Gesetz, betreffend die Abschaffung der Schulpflicht im Deutschen Reich
gegeben am 13.11.2013, im Namen des Deutschen Reiches
In Kraft gesetzt am 06.12.2013 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:
Nr. 50
§ 1.
Im gesamten Deutschen Reich ist die Schulpflicht zum 31.12.2013 für die Reichs- und Staatsangehörigen abgeschafft.
§ 2.
Für das Deutsche Reich gilt mit der Abschaffung der Schulpflicht, die Unterrichts- bzw. Bildungspflicht.
§ 3.
Dieses Gesetz gilt nicht für Migranten, Ausländer und Staatenlose die länger als 3 Monate in Deutschland verweilen. Völkerrechtliche Abkommen und zwischenstaatliche Vereinbarungen bleiben unberührt.
§ 4.
Alle bisherigen Schulpflichtgesetze auf dem Staatsgebiet des Deutschen Reiches treten mit Inkrafttreten dieses Gesetzes außer Kraft.
§ 5.
Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.
Reichsgesetzblatt „RGBl-1311131-Nr50-Gesetz-Abschaffung-Schulpflicht“ Amtsschrift
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