RGBl-1301132-Nr2-Gesetz-bisheriger-Gesetze-Vorschriften
Gesetz, betreffend bisheriger Gesetze und Rechtsvorschriften
auf dem Staatsgebiet des Deutschen Reiches
gegeben am 13.01.2013, im Namen des Deutschen Reiches
(Änderungsstand: 02.06.2015)
In Kraft gesetzt am 31.01.2013 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:
Nr. 2
§ 1.
Die bisherigen Gesetze, Rechtsvorschriften und Rechtsnormen, welche seit 08.05.1945 im Hoheitsgebiet des Deutschen Reiches ohne Zustimmung des Volks-Bundesrath und Volks-Reichstag in Kraft gesetzt wurden, gelten nur für Deutschland bzw. dem Deutschen Reich (in den Grenzen 1914), sofern diese nicht der Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 stand 28.10.1918 und allen geltenden Gesetzen des Deutschen Reiches entgegen stehen. Nichtkonkurrierende Gesetze, Rechtsvorschriften und Rechtsnormen in weltlichen und kirchlichen Angelegenheiten bedürfen der Überprüfung und Zustimmung der gesetzgebenden Organe, um rechtskräftig zu werden.
Alle Menschenrechts-, Tierrechts-, Naturrechts-, Umweltrechts- und Völkerrechtsgesetze auf nationaler sowie auf internationaler Rechtsebene fallen nicht unter diese Ungültigkeitserklärung.
§ 2.
Im Sinne dieses Gesetzes sind alle Gesetze, Rechtsvorschriften und Rechtsnormen, die seit dem 29. Oktober 1918 auf der Grundlage der Räterepublik, Weimarer Republik, des Führerstaates und des Großdeutschen Reiches in Kraft gesetzt wurden außer Kraft gesetzt. Die Verwendung von Ausfertigungen oder bereinigte Fassungen aus der oben genannten Periode, sind unter Höchststrafe strafrechtlich zu verfolgen.
§ 3.
Im Sinne § 2. dieses Gesetzes gilt zusätzlich wie folgt. Alle Rechtsvorschriften die zur „Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus“ erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht berührt.
§ 4.
Dieses Gesetz tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger in Kraft.
Reichsgesetzblatt „RGBl-1301132-Nr2-Gesetz-bisheriger-Gesetze-Vorschriften“ Amtsschrift
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