Bürgerliches Gesetzbuch, Fünftes Buch, BGB Buch 5
Titel: Bürgerliches Gesetzbuch, Fünftes Buch, BGB Buch 5 Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1896, Nr. 21, Seite 195–603 Fassung vom: 18. August 1896 […]
Deutsche Reichsanzeiger ist das amtliche Mitteilungsblatt für den Nationalstaat Deutschland, seinen Bundesstaaten und dem Deutschen Reich. Im Archiv der Gesetzblätter sind auch die Gesetzblätter ab 1867 bis 1919 verlinkt.
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