RGBl-2509251 Bekanntmachung Einberufung des Bundesrathes zur 127ten Tagung

Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des
Bundesrathes zur 127ten Plenartagung.

Einberufen am 25.09.2025, im Namen des Deutschen Reiches.

In Kraft getreten am 27.09.2025 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes gemäß Hausordnung, was folgt:

 

Gemäß Artikel 14 der Reichsverfassung hat sich der Bundesrath bis spätestens zum 11. Oktober des Jahres 2025 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt, alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Berlin, den 25. September 2025

Reichsgesetzblatt “RGBl-2509251-Bekanntmachung-BR127-Einberufung” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt „RGBl-2509251-Bekanntmachung-BR127-Einberufung“_D

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