlichen Berathungen des Versicherungsbeiraths zu.
Den nichtständigen Mitgliedern des Aufsichtsamts steht es frei, den Gesammtsitzungen und den Gruppensitzungen des Versicherungsbeiraths beizuwohnen. Sie sind von den Sitzungen unter Mittheilung der Tagesordnung zu benachrichtigen, sofern sie am Sitzungstage voraussichtlich in Berlin anwesend sein werden.
Der Präsident kann zu den Berathungen des Versicherungsbeiraths die ständigen Mitglieder des Aufsichtsamts, die dem Amte sonst beigegebenen Beamten sowie besondere Sachverständige zuziehen.

III. Gesammtsitzungen des Aufsichtsamts.

§. 13.

Zur Berathung wichtigerer Angelegenheiten kann auf Anordnung des Präsidenten (§. 7) und unter seinem Vorsitz eine gemeinsame Berathung und Beschlußfassung in Gesammtsitzungen stattfinden.
Zur Theilnahme sind alle ständigen und nichtständigen Mitglieder des Aufsichtsamts sowie die zur Bearbeitung von Geschäften der Mitglieder herangezogenen Hülfsarbeiter einzuladen, soweit sie am Sitzungstage voraussichtlich in Berlin anwesend sein werden.
Der Präsident kann bestimmen, daß für einzelne Gegenstände auch andere Beamte des Aufsichtsamts sowie höchstens je zwei richterliche Beamte, Mitglieder eines höchsten Verwaltungsgerichtshofs (§. 74 Abs. 2 des Gesetzes) und Mitglieder des Versicherungsbeiraths zu den Sitzungen zugezogen werden.
Bei der Einladung ist die Tagesordnung mitzutheilen.

§. 14.

Die Gesammtsitzungen sind nicht öffentlich.
Stimmberechtigt sind nur die eingeladenen und in der Sitzung anwesenden ständigen und nichtständigen Mitglieder des Aufsichtsamts sowie die zugezogenen richterlichen Beamten, Mitglieder höchster Verwaltungsgerichtshöfe und Mitglieder des Versicherungsbeiraths.
Die von dem Bundesrathe gewählten Mitglieder nehmen ihre Stelle nach dem Vorsitzenden, also vor den übrigen Mitgliedern, und zwar in der Reihenfolge der Bundesstaaten ein, denen sie angehören. Den nichtständigen Mitgliedern schließen sich unmittelbar die nebenamtlich berufenen ständigen Mitglieder an.
Der Vorsitzende leitet die Berathungen, er stellt die Fragen und sammelt die Stimmen. Meinungsverschiedenheiten über den Gegenstand, die Fassung und die Reihenfolge der Fragen oder über das Ergebniß der Abstimmung werden gemäß §. 15 entschieden.

§. 15.

Für den mündlichen Vortrag in den Sitzungen wird ein Berichterstatter ernannt. Aus besonderen Gründen können Mitberichterstatter bestellt werden.
Die Beschlüsse werden nach Stimmenmehrheit gefaßt, bei Stimmengleichheit giebt der Vorsitzende den Ausschlag.
Bilden sich in Beziehung auf Summen, über die zu entscheiden ist, mehr als zwei Meinungen, deren keine die Mehrheit für sich hat, so werden die für die größte Summe abgegebenen Stimmen den für die zunächst geringere abgegebenen Stimmen solange hinzugerechnet, bis sich eine Mehrheit ergiebt.
Die Stimmen werden bei namentlicher Abstimmung in folgender Reihenfolge abgegeben:

1. von den Berichterstattern in der Reihenfolge ihrer Bestellung;
2. von den Mitgliedern des Versicherungsbeiraths;
3. von den richterlichen Beamten und Mitgliedern höchster Verwaltungsgerichtshöfe;
4. von den ständigen Mitgliedern im Hauptamte;
5. von den nebenamtlich berufenen ständigen Mitgliedern;
6. von den vom Bundesrathe gewählten Mitgliedern;
7. von dem Vorsitzenden.
Innerhalb der einzelnen Gruppen richtet sich die Reihenfolge der Abstimmung nach dem Dienstalter im Aufsichtsamte, bei gleichem Dienstalter nach dem Lebensalter und zwar in allen Fällen dergestalt, daß der Jüngste zuerst stimmt. Bei den vom Bundesrathe gewählten Mitgliedern ist die im §. 14 Abs. 3 bestimmte Reihenfolge umgekehrt zur Anwendung zu bringen.

IV. Geschäftsgang und Verfahren bei den Senaten.

§. 16. Besetzung.

Die Entscheidung der in den §§. 73 bis 76 des Gesetzes bezeichneten Angelegenheiten erfolgt durch Spruchkollegien, welche die Bezeichnung „Senate“ führen.
Den Vorsitz in den Senaten führen der Präsident, der Direktor oder die nach Bedürfniß vom Reichskanzler (Reichsamt des Innern) mit dem Vorsitze zu betrauenden ständigen Mitglieder.
Die Vertretung im Vorsitze wird durch den Präsidenten besonders geregelt.

§. 17.

Die nichtständigen Mitglieder des Aufsichtsamts sollen bei der Besetzung der Rekurssenate in den wichtigeren Angelegenheiten in der Regel betheiligt und zu dem Zwecke abwechselnd nach der im §. 14 Abs. 3 bestimmten Reihenfolge berufen werden.

§. 18.

Die Einberufung zu den einzelnen Sitzungen soll in der Regel mindestens zwei Wochen vor den Sitzungen erfolgen.

§. 19.

Ueber Ablehnungsgesuche (§. 73 Abs. 3, §. 74 Abs. 4 des Gesetzes) entscheidet der betreffende Senat durch Beschluß.

§. 20. Verfahren.

Der Vorsitzende leitet die Verhandlungen und Berathungen in den Sitzungen, er stellt die Fragen und sammelt die Stimmen. Im Falle einer Meinungsverschiedenheit über die Stellung der Fragen oder über das Ergebniß der Abstimmung entscheidet der Senat.
Die Abstimmungen erfolgen nach Vorschrift des §. 15.

§. 21.

Bei den nach §§. 73, 76 des Gesetzes zu erledigenden Sachen wird in der Regel nur ein Berichterstatter ernannt. Dieser hat ebenso wie der nach §. 75 Abs. 3 des Gesetzes in Rekurssachen zu ernennende erste Berichterstatter vor der mündlichen Berathung einen schriftlichen Bericht nebst Gutachten vorzulegen; der zweite Berichterstatter hat ein schriftliches Gutachten vorzulegen.

§. 22.

Die Verhandlung beginnt mit der Darstellung des Sachverhalts durch den ersten Berichterstatter, demnächst sind die etwa erschienenen Betheiligten zu hören.
Der Vorsitzende hat jedem Mitgliede des Senats auf Verlangen zu gestatten, Fragen zu stellen.

§. 23.

Die Verhandlung erfolgt unter Zuziehung eines vereidigten Protokollführers. Von demselben ist ein Protokoll aufzunehmen, das den Gang der Verhandlung im Allgemeinen angiebt. Anträge und Erklärungen der Betheiligten, welche von den Schriftsätzen abweichen, sind in das Protokoll aufzunehmen.

§. 24.

Das Aufsichtsamt kann Bevollmächtigte und Beistände, welche das mündliche Verhandeln vor Gericht geschäftsmäßig betreiben, von der mündlichen Verhandlung zurückweisen. Diese Vorschrift findet keine Anwendung auf Rechtsanwälte und auf Personen, denen das mündliche Verhandeln vor Gericht durch Anordnung der Justizverwaltung gestattet ist.

§. 25.

Die Vorschriften der §§. 176 bis 182, 184 des Gerichtsverfassungsgesetzes über die Aufrechterhaltung der Ordnung finden entsprechende Anwendung.

§. 26.

Hinsichtlich der Verpflichtung, sich als Zeuge oder Sachverständiger vernehmen zu lassen und die Aussagen eidlich zu erhärten, finden die Bestimmungen der Civilprozeßordnung entsprechende Anwendung. Insbesondere ist das Aufsichtsamt befugt, gegen Zeugen und Sachverständige, welche sich nicht oder nicht rechtzeitig zu den Sitzungen einfinden, oder ihre Aussage oder die Eidesleistung ohne Angabe eines Grundes oder noch dann verweigern, nachdem der angeführte Grund für unerheblich erklärt ist, eine Geldstrafe bis zu dreihundert Mark festzusetzen. Kommt die Verhängung oder Vollstreckung von Zwangsmaßregeln in Frage, so ist das Amtsgericht zu ersuchen, in dessen Bezirke die Zeugen oder Sachverständigen ihren Wohnsitz oder in Ermangelung eines solchen ihren Aufenthalt haben. Auf Militärpersonen, die dem aktiven Heere oder der aktiven Marine angehören, finden die Vorschriften des §. 380 Abs. 4, §. 390 Abs. 4, §. 409 Abs. 3 der Civilprozeßordnung Anwendung.
Erfolgt nachträglich eine genügende Entschuldigung für das Verhalten des Zeugen oder Sachverständigen, so sind die getroffenen Anordnungen wieder aufzuheben.
Die Zeugen und Sachverständigen erhalten Gebühren nach Maßgabe der Gebührenordnung für Zeugen und Sachverständige (Reichs-Gesetzbl. 1898 S. 689).

§. 27.

Die vom Aufsichtsamt auf Grund der §§. 25, 26 festgesetzten Strafen werden in derselben Weise beigetrieben wie Gemeindeabgaben und fließen in die Reichskasse.

§. 28.

Die Berathung über die Entscheidung erfolgt in nicht öffentlicher Sitzung auch in den Fällen, in denen auf Grund öffentlicher Verhandlung (§. 75 Abs. 4 des Gesetzes) entschieden wird.
Bei den Entscheidungen, die auf Grund mündlicher Verhandlung ergehen, dürfen nur Mitglieder mitwirken, vor denen diese Verhandlung stattgefunden hat.

§. 29.

In Rekurssachen verkündet der Vorsitzende das Ergebniß der Berathung in öffentlicher Sitzung. Die Verkündung kann auf eine spätere Sitzung vertagt werden; diese soll in der Regel binnen einer Woche stattfinden.
Wird die Verkündung der Gründe für angemessen gehalten, so erfolgt sie durch mündliche Mittheilung ihres wesentlichen Inhalts.

§. 30.

Die Entscheidungen werden nebst Gründen von den Berichterstattern entworfen und in der Urschrift von dem Vorsitzenden, den Berichterstattern und einem anderen Senatsmitgliede, das an der Entscheidung Theil genommen hat, unterzeichnet. Im Falle der Behinderung des Vorsitzenden erfolgt die Unterzeichnung durch das älteste mitwirkende ständige Mitglied.

§. 31.

Im Eingange der Entscheidung sind die Mitglieder, welche an der Entscheidung Theil genommen haben, namentlich aufzuführen, auch ist der Sitzungstag zu bezeichnen, an dem die Entscheidung erfolgt ist.
Die Ausfertigungen der Entscheidungen werden mit der Überschrift versehen:

„Im Namen des Deutschen Reichs.“
Sie enthalten neben dem Siegel des Reichs-Aufsichtsamt für Finanzdienstleistungen die Schlußformel:

„Urkundlich unter Siegel und Unterschrift,“
„Das Reichs-Aufsichtsamt für Finanzdienstleistungen.“.
Die Vollziehung erfolgt durch den Vorsitzenden, im Falle seiner Behinderung durch das dem Dienstalter nach älteste ständige Mitglied des Aufsichtsamts, welches bei der Entscheidung mitgewirkt hat.

§. 32.

Schreibfehler, Rechnungsfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die in der Entscheidung vorkommen, sind jederzeit auch von Amtswegen zu berichtigen.
Ueber die Berichtigung einer auf Grund mündlicher Verhandlung ergangenen Entscheidung kann ohne neue mündliche Verhandlung entschieden werden, der Berichtigungsbeschluß wird von dem Vorsitzenden und den Mitgliedern des Senats, die die Entscheidung unterzeichnet haben, erlassen; er wird auf der Urschrift der Entscheidung und den Ausfertigungen vermerkt.

V. Schlußbestimmungen.

§. 33.

Alle Zustellungen des Reichs-Aufsichtsamts können mittelst eingeschriebenen Briefes durch die Post erfolgen.
Läßt sich die Zustellung an die Person, der zugestellt werden soll, innerhalb des Deutschen Reichs nicht bewirken, so genügt die Bekanntmachung des Hauptinhalts der Entscheidung oder der Verfügung im Reichsanzeiger. Neben dieser Bekanntmachung soll jedoch der Hauptinhalt des zuzustellenden Schriftstücks auch durch Aushang während einer Woche in den Geschäftsräumen des Aufsichtsamts zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden.
Die Zustellung gilt in den Fällen des Abs. 2 als bewirkt, nachdem eine Woche nach dem Tage verstrichen ist, an dem die betreffende Nummer des Reichsanzeigers ausgegeben worden ist.

§. 34.

Das Verfahren vor dem Reichs-Aufsichtsamte für Finanzdienstleistungen ist kostenfrei; ein Ersatz der durch dieses Verfahren dem Aufsichtsamte verursachten baaren Auslagen durch die Antragsteller findet nur in den Grenzen des §. 82 des Gesetzes statt.
Die auf Grund des §. 82 des Gesetzes den Antragstellern auferlegten baaren Auslagen werden in derselben Weise beigetrieben wie Gemeindeabgaben und fließen in die Reichskasse.

§. 35.

Die Geschäftssprache ist die deutsche. Eingaben, welche nicht in deutscher Sprache abgefaßt sind, werden nicht berücksichtigt.
Antragsteller, welche der deutschen Sprache nicht mächtig sind, haben bei Verhandlungen vor dem Aufsichtsamte für ihre Vertretung durch eine Person, welche der deutschen Sprache mächtig ist, Sorge zu tragen.
Im Uebrigen finden die Bestimmungen der §§. 187 bis 193 des Gerichtsverfassungsgesetzes entsprechende Anwendung.

§. 36.

Vorladungen und sonstige, nur dem Geschäftsbetriebe dienende formularmäßige Schreiben werden durch die Unterschrift eines dazu bestimmten Beamten und unter Beifügung des Siegels des Reichs-Aufsichtsamts für Finanzdienstleistungen beglaubigt.
Das Kaiserliche Aufsichtsamt für Privatversicherung führt zwei Siegel, nämlich

1. ein großes Siegel, welches dem Siegel des Reichsgerichts entspricht und nur bei förmlichen Ausfertigungen, insbesondere der Entscheidungen in den Fällen des §. 73 Abs. 1, §§. 74, 75 des Gesetzes, gebraucht wird,
2. ein kleineres Siegel, welches den bei den Gesandtschaften des Deutschen Reichs eingeführten Siegeln entspricht, mit der Umschrift: „Reichs-Aufsichtsamt für Finanzdienstleistungen.“.
Die Ausfertigungen und Reinschriften ergehen unter der Unterschrift: „Reichs-Aufsichtsamt für Finanzdienstleistungen.“.

§. 37.

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1902 in Kraft.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Neues Palais, den 23. Dezember 1901.

(L. S.)  Wilhelm.
 

  Graf von Posadowsky.




Verordnung, betreffend die Zuständigkeit der Reichsbehörden zur Ausführung des Gesetzes vom 31. März 1873. Vom 14. Mai 1901

Titel: Verordnung, betreffend die Zuständigkeit der Reichsbehörden zur Ausführung des Gesetzes vom 31. März 1873.
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1901, Nr. 18, Seite 173 – 174
Fassung vom: 14. Mai 1901
Bekanntmachung: 22. Mai 1901
Quelle: Scan auf Commons

(Nr. 2762.) Verordnung, betreffend die Zuständigkeit der Reichsbehörden zur Ausführung des Gesetzes vom 31. März 1873. Vom 14. Mai 1901.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.

verordnen im Namen des Reichs auf Grund des §. 159 des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der Reichsbeamten, vom 31. März 1873 (Reichs-Gesetzbl. S. 61), was folgt:

Das der Verordnung vom 27. Dezember 1899, betreffend die Zuständigkeit der Reichsbehörden zur Ausführung des Gesetzes vom 31. März 1873, beigegebene Verzeichniß (Reichs-Gesetzbl. S. 730) wird nach Maßgabe des anliegenden Verzeichnisses abgeändert.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Urville, den 14. Mai 1901.

(L. S.)  Wilhelm.
 

  Graf von Bülow.

Verzeichnis der Reichsbehörden.

Unter I. Oberste Reichsbehörden.

tritt hinzu:

13. das Reichsmilitärgericht.

Unter II. Höhere, der obersten Reichsbehörde unmittelbar untergeordnete Reichsbehörden und Vorsteher solcher Behörden.

B. Verwaltung des Reichsheeres.

a. Für das Disziplinarverfahren:

fällt weg:

21. der Königlich preußische General-Auditeur der Armee, der Vorstand des Königlich sächsischen Ober-Kriegsgerichts und der Königlich württembergische General-Auditeur.

Unter IV. Unmittelbar vorgesetzte Behörden und Beamte.

A. Verwaltung des Reichsheeres.

b. Für die übrigen Beamten:

tritt hinzu:

3. jeder Dienstälteste unter den einem Gerichtsherrn zugeordneten richterlichen Militärjustizbeamten für die bei dem Stabe des Gerichtsherrn angestellten Militärgerichtsschreiber und Militärgerichtsboten.