RGBl-2403091-Nr02-Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einrichtung des Reichsamt für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einrichtung des Reichsamt
für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

erlassen am 09.03.2024, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft getreten am 18.03.2024 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrath, was folgt:

Nr. 02

Der Bundesrath hat auf Grund §. 3. des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesraths zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 04. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgendes Gesetz beschlossen.

Für die Zwecke der Schaffung eines Reichsamt für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz als oberste Reichsbehörde, der mit Inkraftsetzung dieses Erlasses alle Belange im Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz untersteht, wird dieses Amt eingerichtet. Im Wesentlichen stehen dem Reichsamt für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz sämtliche Befugnisse zu, die auch den örtlichen Polizeibehörden zustehen.

Die Leitung dieser Behörde führt die Bezeichnung:
Staatssekretär im Reichsamt für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Die einzelnen Aufgaben des Reichsamt für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz bestimmt der leitende Staatssekretär in Abstimmung mit dem Staatssekretär des Innern und dem Staatssekretär des Reichsgewerbeaufsichtsamtes. Er bestimmt auch im Einvernehmen mit den beteiligten Behörden des Deutschen Reiches und seiner Bundesstaaten die Aufgaben, die aus deren Amtsbereich auf diese Behörde übergehen, oder von ihr übertragen werden und zwar auch dann, wenn hierdurch der Amtsbereich der betroffenen Ämter in den Grundzügen berührt wird.

Erlassen zu Berlin, den 09. März 2024

Reichsgesetzblatt „RGBl-2403091-Nr02-Erlass-Einrichtung-des-Reichsamt-fuer-Umwelt-und-Naturschutz“ Amtsschrift

Reichsgesetzblatt „RGBl-2403091-Nr02-Erlass-Einrichtung-des-Reichsamt-fuer-Umwelt-und-Naturschutz“_D

Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF – diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren – Schrift wird installiert

Hinweis zu bisherigen Einberufungen: Alle Verordnungen des Volks-Reichstages, wurde bisher nur unter folgender Adresse veröffentlicht: https://deutscher-reichsanzeiger.de/amtsblatt/




RGBl-1103211-Nr01-Erlass-Reichsamt-Geisteswissenschaften

Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einrichtung des Reichsamtes für Geisteswissenschaften im Deutschen Reich

erlassen am 21.03.2011, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 11.07.2011 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:


Nr. 01

Zum Zwecke der Schaffung einer obersten Behörde im Deutschen Reich wird ein Reichsamt für Geisteswissenschaften errichtet und dem Reichsamt des Innern unmittelbar unterstellt. Es dient zum Schutz der Förderung und der Lehre, aber auch der Beaufsichtigung der unter Geisteswissenschaften fallenden Handlungen, unter Beachtung universeller Gesetzmäßigkeiten der gesamten Schöpfung.Der Leiter dieser Behörde führt die Bezeichnung

„Staatssekretär im Reichsamt für Geisteswissenschaften“.

Die einzelnen Aufgaben des Reichsamtes für Geisteswissenschaften bestimmt der Reichskanzler. Er bestimmt auch im Einvernehmen mit den beteiligten Staatssekretären die Aufgaben, die aus deren Amtsbereich auf die neue Behörde übergehen, und zwar auch dann, wenn hierdurch der Amtsbereich der betroffenen Reichsämter in den Grundzügen berührt wird.

Berlin, den 21. März 2011.

Reichsgesetzblatt „RGBl-1103211-Nr01-Erlass-Reichsamt-Geisteswissenschaften“ Amtsschrift