RGBl-2211091 Bekanntmachung Einberufung 118te Tagung des Bundesrathes
Bekanntmachung, betreffend die Einberufung des
Bundesrathes zur 118ten Tagung
einberufen am 09.11.2022, im Namen des Deutschen Reiches
In Kraft getreten am 09.11.2022 nach erfolgter Zustimmung
des Bundesrathes gemäß Hausordnung und Reichsverfassung, was folgt:
Gemäß Artikel 14 der Reichsverfassung hat sich der Bundesrath bis spätestens zum 04. Dezember des Jahres 2022 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.
Berlin, den 09. November 2022
Reichsgesetzblatt “RGBl-2211091-Bekanntmachung-BR118-Einberufung” Amtsschrift
Reichsgesetzblatt “RGBl-2211091-Bekanntmachung-BR118-Einberufung”_D
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Hinweis zu bisherigen Einberufungen: Alle Bekanntmachungen des Bundesrathes bzw. Volks-Bundesrathes, wurde bisher nur unter folgender Adresse veröffentlicht: https://deutscher-reichsanzeiger.de/amtsblatt/