Warnung vor verantwortungslosen Protagonisten vom ewigen Bund

Sie nennen es Restauration 2030 – Ich nenne es die totale Unterwerfung verantwortungsloser Protagonisten gegen den Ewigen Bund der deutschen Völker.

Die „Erklärung an die deutsche Nation zur Restauration des deutschen Gesamtstaates ― 14 Punkte zur Sicherung der deutschen Zukunft.“ zu finden unter 2430.info beabsichtigt eine weitere Täuschung der Deutschen Völker: https://www.dramt.de/EwigerBund/2430-15-Erklaerung-und-Fussnote-Ewiger-Bund.png

Dies erinnert an die Methoden wie die damalige Revolution (1918-1919), die aus der neu gestalteten parlamentarischen Monarchie eine bis heute andauernde Fremdverwaltung erzwangen. Mit der Anerkennung des Versailler Diktates vom Juni 1919 durfte die fremdgesteuerte Parteien-Revolution, im August 1919 eine Weimarer Republik mit einer Weimarer Verfassung einrichten, die durch die fremdgesteuerte Parteien-BRD in Kraft gehalten wird.
Da sich das Grundgesetz  aus der Existenz und Anerkennung (GG Artikel 140) der Weimarer Verfassung ableitet, ist die Aussage richtig, wenn gesagt wird – „das Grundgesetz ist die Verfassung„.

Aus dieser Erklärung der Protagonisten entstehen Fragen, die zum „26.06.2026“ über das amtliche Mitteilungsverzeichnis „Deutsche Reichsanzeiger“ ans Licht gebracht werden.

Fragen an die Damen und Herren des ewigen Bundes, der Bismarcktreuen, des Vaterländischen Hilfsdienst, usw.:

Wer hat euch legitimiert, für die deutschen Völker so zu entscheiden?

(Siehe: StGB § 3. https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/strafgesetzbuch/)

(Siehe: Artikel 74 der Verfassung: https://www.verfassung-deutschland.de/#Artikel74)

Warum gerade 2030 und nicht schon 2008, denn ewig gilt der Bund?

Warum nicht schon seit dem 29. Mai 2008, an dem der Bunderath reaktiviert wurde, der über die 18 Jahre von über 400 Reichs- und Staatsangehörige begleitet wurde?

Siehe: https://www.bundesrath.de/)

(Siehe: Artikel 5 der Verfassung: https://www.verfassung-deutschland.de/#Artikel5)

Warum wird der echte Bundesrath negiert, der sich aus Reichs- und Staatsangehörigen souveräner Frauen und Männer reaktivierte, die in über 100 Plenartagungen die wichtigsten institutionellen Organe einrichteten konnten?

(Siehe: Reichsgesetzblatt: https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/)

Warum mit den Bundesfürsten, die in den 20iger Jahren in Saus und Braus leben konnten, während auf den Straßen Millionen von Kindern und Frauen verhungerten?

Warum mit den Bundesfürsten, die während des ersten Weltkrieges und in den Jahren danach bis heute in die Neuzeit, ihren Prunk und Reichtum erhalten durften und bestimmt nicht dafür genutzt haben, um Deutschland wieder souverän werden zu lassen?

Warum wird ein Parlamentarisierungserlaß, der am 30. September 1918 noch nicht in Kraft gesetzt war, als Argument einer Legitimation für den preußischen vaterländische Hilfsdienst?
(Siehe Artikel 5 und Artikel 17 der Reichsverfassung zum Stand 16. April 1871)

Der deutsche Gesamtstaat in Europa ist Deutschland, warum wird Deutschland gemieden?
(Siehe die Artikel 3, 33,41,47 der Reichsverfassung)

(Siehe: Artikel 3 der Verfassung: https://www.verfassung-deutschland.de/#Artikel3)

Nachfolgend die Belichtung dieser verantwortungslosen Erklärung #2430

Es ist zu vermuten, daß diese die geplante Revolution von oben sein soll und zwingend ans Licht der Wahrheit gehört. Die Verantwortlichen, deren Namen uns bekannt ist, sollten sich zu ihrem eigenen Schutz, mehr mit der Reichsverfassung, z.B. Artikel 74 und dem StGB beschäftigen.

Zu 1. Absatz 2: Der Staatsumsturz vom 09. November 1918, wurde von den Bundesfürsten, trotz der finanziellen und weltpolitischen Machtstellung, nicht unterbunden oder „zur Pflege der Wohlfahrt des Deutschen Volkes“ nicht wie in der Präambel eingehalten, sondern historisch belegt nur zum Eigennutz aller großen Fürstenhäuser und deren Vasallen.

Zu 1 Absatz 4: Die Verfassung zum 28.10.1918 (letztes entscheidendes Änderungsdatum) war zu keiner Zeit außer Kraft, sie konnte von den nachfolgenden Unternehmungen jedoch nie angewandt werden, da dafür die staatliche Legitimation fehlten und von den Alliierten auch beabsichtigt war. In Artikel 178 der WRV, wurde die echte deutsche Reichsverfassung nur aufgehoben, jedoch nicht außer Kraft gesetzt. Die oberste Verfassungsordnung blieb gemäß dem ewigen Bund bis in die Neuzeit erhalten.

Hier geht es nicht nur um die Wiederauferstehung deutscher Staatlichkeit, sondern der Aktivierung und Anwendung der Reichsgesetzgebung für dieses Bundesgebiet, im Sinne der Konkurrierenden Gesetzgebung.

(Siehe Artikel 2 der Verfassung: https://www.verfassung-deutschland.de/#Artikel2)

Zitat: „Innerhalb dieses Bundesgebietes übt das Reich das Recht der Gesetzgebung nach Maßgabe des Inhalts dieser Verfassung und mit der Wirkung aus, daß die Reichsgesetze den Landesgesetzen vorgehen.“ Die Aufgabe die uns seit Jahren offenkundig mitgeteilt wird und immer bestand. Zitat: „Das Deutsche Reichs existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings mangels Gesamtstaat mangels Organisationen, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.“

Diese Aufgabe können nur Reichs- und Staatsangehörige ausführen, die durch gesetzliche Vorschriften, rechtsfähig und auch handlungsfähig wurden. Einige der Verantwortlich aus den betreffenden Gruppen, wissen daß es den Bundesrath als Bundessouverän gibt, der mit dem 29. Mai 2026 seit 18 Jahre handlungsfähig ist.

Zu 2: Hier wird eindeutig Verfassungshochverrat und Vortäuschung betrieben!

Deutschland im Deutschen Reich, ist seit dem 29. Mai 2008 durch die Reaktivierung des Bundesrathes in Bezug zum Aufbau Deutschlands handlungsfähig und bezieht diese Pflicht und das Recht aus dem Ermächtigungsgesetz Gesetzblatt 327 Jahrgang 1914.
Mit dem 23. Mai 2009 wurde der Reichstag durch Reichs- und Staatsangehörige proklamiert und im Laufe der kommende Monat handlungsfähig eingerichtet. Das nötige Gesetz ist im Reichsanzeiger zu finden unter und wurde gemäß Artikel 5 der Verfassung in Kraft gesetzt:

(Siehe: https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl-1005232-nr7-uebergangsgesetz/)

(Siehe: Artikel 5 der Verfassung: https://www.verfassung-deutschland.de/#Artikel5)

Mit diesem Übergangsgesetz wurden alle zentralen Organe der Reichsverfassung wieder hergestellt und handlungsfähig eingerichtet.

Zu 3: Hier wird ein Rechtsstand vorgetäuscht der gesetzlich noch nicht beschlossen war. Auch spielt der Gebietsstand im Sinne dieser Täuschung keine Rolle. Dieser Punkt ist ein gefährliches Täuschungsmanöver und sollte nicht mit irgendwelchen Vermutungen eines von Bänkern gesteuerten US-Präsidenten in Verbindung gebracht werden.

Zu 5 Absatz 1: Das Preußische Gesetz über den Belagerungszustand,…..

(Siehe: https://verfassung-deutschland.de/belagerungsgesetz-1851.htm)

wäre eventuell in Kraft getreten, wenn die reichsrechtliche und auch bundesstaatrechtlich Ordnung in Kraft geblieben wäre. Jedoch hatte die Revolution andere oktroyierte Pläne. So wurde aus dem Ewigen Bund mit seinen Bundesstaaten, durch die Duldung der Fürsten eine Republik mit Ländern. Zusätzlich ist noch nicht geklärt ob das betreffende Gesetz nur für das Preußische Königreich galt oder auch für den Bundesstaat Preußen mit den okkupierten Gebieten, z.B. Frankfurt, Hannover usw. Die Bundesstaaten Bayern und Württemberg hatten einen Sonderstatus.

Zu 5 Absatz 3: Die Aussage zum Deutschen Kaiser entbehrt jeglicher ehrlichen Absicht und Vernunft. So lese man genau den Artikel 11 der Verfassung und ganz besonders den, der seit dem 28. Oktober 1918 gilt.

(Siehe: https://www.verfassung-deutschland.de/#Artikel11)

Die hier beschriebenen Rechte obliegen unmißverständlich dem Präsidium des Bundes. Nur dem König von Preußen steht es zu, den Namen Deutscher Kaiser zu führen. Da es keinen König von Preußen des Bundesstaat Preußen mit einem preußischen Volk gibt, sind preußische Hegemoniewünsche fehl am Platz. Damit diese Bundesstaaten wieder handlungsfähig werden, hat der Gesetzgeber folgendes beschlossen:

(Siehe: https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl-1801141-nr04-gesetz-betreffend-die-wiederherstellung-der-bundesstaaten/)
Dieses Gesetz gibt es seit dem Jahr 2018.

Zu 6: Wunschdenken und Obrigkeitsunterwerfung sind der größte Feind des Ewigen Bundes und der freien Deutschen Völker. Dieser gesamte Absatz ist eine Schande, denn der genannte „Georg Friedrich von Preußen“ führt KEINEN Titel „Prinz“, sondern es ist eine Unternehmensbezeichnung, wie bei allen gleichgesinnten deutschen Bundesfürsten auch.

Zu 7: Nun wird es gesetzeswidrig und gefährlich, denn die Planer solcher Pässe und Ausweise sind so staatenlos, rechtlos und handlungsunfähig, wie jeder Migrant der einen deutschen Pass mit sich führt. Den Zustand des Vereinigten Wirtschaftsgebietes bezeichnet die Bar-Gilde Vermutung und als unter Betreuung stehend.

Es empfiehlt sich dringend Artikel 4 der Verfassung

(Siehe: https://www.verfassung-deutschland.de/#Artikel4)

zu studieren, und die Legitimation dort einzuholen wo es möglich ist und schon besteht.

(Siehe auch: https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl-1604041-nr10-vermarktung-illegaler-urkunden/)
(Siehe auch ab § 267 StGB: https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/strafgesetzbuch/

Zu 8: Hier erübrigt sich jegliche Erklärung einzig und allein gelten die gültigen und geltenden Gesetze des Deutschen Reiches, gemäß der konkurrierenden Gesetzgebung.

(Siehe: https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl-2111091-nr14-gesetz-betreffend-die-ausserkraftsetzung-des-gesetzes-ueber-den-vaterlaendischen-hilfsdienst-vom-05-dezember-1916/)

Gründe für dieses Gesetz, war die erkennbare steigende Gewaltbereitschaft besonders aus den preußischen Gebieten gegen derzeitige Aufsichtsorgane und Fremdländischer Bevölkerungsklassen.

Zu 10: Die Anwendung des Organs Bundesrat ohne „h“ mag möglich sein, den gibt es schon bei der BRD, der wahre Bundessouverän nannte sich schon zu Zeiten des Norddeutschen Bundes „Bundesrath“ mit h und war bis zur Revolution der echte Bundessouverän. Dieser setzte sich NICHT durch die Bundesfürsten zusammen, sondern durch deren Bevollmächtigten. Gibt es keine Bundesfürsten, gilt das Selbstermächtigungsrecht, wenn die dafür nötigen Gesetze und Vorschriften eingehalten werden.

Zu 11 Absatz 2: Die Rückkehr der Bundesfürsten ist nur möglich, wenn es die Bundesstaaten und die dafür notwendigen Staatsangehörigen gibt.  Seit 2008 erhält jeder Antragsteller die Angehörigkeit zu seinem Bundesstaat, die Reichsangehörigkeit zum Deutschen Reich und die deutsche Staatsangehörigkeit zum Nationalstaat Deutschland.  Dies wird geregelt und überwacht durch das Reichsamt des Innern, das es auch schon im Dezember 1879 gab.

Zu den Bundesfürsten gilt folgendes Gesetz.
(Siehe: https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl-1703181-nr12-gesetz-gleichstellung-aller-rusta-angehoerigen/

Zu 12: Zur Ausstellung eines solchen Dokumentes ist der Nachweis des Besitzes der Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat zu erbringen. Personen ohne gültiges Ausweisdokument sind gemäß den dafür gültigen Rechtsvorschriften als Ausländer zu behandeln.
Nur so wir die Ordnung glaubhaft, jedoch nur mit Zustimmung der gesetzgebenden Organe „Bundesrath und Reichstag“.

Zu 14: Die deutsche Zukunft beginnt mit Ehrlichkeit, Unbestechlichkeit, Selbstbewußtheit, Gleichheit auch vor dem Gesetz, Recht bleibt Recht und die einzig gesetzliche Währung ist die Mark.

Die neue Zeit begann am 29. Mai 2008 die Tür war immer offen, die Brücke die zum Deutschen Reich ist seit 16 Jahre begehbar, gehen muß jeder selbst. Wer weiterhin sich als Vasall seinem Fürsten unterwerfen möchte, dem es egal war wieviel Millionen Deutsche sinnlos geopfert wurden, der darf im ewigen Bundesarbeitslager weiter verbleiben.

 

Nochmal

Artikel 11 und 19, so auch 17 der Reichsverfassung
Stand 28. Oktober 1918

Der Parlamentarisierungserlaß trat erst am 28.10.1918 in Kraft, da vor dem Gesetzesbeschluß gemäß Artikel 5, der Artikel 17 gilt und für die Gültigkeit die Gegenzeichnung des Reichskanzlers nötig ist.

Artikel 11

Das Präsidium des Bundes steht dem Könige von Preußen zu, welcher den Namen Deutscher Kaiser führt. Der Kaiser (Subjekt: Präsidium des Bundes) hat das Reich völkerrechtlich zu vertreten, im Namen des Reichs Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, Bündnisse und andere Verträge mit fremden Staaten einzugehen, Gesandte zu beglaubigen und zu empfangen.

Zur Erklärung des Krieges im Namen des Reichs ist die Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags erforderlich.

Friedensverträge sowie diejenigen Verträge mit fremden Staaten, welche sich auf Gegenstände der Reichsgesetzgebung beziehen, bedürfen der Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags.

Hinweis hierzu:
Der Bundesrath wurde am 29.Mai 2008 reaktiviert
Der Reichstag wurde am 23. Mai 2009 proklamiert und reaktiviert
Siehe https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/ (Amtliches Gesetzblatt)

 

Artikel 19

Wenn Bundesglieder ihre verfassungsmäßigen Bundespflichten nicht erfüllen, können sie dazu im Wege der Exekution angehalten werden. Diese Exekution ist vom Bundesrathe zu beschließen und vom Kaiser (Subjekt: Präsidium des Bundes) zu vollstrecken.

Hinweis hierzu:
Die Bundesglieder sind die Bundesstaaten, die sich durch den Hochverrat der Bundesfürsten als Länder (Volks-Freistaat usw.) umgestaltet und somit selbst der Verfassung entzogen haben.
Somit hat sich jeder Bundesstaat an die gültigen Gesetz des Bundesraths und Reichstags zu halten. Wer dieses negiert verstößt gegen Artikel 19 der Reichsverfassung, Stand 16.04.1871.

Zusammengestellt durch den im Jahr 2011 ernannten Staatssekretär des Innern, zum 26. Juni 2026




RGBl-2109021-Nr11-Aenderungsgesetz-RGBl-1611231-Nr33-Schatzanweisungen

Gesetz, betreffend die Änderung  der Ausgabe von
Schatzanweisungen, gemäß RGBl-1611231-Nr33

Gegeben am 02.09.2021, im Namen des Deutschen Reiches.

In Kraft gesetzt am 28.10.2021 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

 

Nr. 11

Das RGBl-1611231-Nr33-Erlass-Ausgabe-von-Reichsschatzanweisungen, Änderungsstand 22. März 2018 wird wie folgt geändert.


§ 1.

Gesetz Nr. 33 Absatz 2, Satz 1, wird wie folgt geändert:

Die Auszahlungen der Dividende werden ab dem 10ten Jahr jährlich in Mark ausgezahlt.


§ 2.

Gesetz Nr. 33 Absatz 2, Satz 3, wird wie folgt geändert:

Dem Inhaber steht ein Kündigungsrecht gegenüber dem Staat erst ab dem 20ten Jahr zu.

§ 3.

Diese Verordnung tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Gegeben zu Berlin, den 02. September 2021

Reichsgesetzblatt “RGBl-2109021-Nr11-Aenderungsgesetz-RGBl-1611231-Nr33-Schatzanweisungen” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-2109021-Nr11-Aenderungsgesetz-RGBl-1611231-Nr33-Schatzanweisungen”_D

Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF – diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren – Schrift wird installiert




RGBl-2108251-Nr10-Gesetz, betreffend heimtückischer Angriffe gegen Organe und Einrichtungen des Deutschen Reiches

Gesetz, betreffend heimtückischer Angriffe gegen Organe
und Einrichtungen des Deutschen Reiches.

Gegeben am 25.08.2021, im Namen des Deutschen Reiches.

In Kraft gesetzt am 28.10.2021 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 10

§ 1.

(1) Wer vorsätzlich eine unwahre oder gröblich entstellte Behauptung tatsächlicher Art aufstellt oder verbreitet, welche geeignet ist, das Wohl des Deutschen Reichs, das Ansehen der Reichsorgane, seiner Amtsträger, Beamte und Bedienstete und ihrer Gliederungen schwer zu schädigen, wird, soweit nicht in anderen Vorschriften eine schwerere Strafe angedroht ist, mit Gefängnis bis zu 5 Jahren und, wenn er die Behauptung öffentlich aufstellt oder verbreitet, mit Gefängnis nicht unter drei Monaten bestraft.

(2) Wer die That grob fahrlässig begeht, wird mit Gefängnis mindestens bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) Richtet sich die That ausschließlich gegen einzelne Personen im Amt oder Dienst, so wird dies durch ein Strafverfahren vor dem Deutschen Gerichtshof entschieden.


§ 2.

(1) Wer öffentlich gehässige, hetzerische oder von niedriger Gesinnung zeugende Äußerungen über leitende Persönlichkeiten des Deutschen Reiches oder seiner Organe und Gliederungen, über ihre Anordnungen oder die von ihnen geschaffenen Einrichtungen macht, welche geeignet sind, das Vertrauen des Volkes zu den staatlichen Organen und deren Gliederung zu untergraben, wird mit Gefängnis bestraft.

(2) Den öffentlichen Äußerungen stehen nichtöffentliche böswillige Äußerungen gleich, wenn der Thäter damit rechnet oder damit rechnen muß, daß die Äußerung in die Öffentlichkeit dringen werde.

(3) Die That wird nur auf Anordnung des Ober-Reichsanwaltes verfolgt; richtet sich die That gegen leitende Persönlichkeiten, Amtsträger und Bedienstete, so trifft der Ober-Reichsanwalt die Anordnung im Einvernehmen mit dem Staatssekretär des Reichsjustizamtes.

(4) Der Ober-Reichsanwalt bestimmt im Einvernehmen mit dem Staatssekretär des Reichsjustizamtes den Kreis der leitenden Persönlichkeiten im Sinne des Absatzes 1.


§ 3.

(1) Wer bei der Begehung oder Androhung einer strafbaren Handlung einen Titel, einen Ausweis, oder ein Abzeichen der Reichsorgane und deren Einrichtungen, oder die Uniform der Deutschen Reichspolizei, des Militärs oder ihrer Gliederungen trägt oder mit sich führt, ohne dazu legitimiert oder berechtigt zu sein, wird mit Gefängnis bis zu 5 Jahren, in leichteren Fällen mit Gefängnis nicht unter sechs Monaten bestraft.

(2) Wer die That in der Absicht begeht, einen Aufruhr oder in der Bevölkerung Angst oder Schrecken zu erregen, oder dem Deutschen Reich international Schwierigkeiten zu bereiten, wird mit Gefängnis nicht unter drei Jahren oder mit lebenslanger Haft bestraft. In besonders schweren Fällen entscheidet das Militärgericht.

(3) Nach diesen Vorschriften kann ein Deutscher auch dann verfolgt werden, wenn er die That im Ausland begangen hat und wenn es an der Rechts- und Geschäftsfähigkeit mangelt.

§ 4.

(1) Wer seines Vorteils wegen oder in der Absicht einen politischen Zweck zu erreichen, sich als Amtsträger, Beamte und Bedienstete ausgibt ohne es zu sein, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen bestraft.

(2) Die That wird nur mit Zustimmung des Ober-Reichsanwaltes oder der von ihm bestimmten Stelle verfolgt.


§ 5.

Wer Uniformen, Uniformteile, Gewebe, Fahnen oder Abzeichen der Reichsorgane, ihrer Gliederungen oder der ihr angeschlossenen Verbände ohne Erlaubnis des Staatssekretär des Reichsschatzamtes gewerbsmäßig herstellt, vorrätig hält, feilhält oder sonst in Verkehr bringt, wird mit Gefängnis bis zu zwei Jahren bestraft. Für welche Uniformteile und Gewebe es der Erlaubnis bedarf, bestimmt der Staatssekretär des Reichsschatzamtes im Einvernehmen mit dem Staatssekretär des Reichswirtschaftsamtes durch eine im Deutschen Reichsanzeiger zu veröffentlichende Bekanntmachung.

Wer Uniformen und Abzeichen der Deutschen Reichspolizei oder des Militärs, ihrer Gliederungen oder der ihr angeschlossenen Verbände im Besitz hat ohne dazu berechtigt oder aus einem anderen Grunde befugt zu sein, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr und, wenn er diese Gegenstände trägt, mit Gefängnis nicht unter einem Monat bestraft.

Den betreffenden Ausweisen, Dokumenten, Uniformen, Uniformteilen und Abzeichen stehen solche Uniformen, Uniformteile und Abzeichen gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

Neben der Strafe ist auf Einziehung der Teile, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, zu erkennen. Kann keine bestimmte Person verfolgt oder verurteilt werden, so ist auf Einziehung selbständig zu erkennen, wenn im übrigen die Voraussetzungen hierfür vorliegen.


§ 6.

Diese Verordnung tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Gegeben zu Berlin, den 25. August 2021

Reichsgesetzblatt “RGBl-2108251-Nr10-Gesetz-betreffend-heimtueckischer-Angriffe” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-2108251-Nr10-Gesetz-betreffend-heimtueckischer-Angriffe”_D

Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF – diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren – Schrift wird installiert