Gewerbegenehmigung der Reichsdruckerei, Auflösung vom Rath der Volksbeauftragten
27. Februar 2011 |
In Kraft gesetzt am 27.02.2011 durch Veröffentlichung im Reichs-Anzeiger, mit vorheriger Zustimmung des Volks-Bundesrathes und Volks-Reichstages. |
27. 02. 2011 |
In der 29. Tagung des Volks-Bundesrathes, vom 26. Februar 2011, wurde beschlossen:
Auflösung vom Rath der Volksbeauftragten
Nach 23 Monaten seiner Existenz, wurde zum 31.01.2011 der Rath der Volksbeauftragten aufgelöst. Alle Rechte und Pflichten des Rath der Volksbeaftragten sind mit der Auflösung erloschen. Die Funktion und Verantwortung des Stellvertretenden Reichskanzlers richtet sich somit wieder nach dem geltenden Stellvertretergesetz vom 17. März 1878 mit Änderungsstand 28.Oktober 1918 und geht auf die betreffenden Staatssekretäre über.
Alle Amtshandlungen des Rath der Volksbeaftragten wurden mit dem 23. Mai 2010 rückwirkend auf den Staatssekretär des Innern übertragen.
Somit wurde der Rath der Volksbeauftragten vom Aufbau und der Herstellung der Handlungsfähigkeit Deutschlands und des Deutschen Reiches unwiederruflich entbunden.
Erste Amtsbesetzung durch den Staatssekretär des Innern wurde vollzogen.
Zweite Amtsbesetzung durch den Staatssekretär der Deutschen Reichspost wurde vollzogen.
Genehmigung der Reichsdruckerei als Körperschaft des öffentlichen Rechtes
(siehe http://deutsche-reichsdruckerei.de/dokumente.htm ).
Zustimmung der Gewerbeanmeldung der Reichsdruckerei (in Verlängerung).