Deutsches Reichsgesetzblatt 2020
Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches 2020
Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches 2020
Verordnung, betreffend die Eingliederung des gesamten
Gesundheitswesen in die Deutsche Gesundheitskasse „DeGeKa“
gegeben am 13.01.2020, im Namen des Deutschen Reiches.
In Kraft gesetzt am 20.01.2020 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes, was folgt:
Nr. 05
Der Bundesrath hat auf Grund §. 3. des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesraths zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 04. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung beschlossen.
§ 1.
Alle deutschen und auch ausländischen Unternehmungen des gesamten Gesundheitswesens, werden mit Inkraftsetzung dieser Verordnung, der Leitung und Anweisung der Deutschen Gesundheitskasse unterstellt.
Es gilt Artikel 1. RGBl-1706281-Nr18 Gesetz, betreffend die Einführung des Krankenversicherungsgesetz vom 28. Juni 2017.
§ 2.
Es obliegt der Deutschen Gesundheitskasse, ob die in Deutschland aktuell betriebenen Unternehmungen des gesamten Gesundheitswesen, schadensfrei übernommen oder weiterbetrieben werden, dürfen.
§ 3.
Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. Sobald der Volks-Reichstag wieder zusammentritt, ist ihm dieses Gesetz zur Abstimmung vorzulegen.
Berlin, den 13. Januar 2020
Reichsgesetzblatt “RGBl-2001131-Nr05-Verordnung-zur-Eingliederung-des- Gesundheitswesen” Amtsschrift
Reichsgesetzblatt “RGBl-2001131-Nr05-Verordnung-zur-Eingliederung-des Gesundheitswesen”_D
Neujahrsbotschaft 2019-2020
Die institutionalisierten Organe des Deutschen Reiches wünschen euch ein gesundes, erfolgreiches und ein friedfertiges Jahr 2020.
Die handlungsfähigen Verfassungsorgane des Deutschen Reiches.
1) Bundesrath (oberster Souverän, des ewigen Bundes und seiner Bundesstaaten)
2) Volks-Reichstag (tatsächliches Deutsches Parlament)
3) Reichsamt des Innern (Oberste Reichsbehörde)
4) Präsidialsenat (Präsidium des Bundes, Bundespräsidium)
5) Reichskanzler (Stellvertretend)
6) Deutscher Reichsanzeiger (amtliches Mitteilungsblatt des Deutschen Reiches)
7) Standesamt Deutschland (Personenstandsregister des Deutschen Reiches)
8) Deutscher Gerichtshof; (Oberster Gerichtshof, mit dem Reichsgericht)
9) Deutsche Reichspolizei; (reichsrechtlich übergeordnete Behörde)
Weitere Behörden oder Einrichtungen (die Zahl bedeutet die obere Instanz):
3a) Deutsche Reichsdruckerei (Dokumente, Urkunden, Gesetzblätter, Internet);
3b) Universität für sozialpädagogische Identitätskompetenz Deutschland; (Beamtenausbildung)
3c) Volks-Büros;
3d) Förderverein Hand in Hand für Deutschland; (Träger der laufenden Internetkosten)
4a) Deutsche Gesundheitskasse; (reichsrechtlich übergeordnete Behörde)
4b) Reichskasse;
8a) Oberreichsanwaltschaft; (reichsrechtlich übergeordnete Behörde)
Das Lied der Deutschen, Nationalhymne Deutschland, Deutschlandlied.
1. Deutschland, Deutschland über alles, über alles in der Welt, Wenn es stets zum Schutz und Trutze, brüderlich zusammenhält! Von der Maas bis an die Memel, von der Etsch bis an den Belt – Deutschland, Deutschland über alles, über alles in der Welt! |
2. Deutsche Frauen, deutsche Treue, deutscher Wein und deutscher Sang, sollen in der Welt behalten, ihren alten schönen Klang, uns zu edler Tat begeistern, unser ganzes Leben lang, deutsche Frauen, deutsche Treue, deutscher Wein und deutscher Sang! |
3. Einigkeit und Recht und Freiheit, für das deutsche Vaterland, danach laßt uns alle streben, brüderlich mit Herz und Hand! Einigkeit und Recht und Freiheit, sind des Glückes Unterpfand, blüh im Glanze dieses Glückes, blühe, deutsches Vaterland! |
4. Über Länder, Grenzen, Meere, dringt der Ruf, ein Wille nur, überall wo Deutsche wohnen, zu dem Bunde klingt der Schwur! Niemals werden wir uns beugen, Unrecht nie als Recht ansehn, Hand in Hand im Deutschen Reiche, alle Zeit zusammenstehn! |
Unser Ahnenerbe ist das Recht auf Heimat.
https://bundespraesidium.de, https://bundesrath.de, https://volks-reichstag.de, https://uni-spik.de, https://reichsamt-des-innern.de, https://deutscher-reichsanzeiger.de, https://volks-buero.de, https://deutscher-gerichtshof.de, http://deutsche-reichspolizei.de, https://verfassung-deutschland.de, https://deutsche-reichsdruckerei.de, https://nationalstaat-deutschland.de, http://reichsanwalt.de
Hier die Vorlagen zum ausdrucken und weiterleiten:
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Sehr geehrte Reichs- und Staatsangehörige,
Ihnen allen sei zum Jahresabschluß für den Mut und die Bereitschaft ein herzliches Dankeschön gesandt! Dankeschön für das Vertrauen zu eurem Bundespräsidium, eurer Reichsleitung, dem Bundesrath und Volks-Reichstag, den Deutschen Recht-Konsulenten, der Universität für sozialpädagogische Identitätskompetenz und der Deutschen Gesundheitskasse.
Ihr alle, die mit uns dem einzig wahren Deutschen Reich, gemäß seinen völkerrechtlichen Grenzen vom 31.07.1914, vertraut haben, seit ein Teil des Wunders, was das wahre Deutsche Volk benötigt, um sich souverän erfreien zu können.
Es sind NICHT die Reichsbürger, BRDler, Exilregierungen, KRRs, Bundes-Freistaaten, Gruppierungen, Parteien, Religionen bzw. die, die gegen uns handeln. Es sind nicht die Preußen, die meinen mehr Recht zu haben als andere. Ein Preußen kann es nur noch geben, wenn die Einheit über alle Bundesstaaten zum „Einen Deutschen Volk“ vollbracht ist.
IHR seit es das „Eine Deutsche Volk“, mit vielen Traditionen, Kulturen, Dialekten und Volksströmungen und der Liebe zur Heimat.
Nur IHR seit es, die wahrliche an Ihre Ahnen, an ihre Heimat und nur an das wahre Deutschland und Deutsches Reich glauben. Die sich an Tatsachen, und Fakten der einzig wahren Verfassung und Gesetze halten und unbeirrt, trotz manch unangenehmer oder heftiger Erfahrung, besonders mit dem eigenen Volk, den Weg „Heim ins Reich“ gehen. Nur IHR seit es, die dafür sorgten, daß unsere Heimat nicht noch mehr den Heuschrecken, den Geldhaien, den satanistischen Logen, den Reichsbürgern und den Zionisten in die Hände fielen. Denn Ihr seit das „Eine Deutsche Volk“ des Deutschen Reiches und solange es euch gibt, geht der Weg in die Souveränität und Freiheit des Deutschen Reiches mit seinen Bundesstaaten weiter. Wir gedenken im Jahr 2018 dem Dolchstoß durch alle damaligen Parteien gegen das Deutsche Volk und werden Märchen wahr machen.
In 9 Jahren wurde, allen voran der Volks-Bundesrath, eine saubere, friedensorientierte, souveräne und beispielhafte Situation erschaffen, die seines Gleichen nicht zu finden sein wird und das nur ein Ziel zuläßt. Das „Eine Deutsche Volk“ als freies, friedfertiges und souveränes Volk im Heimatgebiet der Deutschen, in Deutschland im Deutschen Reich und in der Welt.
Das Jahr 2018 steht unter der Botschaft und der Energie der Rune Dagaz „D“, seht im Netz nach, was diese für uns alle bedeutet.
Gott mit uns – Gott in uns – Gott durch uns!
Euch allen wünschen WIR einen angenehmen, zufriedenen und gesunden Übergang in das Jahr 2018, in dem Ihr ein gesundes, erfolgreiches, segenreiches, erfreiendes und mit viel Liebe erfülltes Jahr erfahrt.
Mit den herzlichsten Grüßen
Verantwortlich für diese Seite zeichnet sich das Reichs- und Bundespräsidium
RGBl-1706281-Nr18 Gesetz, betreffend die Einführung des Krankenversicherungsgesetz,
Änderungsstand 01. Januar 1893
verordnet am 28.06.2017, im Namen des Deutschen Reiches
In Kraft gesetzt am 01.07.2017 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:
Nr. 18
Artikel 1.
Alle Rechte und Pflichten, die im Krankenversicherungsgesetz RGBl Nr. 1496, für Ortskrankenkassen und Gemeindeversicherungen angesetzt wurden, gehen mit Inkrafttreten dieses Gesetzes auf die Deutsche Gesundheitskasse über.
Der Deutschen Gesundheitskasse, kurz DeGeka, obliegt es, ob sie aus sich heraus Ortskrankenkassen und Gemeindeversicherungen einrichten wird. Hierzu ist in allen Fällen die Genehmigung der oberen Aufsichtsbehörde einzuholen.
Artikel 2.
In § 51. Absatz 1, werden die Worte „zu zwei Dritteln auf diese, zu einem Drittel auf ihren Arbeitgeber.“ ersetzt durch folgende Worte:
„zu fünf Zehntel auf diese, zu fünf Zehntel auf ihren Arbeitgeber.“.
Artikel 3.
In § 53. Satz 1, wird das Wort „Drittels“ ersetzt durch das folgende Wort:
„fünf Zehntel“.
Artikel 4.
In § 54. Absatz 2 Punkt 2 letzter Satz, wird das Wort „Drittel“ ersetzt durch das folgende Wort:
„fünf Zehntel“.
Artikel 5.
In § 65. Absatz 1, wird das Wort „Drittel“ ersetzt durch das folgende Wort:
„fünf Zehntel“.
Artikel 6.
Das Inkrafttreten dieses Gesetzes, wird auf den 01.07.2017 bestimmt.
Reichsgesetzblatt „RGBl-1706281-Nr18-Gesetz-Aenderung-des-Krankenversicherungsgesetz-1893″_D