Allerhöchster Erlaß, betreffend die Führung der Kriegsflagge auf den Privatfahrzeugen der deutschen Fürsten
Titel: | Allerhöchster Erlaß, betreffend die Führung der Kriegsflagge auf den Privatfahrzeugen der deutschen Fürsten. |
Fundstelle: | Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1886, Nr. 5, Seite 59 |
Fassung vom: | 2. März 1886 |
Bekanntmachung: | 20. März 1886 |
Quelle: | Scan auf Commons |
(Nr. 1638.) Allerhöchster Erlaß, betreffend die Führung der Kriegsflagge auf den Privatfahrzeugen der deutschen Fürsten. Vom 2. März 1886.
Ich genehmige, daß die Souveräne der deutschen Staaten, die Prinzen Meines oder eines anderen regierenden deutschen Königlichen Hauses, sowie die ersten Bürgermeister der freien Hansestädte auf den ihnen eigenthümlich gehörigen Privatfahrzeugen die Kriegsflagge an der Gaffel oder am Flaggenstock führen können.
- Berlin, den 2. März 1886.
Wilhelm.
An den Chef der Admiralität.