RGBl-2002022 Bekanntmachung Einberufung 110te Tagung des Bundesrathes
Bekanntmachung, betreffend die Einberufung des
Bundesrathes zur 110ten Tagung
einberufen am 02.02.2020, im Namen des Deutschen Reiches
In Kraft getreten am 03.02.2020 nach erfolgter Zustimmung
des Bundesrathes gemäß Hausordnung, was folgt:
Gemäß Artikel 14 der Reichsverfassung hat sich der Bundesrath bis spätestens zum 15. Februar des Jahres 2020 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.
Berlin, den 02. Februar 2020
Reichsgesetzblatt “RGBl-2002022-Bekanntmachung-BR110-Einberufung” Amtsschrift
Reichsgesetzblatt “RGBl-2002022-Bekanntmachung-BR110-Einberufung”_D
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Hinweis zu bisherigen Einberufungen: Alle Bekanntmachungen des Bundesrathes bzw. Volks-Bundesrathes, wurde bisher nur unter folgender Adresse veröffentlicht: https://deutscher-reichsanzeiger.de/amtsblatt/