RGBl-1105171-Nr06-Erlass-Reichsamt-Ernaehrung-Landwirtschaft-Forsten
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einrichtung des Reichsamtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Deutschen Reich
erlassen am 17.05.2011, im Namen des Deutschen Reiches
In Kraft gesetzt am 11.07.2011 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:
Nr. 06
Zum Zwecke der Schaffung einer obersten Behörde im Deutschen Reich wird ein „Reichsamt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten“ errichtet und dem Reichsamt des Innern unmittelbar unterstellt. Es dient zum Schutz der Förderung und der Lehre, aber auch der Beaufsichtigung der unter den Bereichen Ernährung, Landwirtschaft, und Forsten fallenden Handlungen und Maßnahmen, unter Beachtung universeller Gesetzmäßigkeiten der gesamten Schöpfung.
Der Leiter dieser Behörde führt die Bezeichnung
„Staatssekretär im Reichsamt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten“.
Die einzelnen Aufgaben des Reichsamt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bestimmt der Reichskanzler. Er bestimmt auch im Einvernehmen mit den beteiligten Staatssekretären die Aufgaben, die aus deren Amtsbereich auf die neue Behörde übergehen, und zwar auch dann, wenn hierdurch der Amtsbereich der betroffenen Reichsämter in den Grundzügen berührt wird.
Berlin, den 17. Mai 2011
Reichsgesetzblatt „RGBl-1105171-Nr06-Erlass-Reichsamt-Ernaehrung-Landwirtschaft-Forsten“ Amtsschrift