Gesetz über die Angelegenheiten „Israels“
als Schutzgebiet auf dem Land Palästinas
gegeben am 28. März 2010, im Namen des Deutschen Reiches
In Kraft gesetzt am 30.03.2010 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:
Israel, gegründet als sogenannter Staat am 14. Mai 1948 auf dem Land, das Palästina genannt wurde, angrenzend an Syrien, Libanon, Ägypthen, Jordanien und an die Palästinensischen Autonomiegebiete, wird als Schutzgebiet im gesamten Umfang der Reichsgesetzgebung und der Reichsordnung vom 28. Oktober 1918 zum Stand 28. März 2010 ausgeschlossen.
Dieses Gesetz gilt rückwirkend bis zum 28. Oktober 1918 und tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger in Kraft.
Reichsgesetzblatt „RGBl-1003282-Nr4-Israel-kein-Schutzgebiet“ Amtsschrift
Reichsgesetzblatt „RGBl-1003282-Nr4-Israel-kein-Schutzgebiet“