RGBl-2002131-Nr07-Aenderungsgesetz zu RGBl-1106013 Nr 09 Ende Kriegszustand
Gesetz, betreffend die Ergänzung von RGBl-1106013-Nr09-Verordnung der Aufhebung des Kriegszustandes
gegeben am 13.02.2020, im Namen des Deutschen Reiches.
In Kraft gesetzt am 16.02.2020 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes, was folgt:
Nr. 07
Der Bundesrath hat auf Grund §. 3. des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesraths zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 04. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgende Ergänzung beschlossen.
§ 1.
Das RGBL-1106013-Nr-09-Verordnung, betreffend der Aufhebung des Kriegszustandes für das gesamte Deutsche Reich, wird erweitert auf § 3. mit folgendem Inhalt: „Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.“
§ 2.
Der aktuelle Text zu § 2. fällt weg und wird ersetzt durch folgenden Text:
„Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz Nr. 47 des Jahres 1914 (Nr. 4417.) Verordnung, betreffend die Erklärung des Kriegszustandes, vom 31. Juli 1914 außer Kraft“.
§ 3.
Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.
Gegeben zu Berlin, den 13. Februar 2020
Reichsgesetzblatt “RGBl-2002131-Nr07-Aenderungsgesetz-zu-RGBL-1106013-Nr-09-Ende-Kriegszustand_D