Beschlüsse der 124ten Tagung des Bundesrathes vom 27. Oktober 2024

Rechtskräftige Beschlüsse durch Veröffentlichung am 28ten Tag des 10ten Monats im Jahre 2024.

Der Bundesrath setzt sich aktuell aus
  24 aktive Bevollmächtigte plus 2 Anwärter von 72 möglichen Bevollmächtigten zusammen;
209 mittelfristig mitwirkend als Bevollmächtigte;
286 bisher gesamt mitwirkende Bevollmächtigte.


Folgende Beschlüsse wurden abgestimmt

B 02) Zustimmung der aktiven Bevollmächtigten des Bundesrathes;
B 03) Abstimmung zur Agenda nach der 124ten Plenartagung;
B 04) Abstimmung zum Gesetz, RGBl-2410231-Nr06-Gesetz-betreffend-Wiedergutmachung;
B 05) Abstimmung zur Einrichtung des Schuldnerverzeichnisses;
B 06) Abstimmung zum Abschluß der Anweisung  an das Auswärtige Amt und die Selbstorganisation einer Deutsch-Russischen Verbindung;
B 07) Bestätigung des Präsidiums vom Deutschen Parlament (Reichstag);
B 08a) Der Bundesrath und der Deutsch Russische Wirtschafts- und Kulturverein;
B 08b) Anweisung an das Auswärtige Amt, in Bezug zu Rußland und den Behörden des Deutschen Reiches;


Der Volks-Reichstag setzt sich aktuell aus
  19 aktive Delegierte, von 580 möglichen Delegierten zusammen;
177 dauerhaft geführte Delegierte;
277 mittelfristig mitwirkend als Delegierte;
474 gesamt mitwirkende Delegierte.


Bestätigt und veröffentlicht durch das Reichs- und Bundespräsidium, Stand 28.10.2024.




RGBl-2410231-Nr06-Gesetz-betreffend-Wiedergutmachung

Gesetz, betreffend die Wiedergutmachung zum Wohle und Nutzen des Deutschen Volkes und des Deutschen Reiches.

Gegeben am 23.10.2024, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 28.10.2024 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes, was folgt:


Nr. 06

Der Bundesrath hat auf Grund §. 3. des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesraths zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 04. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgendes Gesetz beschlossen.

§ 1.

Alle Personen, die nach dem 09. November 1918 zu nachgenannten Funktionen eingesetzt wurden und in der Verordnung gemäß Kontrollratsdirektive Nr. 24 benannt sind; alle Mitglieder des Deutschen Reichstages bzw. der Nationalversammlung, des Reichsrates ab Januar 1919, des Staatenausschusses ab 1919 und Bundestages und Bundesrates der Bundesrepublik Deutschland ab 1949; alle Beamten, Bedienstete, Minister, Sekretäre, Vereine, Stiftungen, Institutionen, Ämter, Körperschaften, Kanzleien, Kammern und Unternehmungen, alle Bundesbehörden, Bundesglieder, Rechtspfleger, Gerichtsvollzieher, Selbstverwaltungen, alle Gemeinderäte und Stadträte, alle Parteien und politische Organisationen, ab dem 09. November 1918, der Weimarer Republik, der Bundesrepublik Deutschland in allen erlebten Facetten, der Deutschen Demokratischen Republik; alle Vorstände, Geschäftsführer und deren Stellvertreter der gesamten Presse, alle Vorstände und Geschäftsführer der gesamten Finanzdienstleistungen, Versicherungen und Inkassos, alle Vorstände und Geschäftsführer der Deutschen Reichsbahn, Deutschen Bahn und der Deutschen Post und alle Nachfolger ab dem 09. November 1918, Lobbyisten und NGOs haften mit Ihrem gesamten in- und ausländischen Privatvermögen.

 § 2.

Alle Beschlüsse, Gesetze, Verordnungen, Anweisungen und Handlungen, die gegen die geltende Verfassung, bzw. gegen die Ordnung und Souveränität Deutschlands und des Deutschen Reiches und gegen das Wohl und den Schutz des Deutschen Volkes gerichtet waren und noch werden, sind schadenersatzpflichtig. Als Beginn der Maßnahme wurde der 29. Oktober 1918 festgelegt. Es gilt StGB § 3 in Anwendung zubringen.

§ 3.

Ausgeschlossen sind alle Firmen, Gewerbe, Verbände, Genossenschaften, Vereine und Stiftungen, die nach geltendem Recht durch die gesetzgebenden Organe, gemäß den geltenden Gesetzen, im Bundesgebiet des Deutschen Reiches registriert sind und sich an die Reichsrechtsordnung gehalten haben.

§ 4.

Der Betrag zur Wiedergutmachung wird auf 75.000,00 Mark festgesetzt und ist an die Reichskasse des Deutschen Reiches zu entrichten. Die monatliche Ratenzahlung ist im Verhältnis mindestens 1 von Hundert des festgesetzten Betrages zu entrichten.

Gegen dieses Gesetz ist das Rechtsmittel nur vor staatlich anerkannten Gerichten möglich, ebenso ist die festgesetzte Wiedergutmachung nach der Schwere der Tat, nach oben erweiterbar.

 § 5.

Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes, tritt das Reichsgesetz „RGBl-1109242-Nr24-Erlass-General-Privathaftung“, außer Kraft.

§ 6.

Dieses Gesetz tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Gegeben zu Berlin, den 23. Oktober 2024

 

Reichsgesetzblatt “RGBl-2410231-Nr06-Gesetz-betreffend-Wiedergurmachung” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt „RGBl-2410231-Nr06-Gesetz-betreffend-Wiedergurmachung“_D

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Hinweis zu bisherigen Einberufungen: Alle Bekanntmachungen des Bundesrathes bzw. Volks-Bundesrathes, wurde bisher nur unter folgender Adresse veröffentlicht: https://deutscher-reichsanzeiger.de/amtsblatt/




RGBl-2410031 Bekanntmachung Einberufung 124te Tagung des Bundesrathes

Bekanntmachung, betreffend die Einberufung des
Bundesrathes zur 124ten Tagung

einberufen am 03.10.2024, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft getreten am 03.10.2024 nach erfolgter Zustimmung
des Bundesrathes gemäß Hausordnung und Reichsverfassung, was folgt:

 

Gemäß Artikel 14 der Reichsverfassung hat sich der Bundesrath bis spätestens zum 27. Oktober des Jahres 2024 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt, alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Berlin, den 03. Oktober 2024

Reichsgesetzblatt “RGBl-2410031-Bekanntmachung-BR124-Einberufung” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt „RGBl-2410031-Bekanntmachung-BR124-Einberufung“_D

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Beschlüsse der 123ten Tagung des Bundesrathes vom 23. Juni 2024

Rechtskräftige Beschlüsse durch Veröffentlichung am 24ten Tag des 6ten Monats im Jahre 2024.

Der Bundesrath setzt sich aktuell aus
  22 aktive Bevollmächtigte von 72 möglichen Bevollmächtigten zusammen;
209 mittelfristig mitwirkend als Bevollmächtigte;
282 bisher gesamt mitwirkende Bevollmächtigte.


Folgende Beschlüsse wurden abgestimmt

B 02) Zustimmung der aktiven Bevollmächtigten des Bundesrathes;
B 03) Abstimmung zu den Entwicklungen, aus dem 2plus4 Vertrag in Bezug zu Rußland als Vertragspartner der vier Mächte;
B 04) Abstimmung zum Bundesvertriebenengesetz in Bezug zum Vertreibungsgebiet und Deutschland als Ganzes;
P 05) Deutscher ist,……..in Bezug zu den ständigen Einbürgerungserweiterungen der Fremdverwaltungen;
P 06) Das Grundgesetz – immer noch in Kraft zur Entnazifizierung;
P 07) Die Charta der UN und der immer noch existierenden Feindstaat;
B 08a) Der Bundesrath und der Deutsch Russische Wirtschafts- und Kulturverein;
B 08b) Anweisung an das Auswärtige Amt, in Bezug zu Rußland und den Behörden des Deutschen Reiches;


Der Volks-Reichstag setzt sich aktuell aus
  20 aktive Delegierte, von 580 möglichen Delegierten zusammen;
178 dauerhaft geführte Delegierte;
277 mittelfristig mitwirkend als Delegierte;
475 gesamt mitwirkende Delegierte.


Bestätigt und veröffentlicht durch das Reichs- und Bundespräsidium, Stand 24.06.2024.




RGBl-2406061 Bekanntmachung Einberufung 123te Tagung des Bundesrathes

Bekanntmachung, betreffend die Einberufung des
Bundesrathes zur 123ten Tagung

einberufen am 06.06.2024, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft getreten am 11.06.2024 nach erfolgter Zustimmung
des Bundesrathes gemäß Hausordnung und Reichsverfassung, was folgt:

 

Gemäß Artikel 14 der Reichsverfassung hat sich der Bundesrath bis spätestens zum 23. Juni des Jahres 2024 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Berlin, den 06. Juni 2024

Reichsgesetzblatt “RGBl-2406061-Bekanntmachung-BR123-Einberufung” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt „RGBl-2406061-Bekanntmachung-BR123-Einberufung“_D

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Beschlüsse der 122ten Tagung des Bundesrathes und der 1ten Justizwesen-Agenda vom 20. April 2024

Rechtskräftige Beschlüsse durch Veröffentlichung am 21ten Tag des 4ten Monats im Jahre 2024.

Der Bundesrath setzt sich aktuell aus
  19 aktive Bevollmächtigte von 72 möglichen Bevollmächtigten zusammen;
209 mittelfristig mitwirkend als Bevollmächtigte;
279 bisher gesamt mitwirkende Bevollmächtigte.


Folgende Beschlüsse wurden abgestimmt

B 02) Zustimmung der aktiven Bevollmächtigten des Bundesrathes;
B 03) Zustimmung zur Verabschiedung von 2 Bevollmächtigten aus dem Bundesrath;
a) Verabschiedung und Entzug aller bürgerlichen Rechte, wegen Hochverrat, des Herrn J. Silge;
b) Verabschiedung des Herrn J.M. mit Erhalt aller erworbenen Rechte;
B 04) Zustimmung der ersten Justizwesen-Agenda unter der Leitung des Bundesrathes;
B 05) Zustimmung zu RGBl-2404061-Nr03-Aenderungsgesetz betreffend Kaiserlich Deutsches Patent- und Markenamt;
B 06) Zustimmung zu RGBl-2404071-Nr04-Aenderungsgesetz betreffend RGBl-2105171-Nr05-Patentgesetz-vom-17-Mai-2021;
B 07) Zustimmung zur Bewerbung als Präsident des Kaiserlich Deutschen Patent- und Markenamtes, durch Herrn H.K.;
B 08) Zustimmung zur Bewerbung als Staatssekretärin im Reichsamt für Tier und Artenschutz, durch Frau M.L.;
B 09) Zustimmung zu RGBl-1404081-Nr05-Aenderungsgesetz betreffend 1006279-Nr25-Eigentum-Autobahnen;
B 10) Zustimmung zur Bewerbung als Reichsgerichtsrath, durch R.H. *Walter Richter;
B 11) Zustimmung zur Bewerbung als Reichsgerichtsrath, durch R.B. *Wolfgang Schubert;
B 12) Zustimmung zur Bewerbung als Assessor „ass.jur.“, durch M.M. *Alexander Schmidt;
B 13) Zustimmung zur Bewerbung als Assessor „ass.jur.“, durch M.H. *Maik Heller;
B 14) Zustimmung zur Bewerbung als Reichsanwalt, durch J.K. *Gustav Sperling;
B 15) Zustimmung zur Bewerbung als Reichsanwältin, durch S.K. *Rita Schnell;
B 16) Zustimmung zur Bewerbung als Senatspräsident, durch R.G. *Kevin Hartmann;
B 17) Zustimmung zum Förderverein für die Genossenschaft „KaSäNum“, mit Sitz in Dresden;
B 20) Zustimmung zu kurzfristig eingereichten Anträgen durch Amtsträger
a) Zustimmung zur Tagungspauschale für institutionellen Organe (100 Mk. je Tag) nur bei Anwesenheit;
b) Zustimmung zur Bewerbung als Assessor „ass.jur.“, durch A.F. *Thomas Galler;
c) Zustimmung zur Bewerbung als „stellv.“ im Beweissicherungsamt, durch M.S. *Jörg Brückner;


Der Volks-Reichstag setzt sich aktuell aus
  20 aktive Delegierte, von 580 möglichen Delegierten zusammen;
178 dauerhaft geführte Delegierte;
277 mittelfristig mitwirkend als Delegierte;
475 gesamt mitwirkende Delegierte.


Bestätigt und veröffentlicht durch das Reichs- und Bundespräsidium, Stand 21.04.2024.




RGBl-2404061 Bekanntmachung Einberufung 122te Tagung des Bundesrathes

Bekanntmachung, betreffend die Einberufung des
Bundesrathes zur 122ten Tagung

einberufen am 06.04.2024, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft getreten am 08.04.2024 nach erfolgter Zustimmung
des Bundesrathes gemäß Hausordnung und Reichsverfassung, was folgt:

 

Gemäß Artikel 14 der Reichsverfassung hat sich der Bundesrath bis spätestens zum 20. April des Jahres 2024 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Berlin, den 06. April 2024

Reichsgesetzblatt “RGBl-2404061-Bekanntmachung-BR122-Einberufung” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt „RGBl-2404061-Bekanntmachung-BR122-Einberufung“_D

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Beschlüsse der 121ten Tagung des Bundesrathes und der 1ten Amtsträger-Agenda vom 16. März 2024

Rechtskräftige Beschlüsse durch Veröffentlichung am 18ten Tag des 3ten Monats im Jahre 2024.

Der Bundesrath setzt sich aktuell aus
  15 aktive Bevollmächtigte und 2 Anwärter, von 72 möglichen Bevollmächtigten zusammen;
209 mittelfristig mitwirkend als Bevollmächtigte;
273 bisher gesamt mitwirkende Bevollmächtigte.


Folgende Beschlüsse wurden abgestimmt

B 02) Zustimmung der aktiven Bevollmächtigten des Bundesrathes;
B 03) Zustimmung zur Verabschiedung von 3 Bevollmächtigten aus dem Bundesrath;
B 04) Zustimmung der ersten Amtsträger-Agenda unter der Leitung des Bundesrathes;
B 05) Zustimmung zur Bewerbung als Präsident des Deutschen Gerichtshofes, durch Herrn D.L.S.;
B 06) Zustimmung zur Aktivierung der Senate am Deutschen Gerichtshof, und dem Geschäftsverteilungsplan;
B 07) Zustimmung zur Aktivierung der Reichsanwaltschaft der Besetzung durch Reichsanwälte und Assessoren;
B 08) Zustimmung zur Bewerbung als Staatssekretär im Beweissicherungsamt durch Herrn M.S.;
B 09) Zustimmung zur Bewerbung als Direktor der Reichskasse durch Herrn J.K.;
B 10) Zustimmung zur Bewerbung als Staatssekretär im Reichsgrundbuchamt durch Herrn G.R.;
B 11) Zustimmung zu RGBl-2403071-Nr01-Uebergangsgesetz-der-Justiz-in-den-Deutschen-Gerichtshof;
B 12) Zustimmung zu RGBl-2403091-Nr02-Erlass-Einrichtung-des-Reichsamt-fuer-Umwelt-und-Naturschutz;
B 13) Zustimmung zur Bewerbung als Staatssekretär im Reichsverkehrsamt durch Herrn U.J.;
B 15) Zustimmung der Genossenschaft „KaSäNum“, mit Sitz in Dresden;
B 20) Zustimmung zur Bewerbung als Staatssekretär im Reichsamt für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz durch Herrn A.Z.;


Der Volks-Reichstag setzt sich aktuell aus
  21 aktive Delegierte, von 580 möglichen Delegierten zusammen;
178 dauerhaft geführte Delegierte;
276 mittelfristig mitwirkend als Delegierte;
475 gesamt mitwirkende Delegierte.


Bestätigt und veröffentlicht durch das Reichs- und Bundespräsidium, Stand 18.03.2024.




RGBl-2402281 Bekanntmachung Einberufung 121te Tagung des Bundesrathes

Bekanntmachung, betreffend die Einberufung des
Bundesrathes zur 121ten Tagung

einberufen am 28.02.2024, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft getreten am 02.03.2024 nach erfolgter Zustimmung
des Bundesrathes gemäß Hausordnung und Reichsverfassung, was folgt:

 

Gemäß Artikel 14 der Reichsverfassung hat sich der Bundesrath bis spätestens zum 16. März des Jahres 2024 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Berlin, den 28. Februar 2024

Reichsgesetzblatt “RGBl-2402281-Bekanntmachung-BR121-Einberufung” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt „RGBl-2402281-Bekanntmachung-BR121-Einberufung“_D

Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF – diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren – Schrift wird installiert

Hinweis zu bisherigen Einberufungen: Alle Bekanntmachungen des Bundesrathes bzw. Volks-Bundesrathes, wurde bisher nur unter folgender Adresse veröffentlicht: https://deutscher-reichsanzeiger.de/amtsblatt/

 




Deutsches Reichsgesetzblatt 2024

Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches 2024

Textdaten
<<< 2023 2025>>>
Autor: Amtliches Werk
Titel: Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches
Herausgeber: Reichsamt des Innern
Erscheinungsdatum: 2023
Erscheinungsort: Berlin
Quelle:
Kurzbeschreibung: amtliches Gesetz- und Verkündungsblatt des Deutschen Reiches
Bearbeitungsstand
fertig

Inhaltsverzeichnis

Chronologische Übersicht der in Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches
vom Jahre 2022 enthaltenen Gesetze, Verordnungen etc.
Datum
des
Gesetzes
Inkraft
zu
Berlin
I n h a l t der Gesetze
Nr.
des
RGBlatt
Nr.
vom
Gesetz
Seiten
Unabhängigkeitserklärung des Deutschen Volkes zum 18. Januar 2023
28.02.2024 02.03.2024 RGBl-2402281 Bekanntmachung Einberufung 121te Tagung des Bundesrathes 2402281 2402281 1
07.03.2024 18.03.2024 RGBl-2403071-Nr01-Gesetz, betreffend der Übergangsregelung der gesamten Justiz in den Geschäftsbereich des Deutschen Gerichtshofes 2403071 Nr01 2
09.03.2024 18.03.2024 RGBl-2403091-Nr02-Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einrichtung des Reichsamt für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz 2403091 Nr02 1
16.03.2024 18.03.2024 Beschlüsse der 121ten Tagung des Bundesrathes und der 1ten Amtsträger-Agenda vom 16. März 2024 1
22.03.2024 22.03.2024 Gründung der KaSäNum-Genossenschaft und deren 1. Generalversammlung 1
06.04.2024 08.04.2024 RGBl-2404061 Bekanntmachung Einberufung 122te Tagung des Bundesrathes 2404061 2404061 1
20.04.2024 21.04.2024 Beschlüsse der 122ten Tagung des Bundesrathes und der 1ten Justizwesen-Agenda vom 20. April 2024 1
06.04.2024 24.04.2024 RGBl-2404061-Nr03-Aenderungsgesetz-zu-RGBl-1404161-Nr16-Patentwesen 2404061 Nr03 1
07.04.2024 24.04.2024 RGBl-2404071-Nr04-Aenderungsgesetz-zu-RGBl-2105171-Nr05-Patentgesetz-vom-17-Mai-2021 2404071 Nr04 2
08.04.2024 24.04.2024 RGBl-2404081-Nr05-Aenderungsgesetz-zu-1006279-Nr25-Eigentum-Autobahnen 2404081 Nr05 1