Verordnung, betreffend die Einberufung des
Volks-Reichstages zur 88ten Tagung
einberufen am 15.04.2025, im Namen des Deutschen Reiches
In Kraft getreten am 25.04.2025 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrath und des Volks-Reichstages gemäß Hausordnungen, was folgt:
Nr. 1
Gemäß Artikel 12 der Reichsverfassung wird der Volks-Reichstag bis zum 10. Mai des Jahres 2025 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke wird der Bundesrath beauftragt, alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.
Berlin, den 25. April 2025
Reichsgesetzblatt „RGBl-2504152-Nr1-Verordnung-VRT88-Einberufung“ Amtsschrift
Reichsgesetzblatt „RGBl-2504152-Nr1-Verordnung-VRT88-Einberufung“_D
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Hinweis zu bisherigen Einberufungen: Alle Verordnungen des Volks-Reichstages, wurde bisher nur unter folgender Adresse veröffentlicht: https://deutscher-reichsanzeiger.de/amtsblatt/