RGBl-2108251-Nr10-Gesetz, betreffend heimtückischer Angriffe gegen Organe und Einrichtungen des Deutschen Reiches

Gesetz, betreffend heimtückischer Angriffe gegen Organe
und Einrichtungen des Deutschen Reiches.

Gegeben am 25.08.2021, im Namen des Deutschen Reiches.

In Kraft gesetzt am 28.10.2021 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 10

§ 1.

(1) Wer vorsätzlich eine unwahre oder gröblich entstellte Behauptung tatsächlicher Art aufstellt oder verbreitet, welche geeignet ist, das Wohl des Deutschen Reichs, das Ansehen der Reichsorgane, seiner Amtsträger, Beamte und Bedienstete und ihrer Gliederungen schwer zu schädigen, wird, soweit nicht in anderen Vorschriften eine schwerere Strafe angedroht ist, mit Gefängnis bis zu 5 Jahren und, wenn er die Behauptung öffentlich aufstellt oder verbreitet, mit Gefängnis nicht unter drei Monaten bestraft.

(2) Wer die That grob fahrlässig begeht, wird mit Gefängnis mindestens bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) Richtet sich die That ausschließlich gegen einzelne Personen im Amt oder Dienst, so wird dies durch ein Strafverfahren vor dem Deutschen Gerichtshof entschieden.


§ 2.

(1) Wer öffentlich gehässige, hetzerische oder von niedriger Gesinnung zeugende Äußerungen über leitende Persönlichkeiten des Deutschen Reiches oder seiner Organe und Gliederungen, über ihre Anordnungen oder die von ihnen geschaffenen Einrichtungen macht, welche geeignet sind, das Vertrauen des Volkes zu den staatlichen Organen und deren Gliederung zu untergraben, wird mit Gefängnis bestraft.

(2) Den öffentlichen Äußerungen stehen nichtöffentliche böswillige Äußerungen gleich, wenn der Thäter damit rechnet oder damit rechnen muß, daß die Äußerung in die Öffentlichkeit dringen werde.

(3) Die That wird nur auf Anordnung des Ober-Reichsanwaltes verfolgt; richtet sich die That gegen leitende Persönlichkeiten, Amtsträger und Bedienstete, so trifft der Ober-Reichsanwalt die Anordnung im Einvernehmen mit dem Staatssekretär des Reichsjustizamtes.

(4) Der Ober-Reichsanwalt bestimmt im Einvernehmen mit dem Staatssekretär des Reichsjustizamtes den Kreis der leitenden Persönlichkeiten im Sinne des Absatzes 1.


§ 3.

(1) Wer bei der Begehung oder Androhung einer strafbaren Handlung einen Titel, einen Ausweis, oder ein Abzeichen der Reichsorgane und deren Einrichtungen, oder die Uniform der Deutschen Reichspolizei, des Militärs oder ihrer Gliederungen trägt oder mit sich führt, ohne dazu legitimiert oder berechtigt zu sein, wird mit Gefängnis bis zu 5 Jahren, in leichteren Fällen mit Gefängnis nicht unter sechs Monaten bestraft.

(2) Wer die That in der Absicht begeht, einen Aufruhr oder in der Bevölkerung Angst oder Schrecken zu erregen, oder dem Deutschen Reich international Schwierigkeiten zu bereiten, wird mit Gefängnis nicht unter drei Jahren oder mit lebenslanger Haft bestraft. In besonders schweren Fällen entscheidet das Militärgericht.

(3) Nach diesen Vorschriften kann ein Deutscher auch dann verfolgt werden, wenn er die That im Ausland begangen hat und wenn es an der Rechts- und Geschäftsfähigkeit mangelt.

§ 4.

(1) Wer seines Vorteils wegen oder in der Absicht einen politischen Zweck zu erreichen, sich als Amtsträger, Beamte und Bedienstete ausgibt ohne es zu sein, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen bestraft.

(2) Die That wird nur mit Zustimmung des Ober-Reichsanwaltes oder der von ihm bestimmten Stelle verfolgt.


§ 5.

Wer Uniformen, Uniformteile, Gewebe, Fahnen oder Abzeichen der Reichsorgane, ihrer Gliederungen oder der ihr angeschlossenen Verbände ohne Erlaubnis des Staatssekretär des Reichsschatzamtes gewerbsmäßig herstellt, vorrätig hält, feilhält oder sonst in Verkehr bringt, wird mit Gefängnis bis zu zwei Jahren bestraft. Für welche Uniformteile und Gewebe es der Erlaubnis bedarf, bestimmt der Staatssekretär des Reichsschatzamtes im Einvernehmen mit dem Staatssekretär des Reichswirtschaftsamtes durch eine im Deutschen Reichsanzeiger zu veröffentlichende Bekanntmachung.

Wer Uniformen und Abzeichen der Deutschen Reichspolizei oder des Militärs, ihrer Gliederungen oder der ihr angeschlossenen Verbände im Besitz hat ohne dazu berechtigt oder aus einem anderen Grunde befugt zu sein, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr und, wenn er diese Gegenstände trägt, mit Gefängnis nicht unter einem Monat bestraft.

Den betreffenden Ausweisen, Dokumenten, Uniformen, Uniformteilen und Abzeichen stehen solche Uniformen, Uniformteile und Abzeichen gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

Neben der Strafe ist auf Einziehung der Teile, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, zu erkennen. Kann keine bestimmte Person verfolgt oder verurteilt werden, so ist auf Einziehung selbständig zu erkennen, wenn im übrigen die Voraussetzungen hierfür vorliegen.


§ 6.

Diese Verordnung tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Gegeben zu Berlin, den 25. August 2021

Reichsgesetzblatt “RGBl-2108251-Nr10-Gesetz-betreffend-heimtueckischer-Angriffe” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-2108251-Nr10-Gesetz-betreffend-heimtueckischer-Angriffe”_D

Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF – diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren – Schrift wird installiert




RGBl-2110101 Bekanntmachung Einberufung 116te Tagung des Bundesrathes

Bekanntmachung, betreffend die Einberufung des
Bundesrathes zur 116ten Tagung

einberufen am 10.10.2021, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft getreten am 17.10.2021 nach erfolgter Zustimmung
des Bundesrathes gemäß Hausordnung und Reichsverfassung, was folgt:

 

Gemäß Artikel 14 der Reichsverfassung hat sich der Bundesrath bis spätestens zum 24. Oktober des Jahres 2021 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Berlin, den 10. Oktober 2021

Reichsgesetzblatt “RGBl-2110101-Bekanntmachung-BR116-Einberufung” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-2110101-Bekanntmachung-BR116-Einberufung”_D

Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF – diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren – Schrift wird installiert

Hinweis zu bisherigen Einberufungen: Alle Bekanntmachungen des Bundesrathes bzw. Volks-Bundesrathes, wurde bisher nur unter folgender Adresse veröffentlicht: https://deutscher-reichsanzeiger.de/amtsblatt/




RGBl-2110102-Nr13-Verordnung Einberufung 84te Tagung Volks-Reichstag

Verordnung, betreffend die Einberufung des
Volks-Reichstages zur 84ten Tagung

einberufen am 10.10.2021, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft getreten am 17.10.2021 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrath und des Volks-Reichstages gemäß Hausordnungen, was folgt:

Nr. 13

Gemäß Artikel 12 der Reichsverfassung wird der Volks-Reichstag am 24. Oktober des Jahres 2021 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke wird der Bundesrath beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Berlin, den 10. Oktober 2021

Reichsgesetzblatt „RGBl-2110102-Nr13-Verordnung-VRT84-Einberufung“ Amtsschrift

Reichsgesetzblatt „RGBl-2110102-Nr13-Verordnung-VRT84-Einberufung“_D

Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF – diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren – Schrift wird installiert

Hinweis zu bisherigen Einberufungen: Alle Verordnungen des Volks-Reichstages, wurde bisher nur unter folgender Adresse veröffentlicht: https://deutscher-reichsanzeiger.de/amtsblatt/




RGBl-2107091-Nr08-Verordnung-betreffend-der-Deutschen-Nationalflagge

Verordnung, betreffend die Deutsche Nationalflagge.

Verordnet am 09.07.2021, im Namen des Deutschen Reiches.

In Kraft gesetzt am 25.07.2021 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 08

§ 1.

Die Deutsche Nationalflagge besteht aus einem schwarzen abgeschnittenen Dreieck, von der Stange beginnend, mit der großen Länge über die ganze Höhe der Fahne ausgehend. Verhältnis der Höhe zur Länge wie 2 zu 3. Die zwei gleichbreiten Querstreifen sind oben weiß, unten rot und 1zu1 im Verhältnis zur Gesamthöhe der Flagge. Mittig eines Quadrates, von der Stange ausgehend, befindet sich ein weißes rundes Feld dessen Durchmesser die halbe Fahnenhöhe beträgt. In diesem weißen Feld befindet sich das Bundeswappen, geführt auch als Wappen des Deutschen Kaisers (Quelle Gerard Ströhl, Deutsche Wappenrolle). Siehe Seite 2107092 dieses Reichsgesetzes.

Besondere Ausführungen und Abzeichen in der Nationalflagge oder einen Wimpel zu führen, obliegt den jeweiligen Behörden oder institutionellen Organen nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes.

§ 2.

In § 1. des RGBl-2010071-Nr-10-Verordnung über die Führung der Nationalflagge wird „RGBl. Band 1907, Nr. 48, Seite 753“ ersetzt durch „RGBl-2107091-Nr08“.

§ 3.

Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt die „Verordnung, betreffend die Bundesflagge für Kauffahrteischiffe“ zu finden im Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes Band 1867, Nr. 5, Seite 39“ außer Kraft.

§ 4.

Diese Verordnung tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Verordnet zu Berlin, den 07. Juli 2021

Reichsgesetzblatt “RGBl-2107091-Nr08-Verordnung-betreffend-der-Deutschen-Nationalflagge” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-2107091-Nr08-Verordnung-betreffend-der-Deutschen-Nationalflagge”_D

Nationalflagge des ewigen Bundes
1      2   

 

Die Nationalflagge ist gemäß Artikel 55 der Verfassung schwarz-weiß-roth

Die Farbe Schwarz steht für das Königreich Preußen als Schirmherr des ewigen Bundes.

Die Farbe Weiß, ist die Farbe des Kronenchakras und verbindet uns mit dem Universum, steht für die Verschmelzung mit dem universellen Sein, höchste Vollendung, Einheitsbewußtsein.

Die Farbe Rot ist die Farbe des Wurzelchakras und verbindet uns mit der Erde. Ursprüngliche Lebenskraft; grundlegende Überlebensbedürfnisse des Menschen; körperliche Ebene der Sexualität; Urvertrauen; Verbundenheit mit der Erde; Beziehung zur materiellen Ebene des Lebens; Stabilität und Durchsetzungskraft.

Als Wappen dient das Bundeswappen, auch bekannt als großes Wappen des Deutschen Kaisers. Ebenso kann der Reichsadler eingesetzt werden oder weitere Zeichen einzelner Behörden des Deutschen Reiches.

 

Erklärung zur Nationalflagge:

– das Aussehen der Nationalflagge findet in der Reichsverfassung keine Erwähnung, Artikel 55 definiert die Farben der Flagge der Kriegs- und Handelsmarine.
– die „Verordnung, betreffend die Bundesflagge für Kauffahrteischiffe, Nationalflagge“ vom 31. August 1867 beschreibt die genaue Gestalt der Bundesflagge, jedoch nur, um von Kauffahrteischiffen geführt zu werden.
– die „Verordnung über die Führung der Reichsflagge, Flaggengesetz“ vom 17. Dezember 1892 legt fest, daß diese Flagge die deutsche Nationalflagge bildet.

 

Entwürfe von Erhard Lorenz, zum 28.04.2013

Reichsgesetzblatt “RGBl-2107091-Nr08-Verordnung-betreffend-der-Deutschen-Nationalflagge” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-2107091-Nr08-Verordnung-betreffend-der-Deutschen-Nationalflagge”_D

Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF – diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren – Schrift wird installiert




RGBl-2107071 Bekanntmachung Einberufung 115te Tagung des Bundesrathes

Bekanntmachung, betreffend die Einberufung des
Bundesrathes zur 115ten Tagung

einberufen am 07.07.2021, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft getreten am 11.07.2021 nach erfolgter Zustimmung
des Bundesrathes gemäß Hausordnung und Reichsverfassung, was folgt:

 

Gemäß Artikel 14 der Reichsverfassung hat sich der Bundesrath bis spätestens zum 24. Juli des Jahres 2021 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Berlin, den 07. Juli 2021

Reichsgesetzblatt “RGBl-2107071-Bekanntmachung-BR115-Einberufung” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-2107071-Bekanntmachung-BR115-Einberufung”_D

Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF – diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren – Schrift wird installiert

Hinweis zu bisherigen Einberufungen: Alle Bekanntmachungen des Bundesrathes bzw. Volks-Bundesrathes, wurde bisher nur unter folgender Adresse veröffentlicht: https://deutscher-reichsanzeiger.de/amtsblatt/




RGBl-2107072-Nr07-Verordnung Einberufung 83te Tagung Volks-Reichstag

Verordnung, betreffend die Einberufung des
Volks-Reichstages zur 83ten Tagung

einberufen am 07.07.2021, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft getreten am 11.07.2021 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrath und des Volks-Reichstages gemäß Hausordnungen, was folgt:

Nr. 07

Gemäß Artikel 12 der Reichsverfassung wird der Volks-Reichstag am 24. Juli des Jahres 2021 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke wird der Bundesrath beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Berlin, den 07. Juli 2021

Reichsgesetzblatt „RGBl-2107072-Nr07-Verordnung-VRT83-Einberufung“ Amtsschrift

Reichsgesetzblatt „RGBl-2107072-Nr07-Verordnung-VRT83-Einberufung“_D

Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF – diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren – Schrift wird installiert

Hinweis zu bisherigen Einberufungen: Alle Verordnungen des Volks-Reichstages, wurde bisher nur unter folgender Adresse veröffentlicht: https://deutscher-reichsanzeiger.de/amtsblatt/




Vorgeschichte des Bundesrathes

Vorgeschichte des Bundesrathes

Die Wurzeln des Bundesrathes reichen bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts zurück und stehen im direkten Zusammenhang mit den Bestrebungen, ein einiges und souveränes Deutschland der deutschen Völker zu erschaffen. „Ein Nationalstaat Deutschland

Stets mußte im Deutschen Reich die Berücksichtigung und Beteiligung der Territorialgewalten an der Zentralgewalt organisiert werden. Nach dem Modell des Norddeutschen Bundes (gegründet 1867) besaß der Bundesrath des Kaiserreichs von 1871 eine starke Stellung als oberstes Verfassungsorgan, war er doch Ausdruck des ewigen Bundes, als der das Reich gegründet worden war. Faktisch war dieses Gremium der Träger der Bundessouveränität, was sich darin äußerte, dass es nicht nur gleichberechtigt an der Legislative mitwirkte, sondern auch oberster Träger der Bundesexekutive war.

Während der Zeit einer durch den Völkerbund gesteuerten Weimarer Republik, wurde dem Bundesrath die Macht entzogen, indem ein Reichsrat erschaffen wurde, der weitaus weniger Kompetenzen hatte als der Bundesrath.

Mit der Beseitigung der Länder im Nationalsozialismus wurde auch der Reichsrat abgeschafft.

Bei der Wiederbegründung des vereinigten Wirtschaftsgebietes, die 1949 nach dem Zusammenbruch der Diktatur unter der Aufsicht der westlichen Besatzungsmächte erfolgte, griff die verfassunggebende Versammlung, der Parlamentarische Rat, die föderalistische Tradition des Reichsrats wieder auf, allerdings entschied man sich für die Bundesratlösung.

Am 29. Mai 2008 trafen sich erstmals 21 Deutsche in Wolfen. Unter der Leitung von Herrn Erhard Lorenz wurde den Anwesenden die aktuelle Situation der Reichsbewegungen und kommissarischen Reichs- und Exilregierungen vermittelt, so auch die rechtliche Situation des Vereinigten Wirtschaftsgebietes mit dem Namen Bundesrepublik Deutschland, der UN bzw. EU und den Alliierten.

Seit 1921 stehen wir Deutsche unter Fremdverwaltung, bzw. unter Betreuung mittels Fremdverwaltungen, dadurch mangelt es de jure und de facto an der Staatsangehörigkeit zu einem souveränen deutschen Staat. Dem wird entgegengehalten, daß der Deutschen-Status „Statusdeutsch“ vom Willen des Betroffenen abhängt und die Statuseigenschaft seit dem 3. Oktober 1990 de jure (davor bereits de facto) nur noch durch Aufnahme in den Nationalstaat Deutschland bzw. des Deutschen Reiches erworben werden kann.

Wie kommen wir nun aus dieser Staatenlosigkeit heraus?

Gemäß Abstammung, BRD-Gesetzen und -Urkunden, oder EU-Entscheidungen ist es bewiesenermaßen nicht möglich!
Der  persönliche freie Willen, sich zum wahren Deutschland und dem Deutschen Reich zu bekennen fordert allerdings für jeden Statusdeutschen, daß er die Verfassung und die Gesetze des Deutschen Reiches, wie diese am 28. Oktober 1918 in Kraft waren, annimmt und auch anwendet.

Juristisch und völkerrechtlich unbestritten ist die Tatsache, daß Statusdeutsche über alle Rechte und Pflichten von deutschen Staatsangehörigen verfügen. Auch die BRD bestätigt wie folgt:Die Rechtsstellung eines Statusdeutschen wird erst mit der Aufnahme des Betroffenen in Deutschland erlangt.und  Der deutsche Reisepass und Personalausweis sind kein Nachweis für die deutsche Staatsangehörigkeit, sie begründen nur eine Vermutung, daß der Inhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.“

Am 29.05.2008 wurde durch die Anwesenden beschlossen, daß sich der Bundesrath als Volks-Bundesrath bezeichnet und daß er bei allen seinen Entscheidungen und Handlungen die Verfassung vom 28.10.1918 und die Gesetze des Deutschen Reichs einzuhalten hat, damit dem Personal des Vereinigten Wirtschaftsgebietes der Weg in die Reichs- und Staatsangehörigkeit gewährt werden kann.

Am 14. Juni 2008 konstituierte sich erstmals der Bundesrath (Volks-Bundesrath).

Am 23. Mai 2009 proklamierte der oberste Souverän vor dem Reichstag in Berlin, das Verfassungsorgan Reichstag mit dem Namen Volks-Reichstag.

Am 29. August 2009 konstituierte sich erstmals der Reichstag (Volks-Reichstag).

Nun konnten gemäß Verfassung, Gesetze verabschiedet und in Kraft gesetzt werden. So folgten neue Gesetze zum Schutz des Deutschen Volkes und unserer Heimat;  Gesetze wurden aktualisiert oder außer Kraft gesetzt; die Herausgabe von Dokumenten wurde geprüft und verabschiedet; Weltnetzseiten wurden für die Öffentlichkeit gestaltet; Ausbildungen für Reichsbeamte und Rechtsbeistände wurden vorabschiedet und überwacht; Friedensvertragliche Regelungen wurden in Kraft gesetzt und veröffentlicht.

Mit der Herausgabe unserer staatlichen Ausweise und Dokumente wurde auch das Personenstandsregister Deutschland für den Rechtskreis des Deutschen Reiches eingerichtet.

Zum 28. April 2018 fand die 78te Tagung des Volks-Reichstages und in Folge die 103te Tagung des Bundesrathes statt. Mit dem 3ten Bereinigungsgesetz im Sinne der Wiedervereinigung Deutschlands konnten die Vorbereitungen für eine neue Epoche Deutschlands abgeschlossen werden. Weit über 800 Reichs- und Staatsangehörige haben an diesen Vorbereitungen aktiv mit gewirkt.

Der Bundesrath zum 28. Oktober 2018




Vom Bundesrath über den Volks-Bundesrath zum Bundesrath

Bundesrath – Volks-Bundesrath – Bundesrath

Statusdeutsche sind Deutsche die nach dem Selbstbestimmungsrecht beschlossen haben, das RuStaG 1913 und die Reichsverfassung 1871, Änderungsstand 28. Oktober 1918 anzuwenden. Statusdeutsche der BRD sind Staatenlose, die unter Betreuung stehen. 

Am 29.05.2008 trafen sich 21 Statusdeutsche in Wolfen. Es wurde entschieden Ausweise auszugeben, die Domain reichsamt.info zu erwerben und das Erbe des Bundesrath als Volks-Bundesrath anzutreten. Herr Erhard Lorenz war die gestalterische und antreibende Kraft.

Am 14.06.2008 erste Tagungs-Einberufung mit den Antragsformularen, um den Volks-Bundesrath zu gründen. 41 Statusdeutsche waren beteiligt. Die Entscheidung Zum Volks-Bundesrath wurde getroffen, weil dieses wichtige Verfassungsorgan aus dem Volk erschaffen wurde. Es wurde der Volkseid festgelegt und beschlossen.

Am 13.07.2010 wurden die ersten Reichs-Personenausweise erstellt, gemäß dem Beschluß des Volks-Bundesrathes.

Am 23. 05.2011 wurde das RGBl-1005232-Nr7-Uebergangsgesetz in Kraft gesetzt das am 23. 05. 2010 gegeben wurde. Zitat: zu Artikel 3:

Soweit in Gesetzen oder Verordnungen des Deutschen Reiches auf den Bundesrath verwiesen wird, tritt an seine Stelle der Volks-Bundesrath.

Am 02.07.2011 wurde die erste Amtsträgerernennung durchgeführt – Staatssekretär des Innern Herr Erhard Lorenz Staatssekretär der Deutschen Reichspost Herr Peter Glogau.

Am 25.09.2017 wurde im Bundesrath und Volks-Reichstag durch RGBl-1709171-Nr23 das RGBl-1005232-Nr7-Uebergangsgesetz wie folgt geändert. Zitat: zu Artikel 3:

Soweit in Gesetzen oder Verordnungen des Deutschen Reiches auf den Volks-Bundesrath verwiesen wird, tritt an seine Stelle der Bundesrath. Der Bundesrath besteht aus den Vertretern des Bundes, die den Interessen aller Mitglieder des Bundes gleichermaßen verpflichtet sind.  Dies gilt im Einzelfall solange, wie das jeweilige Mitglied des Bundes handlungsunfähig ist, mangels reichsrechtlich genehmigten institutionalisierten Organen.

Seit dem 29.05.2008 sind alle Ernennungen, Gesetze, Beschlüsse, Verordnungen, Erlasse, Behörden, Institutionen, Reichs- und Staatsangehörige, Dokumente, Urkunden und Handlungen im Rechtskreis des Deutschen Reiches verbindlich und unumstößlich. Diese können nur durch den wahren Bundesrath sowie dem Volks-Reichstag geändert werden (siehe Artikel 4 und 5 der Reichsverfassung).

Wer diese in Frage stellt, sich davon distanziert, die Verfassungsorgane diffamiert, verliert nach allen Regeln der Reichsgesetzgebung die bürgerlichen Rechte und ist somit Rechts- und Geschäftsunfähig. Somit kann er nicht gewählt werden, nicht wählen gehen, keine Firma gründen, keinen Verein gründen oder auch irgendetwas in Frage stellen. Er kann kein Amt annehmen und darf auch nicht als Delegierter im Parlament mitwirken.  In unserem Fall steht ihm auch nicht das Recht zu, ein Volks-Büro zu führen.

Kurzerklärung erstellt durch das Reichsamt des Innern, am 21.06.2021




RGBl-2106071 Bekanntmachung Einberufung 114te Tagung des Bundesrathes

Bekanntmachung, betreffend die Einberufung des
Bundesrathes zur 114ten Tagung

einberufen am 07.06.2021, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft getreten am 12.06.2021 nach erfolgter Zustimmung
des Bundesrathes gemäß Hausordnung, was folgt:

Gemäß Artikel 14 der Reichsverfassung hat sich der Bundesrath bis spätestens zum 19. Juni des Jahres 2021 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Berlin, den 07. Juni 2021

Reichsgesetzblatt “RGBl-2106071-Bekanntmachung-BR114-Einberufung” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-2106071-Bekanntmachung-BR114-Einberufung”_D

Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF – diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren – Schrift wird installiert

Hinweis zu bisherigen Einberufungen: Alle Bekanntmachungen des Bundesrathes bzw. Volks-Bundesrathes, wurde bisher nur unter folgender Adresse veröffentlicht: https://deutscher-reichsanzeiger.de/amtsblatt/




RGBl-2105181-Nr06-Uebergangsgesetz-zur-Wiederherstellung-des-Patentamtes

Übergangsgesetz betreffend die Wiederherstellung des Reichs-Patentamtes

gegeben am 18.05.2021, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 25.05.2021 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes, was folgt:

 

Nr. 06

Gegenstandslos durch das Patengesetz vom 07. April 1891

Reichsgesetzblatt „RGBl-2105181-Nr06-Uebergangsgesetz-zur-Wiederherstellung-des-Patentamtes“ gegenstandslos Amtsschrift

Reichsgesetzblatt „RGBl-2105181-Nr06-Uebergangsgesetz-zur-Wiederherstellung-des-Patentamtes“ D-gegenstandslos

Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF – diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren – Schrift wird installiert