Abstimmung zu nachfolgenden Änderungsanträgen bezüglich des Bundesrathes

Abstimmung zu nachfolgenden Änderungsanträgen bezüglich des Bundesrathes

Zustimmung zum Neuentwurf des Antrages als Bevollmächtigter des Bundesrathes;
Zustimmung zur Aktualisierung der Hausordnung vom Bundesrath;

Zustimmung zu nachfolgenden Änderungsanträgen bezüglich Urkunden und Formulierungen

Zustimmung zum Neuentwurf der Reichs- und Staatsangehörigkeitsurkunden;
Zustimmung zur Korrektur des Krankenkassengesetz „Einführungsgesetz“;




Ernennung zum Präsidialsenat im Bundespräsidium von Herrn Erhard Lorenz als Staatssekretär des Innern

Ernennung zum Präsidialsenat im Präsidium des Bundes (Bundespräsidium), des Herrn Erhard Lorenz im Amt eines Staatssekretär des Innern.
Betreffend dem 13ten Beschluß der 35ten Tagung vom (Volks-)Bundesrath am 16. Juli 2011 zu Bayreuth, im Gasthof zur Linde: „Zur Bewerbung für den Präsidialsenat und gemäß der Entscheidung der Bevollmächtigten.

Voraus gingen die Bewerbungen für den Präsidialsenat, der Herren Dennis Ingo Schulz, Martin Wartenberg und Rüdiger Klasen (Manthey) aktuell Hofmann. So mußte der Volks-Bundesrath eine Entscheidung herbeiführen. Einstimmig waren die Bevollmächtigten übereingekommen, daß die genannten Herren, mangels Qualifikation einstimmig abgelehnt werden müssen, zugleich bestand die Notwendigkeit in dieser Angelegenheit eine Übergangslösung zu erschaffen.

Nach reiflicher Diskussion im Volks-Bundesrath und dem Wunsch einiger anwesender hoher Staatssekretäre und in Anlehnung daran, daß auf Grund der derzeit herrschenden Unruhe im Volks-Reichstag endlich auch dieser Punkt behandelt werden muß, wurde bis auf Widerruf festgelegt, daß sich der Präsidialsenat ab sofort zusammensetzt aus dem Staatssekretär des Innern, aus dem Staatssekretär des Auswärtigen Amtes und aus der Person die durch das Präsidium des Volks-Reichstages für dieses Amt bestimmt wird.

Demgemäß ist mit dem 16. Juli 2011, Herr Erhard Lorenz im Amt eines Staatssekretär des Innern, der erste amtliche berufene und ernannte Präsidialsenat des Deutschen Reiches. Wodurch das Präsidium des Bundes gemäß Artikel 11 der Deutschen Reichsverfassung, wieder handlungsfähig ist.

Die Ernennungsurkunde zum Präsidialsenat wurde am 30 Juli 2011 in der Gastätte „Doppeldecker“ zu Berlin-Schönefeld nach der 30ten Tagung des Volks-Bundesrathes und der 13ten Tagung des Volks-Reichstages (in Anwesenheit beider Verfassungsorgane) formlos ausgehändigt!




Ernennung zum Bevollmächtigten im Bundesrath des Herrn Erhard Lorenz

Bekanntmachung, betreffend die Ernennung der
Bevollmächtigen zum Volks-Bundesrath im Jahr 2011

Gegeben am 23.04.2011, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 23.04.2011 durch Bewerbung und erbrachter Leistung,
veröffentlicht am 23.05.2011 im Deutschen Reichs-Anzeiger,
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

 

Nr. 05

Auf Grund des Artikels 6 der Verfassung sind zu Bevollmächtigten zum Volks-Bundesrath ernannt worden, durch besondere Verdienste und erbrachte Leistungen und zwar:

Im allerhöchsten Auftrag des Deutschen Volkes durch den stellvertretenden Reichskanzler:

Herr Erhard Lorenz, Jg.1954;
Bayern, Staatsekretär im Reichsamt des Innern;

Weitere Daten werden aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht veröffentlicht, die original Reichsgesetzblätter sind im paßwortgeschützen Bereich abgelegt.

Reichsgesetzblatt „RGBl-1104230-Nr05-Bevollmaechtigung-VBR-April2011“ Amtsschrift




Einführung von Staatsangehörigkeitsausweisen und Reichsgewerbeanträge

Einführung von Staatsangehörigkeits-Ausweisen durch den Volks-Bundesrath

In Kraft gesetzt am 08.04.2011 durch Veröffentlichung im Reichs-Anzeiger,
mit vorheriger Zustimmung des Volks-Bundesrathes und Volks-Reichstages.

 

In der 30. Tagung des Volks-Bundesrathes, vom 26. März 2011, wurde beschlossen:
Genehmigung der Reichs-Gewerbeanmeldungen für die Deutschen Recht-Konsulenten
(siehe http://reichsdruckerei.de/dokumente.htm ).
Genehmigung des Reichs- und Staatsangehörigkeits-Ausweises 
(siehe http://reichsdruckerei.de/dokumente.htm ).
Zustimmung zur Einrichtung des Reichsamt für Geisteswissenschaften. 
Zustimmung zur Einrichtung des Reichsamt für Energie. 
Zustimmung zur Einrichtung des Reichsamt für Völker- und Menschenrechte. 
Zustimmung zur Einrichtung des Reichsamt für Tier- und Artenschutz. 
Entzug der Rechtsfähigkeit des Reichsverband Deutscher Recht-Konsulenten
Zustimmung zur Amtsbesetzung durch die Staatssekretärinen für Geisteswissenschaften.
Zustimmung zur Amtsbesetzung durch den Staatssekretär für Energie.




Gewerbegenehmigung der Reichsdruckerei, Auflösung vom Rath der Volksbeauftragten

27.
Februar
2011
In Kraft gesetzt am 27.02.2011 durch Veröffentlichung im Reichs-Anzeiger,
mit vorheriger Zustimmung des Volks-Bundesrathes und Volks-Reichstages.
27.
02.
2011

In der 29. Tagung des Volks-Bundesrathes, vom 26. Februar 2011, wurde beschlossen:

Auflösung vom Rath der Volksbeauftragten

Nach 23 Monaten seiner Existenz, wurde zum 31.01.2011 der Rath der Volksbeauftragten aufgelöst. Alle Rechte und Pflichten des Rath der Volksbeaftragten sind mit der Auflösung erloschen. Die Funktion und Verantwortung des Stellvertretenden Reichskanzlers richtet sich somit wieder nach dem geltenden Stellvertretergesetz vom 17. März 1878 mit Änderungsstand 28.Oktober 1918 und geht auf die betreffenden Staatssekretäre über.
Alle Amtshandlungen des Rath der Volksbeaftragten wurden mit dem 23. Mai 2010 rückwirkend auf den Staatssekretär des Innern übertragen. 
Somit wurde der Rath der Volksbeauftragten vom Aufbau und der Herstellung der Handlungsfähigkeit Deutschlands und des Deutschen Reiches unwiederruflich entbunden.

Erste Amtsbesetzung durch den Staatssekretär des Innern wurde vollzogen.
Zweite Amtsbesetzung durch den Staatssekretär der Deutschen Reichspost wurde vollzogen.

Genehmigung der Reichsdruckerei als Körperschaft des öffentlichen Rechtes 
(siehe http://deutsche-reichsdruckerei.de/dokumente.htm ).
Zustimmung der Gewerbeanmeldung der Reichsdruckerei
(in Verlängerung).




Erste Amtsbesetzung, Staatssekretär im Reichsamt des Innern, durch Erhard Lorenz

Erste Amtsbesetzungen  durch den (Volks-)Bundesrath

In Kraft gesetzt am 26.02.2011 durch Veröffentlichung im Reichsanzeiger,
mit vorheriger Zustimmung des (Volks-)Bundesrathes und (Volks-)Reichstages.

 

In der 29. Tagung des (Volks-)Bundesrathes, vom 26. Februar 2011, wurde beschlossen und durch die Überreichung der Ernennungsurkunde vollzogen:

Erste Amtsbesetzung als Staatssekretär des Innern
durch Herrn Erhard Lorenz
Zweite Amtsbesetzung als Staatssekretär der Deutschen Reichspost
durch Herr J.E.P. G.

(Die Urkunden wurden auf Beidseitigkeit unterzeichnet und überreicht!)

Die Erste Amtsbesetzung durch Erhard Lorenz als Staatssekretär des Innern, wurde vollzogen. Die Zustimmung zur Bewerbung von Erhard Lorenz erteilte das gesetzgebende Organe (Volks-)Bundesrath. Der (Volks-)Reichstag anerkannte diese Bewerbung, Ernennung und Amtsbesetzung in seiner 09ten Tagung (April 2011) zu Königs Wusterhausen. 

Zweite Amtsbesetzung durch P.J.G als Staatssekretär der Deutschen Reichspost wurde vollzogen. Die Zustimmung zur Bewerbung von P.J. G. erteilte das gesetzgebende Organe (Volks-)Bundesrath.

Die Zustimmung des (Volks-)Reichstages erfolgt erst im April 2011, da der (Volks-)Reichstag, zwischen Juli 2010 und April 2011 Handlungsunfähig war und durch Herr Erhard Lorenz, als Staatssekretär des Innern, wieder handlungsfähig eingerichtet werden mußte.




Neuansetzung der 9.Tagung des Volks-Reichstags

15.
August
2010
In Kraft gesetzt am 15.08.2010 durch Veröffentlichung im Reichs-Anzeiger,
mit vorheriger Zustimmung des Volks-Bundesrathes und Volks-Reichstages.
15.
08.
2010

In der 24. Tagung des Volks-Bundesrathes, vom 14. August 2010, die zu Rostock stattfand, mußten unter anderem folgende Beschlüsse gefaßt, die mit Veröffentlichung im Deutschen-Reichs-Anzeiger in Kraft treten.

Niederlegung der Ämter und der Tätigkeit wegen der Nichtigkeitserklärung der Tagungen vom Volks-Reichstag am 23.05.2010, 20.06.2010 und am 27.06.2010, nach vorheriger Abstimmung durch den Volks-Bundesrath.

1. Beschluß: Gemäß„1_Antrag1-VRT-Tag-Ungueltigkeit-an-VBR-080810.pdf“
wurde
erkannt und einstimmig bestätigt, daß
die 09. Tagung des Volks-Reichstag vom 23.05.10 NICHTIG und ungültig ist;
die 10. Tagung des Volks-Reichstag vom 20.06.10 NICHTIG und ungültig ist;
die 11. Tagung des Volks-Reichstag vom 27.06.10 NICHTIG und ungültig ist.
Es wurde auch erkannt und einstimmig bestätigt, daß alle in den betreffenden Tagungen gemachten Beschlüsse, Anordnungen, Erlasse, Geschäftsordnungen und Ernennungen somit im Sinne von Artikel 5 unserer Verfassung und bezogen auf die Stellung des Volks-Reichstages, gemäß Gesetzgebung nicht ausgeübt wurden und somit in einer neu einzuberufenen  9. Tagung nun ausgeübt werden müssen. Alle Anträge und Beschlüsse der betreffenden Tagungen müssen neu gestellt werden.

2. Beschluß: Gemäß „2_Antrag2-Disqualifikation-an-VBR-080810.pdf“
und
wegen Verstoß gegen die Verfassung, Artikel 5, 7 14, 16, 74,
wegen Boykottierung der rechtsverbindlich angesetzten Tagungen des Volks-Reichstages und des Volks-Bundesrathes für den 01.08.2010 und wegen Drohungen, werden nachfolgende Personen im Amt des „Rath der Volksbeauftragten“ disqualifiziert: (betreffende Personen wurden informiert).
Gemäß diesem Beschluß wurde ein EILANTRAG eingebracht, der wie folgt lautet: Die Kündigungen (betreffende 3 Personen wurden informiert) werden durch die heutige Tagung desVolks-Bundesrath angenommen und bestätigt.

6. Beschluß: Gemäß Antrag
Durch einen EILANTRAG umformuliert. Es gilt folgender Wortlaut:
„Hiermit beantrage ich, dass der Volks-Reichstag aus wichtigem Grund, seine 9. Tagung eigenständig einberufen und terminlich festlegen kann. Der Volks-Bundesrath ist darüber zu informieren.“
Somit wurde dem Volks-Reichstag verfassungkonform zu Zustimmung erteilt, daß dieser schnellstmöglich seine Tagung ausführen kann.

Das betreffende Protokoll kann durch Berechtigte eingesehen werden und beinhaltet 22 Tagungspunkte.




Ungültigkeitsbeschluß der VRT-Tagung Nr. 9, Nr. 10 und Nr. 11

15.
August
2010
In Kraft gesetzt am 15.08.2010 durch Veröffentlichung im Reichs-Anzeiger,
mit vorheriger Zustimmung des Volks-Bundesrathes und Volks-Reichstages.
15.
08.
2010

In der 24. Tagung des Volks-Bundesrathes, vom 14. August 2010, die zu Rostock stattfand, mußten unter anderem folgende Beschlüsse gefaßt, die mit Veröffentlichung im Deutschen-Reichs-Anzeiger in Kraft treten.

Niederlegung der Ämter und der Tätigkeit wegen der Nichtigkeitserklärung der Tagungen vom Volks-Reichstag am 23.05.2010, 20.06.2010 und am 27.06.2010, nach vorheriger Abstimmung durch den Volks-Bundesrath.

1. Beschluß: Gemäß„1_Antrag1-VRT-Tag-Ungueltigkeit-an-VBR-080810.pdf“
wurde
erkannt und einstimmig bestätigt, daß
die 09. Tagung des Volks-Reichstag vom 23.05.10 NICHTIG und ungültig ist;
die 10. Tagung des Volks-Reichstag vom 20.06.10 NICHTIG und ungültig ist;
die 11. Tagung des Volks-Reichstag vom 27.06.10 NICHTIG und ungültig ist.
Es wurde auch erkannt und einstimmig bestätigt, daß alle in den betreffenden Tagungen gemachten Beschlüsse, Anordnungen, Erlasse, Geschäftsordnungen und Ernennungen somit im Sinne von Artikel 5 unserer Verfassung und bezogen auf die Stellung des Volks-Reichstages, gemäß Gesetzgebung nicht ausgeübt wurden und somit in einer neu einzuberufenen  9. Tagung nun ausgeübt werden müssen. Alle Anträge und Beschlüsse der betreffenden Tagungen müssen neu gestellt werden.
2. Beschluß: Gemäß „2_Antrag2-Disqualifikation-an-VBR-080810.pdf“
und
wegen Verstoß gegen die Verfassung, Artikel 5, 7 14, 16, 74,
wegen Boykottierung der rechtsverbindlich angesetzten Tagungen des Volks-Reichstages und des Volks-Bundesrathes für den 01.08.2010 und wegen Drohungen, werden nachfolgende Personen im Amt des „Rath der Volksbeauftragten“ disqualifiziert: (betreffende Personen wurden informiert).
Gemäß diesem Beschluß wurde ein EILANTRAG eingebracht, der wie folgt lautet: Die Kündigungen (betreffende 3 Personen wurden informiert) werden durch die heutige Tagung desVolks-Bundesrath angenommen und bestätigt.

6. Beschluß: Gemäß Antrag
Durch einen EILANTRAG umformuliert. Es gilt folgender Wortlaut:
„Hiermit beantrage ich, dass der Volks-Reichstag aus wichtigem Grund, seine 9. Tagung eigenständig einberufen und terminlich festlegen kann. Der Volks-Bundesrath ist darüber zu informieren.“
Somit wurde dem Volks-Reichstag verfassungkonform zu Zustimmung erteilt, daß dieser schnellstmöglich seine Tagung ausführen kann.

Das betreffende Protokoll kann durch Berechtigte eingesehen werden und beinhaltet 22 Tagungspunkte.




Bevollmächtigung des Reichskanzlers und des Bundesrathes auch nach dem 28.12.1918

Auch der Rat der Volksbeauftragten mußt die Stellung des Bundesrathes akzeptieren, darum die nachfolgende Ermächtigung. Bisher konnten wir keinen Nachweis finden, daß dieses Gesetz irgendwann außer Kraft gesetzt wurde.




Bevollmächtigung der Verfassungsorgane und des Bundesrathes auch nach dem 28.12.1918