RGBl-1212091-Nr22-Verordnung-Hochverrat-am-Reich

Verordnung, betreffend Hochverrat am Deutschen Reich, seinen Bediensteten und Amtsträgern

verordnet am 9.12.2012, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 21.12.2012 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 22

§ 1.

Jedes Unternehmen gegen die Rechtsfähigkeit, die Existenz, die Integrität, die Sicherheit oder die Verfassung des Deutschen Reichs, die Beleidigung des Volks-Bundesrathes, des Volks-Reichstages, eines Bevollmächtigten des Volks-Bundesrathes oder Delegierten des Volks-Reichstages, einer Behörde oder eines öffentlichen Beamten des Deutschen Reichs, während dieselben in der Ausübung ihrer angenommenen und zugelassenen Aufgabe begriffen sind oder in Beziehung auf ihren Beruf, durch Wort, Schrift, Druck, Zeichen, bildliche oder durch andere Darstellung verunglimpft werden, sind ab dem 01.01.2013 beim Reichsjustizamt oder dem Reichsgericht anzuzeigen und mit der Höchststrafe zu bestrafen.

§ 2.

Diese Verordnung gilt anzuwenden bei allen Personen, auch die Personen die als Personal des Bundes, der Bundesrepublik Deutschland und deren Behörden derzeit in staatsrechtlich nicht legitimierten Ämtern, Behörden oder Körperschaften unter Berufung der Existenz einer Bundesrepublik Deutschland oder eines Bundes auf dem Hoheitsgebiet des Deutschen Reiches handeln. Dies gilt auch für alle derzeitigen Gruppierungen aller Art, die die Rechtsfähigkeit des Deutschen Reiches mißachten und mit Ihren Handlungen zusätzlichen Staatsterrorismus betreiben.

§ 3.

Dieses Gesetz tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger in Kraft.

Reichsgesetzblatt „RGBl-1212091-Nr22-Verordnung-Hochverrat-am-Reich“ Amtsschrift

Reichsgesetzblatt „RGBl-1212091-Nr22-Verordnung-Hochverrat-am-Reich




Gesetzliche Ausbildungsvorschrift für Amtsbewerber, ab dem 10.01.2010

Gesetzliche Ausbildungsvorschrift für Amtsbewerber
Protokoll der 5. Tagung des Volks‐Reichstags
am Sonntag, den 10. Januar 2010

Im Gasthaus und Pension „Zur Eintracht“ in Obernissa , Hauptstraße 57, 99198 Obernissa 11.30h Eröffnung durch Herrn Oliver Erb , Präsident des Volk‐Reichstag

Tagesordnung des Volks‐Reichstag:
01. Beschluß – Alle Bewerber für Ämter zur Herstellung der Handlungsfähigkeit in gehobener Position für die Bundesstaaten und für das Reich müssen die Ausbildung wie die eines Recht‐Konsulenten, innerhalb 3 Monaten nach Aufforderung durch den RdV (Stellvertretender Reichskanzler) nachweisen können.
Danach verwirkt die Bewerbung.

Beschluß einstimmig angenommen.

Protokoll der 17. Tagung des Volks‐Bundesrathes
am Sonntag, den 10. Januar 2010

Im Gasthaus und Pension „Zur Eintracht“ in Obernissa , Hauptstraße 57, 99198 Obernissa 16.30 Eröffnung der 17. Tagung des Volks‐Bundesrath durch Herrn Oliver Erb eröffnet und die Tagungsleitung an Herrn Thomas Böttger übertragen.

Die Beschlußpunkte des Volks‐Bundesrath sind zugleich auch eingereichten Anträge aus der 5ten Tagung des Volks‐Reichstag.

01. Beschluß und zugleich eingereichter Antrag durch den Volks‐Reichstag – Alle Bewerber für Ämter zur Herstellung der Handlungsfähigkeit in gehobener Position für die Bundesstaaten und für das Reich müssen die Ausbildung wie die eines Recht‐Konsulenten , innerhalb 3 Monaten nach Aufforderung durch den RdV (Stellvertretender Reichskanzler) nachweisen können.
Danach verwirkt die Bewerbung.

Beschluß und Bestätigung des VRT‐Antrag: einstimmig angenommen.

(Auszüge aus den Protokollen unserer gesetzgebenden Verfassungsorganen.)