RGBl-1311091-Nr47-Ausserkraft-Kanzlerernennung
Gesetz, betreffend die Ernennung des Stellvertreter vom Reichskanzler
erlassen am 09.11.2013, im Namen des Deutschen Reiches
In Kraft gesetzt am 06.12.2013 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:
Nr. 47
§ 1.
Mit Inkraftsetzung dieses Gesetzes, tritt das Gesetz „RGBl-1307011-Nr25-Ernennung-des-Reichskanzlers“ außer Kraft.
§ 2.
Diesers Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.
Reichsgesetzblatt „RGBl-1311091-Nr47-Ausserkraft-Kanzlerernennung“ Amtsschrift
Reichsgesetzblatt „RGBl-1311091-Nr47-Ausserkraft-Kanzlerernennung„_D