RGBl-1604061-Nr11-Ueberleitungsgesetz-im Bereich-der-Luftfahrt

Gesetz, betreffend die Durchführung des Luftverkehrs
im Luftraum des Deutschen Reiches (Überleitungsgesetz)

erlassen am 06.04.2016, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 16.04.2016 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 11

§ 1.

Gesetze, betreffend internationaler Vereinbarungen im Luftverkehr, die außerhalb des Rechtskreises des Deutschen Reichs Stand 28. Oktober 1918, für den Luftraum in Kraft gesetzt wurden, werden bis auf weiteres ihre Gültigkeit behalten. Hierzu ist der Staatssekretär für Luftfahrtwesen aufgefordert die betreffenden Gesetze, in den Rechtskreis des Deutschen Reiches zu übertragen und im Deutschen Reichsanzeiger veröffentlichen zu lassen.

§ 2.

Die hoheitlichen Rechte im Luftraum des Deutschen Reiches bleiben hiervon unberührt. Es gilt uneingeschränkt Deutsches Reichsrecht.

§ 3.

  1. Die Flugsicherung im Deutschen Luftraum untersteht dem Reichsluftfahrtamt.
  2. Die Flugverkehrskontrolle wird für zivile und militärische Flüge außerhalb der Kontrollzonen der jeweiligen Flughäfen durch die Deutsche Flugsicherung durchgeführt.
    Innerhalb der Kontrollzonen wird die Flugverkehrskontrolle für zivile Flughäfen durch die Deutsche Flugsicherung durchgeführt. Für militärisch genutzte Flughäfen wird die Flugverkehrskontrolle durch die Flugsicherung der Reichswehr durchgeführt.

§ 4.

Der Flugberatungsdienst untersteht dem Reichsluftfahrtamt und wird an jedem zivilen Flughafen bereitgestellt. An militärisch genutzten Flughäfen wird der Flugberatungsdienst durch die Reichswehr bereitgestellt.

§ 5.

Der Flugwetterdienst untersteht dem Reichsluftfahrtamt und wird an jedem zivilen Flughafen bereitgestellt. An militärisch genutzten Flughäfen wird der Flugwetterdienst durch die Reichswehr bereitgestellt.

Die Flugwetterberatung wird vom Deutschen Wetterdienst durchgeführt.

§ 6.

Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Reichsgesetzblatt „RGBl-1604061-Nr11-Ueberleitungsgesetz-im Bereich-der-Luftfahrt“ Amtsschrift

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