Bekanntmachung, betreffend die Einberufung des
Bundesrathes zur 109ten Tagung
einberufen am 03.01.2020, im Namen des Deutschen Reiches
In Kraft getreten am 05.01.2020 nach erfolgter Zustimmung
des Bundesrathes gemäß Hausordnung, was folgt:
Gemäß Artikel 14 der Reichsverfassung hat sich der Bundesrath bis spätestens zum 18. Januar des Jahres 2020 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.
Berlin, den 03. Januar 2020
Reichsgesetzblatt “RGBl-2001031-Bekanntmachung-BR109-Einberufung” Amtsschrift
Reichsgesetzblatt “RGBl-2001031-Bekanntmachung-BR109-Einberufung”_D
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Hinweis zu bisherigen Einberufungen: Alle Bekanntmachungen des Bundesrathes bzw. Volks-Bundesrathes, wurde bisher nur unter folgender Adresse veröffentlicht: https://deutscher-reichsanzeiger.de/amtsblatt/