Verordnung, betreffend der Aufhebung des Kriegszustandes für das gesamte Deutsche Reich
gegeben am 01. Juni 2011, im Namen des Deutschen Reiches
Änderungsstand: 16. Februar 2020, durch RGBl-2002131-Nr07
In Kraft gesetzt am 05.06.2011 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:
§ 1.
Der Zeitpunkt, in welchem der Kriegszustand als beendet anzusehen ist und im Sinne einer nachfolgenden friedensvertraglichen Regelung endet, wird hierdurch auf den 26. Juni 2011 bestimmt.
§ 2.
Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz Nr. 47 des Jahres 1914 (Nr. 4417.) Verordnung, betreffend die Erklärung des Kriegszustandes, vom 31. Juli 1914 außer Kraft.
§ 3.
Dieses Gesetz tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger in Kraft.
Verordnet zu Berlin, den 01. Juni 2011
Reichsgesetzblatt „RGBl-1106013-Nr09-Verordnung-Kriegszustand-Ende“ in Amtsschrift