RGBl-1003283-Nr5-Reichsgericht-in-Kraft
Gesetz über die Angelegenheiten des „Reichsgerichtes“
mit Sitz in Leipzig
gegeben am 28. März 2010, im Namen des Deutschen Reiches
In Kraft gesetzt am 30.03.2010 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:
Das Reichsgericht, gemäß Reichs-Gesetzblatt Nr. 17 vom 11. April 1877 mit Sitz in Leipzig, beginnt mit dem Tag der ersten Sitzung vom 23. März 2010 erneut seine Tätigkeit.
Die Reichsgesetzgebung wie zum Stand 29. Oktober 1918 kommt erneut zur Anwendung.
Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger in Kraft.
Reichsgesetzblatt „RGBl-1003283-Nr5-Reichsgericht-in-Kraft“ Amtsschrift
Reichsgesetzblatt „RGBl-1003283-Nr5-Reichsgericht-in-Kraft“
Gesetzessammlung zum Obersten Gerichtshof „Deutsches Reichsgericht“
https://de.wikisource.org/wiki/Rechtswissenschaft#Oberstes_Gericht