Allerhöchster Erlaß, betreffend die Errichtung des Reichsschatzamts
Titel: | Allerhöchster Erlaß, betreffend die Errichtung des Reichsschatzamts. |
Fundstelle: | Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1879, Nr. 25, Seite 196 |
Fassung vom: | 14. Juli 1879 |
Bekanntmachung: | 17. Juli 1879 |
Quelle: | Scan auf Commons |
(Nr. 1318.) Allerhöchster Erlaß, betreffend die Errichtung des Reichsschatzamts. Vom 14. Juli 1879.
Auf Ihren Bericht vom 12. dieses Monats bestimme Ich, daß die bisher mit dem Reichskanzler-Amt verbundene Finanzverwaltung des Reichs fortan von einer besonderen, dem Reichskanzler unmittelbar unterstellten Centralbehörde unter der Benennung „Reichsschatzamt“ zu führen ist.
- Bad Ems, den 14. Juli 1879.
Wilhelm. Fürst v. Bismarck.