RGBl-0909269-Nr3-AusserKraft-Impfgesetz1874

Außerkraftsetzung des Impfgesetz von 1874

vom 08.04.1874 im Geltungsbereich des
Deutschen Reiches zum Stand 31.07.1914

hiermit außer Kraft gesetzt zum 29.09.2009

Gegeben am 26.09.2009, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 29.09.2009 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 3

§ 1.

Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes ist das Impfgesetz vom 08. April 1874 außer Kraft getreten.

§ 2.

Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger in Kraft.

Das Impfgesetz aus dem Jahre 1874 wurde durch Beschluß des Volks-Reichstages und des Volks-Bundesrathes am 26.09.09 außer Kraft gesetzt. Mit der Veröffentlichung heute am 29.09.2009 erlangt dieser Beschluß für das Staatsgebiet des Deutschen Reiches und seinem Staatsvolk Gesetzeskraft.

Reichsgesetzblatt „RGBl-0909269-Nr3-AusserKraft-Impfgesetz1874″.pdf Amtsschrift

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