Warnung vor verantwortungslosen Protagonisten vom ewigen Bund

Sie nennen es Restauration 2030 – Ich nenne es die totale Unterwerfung verantwortungsloser Protagonisten gegen den Ewigen Bund der deutschen Völker.

Die „Erklärung an die deutsche Nation zur Restauration des deutschen Gesamtstaates ― 14 Punkte zur Sicherung der deutschen Zukunft.“ zu finden unter 2430.info beabsichtigt eine weitere Täuschung der Deutschen Völker: https://www.dramt.de/EwigerBund/2430-15-Erklaerung-und-Fussnote-Ewiger-Bund.png

Dies erinnert an die Methoden wie die damalige Revolution (1918-1919), die aus der neu gestalteten parlamentarischen Monarchie eine bis heute andauernde Fremdverwaltung erzwangen. Mit der Anerkennung des Versailler Diktates vom Juni 1919 durfte die fremdgesteuerte Parteien-Revolution, im August 1919 eine Weimarer Republik mit einer Weimarer Verfassung einrichten, die durch die fremdgesteuerte Parteien-BRD in Kraft gehalten wird.
Da sich das Grundgesetz  aus der Existenz und Anerkennung (GG Artikel 140) der Weimarer Verfassung ableitet, ist die Aussage richtig, wenn gesagt wird – „das Grundgesetz ist die Verfassung„.

Aus dieser Erklärung der Protagonisten entstehen Fragen, die zum „26.06.2026“ über das amtliche Mitteilungsverzeichnis „Deutsche Reichsanzeiger“ ans Licht gebracht werden.

Fragen an die Damen und Herren des ewigen Bundes, der Bismarcktreuen, des Vaterländischen Hilfsdienst, usw.:

Wer hat euch legitimiert, für die deutschen Völker so zu entscheiden?

(Siehe: StGB § 3. https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/strafgesetzbuch/)

(Siehe: Artikel 74 der Verfassung: https://www.verfassung-deutschland.de/#Artikel74)

Warum gerade 2030 und nicht schon 2008, denn ewig gilt der Bund?

Warum nicht schon seit dem 29. Mai 2008, an dem der Bunderath reaktiviert wurde, der über die 18 Jahre von über 400 Reichs- und Staatsangehörige begleitet wurde?

Siehe: https://www.bundesrath.de/)

(Siehe: Artikel 5 der Verfassung: https://www.verfassung-deutschland.de/#Artikel5)

Warum wird der echte Bundesrath negiert, der sich aus Reichs- und Staatsangehörigen souveräner Frauen und Männer reaktivierte, die in über 100 Plenartagungen die wichtigsten institutionellen Organe einrichteten konnten?

(Siehe: Reichsgesetzblatt: https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/)

Warum mit den Bundesfürsten, die in den 20iger Jahren in Saus und Braus leben konnten, während auf den Straßen Millionen von Kindern und Frauen verhungerten?

Warum mit den Bundesfürsten, die während des ersten Weltkrieges und in den Jahren danach bis heute in die Neuzeit, ihren Prunk und Reichtum erhalten durften und bestimmt nicht dafür genutzt haben, um Deutschland wieder souverän werden zu lassen?

Warum wird ein Parlamentarisierungserlaß, der am 30. September 1918 noch nicht in Kraft gesetzt war, als Argument einer Legitimation für den preußischen vaterländische Hilfsdienst?
(Siehe Artikel 5 und Artikel 17 der Reichsverfassung zum Stand 16. April 1871)

Der deutsche Gesamtstaat in Europa ist Deutschland, warum wird Deutschland gemieden?
(Siehe die Artikel 3, 33,41,47 der Reichsverfassung)

(Siehe: Artikel 3 der Verfassung: https://www.verfassung-deutschland.de/#Artikel3)

Nachfolgend die Belichtung dieser verantwortungslosen Erklärung #2430

Es ist zu vermuten, daß diese die geplante Revolution von oben sein soll und zwingend ans Licht der Wahrheit gehört. Die Verantwortlichen, deren Namen uns bekannt ist, sollten sich zu ihrem eigenen Schutz, mehr mit der Reichsverfassung, z.B. Artikel 74 und dem StGB beschäftigen.

Zu 1. Absatz 2: Der Staatsumsturz vom 09. November 1918, wurde von den Bundesfürsten, trotz der finanziellen und weltpolitischen Machtstellung, nicht unterbunden oder „zur Pflege der Wohlfahrt des Deutschen Volkes“ nicht wie in der Präambel eingehalten, sondern historisch belegt nur zum Eigennutz aller großen Fürstenhäuser und deren Vasallen.

Zu 1 Absatz 4: Die Verfassung zum 28.10.1918 (letztes entscheidendes Änderungsdatum) war zu keiner Zeit außer Kraft, sie konnte von den nachfolgenden Unternehmungen jedoch nie angewandt werden, da dafür die staatliche Legitimation fehlten und von den Alliierten auch beabsichtigt war. In Artikel 178 der WRV, wurde die echte deutsche Reichsverfassung nur aufgehoben, jedoch nicht außer Kraft gesetzt. Die oberste Verfassungsordnung blieb gemäß dem ewigen Bund bis in die Neuzeit erhalten.

Hier geht es nicht nur um die Wiederauferstehung deutscher Staatlichkeit, sondern der Aktivierung und Anwendung der Reichsgesetzgebung für dieses Bundesgebiet, im Sinne der Konkurrierenden Gesetzgebung.

(Siehe Artikel 2 der Verfassung: https://www.verfassung-deutschland.de/#Artikel2)

Zitat: „Innerhalb dieses Bundesgebietes übt das Reich das Recht der Gesetzgebung nach Maßgabe des Inhalts dieser Verfassung und mit der Wirkung aus, daß die Reichsgesetze den Landesgesetzen vorgehen.“ Die Aufgabe die uns seit Jahren offenkundig mitgeteilt wird und immer bestand. Zitat: „Das Deutsche Reichs existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings mangels Gesamtstaat mangels Organisationen, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.“

Diese Aufgabe können nur Reichs- und Staatsangehörige ausführen, die durch gesetzliche Vorschriften, rechtsfähig und auch handlungsfähig wurden. Einige der Verantwortlich aus den betreffenden Gruppen, wissen daß es den Bundesrath als Bundessouverän gibt, der mit dem 29. Mai 2026 seit 18 Jahre handlungsfähig ist.

Zu 2: Hier wird eindeutig Verfassungshochverrat und Vortäuschung betrieben!

Deutschland im Deutschen Reich, ist seit dem 29. Mai 2008 durch die Reaktivierung des Bundesrathes in Bezug zum Aufbau Deutschlands handlungsfähig und bezieht diese Pflicht und das Recht aus dem Ermächtigungsgesetz Gesetzblatt 327 Jahrgang 1914.
Mit dem 23. Mai 2009 wurde der Reichstag durch Reichs- und Staatsangehörige proklamiert und im Laufe der kommende Monat handlungsfähig eingerichtet. Das nötige Gesetz ist im Reichsanzeiger zu finden unter und wurde gemäß Artikel 5 der Verfassung in Kraft gesetzt:

(Siehe: https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl-1005232-nr7-uebergangsgesetz/)

(Siehe: Artikel 5 der Verfassung: https://www.verfassung-deutschland.de/#Artikel5)

Mit diesem Übergangsgesetz wurden alle zentralen Organe der Reichsverfassung wieder hergestellt und handlungsfähig eingerichtet.

Zu 3: Hier wird ein Rechtsstand vorgetäuscht der gesetzlich noch nicht beschlossen war. Auch spielt der Gebietsstand im Sinne dieser Täuschung keine Rolle. Dieser Punkt ist ein gefährliches Täuschungsmanöver und sollte nicht mit irgendwelchen Vermutungen eines von Bänkern gesteuerten US-Präsidenten in Verbindung gebracht werden.

Zu 5 Absatz 1: Das Preußische Gesetz über den Belagerungszustand,…..

(Siehe: https://verfassung-deutschland.de/belagerungsgesetz-1851.htm)

wäre eventuell in Kraft getreten, wenn die reichsrechtliche und auch bundesstaatrechtlich Ordnung in Kraft geblieben wäre. Jedoch hatte die Revolution andere oktroyierte Pläne. So wurde aus dem Ewigen Bund mit seinen Bundesstaaten, durch die Duldung der Fürsten eine Republik mit Ländern. Zusätzlich ist noch nicht geklärt ob das betreffende Gesetz nur für das Preußische Königreich galt oder auch für den Bundesstaat Preußen mit den okkupierten Gebieten, z.B. Frankfurt, Hannover usw. Die Bundesstaaten Bayern und Württemberg hatten einen Sonderstatus.

Zu 5 Absatz 3: Die Aussage zum Deutschen Kaiser entbehrt jeglicher ehrlichen Absicht und Vernunft. So lese man genau den Artikel 11 der Verfassung und ganz besonders den, der seit dem 28. Oktober 1918 gilt.

(Siehe: https://www.verfassung-deutschland.de/#Artikel11)

Die hier beschriebenen Rechte obliegen unmißverständlich dem Präsidium des Bundes. Nur dem König von Preußen steht es zu, den Namen Deutscher Kaiser zu führen. Da es keinen König von Preußen des Bundesstaat Preußen mit einem preußischen Volk gibt, sind preußische Hegemoniewünsche fehl am Platz. Damit diese Bundesstaaten wieder handlungsfähig werden, hat der Gesetzgeber folgendes beschlossen:

(Siehe: https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl-1801141-nr04-gesetz-betreffend-die-wiederherstellung-der-bundesstaaten/)
Dieses Gesetz gibt es seit dem Jahr 2018.

Zu 6: Wunschdenken und Obrigkeitsunterwerfung sind der größte Feind des Ewigen Bundes und der freien Deutschen Völker. Dieser gesamte Absatz ist eine Schande, denn der genannte „Georg Friedrich von Preußen“ führt KEINEN Titel „Prinz“, sondern es ist eine Unternehmensbezeichnung, wie bei allen gleichgesinnten deutschen Bundesfürsten auch.

Zu 7: Nun wird es gesetzeswidrig und gefährlich, denn die Planer solcher Pässe und Ausweise sind so staatenlos, rechtlos und handlungsunfähig, wie jeder Migrant der einen deutschen Pass mit sich führt. Den Zustand des Vereinigten Wirtschaftsgebietes bezeichnet die Bar-Gilde Vermutung und als unter Betreuung stehend.

Es empfiehlt sich dringend Artikel 4 der Verfassung

(Siehe: https://www.verfassung-deutschland.de/#Artikel4)

zu studieren, und die Legitimation dort einzuholen wo es möglich ist und schon besteht.

(Siehe auch: https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl-1604041-nr10-vermarktung-illegaler-urkunden/)
(Siehe auch ab § 267 StGB: https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/strafgesetzbuch/

Zu 8: Hier erübrigt sich jegliche Erklärung einzig und allein gelten die gültigen und geltenden Gesetze des Deutschen Reiches, gemäß der konkurrierenden Gesetzgebung.

(Siehe: https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl-2111091-nr14-gesetz-betreffend-die-ausserkraftsetzung-des-gesetzes-ueber-den-vaterlaendischen-hilfsdienst-vom-05-dezember-1916/)

Gründe für dieses Gesetz, war die erkennbare steigende Gewaltbereitschaft besonders aus den preußischen Gebieten gegen derzeitige Aufsichtsorgane und Fremdländischer Bevölkerungsklassen.

Zu 10: Die Anwendung des Organs Bundesrat ohne „h“ mag möglich sein, den gibt es schon bei der BRD, der wahre Bundessouverän nannte sich schon zu Zeiten des Norddeutschen Bundes „Bundesrath“ mit h und war bis zur Revolution der echte Bundessouverän. Dieser setzte sich NICHT durch die Bundesfürsten zusammen, sondern durch deren Bevollmächtigten. Gibt es keine Bundesfürsten, gilt das Selbstermächtigungsrecht, wenn die dafür nötigen Gesetze und Vorschriften eingehalten werden.

Zu 11 Absatz 2: Die Rückkehr der Bundesfürsten ist nur möglich, wenn es die Bundesstaaten und die dafür notwendigen Staatsangehörigen gibt.  Seit 2008 erhält jeder Antragsteller die Angehörigkeit zu seinem Bundesstaat, die Reichsangehörigkeit zum Deutschen Reich und die deutsche Staatsangehörigkeit zum Nationalstaat Deutschland.  Dies wird geregelt und überwacht durch das Reichsamt des Innern, das es auch schon im Dezember 1879 gab.

Zu den Bundesfürsten gilt folgendes Gesetz.
(Siehe: https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl-1703181-nr12-gesetz-gleichstellung-aller-rusta-angehoerigen/

Zu 12: Zur Ausstellung eines solchen Dokumentes ist der Nachweis des Besitzes der Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat zu erbringen. Personen ohne gültiges Ausweisdokument sind gemäß den dafür gültigen Rechtsvorschriften als Ausländer zu behandeln.
Nur so wir die Ordnung glaubhaft, jedoch nur mit Zustimmung der gesetzgebenden Organe „Bundesrath und Reichstag“.

Zu 14: Die deutsche Zukunft beginnt mit Ehrlichkeit, Unbestechlichkeit, Selbstbewußtheit, Gleichheit auch vor dem Gesetz, Recht bleibt Recht und die einzig gesetzliche Währung ist die Mark.

Die neue Zeit begann am 29. Mai 2008 die Tür war immer offen, die Brücke die zum Deutschen Reich ist seit 16 Jahre begehbar, gehen muß jeder selbst. Wer weiterhin sich als Vasall seinem Fürsten unterwerfen möchte, dem es egal war wieviel Millionen Deutsche sinnlos geopfert wurden, der darf im ewigen Bundesarbeitslager weiter verbleiben.

 

Nochmal

Artikel 11 und 19, so auch 17 der Reichsverfassung
Stand 28. Oktober 1918

Der Parlamentarisierungserlaß trat erst am 28.10.1918 in Kraft, da vor dem Gesetzesbeschluß gemäß Artikel 5, der Artikel 17 gilt und für die Gültigkeit die Gegenzeichnung des Reichskanzlers nötig ist.

Artikel 11

Das Präsidium des Bundes steht dem Könige von Preußen zu, welcher den Namen Deutscher Kaiser führt. Der Kaiser (Subjekt: Präsidium des Bundes) hat das Reich völkerrechtlich zu vertreten, im Namen des Reichs Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, Bündnisse und andere Verträge mit fremden Staaten einzugehen, Gesandte zu beglaubigen und zu empfangen.

Zur Erklärung des Krieges im Namen des Reichs ist die Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags erforderlich.

Friedensverträge sowie diejenigen Verträge mit fremden Staaten, welche sich auf Gegenstände der Reichsgesetzgebung beziehen, bedürfen der Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags.

Hinweis hierzu:
Der Bundesrath wurde am 29.Mai 2008 reaktiviert
Der Reichstag wurde am 23. Mai 2009 proklamiert und reaktiviert
Siehe https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/ (Amtliches Gesetzblatt)

 

Artikel 19

Wenn Bundesglieder ihre verfassungsmäßigen Bundespflichten nicht erfüllen, können sie dazu im Wege der Exekution angehalten werden. Diese Exekution ist vom Bundesrathe zu beschließen und vom Kaiser (Subjekt: Präsidium des Bundes) zu vollstrecken.

Hinweis hierzu:
Die Bundesglieder sind die Bundesstaaten, die sich durch den Hochverrat der Bundesfürsten als Länder (Volks-Freistaat usw.) umgestaltet und somit selbst der Verfassung entzogen haben.
Somit hat sich jeder Bundesstaat an die gültigen Gesetz des Bundesraths und Reichstags zu halten. Wer dieses negiert verstößt gegen Artikel 19 der Reichsverfassung, Stand 16.04.1871.

Zusammengestellt durch den im Jahr 2011 ernannten Staatssekretär des Innern, zum 26. Juni 2026




Staatsvolk

Nach der Drei-Elemente-Lehre ist der Staat ein soziales Gebilde, dessen konstituierende Merkmale ein von Grenzen umgebenes Territorium (Staatsgebiet), eine darauf als Kernbevölkerung ansäßige Gruppe von Menschen (Staatsvolk) sowie eine auf diesem Gebiet herrschende Staatsordnung kennzeichnen.

Der Begriff Staatsvolk bezeichnet im ursprünglichen Sinne eine Gemeinschaft von Menschen, die als Volk (Staatsgrenzen übergreifend) oder Teil eines Volkes über gleiche Abstammung, Sprache und Kultur, ggf. Geschichte verbunden sind und die über ein gemeinsames Staatswesen auf einem bestimmten Territorium verfügen (Nation). Nicht zu vergleichen mit dem sogenannten Staatsvolk eines Vereinigten Wirtschaftsgebiet (Völkerrechtssubjekt „Bundesrepublik Deutschland“), die als Staatsvolk die Gesamtheit aller in seinem Rechtskreis lebenden Menschen meint, demgemäß alle die einen Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland erworben haben.

Das Staatsvolk einer Nation oder Bundesstaates, hat durch den Nachweis seiner jeweiligen Staatsangehörigkeit Rechte und Pflichten, eines davon ist das Wahlrecht. Menschen ohne Staatsangehörigkeit (Volkszugehörige, Staatenlose, unter Betreuung stehende, Personal) mangelt es am Wahl- und Mitbestimmungsrecht der Nation oder des Bundesstaates, (siehe die BRD und ehemalige DDR).

Nach diesem Maßstab betrachten wir die Verfassung die für Deutschland im Deutschen Reich gilt und nachfolgend dazu im Vergleich das Grundgesetz für die BRD, die DDR-Verfassung und die Weimarer Verfassung.


Artikel 3

Für ganz Deutschland besteht ein gemeinsames Indigenat mit der Wirkung, daß der Angehörige (Unterthan, Staatsbürger) eines jeden Bundesstaates in jedem anderen Bundesstaate als Inländer zu behandeln und demgemäß zum festen Wohnsitz, zum Gewerbebetriebe, zu öffentlichen Ämtern, zur Erwerbung von Grundstücken, zur Erlangung des Staatsbürgerrechtes und zum Genusse aller sonstigen bürgerlichen Rechte unter denselben Voraussetzungen wie der Einheimische zuzulassen, auch in Betreff der Rechtsverfolgung und des Rechtsschutzes demselben gleich zu behandeln ist.

Kein Deutscher darf in der Ausübung dieser Befugnis durch die Obrigkeit seiner Heimath, oder durch die Obrigkeit eines anderen Bundesstaates beschränkt werden.

Diejenigen Bestimmungen, welche die Armenversorgung und die Aufnahme in den lokalen Gemeindeverband betreffen, werden durch den im ersten Absatz ausgesprochenen Grundsatz nicht berührt.

Ebenso bleiben bis auf  Weiteres die Verträge in Kraft, welche zwischen den einzelnen Bundesstaaten in Beziehung auf die Übernahme von Auszuweisenden, die Verpflegung erkrankter und die Beerdigung verstorbener Staatsangehörigen bestehen.

Hinsichtlich der Erfüllung der Militairpflicht im Verhältnis zu dem Heimathslande wird im Wege der Reichsgesetzgebung das Nöthige geordnet werden.

Dem Auslande gegenüber haben alle Deutschen gleichmäßig Anspruch auf den Schutz des Reichs.

Artikel 4

Der Beaufsichtigung Seitens des Reichs und der Gesetzgebung desselben unterliegen die nachstehenden Angelegenheiten:

1. die Bestimmungen über Freizügigkeit, Heimaths- und Niederlassungs-Verhältnisse, Staatsbürgerrecht, Paßwesen und Fremdenpolizei und über den Gewerbebetrieb, einschließlich des Versicherungswesens, soweit die Gegenstände nicht schon durch den Artikel 3 dieser Verfassung erledigt sind, in Bayern jedoch mit Ausschluß der Heimaths- und Niederlassungs-Verhältnisse, desgleichen über die Kolonisation und die Auswanderung nach außerdeutschen Ländern;

6. der Schutz des geistigen Eigenthums; usw. usw.

Zusätzlich und ergänzend  war das Bundes- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 01.06.1870 in Kraft, das zum 01. Januar 1914 durch das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom  11. Juli 1913, ersetzt wurde. Zitat von § 1, des RuStaG „Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt.“

Zusatzbemerkung: Die Staatsangehörigkeit aus den beiden Staatsangehörigkeitsgesetzen und der Verfassung beziehen sich immer auf die Existenz der Bundesstaaten, die als teilsouveräne Gliedstaaten das Bundesgebiet darstellen. Eine Veränderung der Staaten bedeutet eine Veränderung des Staatsvolkes, das sich seit 1921 über die Personalausweise ausdrückt.


Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 116 alte und neue Fassung

Art. 116. (1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.

Zusatzbemerkung: Die deutsche Staatsangehörigkeit geht nicht aus dem Grundgesetz hervor, sondern ist nur vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelungen zu finden. Die BRD bezieht sich mit der Grenzanerkennung vom 31.12.1937 eindeutig auf das Gebiet, daß durch das Versailler Diktat festgelegt und  durch die Weimarer Verfassung anerkannt wurde. Somit erkennt das Grundgesetz das Versailler Diktat an und bekennt sich zum Rechtsnachfolger der Fremdverwaltungen.  Sehr wichtig ist die Tatsache, daß es im Artikel 116 nicht um die Staatsangehörigkeit von Heimatdeutschen oder Flüchtlingsdeutschen geht, sondern um die Volkszugehörigkeit der sogenannten Juden, die man nach Ende des sogenannten 2ten Weltkrieges für den Aufbau von ISRAEL benötigte oder während des Krieges in andere Länder geflüchtet sind.


Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik
vom 7. Oktober 1949

Art. 1. Es gibt nur eine deutsche Staatsangehörigkeit.

Art. 3. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.usw. usw.

Zusatzbemerkung: Die deutsche Staatsangehörigkeit kann aus der Verfassung nicht ermittelt werden. Obwohl die DDR-Verfassung hauptsächlich auf Rechte und Vorschriften für seine Bürger aufgebaut wurde, kann jeder ehrliche und neutrale Mensch feststellen, daß die Gleichheit der DDR-Bevölkerung nie stattfand und auch nie praktiziert wurde. Ein Staatsangehörigkeitsgesetz unter Fremdverwaltung und der erlebten Politik der DDR ist eine Farce in der deutschen Geschichte.


Weimarer Reichsverfassung

Stand 11. August 1919

Artikel 1. Das Deutsche Reich ist eine Republik. Die Staatsgewalt geht vom Volke aus.

Die fremdgesteuerte Marionettenreichsregierung benutzt für ihren Staatsstreich das zum 01. Januar 1914 in Kraft gesetzte Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom  11. Juli 1913. Zitat von § 1, des RuStaG „Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt.“ Es darf verstanden werden, daß die damaligen Staatsangehörigen durch die Vasallenregierung im Rechtsverkehr getäuscht wurden, womit jede Wahl und jeder Volksentscheid ab dem 29.10.1918 als nichtig erklärt werden muß.

Zusatzbemerkung: Die Weimarer Republik hatte zu keinem Moment ihrer Existenz ein eigenes Staatsvolk. Das Staatsgebiet umfaßt nur die Grenzen, die das Versailler Diktat festgelegt hatte. Der nachfolgende Führerstaat übernahm nur Staatenlose und ermächtigte sich selbst, die Bevölkerung zu Reichsangehörigen des geplanten Großdeutschen Reiches zu machen. Artikel 1 des Nazi-Staatsangehörigkeitsgesetzes (2te Fassung) lautete wie folgt: „Deutscher ist, wer die … unmittelbare Reichsangehörigkeit … besitzt„. Dieses Gesetz wurde durch die BRD so übernommen und bis in die Neuzeit verwendet. Ab Dezember 2010 wurd der Begriff „Reich“ mit „Staat“ ausgetauscht.


Keine der zwei ehemalig verwendeten Verfassungen und das Grundgesetz kann das Staatsvolk so genau definieren wie Artikel 3 der Verfassung des Deutschen Reiches und das RuStaG 1913, beide wurden zu keiner Zeit außer Kraft gesetzt. Hinzu kommt, daß unsere Verfassung und das RuStaG 1913 durch die beiden Verfassungsorgane Bundesrath und Reichstag beschlossen und in Kraft gesetzt wurden, während die Weimarer- und DDR-Verfassung, das Grundgesetz und die verwendeten Staatsangehörigkeitsgesetze nur von fremdgesteuerten Verwaltungen erschaffen und oktroyiert wurden.


Am 29. Mai 2008 beschlossen 21 Statusdeutsche, unter der Führung von Erhard Lorenz und im Sinne der Erfreiung Deutschlands, im Gegensatz zu allen damaligen Bewegungen oder kommissarischen Reichsregierungen, daß nur die Verfassung 1871 die richtige Verfassung ist und daß mit der Wiederbelebung des Bundesrathes (der damals tatsächliche Souverän) das Deutsche Volk wieder in der Lage sein wird, das Deutsche Reich völkerrechtlich und staatsrechtlich handlungsfähig einzurichten. Nach diesem Beschluß wurde unter der Führung des (Volks)Bundesrathes jede Maßnahme, jeder Beschluß, jedes Gesetz und jedes Dokument gemäß den wahren Gesetzen des Deutschen Reichs, letzter Änderungsstand 28. Oktober 1918, legitimiert und in Kraft gesetzt.

Zum 18. April 2018 waren die Vorbereitungen für die wahre Wiedervereinigung „Deutschland als Ganzes“ abgeschlossen. Nun muß das Deutsche Volk handeln!

Herausgegeben vom Bundespräsidium am 21. Dezember 2018

 

Und wie komme ich nun an die mir zustehende Reichs- und Staatsangehörigkeit?

1. Studiere die 13 Schritte solange, bis Du diese zweifelsfrei verstanden hast;

2. Du vertraust uns und besorgst Dir Dokumente, wie diese nur von der Deutschen Reichsdruckerei erstellt werden, damit Du im Besitz eines Dokumentes bist, das unter dem Hoheitsrecht Deines Heimatstaates herausgegeben wird;

3. Mit Erhalt meines Reichsdokumentes bin ich gemäß Personenstandsgesetz des wahren Deutschlands im Personenstandsregister registriert und bin endlich Reichs- und Staatsangehöriger. Ab diesem Zeitpunkt stehen mir wieder Rechte zu, die einem Geschädigten zustehen;

4. Bevor ich mich mit dem “System” auseinandersetze, studiere ich die Gesetze des Deutschen Reiches, denn diese gehen den Landesgesetzen (darunter fällt auch die BRD) vor, siehe Artikel 2 der Reichsverfassung.

5. Benötige ich juristische Hilfe oder eine Beratung, dann wende ich mich an ein Volks-Büro oder an die Reichsanwaltschaft unter zentrale@reichsanwalt.de




„Der Beginn einer neuen Epoche“

„Der Beginn einer neuen Epoche“

Die heutige Zusammenfassung ist auch an die Personen gerichtet, die bisher unsere verfassungskonforme Aufbauarbeit zur Wiedervereinigung und zur Einheit und Freiheit Deutschlands mit unwürdigen Handlungen abgelehnt haben, denn Einheit bedeutet sich mit dem Einen zu verbinden und Freiheit bedeutet Verpflichtung auch für sich selbst zu tragen.

Das „Recht auf Heimat“ braucht keine lauten Worte, wehende Fahnen, Gebrülle, Demonstration und Kampf, es ist ein unbeschreibliches tief sitzendes Gefühl, das nur erscheint, wenn Würde, Ehrlichkeit, Unbestechlichkeit, Wahrheitstreue und Ahnenpflicht unsere Handlungen beflügeln. Das Problem ist nicht das System selbst, sondern die Menschen denen die vorhergenannten Werte fremd sind.

Nun ein Überblick unserer Präsentationen im Weltnetz:

Es gibt nur eine legitime Verfassung für Deutschland als Ganzes!

https://verfassung-deutschland.de

https://reichsgesetzblatt.justitia-deutschland.org/reichsverfassung/

https://reichsgesetzblatt.justitia-deutschland.org/verfassung/

Wer hat uns legitimiert?

https://reichsgesetzblatt.justitia-deutschland.org/legitimation/

Warum nennen wir uns Bundespräsidium?

https://bundespraesidium.de/standesamt/bundespraesidium/

https://bundespraesidium.de

Warum gibt es einen Präsidialsenat im Bundespräsidium?

https://reichsgesetzblatt.justitia-deutschland.org/rgbl-1005232-nr7-uebergangsgesetz-zur-wiederherstellung-der-handlungsfaehigkeit-des-deutschen-reiches/

https://reichsgesetzblatt.justitia-deutschland.org/rgbl-1005234-nr8-wahlgesetz-praesidialsenat/

https://reichsgesetzblatt.justitia-deutschland.org/rgbl-1311093-nr49-gesetz-betreffend-dem-praesidium-des-bundes/

Die beiden gesetzgebenden und verfassungsgebenden Organe

http://bundesrath.de

http://volks-reichstag.de

Unser amtliches Mitteilungsblatt der Reichs-Anzeiger!

https://reichsgesetzblatt.justitia-deutschland.org/

https://reichsgesetzblatt.justitia-deutschland.org/archiv/

https://reichsgesetzblatt.justitia-deutschland.org/

Das nie außer Kraft gesetzte Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStaG 1913), aktuelle Fassung.

https://reichsgesetzblatt.justitia-deutschland.org/rustag-1913/

https://reichsgesetzblatt.justitia-deutschland.org/rustag-1913-reichs-und-staatsangehoerigkeitsgesetz/

Der oberste Gerichtshof für Deutschland und das Deutsche Reich.

https://deutscher-gerichtshof.de/geschaeftsstelle/

Die oberste Reichsbehörde.

https://reichsamt-des-innern.de/

Unser Amtswegweiser zu Behörden und wichtigen Seiten.

https://amtswegweiser.de/

https://www.reichsamt.info/amtswegweiser/

Das Personenstandsregister für Deutschland und seinen Bundesstaaten.

https://bundespraesidium.de/standesamt/

http://personenstandsregister.bundespraesidium.de/

Urkunden und Dokumente, unserer Deutschen Reichsdruckerei (J-D-R-Druckerei)

https://deutsche-reichsdruckerei.de/Dienst/

https://deutsche-reichsdruckerei.de/Dienst/shop/

http://reichsdruckerei.de

Volks-Büro Hand in Hand für Menschen mit gemeinsamen Zielen

https://volks-buero.de/

Wir bringen Licht auf den Weg in die Erkenntnis!

https://vb1873.de/webshop/

https://uni-spik.de/studium/

https://mmgz.de/Zeitung/

https://mmgz.de/hand-in-hand/

Studieren Sie den Deutschen Reichsanzeiger sehr genau und wenden Sie in ihrem eigenen Interesse für das Recht auf Eigentum, auf Staatsangehörigkeit und auf Recht, die Gesetze des souveränen Deutschlands an. Diese stehen bei richtiger und souveräner Anwendung über den Vorschriften von Fremdverwaltungen, Vereinigten Wirtschaftsgebieten, von Parteien und Handelsunternehmungen. Bedenkt dabei, daß die genannten Organisationen für die Anwendung staatlicher Gesetze nicht legitimiert sind und diese nicht anwenden.

https:/deutscher-reichsanzeiger.de/

Als Datei zum herunterladen unter:

https://bundespraesidium.de/Ablage/Beginn-einer-neuen-Epoche-zum-27-Nov-2018.pdf

Erstellt durch Erhard Lorenz, am 27. November des Jahres 2018




RGBl-1702131-Nr07 Gesetz zum status quo zu Deutschand im Deutschen Reich

Gesetz, betreffend des statu quo res erant ante bellum
für Deutschland im Deutschen Reich

gegeben am 13.02.2017, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 27.02.2017 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 07

§ 1.

Deutschland und seine Volk fordert von allen verantwortlichen und beteiligten Mächten in Bezug zu Deutschland als Ganzes auf den statu quo res erant ante bellum zum 31. Juli 1914 und den damit anheim gehenden Landes- und Staatsgrenzen zum 31. Juli 1914 unwiderruflich einzugehen. Deutschland und sein Volk erklärt, daß an der Saturierungserklärung nach der Gründung des Deutschen Reiches, durch unseren ehemaligen und ehrenwerten Reichskanzler Herrn Otto von Bismarck, weiterhin und fortwährend festgehalten wird.

§ 2.

Alle Handlungen, Verhandlungen, Verträge oder Vereinbarungen von und mit Nazi-Deutschland, obliegen nur noch der Verantwortung aller in dieser Periode mitwirkenden Parteien.

Alle Gebiete, die zum Schutz der deutschen Staatsangehörigen und deutschen Volkszugehörigen auf Grund der Kriege gegen Deutschland, ab dem 01. August 1914, eingerichtet und verwaltet werden, bleiben von der Saturierungserklärung zum Wohle des Deutschen Volkes unberührt. ISRAEL ist davon ausgeschlossen.

§ 3.

Deutschland als Ganzes wie es in diesem Gesetz gebraucht wird, bedeutet Deutschland im Deutschen Reich, wie es in seinen Grenzen am 31. Juli 1914 bestanden hat.

§ 4.

Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Reichsgesetzblatt „RGBl-1702131-Nr07-Gesetz-zum-statu-quo-zu-Deutschand“ Amtsschrift

Reichsgesetzblatt „RGBl-1702131-Nr07-Gesetz-zum-statu-quo-zu-Deutschand„_D