RGBl-2610032-Nr1-Verordnung Einberufung des Parlaments zur 89ten Tagung
Verordnung, betreffend die Einberufung des
Deutschen Parlaments zur 89ten Tagung.
Verordnet am 03.10.2026, im Namen des Deutschen Reiches.
In Kraft getreten am 05.10.2026 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrath und des Volks-Reichstages, was folgt:
Nr. 1
Gemäß Artikel 12 der Reichsverfassung wird der Volks-Reichstag bis zum 24. Oktober des Jahres 2026 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke wird der Bundesrath beauftragt, alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.
Verordnet zu Berlin, den 03. Oktober 2026
Reichsgesetzblatt „RGBl-2610032-Nr1-Verordnung-VRT89-Einberufung“ Amtsschrift
Reichsgesetzblatt „RGBl-2610032-Nr1-Verordnung-VRT89-Einberufung„_D
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Hinweis zu bisherigen Einberufungen: Alle Verordnungen des Volks-Reichstages wurden bisher nur unter folgender Adresse veröffentlicht: https://deutscher-reichsanzeiger.de/amtsblatt/