Bekanntmachung, betreffend die Einberufung des
Bundesrathes zur 117ten Tagung
einberufen am 08.11.2021, im Namen des Deutschen Reiches
In Kraft getreten am 09.11.2021 nach erfolgter Zustimmung
des Bundesrathes gemäß Hausordnung, was folgt:
Gemäß Artikel 14 der Reichsverfassung hat sich der Bundesrath bis spätestens zum 13. November des Jahres 2021 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.
Berlin, den 08. November 2021
Reichsgesetzblatt “RGBl-2111081-Bekanntmachung-BR117-Einberufung” Amtsschrift
Reichsgesetzblatt “RGBl-2111081-Bekanntmachung-BR117-Einberufung”_D
Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF – diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren – Schrift wird installiert
Hinweis zu bisherigen Einberufungen: Alle Bekanntmachungen des Bundesrathes bzw. Volks-Bundesrathes, wurde bisher nur unter folgender Adresse veröffentlicht: https://deutscher-reichsanzeiger.de/amtsblatt/