RGBl-2510031-Nr7-Aenderungsgesetz betreffend Strafgesetzbuch.

Gesetz, betreffend die Änderung des Strafgesetzbuches
(Änderungsstand: 15. Juni 2011)

Gegeben am 03.10.2025, im Namen des Deutschen Reiches.

In Kraft gesetzt am 23.10.2025 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes, was folgt:


Nr. 7

 

Der Bundesrath hat auf Grund § 3. des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesraths zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 04. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgendes Gesetz beschlossen.

Das Strafgesetzbuch, Änderungsstand 15. Juni 2011, wird wie folgt geändert. Die Gesetzestexte in kursiv, sind die Gesetze, welche durch den nachfolgenden Gesetzestext vollständig ersetzt werden.                                                                                                      

Artikel 1.

Dritter Abschnitt des Strafgesetzbuches

Bisheriger Text: Beleidigung von Bundesfürsten.
Neuer Text: Agententätigkeiten und Gefährdung der geheimdienstlichen Sicherheit


Artikel 2.

§ 98. (StGB)
Bisheriger Text: Wer außer dem Falle des §. 94 sich einer Thätlichkeit gegen einen Bundesfürsten schuldig macht, wird mit Zuchthaus von zwei bis zu zehn Jahren oder mit Festungshaft von gleicher Dauer bestraft.
Sind mildernde Umstände vorhanden, so tritt Festungshaft von sechs Monaten bis zu zehn Jahren ein.

Neuer Gesetzestext:
§ 98. Landesverräterische Agententätigkeit

(1) Wer für eine fremde Macht eine Tätigkeit ausübt, die auf die Erlangung oder Mitteilung von Staatsgeheimnissen gerichtet ist, oder gegenüber einer fremden Macht oder einem ihrer Mittelsmänner sich zu einer solchen Tätigkeit bereit erklärt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; in besonders schweren Fällen mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

(2) Der Deutsche Gerichtshof bzw. das Reichsgericht kann die Strafe mildern oder von einer Bestrafung nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Täter freiwillig sein Verhalten aufgibt und sein Wissen einer zuständigen staatlichen Behörde des Deutschen Reiches offenbart.

Artikel 3.

 § 99. (StGB)
Bisheriger Text: Wer außer dem Falle des §. 95 einen Bundesfürsten beleidigt, wird mit Gefängniß von Einem Monat bis zu drei Jahren oder mit Festungshaft von gleicher Dauer bestraft.
Die Verfolgung tritt nur mit Ermächtigung des Beleidigten ein.

Neuer Gesetzestext:
§ 99. Geheimdienstliche Agententätigkeit

(1) Wer für den Geheimdienst einer fremden Macht eine geheimdienstliche Tätigkeit gegen das Deutsche Reich oder seiner Bundesstaaten ausübt, die auf die Mitteilung oder Lieferung von Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gerichtet ist, oder gegenüber dem Geheimdienst einer fremden Macht oder einem seiner Mittelsmänner sich zu einer solchen Tätigkeit bereit erklärt, wird mit Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu zehn Jahren oder mit einer hohen Geldstrafe bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen wird mit Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, die von einer amtlichen Stelle oder auf deren Veranlassung geheim gehalten werden, mitteilt oder liefert und wenn er eine verantwortliche Stellung mißbraucht, die ihn zur Wahrung solcher Geheimnisse besonders verpflichtet, oder durch die Tat die Gefahr eines schweren Nachteils für das Deutsche Reich oder seiner Bundesstaaten herbeiführt.

Artikel 4.

 Siebenter Abschnitt des Strafgesetzbuches

Bisheriger Text: Verbrechen und Vergehen wider die öffentliche Ordnung.
Neuer Text: Volksverhetzung – Verbrechen und Vergehen wider die öffentliche Ordnung.

Artikel 5.

§ 130. (StGB)

Bisheriger Text: Wer in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise verschiedene Klassen der Bevölkerung zu Gewaltthätigkeiten gegen einander öffentlich anreizt, wird mit Geldstrafe bis zu sechshundert Mark oder mit Gefängniß bis zu zwei Jahren bestraft.

Neuer Gesetzestext:
§ 130. Volksverhetzung

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist den öffentlichen Frieden zu stören,
gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Haß aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einen Inhalt herstellt, bezieht, liefert, bewirbt, verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einer Person unter achtzehn Jahren einen Inhalt anbietet, überlässt oder zugänglich macht, der zum Haß gegen eine in Absatz 1 bezeichnete Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer in Absatz 1 bezeichneten Gruppe aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen genannte Personen oder Personenmehrheiten auffordert oder die Menschenwürde dadurch angreift, daß diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft wie im Staats- und Volksschutzgesetz RGBl-0912002-Nr5, § 1. genannten Vereinigungen und Parteien die Gesellschaftsordnung und den öffentlichen Frieden in einer der Würde der Reichs- und Staatsangehörigen verletzenden Weise stört, dies offen in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost. Dies gilt, auch wer Gewalt- und Willkürherrschaften billigt, verherrlicht, gröblich verharmlost oder rechtfertigt.

(4) Der Versuch ist strafbar. 

Artikel 6.

 Fünfzehnter Abschnitt des Strafgesetzbuches

Bisheriger Text: Zweikampf.
Neuer Text: Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs.

Artikel 7.

 § 201. (StGB)

Bisheriger Text: Die Herausforderung zum Zweikampf mit tödtlichen Waffen, sowie die Annahme einer solchen Herausforderung wird mit Festungshaft bis zu sechs Monaten bestraft.

Neuer Gesetzestext:
§ 201. Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger ohne dessen ausdrückliche Zustimmung aufnimmt oder eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht, um die berechtigten Interessen eines anderen zu beeinträchtigen.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört und anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt, um die berechtigten Interessen eines anderen zu beeinträchtigen.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absatz 1 und 2).

(4) Der Versuch ist strafbar.

(5) Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, sind zu beschlagnahmen.

(6) Im gleichen Maß ist zu bestrafen wer das Persönlichkeitsrecht einer anderen Person verletzt, indem er eine mit computertechnischen Mitteln hergestellte oder veränderte Bild- oder Tonaufnahme, die den Anschein einer wirklichkeitsgetreuen Wiedergabe des äußeren Erscheinungsbildes, des Verhaltens oder mündlicher Äußerungen dieser Person erweckt, einer dritten Person zugänglich macht.

Artikel 8.

 § 202. (StGB)

Bisheriger Text: Festungshaft von zwei Monaten bis zu zwei Jahren tritt ein, wenn bei der Herausforderung die Absicht, daß einer von beiden Theilen das Leben verlieren soll, entweder ausgesprochen ist oder aus der gewählten Art des Zweikampfs erhellt.

Neuer Gesetzestext:
§ 202. Verletzung des Briefgeheimnisses.

(1) Wer unbefugt einen verschlossenen Brief oder ein anderes verschlossenes Schriftstück oder Abbildung, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, öffnet oder sich vom Inhalt eines solchen Schriftstücks ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer sich unbefugt vom Inhalt eines Schriftstücks oder Abbildung, das nicht zu seiner Kenntnis bestimmt und durch ein verschlossenes Behältnis gegen Kenntnisnahme besonders gesichert ist, Kenntnis verschafft, nachdem er dazu das Behältnis geöffnet hat.

Artikel 9.

 § 203. (StGB)

Bisheriger Text: Diejenigen, welche den Auftrag zu einer Herausforderung übernehmen und ausrichten (Kartellträger), werden mit Festungshaft bis zu sechs Monaten bestraft.

Neuer Gesetzestext:
§ 203. Verletzung von Privatgeheimnissen.

1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis offenbart, auf  Geheimhaltung verpflichtet wurde, das ihm als Amtsträger, Mitglied der gesetzgebenden Organe oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes, Dienst- oder Berufszweige, Behörden oder Körperschaften, Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, Ehe und Familie, anvertraut worden oder sonst bekannt geworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Handelt der Täter gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, so wird er mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Artikel 10.

 § 204. (StGB)

Bisheriger Text: Die Strafe der Herausforderung und die Annahme derselben, sowie die Strafe der Kartellträger fällt weg, wenn die Parteien den Zweikampf vor dessen Beginn freiwillig aufgegeben haben.

Neuer Gesetzestext:
§ 204. Verwertung fremder Geheimnisse und persönlicher Daten.

Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, den Namen, die Geburtsdaten oder die Wohnanschrift rechts- und geschäftsfähiger Personen zu dessen Geheimhaltung er nach § 203 verpflichtet ist, verwertet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Artikel 11.

 § 205. (StGB)

Bisheriger Text: Der Zweikampf wird mit Festungshaft von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Neuer Gesetzestext:
§ 205. Verletzung des persönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen.

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den persönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt, Bildaufnahmen herstellt die die Hilflosigkeit dieser Person zur Schau stellt, wissentlich unbefugt einer dritten Person zugänglich macht und dadurch den persönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, einer dritten Person zugänglich macht. Dies gilt unter den gleichen Voraussetzungen auch für eine Bildaufnahme von einer verstorbenen Person.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Bildaufnahme, die die Nacktheit einer anderen Person unter achtzehn Jahren zum Gegenstand hat, herstellt, anbietet oder verschafft, und so die abgebildete Person in grob anstößiger Weise zur Schau stellt, sich dadurch bereichern will oder der Person und seinen Eltern schaden will.

(4) Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter verwendet hat, sind zu beschlagnahmen, wenn diese nicht den gesundheitlichen Zweck, der Kunst oder der Berichterstattung über historische Geschichtsvorgänge oder ähnlichen Zwecken dienen.

Artikel 12.

 § 206. (StGB)

Bisheriger Text: Wer seinen Gegner im Zweikampf tödtet, wird mit Festungshaft nicht unter zwei Jahren, und wenn der Zweikampf ein solcher war, welcher den Tod des einen von Beiden herbeiführen sollte, mit Festungshaft nicht unter drei Jahren bestraft.

Neuer Gesetzestext:
§ 206. Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses.

(1) Wer unbefugt einer anderen Person eine Mitteilung über Tatsachen macht, die dem Post- oder Fernmeldegeheimnis unterliegen und die ihm als Inhaber oder Beschäftigtem eines Unternehmens bekanntgeworden sind, das geschäftsmäßig Post- oder Telekommunikationsdienste erbringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer als Inhaber oder Beschäftigter eines in Absatz 1 bezeichneten Unternehmens unbefugt eine Sendung, die einem solchen Unternehmen zur Übermittlung anvertraut worden und verschlossen ist, öffnet oder sich von ihrem Inhalt ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft oder die anvertraute Sendung unterdrückt.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Personen, die Aufgaben der Aufsicht über ein in Absatz 1 bezeichnetes Unternehmen wahrnehmen, von einem solchen Unternehmen oder mit dessen Ermächtigung mit dem Erbringen von Post- oder Telekommunikationsdiensten betraut sind oder mit der Herstellung einer dem Betrieb eines solchen Unternehmens dienenden Anlage oder mit Arbeiten daran betraut sind.

(4) Wer unbefugt einer anderen Person eine Mitteilung über Tatsachen macht, die ihm als außerhalb des Post- oder Telekommunikationsbereichs tätigem Amtsträger auf Grund eines befugten oder unbefugten Eingriffs in das Post- oder Fernmeldegeheimnis bekannt geworden sind, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(5) Dem Postgeheimnis unterliegen die näheren Umstände des Postverkehrs bestimmter Personen sowie der Inhalt von Postsendungen. Dem Fernmeldegeheimnis unterliegen der Inhalt der Telekommunikation und ihre näheren Umstände, insbesondere die Tatsache, ob jemand an einem Telekommunikationsvorgang beteiligt ist oder war. Das Fernmeldegeheimnis erstreckt sich auch auf die näheren Umstände erfolgloser Verbindungsversuche.

Artikel 13.

 § 207. (StGB)

Bisheriger Text: Ist eine Tödtung oder Körperverletzung mittels vorsätzlicher Uebertretung der vereinbarten oder hergebrachten Regeln des Zweikampfs bewirkt worden, so ist der Uebertreter, sofern nicht nach den vorhergehenden Bestimmungen eine härtere Strafe verwirkt ist, nach den allgemeinen Vorschriften über das Verbrechen der Tödtung oder der Körperverletzung zu bestrafen.

Neuer Gesetzestext:
§ 207. Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten.

Wer eine Straftat vorbereitet, indem er Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten ermöglichen, oder Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Artikel 14.

 § 208. (StGB)

Bisheriger Text: Hat der Zweikampf ohne Sekundanten stattgefunden, so kann die verwirkte Strafe bis um die Hälfte, jedoch nicht über funfzehn Jahre erhöht werden.

Neuer Gesetzestext:
§ 208. Ausspähen und Abfangen von Daten.

(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.

(3) Wer unbefugt sich oder einem anderen unter Anwendung von technischen Mitteln nicht für ihn bestimmte Daten aus einer nichtöffentlichen Datenübermittlung oder aus der elektromagnetischen Abstrahlung einer Datenverarbeitungsanlage verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

Artikel 15.

 § 209. (StGB)

Bisheriger Text: Kartellträger, welche ernstlich bemüht gewesen sind, den Zweikampf zu verhindern, Sekundanten, sowie zum Zweikampf zugezogene Zeugen, Aerzte und Wundärzte sind straflos.

Neuer Gesetzestext:
§ 209. Datenhehlerei.

(1) Wer Daten, die nicht allgemein zugänglich sind und die ein anderer durch eine rechtswidrige Tat erlangt hat, sich oder einem anderen verschafft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, um sich oder einen Dritten zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Absatz 1 gilt nicht für Handlungen von Amtsträgern oder deren Beauftragten, mit denen Daten ausschließlich der Verwertung in einem Strafverfahren zugeführt werden sollen, sowie die in §§ 52 und 53 der Strafprozessordnung genannten Personen und Beamten, mit denen Daten entgegengenommen, ausgewertet oder veröffentlicht werden.

Artikel 16.

 § 210. (StGB)

Bisheriger Text: Wer einen Anderen zum Zweikampf mit einem Dritten absichtlich, insonderheit durch Bezeigung oder Androhung von Verachtung anreizt, wird, falls der Zweikampf stattgefunden hat, mit Gefängniß nicht unter drei Monaten bestraft.

Neuer Gesetzestext:
§ 210. Strafantrag.

(1) In allen Fällen wird die Tat nur auf Antrag verfolgt.
Es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(2) Stirbt der Verletzte, so geht das Antragsrecht in den Fällen, die das Gesetz bestimmt, auf den Ehegatten, den Lebenspartner und die Kinder über. Gehört das Geheimnis nicht zum persönlichen Lebensbereich des Verletzten, so geht das Antragsrecht bei Straftaten auf die Erben über. Offenbart oder verwertet der Täter in den Fällen der §§ 201 und 209 das Geheimnis nach dem Tod des Betroffenen, so gelten die Absätze 1 und 2 sinngemäß.

Artikel 17.

Dreiundzwanzigster Abschnitt des Strafgesetzbuches

Bisheriger Text: Urkundenfälschung.
Neuer Text: Urkundenfälschung und Täuschung im Rechtsverkehr.

Artikel 18.

 § 267. (StGB)

Bisheriger Text: Wer in rechtswidriger Absicht eine inländische oder ausländische öffentliche Urkunde oder eine solche Privaturkunde, welche zum Beweise von Rechten oder Rechtsverhältnissen von Erheblichkeit ist, verfälscht oder fälschlich anfertigt und von derselben zum Zwecke einer Täuschung Gebrauch macht, ward wegen Urkundenfälschung mit Gefängniß bestraft.

Neuer Gesetzestext:
§ 267. Urkundenfälschung.

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine inländische oder ausländische unechte Urkunde oder eine solche Privaturkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder fälschlich anfertigt, eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, welche zum Beweise von Rechten und Rechtsverhältnissen von Erheblichkeit ist, zum Zwecke einer Täuschung gebraucht, die Befugnisse einer Stellung als Amtsträger mißbraucht, wird mit Freiheitsstrafe von fünf Jahren bis zu zehn Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Mit Freiheitsstrafe von fünf Jahren bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer die Urkundenfälschung gewerbemäßig betreibt oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug und Straftaten verbunden hat und unbefugt den Reichs- und Staatsangehörigen Vermögensverluste großen Ausmaßes herbeiführt.

(3) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte technische Aufzeichnung herstellt oder eine technische Aufzeichnung verfälscht, verändert, gebraucht oder an Dritte weitergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft. Der Herstellung einer unechten technischen Aufzeichnung steht es gleich, wenn der Täter durch störende Einwirkung auf den Aufzeichnungsvorgang das Ergebnis der Aufzeichnung beeinflußt.

(4) Der Versuch ist strafbar.

Artikel 19.

 Achtundzwanzigster Abschnitt des Strafgesetzbuches

Bisheriger Text: Verbrechen und Vergehen im Amte
Neuer Text: Verbrechen und Vergehen im Amt und im Dienst.

Artikel 20.

 § 331. (StGB)

Bisheriger Text: Ein Beamter, welcher für eine in sein Amt einschlagende, an sich nicht pflichtwidrige Handlung Geschenke oder andere Vortheile annimmt, fordert oder sich versprechen läßt, wird mit Geldstrafe bis zu dreihundert Mark oder mit Gefängniß bis zu sechs Monaten bestraft.

Neuer Gesetzestext:
§ 331. Vorteilsnahme.

(1) Ein für den öffentlichen Dienst Verpflichteter, Amtsträger, Parteimitglied, der für die Dienst- oder Parteiausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ein Richter oder ein Mitglied eines Gerichts, der einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, daß er unbefugt eine richterliche Handlung vorgenommen hat oder künftig vornehme, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Dies gilt auch wenn dieser Vorteil an Organisationen übertragen wird und diesem Vorteil ein unberechtigter Schaden vorausging.

(3) Der Versuch ist strafbar.

Artikel 21.

Dieses Gesetz tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Gegeben zu Berlin, den 03. Oktober 2025

Reichsgesetzblatt “RGBl-2510031-Nr7-Aenderungsgesetz-betreffend-Strafgesetzbuch” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt „RGBl-2510031-Nr7-Aenderungsgesetz-betreffend-Strafgesetzbuch“_D

Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF – diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren – Schrift wird installiert

Hinweis zu bisherigen Einberufungen: Alle Bekanntmachungen des Bundesrathes bzw. Volks-Bundesrathes, wurde bisher nur unter folgender Adresse veröffentlicht: https://deutscher-reichsanzeiger.de/amtsblatt/




RGBl-2509291-Nr6-Gesetz, betreffend die Staatshaftung der Bundesstaaten und Reichshaftung des Deutschen Reich.

Gesetz, betreffend die Staatshaftung der Bundesstaaten
und Reichshaftung des Deutschen Reich.

Gegeben am 29.09.2025, im Namen des Deutschen Reiches.

In Kraft gesetzt am 20.10.2025 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes, was folgt:


Nr. 6

Der Bundesrath hat auf Grund § 3. des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesraths zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 04. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgendes Gesetz beschlossen.

§ 1.

Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegender Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Bundesstaat, die Körperschaft, oder das Deutsche Reich in deren Dienst er steht. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten. Für den Anspruch auf Schadensersatz und für den Rückgriff darf der ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden.

§ 2.

Eine Staatshaftung des Deutschen Reichs und seiner Bundesstaaten wird rückwirkend vom 29. Oktober 1918 bis zum Zeitpunkt an dem die institutionellen Reichsorgane wieder ihren gesetzlichen Amtssitz eingenommen haben; die Besatzung vollständig aufgelöst wurde und jegliche Fremdmächte, NGOs, Parteien und Lobbyisten-Organisationen ihren politischen Einfluß eingestellt haben, nicht übernommen. Es haften die Verursacher.

§ 3.

Alle Verletzungen während der Epoche, wie unter § 2. festgelegt und für alle in § 2. erwähnten Organisationen gilt das Privathaftungsrecht, wie in § 1. festgelegt, gemäß allen Gesetzbüchern des Deutschen Reichs und den zusätzlichen Gesetzblättern, die seit 2009 in Kraft sind.

§ 4.

Dieses Gesetz tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Gegeben zu Berlin, den 29. September 2025

 

Reichsgesetzblatt “RGBl-2509291-Nr6-Gesetz-Staatshaftung-Reichshaftung” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt „RGBl-2509291-Nr6-Gesetz-Staatshaftung-Reichshaftung“_D

Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF – diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren – Schrift wird installiert

Hinweis zu bisherigen Einberufungen: Alle Bekanntmachungen des Bundesrathes bzw. Volks-Bundesrathes, wurde bisher nur unter folgender Adresse veröffentlicht: https://deutscher-reichsanzeiger.de/amtsblatt/




Neujahrsbotschaft 2022-2023 der institutionellen Reichsorgane

Neujahrsbotschaft 2022-2023

Die institutionalisierten Organe des Deutschen Reiches wünschen euch ein gesundes, erfolgreiches und ein friedfertiges Jahr 2023.

Die aktuellen handlungsfähigen institutionellen Organe des Deutschen Reiches.

1) Bundesrath (oberster Souverän, des ewigen Bundes und seiner Bundesstaaten)
2) Volks-Reichstag (tatsächliches Deutsches Parlament)
3) Reichsamt des Innern (Oberste Reichsbehörde)
4) Präsidialsenat (Präsidium des Bundes, Bundespräsidium)
5) Reichsjustizamt (Oberste Behörd der Justiz, Stellvertretend Reichskanzler)
6) Deutscher Reichsanzeiger (amtliches Mitteilungsblatt des Deutschen Reiches)
7) Reichsamt für Heimathwesen (Oberste Reichsbehörde)
8)  Deutscher Gerichtshof (Oberster Gerichtshof, mit dem Reichsgericht)
9) Deutsche Reichspolizei; (Oberste Behörde des Polizeiwesen, Stellvertretend Reichskanzler)

Weitere Behörden oder Einrichtungen (die Zahl bedeutet: Zuordnung obere Instanz):

3a) Standesamt Deutschland (Personenstandsregister des Deutschen Reiches)
3b) Reichswirtschaftsamt (Handel und Gewerbe, Gewerbeamt)
3c) Deutsche Reichsdruckerei (Dokumente, Urkunden, Gesetzblätter, Internet)
3d) Reichsamt für Geisteswissenschaften
3e) Förderverein Hand in Hand für Deutschland; (Träger der laufenden Internetkosten)
3f) Reichsverein Justitia Deutschland (Recht-Konsulenten, auch für Mediatoren)
4a) Universität für sozialpädagogische Identitätskompetenz Deutschland; (Beamtenausbildung)
4b) Botschafter in Rußland
5a) Deutscher Gerichtshof (Oberster Gerichtshof, mit dem Reichsgericht)
5b) Oberreichsanwaltschaft (reichsrechtlich übergeordnete Behörde)
7a) Volks-Büros

Das Lied der Deutschen, Nationalhymne Deutschland, Deutschlandlied.

1.
Deutschland, Deutschland über alles,

über alles in der Welt,
Wenn es stets zum Schutz und Trutze,
brüderlich zusammenhält!
Von der Maas bis an die Memel,
von der Etsch bis an den Belt –
Deutschland, Deutschland über alles,
über alles in der Welt!
2.
Deutsche Frauen, deutsche Treue,
deutscher Wein und deutscher Sang,
sollen in der Welt behalten,
ihren alten schönen Klang,
uns zu edler Tat begeistern,
unser ganzes Leben lang,
deutsche Frauen, deutsche Treue,
deutscher Wein und deutscher Sang!
3.
Einigkeit und Recht und Freiheit,
für das deutsche Vaterland,
danach laßt uns alle streben,
brüderlich mit Herz und Hand!
Einigkeit und Recht und Freiheit,
sind des Glückes Unterpfand,
blüh im Glanze dieses Glückes,
blühe, deutsches Vaterland!
4.
Über Länder, Grenzen, Meere,

dringt der Ruf, ein Wille nur,
überall wo Deutsche wohnen,
zu dem Bunde klingt der Schwur!
Niemals werden wir uns beugen,
Unrecht nie als Recht ansehn,
Hand in Hand im Deutschen Reiche,
alle Zeit zusammenstehn!

Unser Ahnenerbe ist das Recht auf Heimat.

https://reichsamt.info, https://bundespraesidium.dehttps://bundesrath.dehttps://volks-reichstag.dehttps://uni-spik.dehttps://reichsamt-des-innern.dehttps://deutscher-reichsanzeiger.dehttps://volks-buero.dehttps://deutscher-gerichtshof.de,  https://deutsche-reichspolizei.dehttps://verfassung-deutschland.dehttps://deutsche-reichsdruckerei.de,
https://nationalstaat-deutschland.dehttps://reichsanwalt.de

Hier die Vorlagen zum ausdrucken und weiterleiten:

https://bundesrath.de/daten/Neujahrsbotschaft-2022-2023-DR.pdf




Neujahrsbotschaft 2020-2021 der institutionellen Reichsorgane

Neujahrsbotschaft 2020-2021

Die institutionalisierten Organe des Deutschen Reiches wünschen euch ein gesundes, erfolgreiches und ein friedfertiges Jahr 2021.

Die aktuellen handlungsfähigen institutionellen Organe des Deutschen Reiches.

1) Bundesrath (oberster Souverän, des ewigen Bundes und seiner Bundesstaaten)
2) Volks-Reichstag (tatsächliches Deutsches Parlament)
3) Reichsamt des Innern (Oberste Reichsbehörde)
4) Präsidialsenat (Präsidium des Bundes, Bundespräsidium)
5) Reichsjustizamt (Oberste Behörd der Justiz, Stellvertretend Reichskanzler)
6) Deutscher Reichsanzeiger (amtliches Mitteilungsblatt des Deutschen Reiches)
7) Reichsamt für Heimathwesen (POberste Reichsbehörde)
8) Reichsschatzamt (Oberste Behörde des Finanzwesen, Stellvertretend Reichskanzler)
9) Deutsche Reichspolizei; (Oberste Behörde des Polizeiwesen, Stellvertretend Reichskanzler)

Weitere Behörden oder Einrichtungen (die Zahl bedeutet: Zuordnung obere Instanz):

3a) Standesamt Deutschland (Personenstandsregister des Deutschen Reiches)
3b) Reichswirtschaftsamt (Handel und Gewerbe, Gewerbeamt)
3c) Deutsche Reichsdruckerei (Dokumente, Urkunden, Gesetzblätter, Internet)
3d) Reichsamt für Geisteswissenschaften
3f) Reichsverkehrsamt
3g) Förderverein Hand in Hand für Deutschland; (Träger der laufenden Internetkosten)
3h) Justicia Deutschland (Justitiare, Assessoren, Mediatoren)
4a) Universität für sozialpädagogische Identitätskompetenz Deutschland; (Beamtenausbildung)
4b) Botschafter in Rußland
5a) Deutscher Gerichtshof (Oberster Gerichtshof, mit dem Reichsgericht)
5b) Oberreichsanwaltschaft (reichsrechtlich übergeordnete Behörde)
7a) Volks-Büros
8a) Reichskasse;

Das Lied der Deutschen, Nationalhymne Deutschland, Deutschlandlied.

1.
Deutschland, Deutschland über alles,

über alles in der Welt,
Wenn es stets zum Schutz und Trutze,
brüderlich zusammenhält!
Von der Maas bis an die Memel,
von der Etsch bis an den Belt –
Deutschland, Deutschland über alles,
über alles in der Welt!
2.
Deutsche Frauen, deutsche Treue,
deutscher Wein und deutscher Sang,
sollen in der Welt behalten,
ihren alten schönen Klang,
uns zu edler Tat begeistern,
unser ganzes Leben lang,
deutsche Frauen, deutsche Treue,
deutscher Wein und deutscher Sang!
3.
Einigkeit und Recht und Freiheit,
für das deutsche Vaterland,
danach laßt uns alle streben,
brüderlich mit Herz und Hand!
Einigkeit und Recht und Freiheit,
sind des Glückes Unterpfand,
blüh im Glanze dieses Glückes,
blühe, deutsches Vaterland!
4.
Über Länder, Grenzen, Meere,

dringt der Ruf, ein Wille nur,
überall wo Deutsche wohnen,
zu dem Bunde klingt der Schwur!
Niemals werden wir uns beugen,
Unrecht nie als Recht ansehn,
Hand in Hand im Deutschen Reiche,
alle Zeit zusammenstehn!

Unser Ahnenerbe ist das Recht auf Heimat.

https://reichsamt.info, https://bundespraesidium.dehttps://bundesrath.dehttps://volks-reichstag.dehttps://uni-spik.dehttps://reichsamt-des-innern.dehttps://deutscher-reichsanzeiger.dehttps://volks-buero.dehttps://deutscher-gerichtshof.de,  http://deutsche-reichspolizei.dehttps://verfassung-deutschland.dehttps://deutsche-reichsdruckerei.dehttps://nationalstaat-deutschland.dehttp://reichsanwalt.de

Hier die Vorlagen zum ausdrucken und weiterleiten:

https://bundesrath.de/daten/Neujahrsbotschaft-2020-2021-DR.pdf




Besatzungsrechtliche Bedeutung der Grenzen Deutschlands zum 31. Dezember 1937

https://www.youtube.com/watch?v=oW9l-fPZnT0

„Deutschlands Grenzen, wie es am 31. Dezember 1937 bestand“

Deutsches Reich oder auch Deutschland in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 ist eine historische Fehldeutung derer, denen bestimmte Gesetze, wie das Versailler Diktat und die SHAEF-Gesetze nicht vollumfänglich bekannt sind. Der 31. Dezember 1937 wurde erstmals auf der Außenministerkonferenz in Moskau 1943 als Stichtag zur Definition der deutschen Reichsgrenzen vor der territorialen Ausdehnung benannt. Im Londoner Protokoll von 1944, auf der Potsdamer Konferenz von 1945 sowie in mehreren darauf folgenden Rechtsakten bezogen sich die seinerzeitigen Siegermächte auf dieses Datum, um „Deutschland als Ganzes“ in geografischer Hinsicht zum Stand nach dem ersten Weltkrieg zu erfassen.

Die Grenzen vom 31. Dezember 1937 sind absolut identisch mit den Grenzen, die sich aus dem Versailler Diktat vom 28. Juni 1919 ergeben haben und durch die Vereinigten Staaten mit Separatfrieden vom 25. August 1921 zwischen den Vereinigten Staaten und Deutschland vertraglich festgelegt wurde. Dieser Vertrag wurde als Gesetz am 20.Oktober 1921 durch den Reichsrat und den Reichstag der Weimarer „Zionisten“-Republik für das damalig geteilte Deutschland (ohne Elsaß, Westpreußen , Posen usw.) in Kraft gesetzt.

Einfach erklärt bedeutet die Anwendung der Grenzen vom 31. Dezember 1937, die Anerkennung des Versailler Diktates (1919) und des Separatfrieden aus den Jahren (1921). Die Grenzen „31. Dezember 1937“ im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und „Groß-Berlin“ als ein Teil des Bundes, bestätigt, daß die Bundesrepublik Deutschland nur eine Republik und Rechtsnachfolger der beiden fremdgesteuerten Staatsfragmente (WR und GDR) ist und nicht „Deutschland als Ganzes“, wie es vor dem Versailler Diktat bestanden hatte.

Von weltpolitischer Bedeutung ist folgendes. „Deutschland als Ganzes“ ist der deutsche Nationalstaat (Bundesgebiet) mit seinen Bundesstaaten in den Grenzen (1 Tag vor dem 1WK) vom 31. Juli 1914. Deutschland ist ein Teil des Deutschen Reiches, das sich mit der Verfassung vom 16. April 1871 im Sinne der Deutschen Einheit zu einem „ewigen Bund“ geeint hat.

In Anbetracht der wahren Einheit Deutschlands (1871) bildete sich im Rechtskreis des Deutschen Reiches, erstmals der Nationalstaat Deutschland. Dies geht eindeutig auch aus dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913 hervor. Siehe unter anderem auch das „Lied der Deutschen“.

Die einzelnen Bundesstaaten, allen voran Preußen, sind gleichberechtigte Bundesglieder und werden nur vom Bundesrath vertreten, während die deutschen Völker vom Reichstag, den wahren Deutschen Parlament vertreten werden.

Mit der Verfassungsänderung vom 28. Oktober 1918 wurde das Deutsche Reich eine parlamentarische Monarchie, in der das Bundespräsidium für Kriegserklärungen, Friedensverträge und andere Verträge mit fremden Staaten die Mitbestimmung des Parlamentes und des Bundesrathes benötigt.

Das Bundespräsidium, stand damals dem König von Preußen zu (nicht mehr und nicht weniger), welcher den Namen „Deutscher Kaiser“ führt. Siehe hierzu die einzig wahre Verfassung die uns von dem Joch der Zionisten befreien wird:
https://reichsgesetzblatt.justitia-deutschland.org/reichsverfassung/

Schlüsselentscheidung zur Erfreiung und zum Weg in die Heimat

Wer die BRD als souveränen Staat auf dem Grund und Boden des Deutschen Reiches anerkennt, erkennt die BRD als Rechtsnachfolger des Großdeutschen Reiches an, was mit der Feindstaatenklausel bewiesen wird. Er anerkennt damit die Alliierten Militärregierungsgesetze, das Reichskonkordat, die Weimarer „Zionisten“-Republik, das Versailler Diktat in allen seinen Facetten und Konsequenzen und den Dolchstoß deutscher Parteien gegen unsere Vorfahren und gegen das einzig wahre Deutsche Reich mit seinen institutionalisierten Organen.

Wer die BRD als souveränen Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches haben möchte, erkennt seine nationalstaatlichen- und reichsrechtlichen Rechte, sein Recht auf Heimat, Hab und Gut, Eigentum, Souveränität und Freiheit, ab.  Dies zieht sich auch auf die alte BRD und ganz besonders auch auf die alte so auch neu DDR.

Es ist Sinnlos, die BRD zu verleugnen oder abzuerkennen, solange es an einem staatlichen Nachweis der betreffenden Person mangelt, die vom Deutschen Reich ausgestellt und beurkundet wurde. Siehe Artikel 4 der Deutschen Reichsverfassung:
https://reichsgesetzblatt.justitia-deutschland.org/reichsverfassung/#Artikel4

Wer Artikel 146 des Grundgesetzes anwendet, erklärt sich zum Reichsbürger und verweigert die Anerkennung der tatsächlichen Deutschen Reichsverfassung.

Preußen ist seit der Gründung des Deutschen Reiches (1871) nicht mehr in der Position, alleine über die Geschicke der Deutschen Nation zu bestimmen und hat sich wie jeder andere Bundesstaat (nun auch Deutschösterreich), den Entscheidungen der beiden gesetzgebenden Organen zu unterwerfen, siehe:
https://reichsgesetzblatt.justitia-deutschland.org/reichsverfassung/#Artikel4

Einem Verstoß gegen die oberste Ordnung kann durch die Anwendung von Artikel 19 und Artikel 74 der Deutschen Reichsverfassung heilend abgeholfen werden.

Preußen könnte sich gemäß  seiner eigenen Gesetze (wenn es Preußen noch gäb), einen König erschaffen. Auch wenn sich dieser dann „Deutscher Kaiser“ nennen wollte, so kann er sich nicht auf einen Titel berufen, denn ein Name ist kein Titel, zusätzlich müßte das gesamte Deutsche Volk dem König von Preußen zustimmen, damit er sich Deutscher Kaiser nennen kann.

Abschließend: Die Grenzen vom 31. Dezember 1937 sind nicht die Grenzen Deutschlands vor dem 1.WK sondern die Grenzen des Versailler Diktates und haben für das Deutsche Reich, völkerrechtliche gesehen, keine Bedeutung.

Die erzwungenen Grenzen wurden zu keiner Zeit vom Bundespräsidium des Deutschen Reiches unter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags anerkannt.

Diese Grenzen (31. Dezember 1937 bzw. 28. Juni 1919) haben nur für die nichtstaatlichen Handelsorganisationen Weimarer Republik, Großdeutsche Reich, Vereinigtes Wirtschaftsgebiet, BRD alt und neu, DDR alt und neu, verbindliche Rechtskraft.

Verantwortlich für die Korrektheit der Ausführungen zeichnet sich Erhard Lorenz im Amt als Staatssekretär des Innern. Geschehen am 23. März 2020, im Sinne der Wiederherstellung des Deutschen Reiches, das nur mit Besonnenheit, der absoluten Wahrheit und durch mutige, unbestechliche und ehrliche Reichs- und Staatsangehörige möglich sein wird. Das Deutsche Volk erwacht!




Es gibt nur ein Deutsches Reich und das auch ohne den Kaiser

Werte Wahrheitssuchende zu Deutschland und dem Deutschen Reich,

Versailles gibt es so lange, wie bis die Deutschen endlich erkennen, von wem sie wirklich regiert werden. Dann muß das Volk noch verstehen, daß das Versailler Diktat nur für die Regierungen der Weimarer Republik, des Nazireiches, der alten BRD und der DDR sowie dem vereinten Deutschland geschrieben wurde. Angewandt wurde es gegen das, seit 1921, staatenlose Personal,  durch und zum Wohle (nicht)deutscher Parteien, (nicht)deutscher Politiker, einer (nicht)deutschen Presse und (nicht)deutscher Handelsorganisationen.

Das Versailler Diktat gilt nicht für die Reichs- und Staatsangehörigen und das souveräne Deutschland im Deutschen Reich, vor dem 01. Januar 1919, da es diesen Vertrag nie unterzeichnet hat.

Auch Sie müssen lernen zu unterscheiden wer wahrhaftig für und mit uns das Ziel erreichen will, denn wenn wir Verräter als Gleichgesinnte betrachten, dann haben es die zionistischen „Chasaren-Nichtjuden“ sehr leicht mit Zersetzung, Geschichtsfälschung und vielen Ubooten, die uns von unserer wahren Heimat fern halten soll. Staatenlose aus den Patrioten-Gruppen und -Bewegungen haben einen Eid geschworen, den sie nicht brechen können (wie bei den Logen), darum sind diese nicht in der Lage das freie Deutsche Reich wieder handlungsfähig herzustellen, Auch die ehemaligen Fürsten, Königshäuser und Adeligen, haben gegn ihre Völker Eide geschworen und sich gut auszahlen lassen.

Eine erfolgreiche und unbestechliche Zusammenarbeit mit den ehemaligen Fürsten, Königshäusern und Adeligen scheint unwahrscheinlich und zugleich gefährlich zu sein, außer diese kommen freiwillig und hilfsbereit zu den institutionalisierten Reichsorganen, die es ab 2008 wieder gibt.

Nun zum Deutschen Reich.

Das Heilige Römische Reich deutscher Nationen, war zu keiner Zeit das wahre Deutsche Reich. Es war ein Zusammenschluß von durch römisch-vatikanischer „Christianisierung“ erschaffenen Gebilde und Organisation. Der damalige Kaiser war abhängig vom Vatikan. Dieses Reich entstand durch Massenmord, Folter und unendlichem Leid der einfachen Menschen. Dieses sogenannte christliche Abendland ist das mörderische Werk der „Hure von Babilon“, gemäß dem kanonischen bzw. römischen Recht.

Unser wahrhaftiges Deutsches Reich – ist der Name für Deutschland und seine Schutzgebiete und hat erstmals in der Geschichte der deutschen Völker, 1871 einen Nationalstaat erschaffen, der durch Otto von Bismarck federführend erschaffen wurde und den Deutschen erstmals einen gemeinsamen Nationalstaat (ewiger Bund) ermöglichte.

Da der Kaiser nicht vom Papst gekrönt wurde, war sein Handeln und das unseres Deutschen Reiches frei und außerhalb vom kanonischen Rechtskreis, vom Piraten-, Handels-, See- und Kirchenrecht, (der Vasallen Roms). (Das Reichskonkordat existiert für das wahre Deutsche Reich überhaupt nicht und wurde durch Hitler eingeführt.)

 Völkerrechtssubjekt ist nicht gleich Völkerrechtsobjekt:

Merke: Ein Name oder ein Bezeichnung für ein Objekt wird groß geschrieben und eine Eigenschaft eines Objektes wird klein geschrieben, so ist die deutsche Schreibweise.

Wenn geschrieben wird, das deutsche Reich, dann meint man das Reich der Deutschen (HRDN, Paulskirchenverfassung, Weimarer Verfassung, GG).

Das Deutsche Reich ab 1871 ist das Völkerrechtsubjekt für Deutschland und seine Schutzgebiet!

So ist das Deutsche Reich ab 1871 das erste, einmalige, völkerrechtliche Deutsche Reich!

Deutscher Kaiser ab 1871, ist auch nur ein Völkerrechtssubjekt (Artikel 11 der Verfassung), denn „Deutscher Kaiser“ ist nur der Name vom Bundespräsidium! Da nur dem König von Preußen der Name Deutscher Kaiser zustand, kann dieser Name „Deutscher Kaiser“ durch Dritte ohne den Gesetzgeber nicht verwendet werden.

Ein Subjekt kann es nur geben, wenn ein Objekt vorhanden ist.

Seit 1871 ist das Völkerrechtsobjekt erstmals in der Geschichte aller Deutschen „Deutschland“ mit dem Namen „Deutsches Reich“. Das Objekt „Bundespräsidium“ erhielt den Namen „Deutscher Kaiser“, somit bleibt das Bundespräsidium als Verfassungsorgan erhalten, auch dann wenn sich der Name ändert, wie z.B. Reichspräsident oder in unserem Fall „Präsidialsenat“.

Zusatzbeispiel , Objekt, Subjekt Mensch:
Dem Objekt Mensch wird ein Name gegeben z.B. Max und nicht max oder max:

Der Mensch Max soll das Familienerbrecht des Familienstammes Mustermann erwerben, so wird eine Geburtsurkunde mit dem Namen Max Mustermann ausgestellt. Im Staat wird dieser Mensch Max als Person Max Mustermann im Personenstandsregister geführt, denn er wurde durch die Geburtsurkunde lebend erklärt . Er genießt nun den Schutz des Staates und das Erbrecht, das ihm durch Staatsrecht zusteht.

-> Ein Mensch ohne Staat hat nur das Naturrecht, sonst gar nichts!
-> Ein Mensch als Person hat das Naturrecht, nun aber auch das Staatsrecht!
-> Ein Mensch ohne Staat, wie im Vereinigten Wirtschaftsgebiet (kanonisches bzw. römisches Recht), hat nur das Recht das einem Vasallen, Sklaven oder Staatenlosen gebilligt wird.

Die einzig wahre Lösung ist das Deutsche Reich, das wir als Kaiserreich kennen, denn darin herrscht das Recht von Reichs- und Staatsangehörigen, die zu ihrem Staat stehen und die Staatsordnung aufrecht erhalten. Auch im Deutschen Reich gab es Untertanen, Vasallen und Staatenlose und die wird es immer geben. Damals wie heute, haben nur die rechtsfähigen und geschäftsfähigen deutschen Reichs- und Staatsangehörigen, das Mitbestimmungs-, Wahl-, Beamtenrecht und das Recht eine Firma zu gründen.

Zusatz zur Angehörigkeit die man nur durch ein Dokument, das man besitzt, nachweisen kann:

Das RuStaG 1913 mußte deshalb erschaffen werden, weil es bis zu diesem Zeitpunkt nur das Bundesstaatsangehörigkeitsgesetz „BuStaG“ gab, aber es mangelte zum Nationalstaat Deutschland immer noch an einer Staatsangehörigkeit.

Da Deutschland nur ein Teil des Deutschen Reiches ist und dieses Deutschland zum ersten deutschen Nationalstaat herangewachsen war, gab man dem neuen Gesetz die Bezeichnung Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (Reichsangehörigkeit zum Deutschen Reich und Staatsangehörigkeit zu Deutschland). Es sei besonders darauf hingewiesen, daß es in § 1 um die deutsche Staatsangehörigkeit geht und nicht um eine BuSta.

Die einzig legitimen Dokumente gibt es bei: https://www.deutsche-reichsdruckerei.de/

Diese Erklärung darf weiterverteilt werden

Verantwortlich für diesen Text, zeichnet sich Erhard Lorenz, Staatssekretär des Innern und Präsidialsenat




Deutsches Reich, Deutschland, Reichs- und Staatsangehörigkeit 11.11.1918-2019

Sehr geehrter Wahrheitssuchende zu Deutschland und dem Deutschen Reich,

Versailles gibt es so lange, wie bis die Deutschen endlich erkennen, von wem sie wirklich regiert werden (zionistische „Chasaren-Nichtjuden)“dann muß das Volk noch verstehen, daß das Versailler Diktat nur für die Regierungen der Weimarer Republik, des Nazireiches, der alten BRD und der DDR sowie dem vereinten Deutschland gilt.

Es gilt nicht für das souveräne Deutschland im Deutschen Reich vor dem 01. Januar 1919, da es diesen Vertrag nie unterzeichnet hat.

Auch Sie müssen lernen zu unterscheiden wer wahrhaftig für und mit uns das Ziel erreichen will, denn wenn wir Verräter als Gleichgesinnte betrachten, dann haben es die zionistischen „Chasaren-Nichtjuden“ sehr leicht mit Zersetzung, Geschichtsfälschung und vielen Ubooten, die uns von unserer wahren Heimat fern halten soll. Staatenlose aus den Patrioten-Gruppen und -Bewegungen haben einen Eid geschworen, den sie nicht brechen können (wie bei den Logen), darum sind diese nicht in der Lage das freie Deutsche Reich wieder handlungsfähig herzustellen. Eine erfolgreiche und unbestechliche Zusammenarbeit ist mit denen überhaupt nicht möglich, außer sie kommen frei zu  den institutionalisierten Reichsorganen, die es ab 2008 wieder gibt.

Nun zum Deutschen Reich.

Das Heilige Römische Reich deutscher Nationen, war zu keiner Zeit das wahre Deutsche Reich. Es war ein Zusammenschluß von durch römisch-vatikanischer „Christianisierung“ erschaffenen Gebilde und Organisation. Der damalige Kaiser war abhängig vom Vatikan. Dieses Reich entstand durch Massenmord, Folter und unendlichem Leid der einfachen Menschen. Dieses sogenannte christliche Abendland ist das mörderische Werk der „Hure von Babilon“, gemäß dem kanonischen bzw. römischen Recht.

Unser wahrhaftiges Deutsches Reich – ist der Name für Deutschland und seine Schutzgebiete und hat erstmals in der Geschichte der deutschen Völker, 1871 einen Nationalstaat erschaffen, der durch Otto von Bismarck federführend erschaffen wurde und den Deutschen erstmals einen gemeinsamen Nationalstaat (ewiger Bund) ermöglichte.

Da der Kaiser nicht vom Papst gekrönt wurde, war sein Handeln und das unseres Deutschen Reiches frei und außerhalb vom kanonischen Rechtskreis, vom Piraten-, Handels-, See- und Kirchenrecht, (der Vasallen Roms). (Das Reichskonkordat existiert für das wahre Deutsche Reich überhaupt nicht.)

 Völkerrechtssubjekt ist nicht gleich Völkerrechtsobjekt:

Merke: Ein Name oder ein Bezeichnung für ein Objekt wird groß geschrieben und eine Eigenschaft eines Objektes wird klein geschrieben, so ist die deutsche Schreibweise.

Wenn geschrieben wird, das deutsche Reich, dann meint man das Reich der Deutschen (HRDN, Paulskirchenverfassung, Weimarer Verfassung, GG).

Das Deutsche Reich ab 1871 ist das Völkerrechtsubjekt für Deutschland und seine Schutzgebiet!

So ist das Deutsche Reich ab 1871 das erst, einmalige, völkerrechtliche Deutsche Reich!

Deutscher Kaiser ab 1871, ist auch nur ein Völkerrechtssubjekt (Artikel 11 der Verfassung), denn „Deutscher Kaiser“ ist nur der Name vom Bundespräsidium! Da nur dem König von Preußen der Name Deutscher Kaiser zustand, kann dieser Name „Deutscher Kaiser“ durch Dritte ohne den Gesetzgeber nicht verwendet werden.

Ein Subjekt kann es nur geben, wenn ein Objekt vorhanden ist.

Seit 1871 ist das Völkerrechtsobjekt erstmals in der Geschichte aller Deutschen „Deutschland“ mit dem Namen „Deutsches Reich“. Das Objekt „Bundespräsidium“ erhielt den Namen „Deutscher Kaiser“, somit bleibt das Bundespräsidium als Verfassungsorgan erhalten, auch dann wenn sich der Name ändert, wie z.B. Reichspräsident oder in unserem Fall „Präsidialsenat“.

Zusatzbeispiel , Objekt, Subjekt Mensch:
Dem Objekt Mensch wird ein Name gegeben z.B. Max und nicht max oder max:

Der Mensch Max soll das Familienerbrecht des Familienstammes Mustermann erwerben, so wird eine Geburtsurkunde mit dem Namen Max Mustermann ausgestellt. Im Staat wird dieser Mensch Max als Person Max Mustermann im Personenstandsregister geführt, denn er wurde durch die Geburtsurkunde lebend erklärt . Er genießt nun den Schutz des Staates und das Erbrecht, das ihm durch Staatsrecht zusteht.

-> Ein Mensch ohne Staat hat nur das Naturrecht, sonst gar nichts!
-> Ein Mensch als Person hat das Naturrecht, nun aber auch das Staatsrecht!
-> Ein Mensch ohne Staat, wie im Vereinigten Wirtschaftsgebiet (kanonisches bzw. römisches Recht), hat nur das Recht das einem Vasallen, Sklaven oder Staatenlosen gebilligt wird.

Die einzig wahre Lösung ist das Deutsche Reich, das wir als Kaiserreich kennen, denn darin herrscht das Recht von Reichs- und Staatsangehörigen, die zu ihrem Staat stehen und die Staatsordnung aufrecht erhalten. Auch im Deutschen Reich gab es Untertanen, Vasallen und Staatenlose und die wird es immer geben. Damals wie heute haben nur die rechtsfähigen und geschäftsfähigen deutschen Reichs- und Staatsangehörigen, das Mitbestimmungs-, Wahl-, Beamtenrecht und das Recht eine Firma zu gründen.

Zusatz zur Angehörigkeit die man nur durch ein Dokument, das man besitzt, nachweisen kann:

Das RuStaG 1913 mußte deshalb erschaffen werden, weil es bis zu diesem Zeitpunkt nur das Bundesstaatsangehörigkeitsgesetz „BuStaG“ gab, aber es mangelte zum Nationalstaat Deutschland immer noch an einer Staatsangehörigkeit. Da Deutschland nur ein Teil des Deutschen Reiches ist und dieses Deutschland zum ersten deutschen Nationalstaat herangewachsen war, gab man dem neuen Gesetz die Bezeichnung Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (Reichsangehörigkeit zum Deutschen Reich und Staatsangehörigkeit zu Deutschland). Es sei besonders darauf hingewiesen, daß es in § 1 um die deutsche Staatsangehörigkeit geht und nicht um eine Bundesstaatsangehörigkeit.

Die einzig legitimen Dokumente gibt es bei:  https://www.deutsche-reichsdruckerei.de/

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Mit freundlichen Grüßen

Erhard Lorenz, den 11. November 2019
Staatssekretär des Innern und Präsidialsenat




Chronologie und Erkenntnisse zur Erfreiung Deutschlands

Chronologie und Erkenntnisse zur Erfreiung von Täuschung, Lüge und Verrat in Bezug zu Deutschland als Ganzes.

Wichtige  Fakten zur Vorgeschichte des Nationalstaat Deutschlands (Deutsches Reich)

(Erklärende Kommentare sind in der Farbe GRÜN geschrieben)

Ein Kurfürst aus [ https://de.wikipedia.org/wiki/Kurfürst ]  (lateinisch princeps elector imperii oder elector) war einer der ursprünglich sieben, später neun und zuletzt zehn ranghöchsten Fürsten des Heiligen Römischen Reiches, denen seit dem 13. Jahrhundert das alleinige Recht zur Wahl des römisch-deutschen Königs zustand. Mit diesem Königstitel war traditionell der Anspruch auf die Krönung zum römisch-deutschen Kaiser durch den Papst verbunden.

1806 legte Kaiser Franz II. als Reaktion auf die Bildung des Rheinbundes die Krone des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation nieder, das damit aufhörte zu bestehen. Damit verlor auch das Kurfürstenamt seine Funktion.

Herzog aus [ https://de.wikipedia.org/wiki/Herzog ] (althochdeutsch herizogo, ursprünglich Führer, Heerführer im Kriege) ist ein Adelstitel. Mit der Zerschlagung des Heiligen Römischen Reiches zwischen 1801 und 1806 und der Herrschaft Napoleons über die deutschen Lande erfolgte eine weitere Folge von Rangerhöhungen für anpassungsbereite deutsche Fürsten: Bisherige Herzöge wurden – wie der von Württemberg – erst zu Kurfürsten, dann zu Königen befördert, bisherige Fürsten – wie die diversen Linien von Anhalt – stiegen zu Herzögen auf. Nach dem Sieg über Napoleon führte 1815 der Wiener Kongress der Siegermächte zu einer weiteren, letzten Welle solcher Rangerhöhungen. Meist bedingt durch Verwandtschaft mit mächtigen Monarchen Europas, insbesondere mit dem russischen Kaiser oder dem König von Preußen, stiegen in den deutschen Ländern einige bisherige Herzöge 1815 zu Großherzögen auf.

Regierende Herzöge in Deutschland (mit dem Prädikat Hoheit) waren zwischen 1815 und 1918: der Herzog von Braunschweig (Linie Wolfenbüttel bis 1884, Linie Hannover ab 1913); der Herzog von Anhalt (ab 1863, davor mehrere Teil-Herzogtümer); der nur bis 1866 regierende Herzog von Nassau, der 1890 das souveräne Großherzogtum Luxemburg erbte; der bis 1864 als Herzog von Schleswig, Holstein und Lauenburg regierende König von Dänemark (der in diesen drei Staaten vom König von Preußen abgelöst wurde, welcher zugleich Nassau annektierte) sowie die wettinischen Herzöge von Sachsen-Coburg und Gotha (bis 1826: Sachsen-Coburg-Saalfeld), Sachsen-Meiningen und Sachsen-Altenburg.

Preußen im 1700 Jahrhundert entnommen aus [ https://www.preussenchronik.de ]

Zitat: „Was hält nun die Welt wirklich von der Erhöhung des Herzogs von Preußen und Kurfürsten von Brandenburg zum König in Preußen? (König von Preußen darf er sich nicht nennen, denn noch gibt es Teile von Preußen unter polnischer Hoheit.) Aktuell haben wir die gleiche Situation wie 1700 und eine König von Preußen kann es aus diesem Grund nicht geben, solange Polen ein Teil des Königreich Preußen verwaltet.“

Weiter im Text, Zitat: „Europa erkennt das neue Königreich diplomatisch an. Zuerst König August II. von Polen Sachsen, dann, wie versprochen, der deutsche Kaiser, es folgen Dänemark, England, Russland, die Niederlande, die Schweiz, einige Kurfürsten usw. Die latenten Gegner Schweden, Frankreich und Spanien halten sich zurück aber ziehen später nach. Der Papst protestiert erfolglos. Bald gewöhnt man sich daran, von den Preußen und vom Königreich Preußen zu sprechen und meint damit das Ganze von Kleve bis Memel mit Brandenburg in der Mitte. Dem “ schiefen Fritz“ ist es gelungen, dem zerklüfteten kurmärkischen Besitz einen Namen zu geben, der alles zusammenhält. Zu den existierenden Königen gibt es einen Unterschied. Sie alle sind Regenten von gewachsenen Reichen. Der kleine König aber hat etwas geschaffen, was es bisher nicht gab, er hat sein Königreich gewissermaßen erfunden. Damit ist ihm ein genialer staatsmännischer Coup gelungen.

Preußische Annexionen 1866
entnommen aus [ https://de.wikipedia.org/wiki/Preu%C3%9Fische_Annexionen_1866 ]

Die preußischen Annexionen fanden nach dem ausgefochtenen Deutschen Krieg vom Sommer 1866 statt. Preußen hatte gegen Österreich und dessen Verbündete gesiegt und die Auflösung des Deutschen Bundes erzwungen. Es annektierte am 1. Oktober 1866 vier seiner Kriegsgegner nördlich der Mainlinie, die zu preußischen Provinzen bzw. Teilen von Provinzen wurden. Dies waren das Königreich Hannover, das Kurfürstentum Hessen (Hessen-Kassel), das Herzogtum Nassau und die Freie Stadt Frankfurt. Hinzu kamen kleinere Gebiete des Königreichs Bayern und des Großherzogtums Hessen (Hessen-Darmstadt).

Andere Kriegsgegner nördlich der Mainlinie blieben als Staaten erhalten. Sie mussten sich aber dem Norddeutschen Bund anschließen. Dabei handelt es sich um das Königreich Sachsen, das Herzogtum Sachsen-Meiningen und das Fürstentum Reuß älterer Linie.

Teilweise zählt man auch die Einverleibung der zuvor von Dänemark regierten Herzogtümer Schleswig und Holstein zu den preußischen Annexionen der Zeit. Diese beiden Herzogtümer waren keine Kriegsgegner gewesen, sondern von Preußen und Österreich gemeinsam verwaltet worden. Preußens Absicht, beide zu annektieren, war einer der Gründe für den Deutschen Krieg. 1867 wurde die preußische Provinz Schleswig-Holstein eingerichtet.

Bis zu den Annexionen war Preußen in eine Ost- und eine Westhälfte gespalten, zwischen denen vor allem Hannover und Hessen-Kassel lagen. Seit den Annexionen konnte man erstmals von Köln im Westen bis Königsberg im Osten reisen, ohne das preußische Staatsgebiet zu verlassen. Allgemein sicherte Preußen sich damit seine Vormacht im Norden Deutschlands, was auch die Gründung des Norddeutschen Bundes 1866/1867 erleichterte.

Die Bevölkerung in den betroffenen Gebieten wurde nicht gefragt. Manche Einwohner begrüßten die Annexion, teilweise wegen Unzufriedenheit mit der alten Herrschaft, teilweise als Beitrag zu einer künftigen deutschen Einheit. Andere lehnten die Annexion dauerhaft ab. Die antipreußische Partei in Hannover war die langlebigste dieser Bewegungen und bestand bis ins 20. Jahrhundert. Im bisherigen Preußen selbst gab es eine breite Mehrheit für die Annexionen.

Das sind wenige der vielen Gründe, warum es wohl zu einem souveränen Preußen nicht mehr kommen wird und wenn der Fritz sich Anno 1701 über Alle Fürsten Europas stellen konnte, so könnte sich das wiederholen. So erinnere ich gerne an Peter Fitzeks Reich, den Thomas von Wedenland, Fürst Schittke, um einige zu nennen. Erstmals in der Geschichte Deutschland wird durch UNS, dem Deutschen Volk entschieden, ob es einen König der Preußen geben wird. Damals wie heute kann nicht eine Einzelperson selbst entscheiden, auch nicht durch Abstammung, denn dazu wird ein Volk benötigt, das diesen König anerkennt. Dies trifft auf den heuten sogenannten Prinz Georg von Preußen ebenso zu wie zu einem Stefan Ratzeburg und weitere.

Reichsverweser aus [ https://de.wikipedia.org/wiki/Reichsverweser_1848/1849 ]

  1. im Heilig Römischen Reich bis 1806 Stellvertreter des Kaisers bei Vakanz (a) des Throns oder während seiner Abwesenheit
  2. von der Frankfurter Nationalversammlung 1848 bis zur Kaiserwahl bestellter Inhaber der Zentralgewalt

Reichsverweser war 1848/49 der Titel des Oberhaupts der Provisorischen Zentralgewalt, der ersten gesamtdeutschen Regierung. Für eine Übergangszeit sollte der Reichsverweser, ein Amt, das auf die Reichsvikare im Heiligen Römischen Reich zurückgeht, als eine Art Ersatz-Monarch die Funktion ausüben, die in einer konstitutionellen Monarchie dem Fürsten zustand. Der Reichsverweser ernannte laut Zentralgewaltgesetz vom 28. Juni 1848 die Reichsminister; Reichsverweser und Reichsminister bildeten zusammen die Zentralgewalt.

Einziger Reichsverweser Deutschlands in dieser Zeit war Erzherzog Johann von Österreich, ein Onkel des österreichischen Kaisers. Die von Johann ernannten Minister waren fast bis zum Ende der Nationalversammlung (Mai bzw. Juni 1849) im Wesentlichen die Vertrauensleute der Nationalversammlung. Erst die beiden letzten Kabinette waren Minderheitenkabinette ohne parlamentarische Unterstützung. Am 20. Dezember 1849 endete die Reichsverweserschaft, als Johann die Befugnisse der Zentralgewalt einer Bundeszentralkommission übertrug.

Nach der Märzrevolution von 1848 schuf auch die Frankfurter Nationalversammlung für kurze Zeit das Amt des Reichsverwesers. Die Nationalversammlung, schuf am 28. Juni 1848 aus eigener Machtvollkommenheit eine Provisorische Zentralgewalt, die bis zur Verabschiedung einer Reichsverfassung und der Bestellung eines endgültigen Staatsoberhaupts die Leitung der Exekutive für ganz Deutschland übernehmen sollte. Als Haupt dieser provisorischen Zentralgewalt fungierte ein Reichsverweser – am Folgetag wurde Erzherzog Johann von Österreich in dieses Amt gewählt, das er so lange ausüben sollte, bis die Nationalversammlung einen Kaiser als endgültiges Staatsoberhaupt bestimmt hätte.


Erste entscheidende Fehlentscheidungen, entgegen der Reichsverfassung und den gültigen Gesetzen des Deutschen Reiches.

Aus [ https://de.wikipedia.org/wiki/Reichsverweser ] Zitat: In den letzten Wochen des Ersten Weltkriegs häuften sich die Rufe, dass der Deutsche Kaiser und preußische König Wilhelm II. abdanken sollte. In dieser Zeit kam es zu Überlegungen des Beamten Walter Simons aus der Reichskanzlei, nach denen Wilhelm und der unbeliebte Kronprinz zurücktreten würden. Auf Reichsebene hätte man ein verfassungsänderndes Gesetz benötigt, um eine Reichsverweserschaft einzurichten. Wilhelm aber lehnte solche Pläne am 1. November 1918 ab, also zu einem Zeitpunkt, als eine freiwillig erscheinende Abdankung eventuell noch die Monarchie hätte retten können.

In einem Gespräch mit führenden Sozialdemokraten um Friedrich Ebert übertrug Max das Amt des Reichskanzlers an Ebert. Seine Berater hatten darauf gedrängt, dass Max als Reichsverweser die Befugnisse des Kaisers ausüben solle, um die Frage des Staatsoberhauptes bis zur Entscheidung durch eine Nationalversammlung offenzuhalten. Max hielt dies damals aber nicht mehr für realistisch.

WICHTIG: Mit der durch Gewalt zerschlagenen parlamentarischen Monarchie, sind alle Entscheidungen die nicht im Sinne der Reichsverfassung geschahen, Verfassungshochverrat und Landesverrat, und im Sinne eines souveränen Nationalstaates nichtig.

a) alle Reichsbeamten sind wegen praktiziertem Hochverrat keine Beamten und haben keine Entscheidungsgewalt. Siehe hierzu Artikel 18 der Reichsverfassung; Zitat:

„Der Kaiser ernennt die Reichsbeamten, läßt dieselben für das Reich vereidigen und verfügt erforderlichen Falles deren Entlassung. Den zu einem Reichsamte berufenen Beamten eines Bundesstaates stehen, sofern nicht vor ihrem Eintritt in den Reichsdienst im Wege der Reichsgesetzgebung etwas Anderes bestimmt ist, dem Reiche gegenüber diejenigen Rechte zu, welche ihnen in ihrem Heimathslande aus ihrer dienstlichen Stellung zugestanden hatten.“ Siehe hierzu: [ https://www.verfassung-deutschland.de/#Artikel18 ]

b) der Reichskanzler kann seinen Nachfolger NICHT selbst bestimmen. Das trifft auch auf die A.Hitler, G. Ebel und weitere sich seit 1985 ernannte Kanzler zu. Siehe hierzu Artikel 15 der Reichsverfassung; Zitat:

„(Absatz 1) Der Vorsitz im Bundesrathe und die Leitung der Geschäfte steht dem Reichskanzler zu, welcher vom Kaiser zu ernennen ist. (Absatz 3) Der Reichskanzler bedarf zu seiner Amtsführung des Vertrauens des Reichstags. (Absatz 5) Der Reichskanzler und seine Stellvertreter sind für ihre Amtsführung dem Bundesrath und dem Reichstag verantwortlich.“ Siehe hierzu: [ https://www.verfassung-deutschland.de/#Artikel15 ]

c) Verstoß gegen das damalige Stellvertretergesetz für den Reichskanzler, denn die damaligen Stellvertreter die durch den Kaiser ernannt wurden, wurden bei den Entscheidungen nicht berücksichtig; Zitat:

2. Es kann ein Stellvertreter allgemein für den gesamten Umfang der Geschäfte und Obliegenheiten des Reichskanzlers ernannt werden.“ Siehe hierzu: [ https://reichsgesetzblatt.justitia-deutschland.org/gesetz-betreffend-die-stellvertretung-des-reichskanzlers/ ]

An dieser Stelle wurde auch ganz besonders die Exekutiv- und Legislativgewalt des Bundesrathes mißachtet; Zitat: „Nach dem Modell des Norddeutschen Bundes (gegründet 1867) besaß der Bundesrath des Kaiserreichs von 1871 eine starke Stellung als oberstes Verfassungsorgan, war er doch Ausdruck des ewigen Bundes, als der das Reich gegründet worden war. Faktisch war dieses Gremium der Träger der Bundessouveränität, was sich darin äußerte, daß es nicht nur gleichberechtigt an der Legislative mitwirkte, sondern auch oberster Träger der Bundesexekutive war.“

Siehe hierzu: [ https://www.bundesrath.de/ und https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesrat_(Deutsches_Reich) ]

Im Bewußtsein des Ersten Weltkrieges und den damit möglichen Folgen, wurde der Bundesrath wie folgend beschrieben ermächtigt; Zitat: „Am 4. August 1914 stimmte der Deutsche Reichstag, das Parlament des Deutschen Reiches, dem Kriegs-Ermächtigungsgesetz zu (Gesetz über die Ermächtigung des Bundesraths zu wirtschaftlichen Maßnahmen und über die Verlängerung der Fristen des Wechsel- und Scheckrechts im Falle kriegerischer Ereignisse, RGBl. 1914, S. 327). Insgesamt kamen an diesem Tag 17 Kriegsgesetze zustande. Damit sollte der Bundesrath beziehungsweise die Reichsleitung zu den kriegsnotwendigen wirtschaftlichen Maßnahmen ermächtigt werden, zur „Abhilfe wirtschaftlicher Schädigung“. Ähnliche Gesetze gab es auch in den anderen kriegführenden Staaten während des Ersten Weltkriegs.“ Siehe hierzu: [ https://de.wikipedia.org/wiki/Ermächtigungsgesetz ] Keines der betreffenden Gesetze wurde durch die beiden gesetz-gebenden Verfassungsorgane außer Kraft gesetzt und gelten noch heute (2019) fort, denn ab dem 09. November 1918 fanden gemäß Verfassung keine Sitzungen des Reichstages und des Bundesrathes statt. Wichtig: Artikel 5 der Reichsverfassung; Zitat: Die Reichsgesetzgebung wird ausgeübt durch den Bundesrath und den Reichstag. Die Übereinstimmung der Mehrheitsbeschlüsse beider Versammlungen ist zu einem Reichsgesetze erforderlich und ausreichend. Siehe hierzu: [ https://www.verfassung-deutschland.de/#Artikel5 ]

Mit der Wiederbelebung des Bundesrathes, ab dem 29. Mai 2008 und der Proklamation des Reichstages am 23. Mai 2009, konnte nach 90 Jahren das Ahnenerbe angetreten werden.

WICHTIG: Die Bevollmächtigten des Bundesrathes benötigen keine Zustimmung oder Wahl durch das Volk, auch keine Zustimmung durch das Parlament. Es gibt auch keine Vorschrift welche Qualifikation der Bevollmächtigte mitbringt. Er hat seinen Bundesstaat zu vertreten und benötigt das Vertrauen des Staatsoberhauptes seines Heimatstaates. Artikel 6 der Verfassung, Zitat:  Der Bundesrath besteht aus den Vertretern der Mitglieder des Bundes, ……. Die Artikel 7. 8. 9. 10.  der Verfassung beschreiben die Rechte und Pflichten des Bundesrathes.  

Näheres finden Sie unter: [ https://www.verfassung-deutschland.de/#Artikel6 ]

Eine weiter sehr entscheidenden und stark blockierende Irreführung ist die Aussage, daß sich das Volk eine Verfassung geben muß. Diese Fehldeutung benutzen sehr viel fremdgesteuerten oder irregeleiteten Reichsbürgerbewegungen oder Verfassungsgebenden Versammlungen, um eine Einheit unter den Patrioten zu verhindern. Es steht auf keinem Blatt und in keiner Vorschrift, daß sich das Volk eine Verfassung geben muß, es heißt nur daß das Deutsche Volk eine Verfassung zu beschließen hat. Die einzige wahre und staatlich korrekt gegebene sowie durch das Parlament beschlossene Verfassung des Deutschen Reiches ist die Anno 1867 im Norddeutschen Bund angewandte und am 16. April 1871 im Deutschen Reich in Kraft gesetzte Verfassung. Was von den feindlich gesinnten Protagonisten benutzt wird, um die Einheit und Freiheit Deutschlands so lange als möglich hinauszuzögern. Bedauerlicherweise neigt das deutsche Gemüt einer schön verpackten Lüge mehr Glauben zu schenken, als der Wahrheit die uns Erfreien würde.     

ACHTUNG: Unsere Legitimation beruht nicht auf die Anerkennung der Alliierten, der BRD oder staatenloser Bürger, sondern durch Reichs- und Staatsangehörige, sowie durch die Anwendung der wahren Verfassung und der wahren Gesetze des souveränen Deutschlands bzw. des Deutschen Reiches. Einen anderen souveränen und zielführenden Weg gibt es nicht. Das Deutsche Volk kann sich nur als Reichs- und Staatsangehörig bezeichnen wenn es vom Deutschen Reiche die staatlichen Dokumente besitzt und im Personenstandsregister des Deutschen Reiches eingetragen ist.

Näheres finden Sie unter: [ https://reichsgesetzblatt.justitia-deutschland.org/legitimation/ ]
und unter: [ https://www.deutsche-reichsdruckerei.de/Dienst/voelkerrechtliche-legitimation/ ]

Die Epoche des Verfassungs- und Hochverrats am Deutschen Reich und seinen deutschen Völkern

Der durch die Revolution gebildete „Rat der Volksbeauftragten“ hat die Ermächtigung des Bundesrathes mit dem Gesetz Nr. 6534 vom 14. November 1918 verlängert bzw. die souveräne Stellung des Bundesrathes weiterhin aufrechterhalten; Zitat:

§ 1 Der Bundesrat(h) wird ermächtigt, die ihm nach Gesetzen und Verordnungen des Reichs zustehenden Verwaltungsbefugnisse auch fernerhin auszuüben.“

Gesetz Nr. 6622 vom 28. Dezember 1918 Auch dieses Gesetz wurde zu keiner Zeit außer Kraft gesetzt, auch nicht durch die nachfolgende Weimarer Republik. Zitat:

„(Absatz 2) Demgegenüber wird ausdrücklich festgestellt, daß alle von dem Bundesrat(h)e, dem Reichskanzler, der Heeresverwaltung und den militärischen Befehlshabern innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassenen kriegswirtschaftlichen Verordnungen, soweit nicht ihre Aufhebung seitens der zuständigen Stellen besonders verfügt ist, ihre Wirksamkeit in vollem Umfang behalten haben und daß auch in Zukunft die Regelung der Bewirtschaftung der in Frage kommenden Stoffe ausschließlich den in den Verordnungen genannten oder inzwischen an ihre Stelle getretenen Behörden vorbehalten ist……“

Weimarer Nationalversammlung [ https://de.wikipedia.org/wiki/Weimarer_Nationalversammlung ]

Die Weimarer Nationalversammlung, offiziell verfassunggebende Deutsche Nationalversammlung, war das verfassunggebende Parlament der Weimarer Republik. Es tagte vom 6. Februar 1919 bis zum 21. Mai 1920. Tagungsort war bis zum September 1919 Weimar, nicht die politisch aufgeheizte Reichshauptstadt Berlin. Eine Übersicht über alle Mitglieder der Versammlung gibt die Liste der Mitglieder der Nationalversammlung von 1919.

In dieser Nationalversammlung steckten die gleichen Geister (jüdische Zionisten) wie in der Frankfurter Nationalversammlung. Und 100 Jahre später, im Jahre 2019, agieren sie unter der Bezeichnung „Verfassungsgebende Versammlung“.

Man beachte Artikel 180 der Weimarer Verfassung; Zitat:

(Absatz 1) Bis zum Zusammentritt des ersten Reichstags gilt die Nationalversammlung als Reichstag.

Siehe hierzu: [ https://www.verfassung-deutschland.de/weimarer-verfassung/index.htm ] Diese Verfassung, die erst nach dem Versailler Diktat in Kraft gesetzt wurde (11. August 1919), hat sich nicht das deutsche Volk gegeben und beschlossen, sondern der Wolf „Nationalversammlung“ im Schafspelz des „Reichstags“, womit die Nichtigkeit dieser Verfassung, schon durch Täuschung im Rechtsverkehr garantiert ist.

WICHTIG: Reichsrechtlich, Völkerrechtlich und juristisch unbestritten ist die Tatsache, daß bis zum Inkrafttreten der Weimarer Verfassung (11. August 1919), die Reichsverfassung, Bismarksche Reichsverfassung oder Verfassung des Deutschen Reiches, noch in Kraft war. Womit alle vorherigen Handlungen nichtig sind.

Was geschah ab der Anwendung einer Weimarer Verfassung auch deutsche Reichsverfassung genannt?

In Artikel 178 dieser Weimarer Verfassung heißt es; Zitat:

(1) Die Verfassung des Deutschen Reichs vom 16. April 1871 und das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 10. Februar 1919 sind aufgehoben. (2) Die übrigen Gesetze und Verordnungen des Reichs bleiben in Kraft, soweit ihnen diese Verfassung nicht entgegensteht.

Das bedeutet, daß die übrigen Gesetze mit dem Geltungsbereich des Deutschen Reiches (Grenzen wie am 31. Juli 1914) in Kraft bleiben, womit auch die Verfassung des Deutschen Reiches in Kraft bleiben mußte. Der Grund dafür war zwingend, denn das Deutsche Volk mußte als Wirtsvolk der Zionisten und als Kriegsverlierer und Schuldner erhalten bleiben, um dieses in alle Ewigkeit ausplündern zu können. Damit dem deutschen Volk die Fremdverwaltung nicht auffiel haben die Drahtzieher durch deutsche Parteien, und deutsche Zionisten, allen voran die Sozialisten und Katholiken, eine Demokratie des Volkes (die Staatsgewalt geht vom Volk aus, siehe Artikel 1 WRV) vorgespielt und erstmals das Frauenwahlrecht eingeführt, obwohl mit dieser Verfassung die Finanzhoheit an die amerikanische FED übertragen wurde. Zusätzlich verbreitete man die Unwahrheit, daß der Kaiser das Volk im Stich gelassen hätte.

Unauffällig und mit der Täuschung von Freiheit und Demokratie, wurden durch diese Verfassung alle Bundesstaaten aufgelöst. Die Wiederstände des alten Adels wurden mit großzügigen Abfindungen und Überlassungen niedergehalten und somit die Goldenen Zwanziger erschaffen, während das einfache Volk ausgeplündert, enteignet und gemordet wurde. An dieser Stelle muß erwähnt werden, daß der alte Adel, die Bundesfürsten und Königshäuser ihre hoheitlichen Rechte und ihr eigenes Staatsvolk verschachert haben. Das bestätigt auch den Artikel 109 der WRV; siehe https://verfassung-deutschland.de/weimarer-verfassung/index.htm Zitat:

(2) Öffentlich-rechtliche Vorrechte oder Nachteile der Geburt oder des Standes sind aufzuheben. Adelsbezeichnungen gelten nur als Teil des Namens und dürfen nicht mehr verliehen werden. (4) Orden und Ehrenzeichen dürfen vom Staat nicht verliehen werden. (5) Kein Deutscher darf von einer ausländischen Regierung Titel oder Orden annehmen.

Bezüglich des Adels wurde folgendes Gleichstellungsgesetz Nr. 12 am 30.03.2017 in Kraft gesetzt; Zitat:

(Präambel) In Anbetracht dessen, daß der alte deutsche Adel ab 1919 finanziell, wirtschaftlich und gesellschaftlich zu jeder Zeit in der Lage gewesen sein mußte, die oktroyierten Fremdverwaltungen im Sinne der Gerechtigkeit der Wahrheit, der Menschlichkeit und der Pflicht gegenüber den deutschen Völkern zu verhindern oder aufzuheben, hat dieser alte deutsche Adel versagt. § 3. Absatz 2; Dem Präsidium des Bundes steht es zu, im Einklang mit dem „Bundesrath“, Personen neu in den Adelstand zu erheben, wenn edle Taten zum Wohle des Deutschen Volkes vorangegangen sind. § 5. Satz 1; Ausgenommen von dieser Aufhebung sind auch alle Adeligen, die mit ihrer Tatkraft und ihrem Vermögen der Wiederherstellung zur Handlungsfähigkeit Deutschlands und des Deutschen Reiches nachweislich und langfristig gedient haben.

Siehe hierzu:
[ https://reichsgesetzblatt.justitia-deutschland.org/rgbl-1703181-nr12-gesetz-gleichstellung-aller-rusta-angehoerigen/ ]

Auffällig ist in dieser Verfassung, daß es keinen Geltungsbereich gibt und daß die Reichsfarben schwarz-rot-gold sind, während die Nationalflagge schwarz-weiß-rot als Handelsflagge weitergeführt wurde. (Ein Schelm der böses dabei denkt, oder ein perfider Plan der Weltzionisten.) In Artikel 13 WRV (1) Reichsrecht bricht Landesrecht. Wer den Sinn dieses Artikels versteht, weiß wohin der Weg gehen wird, der mit Gründung dieser Fremdverwaltung schon festgelegt ist und 1933 mit dem Führerstaat zum Wohle der Hochfinanz und Großindustrie die nächste Stufe erreicht. An dieser Stelle nochmal ein Sprung in die Verfassung des Deutschen Reiches. Zitat:

Artikel 2 Satz 1 „Innerhalb dieses Bundesgebietes übt das Reich das Recht der Gesetzgebung nach Maßgabe des Inhalts dieser Verfassung und mit der Wirkung aus, daß die Reichsgesetze den Landesgesetzen vorgehen.

Zu finden unter: [ https://verfassung-deutschland.de/#Artikel2 ] Diesbezüglich wird gemäß Artikel 19 auch das Recht und die Pflicht eines Bundesstaates gesetzlich festgelegt. Zitat:

„Wenn Bundesglieder ihre verfassungsmäßigen Bundespflichten nicht erfüllen, können sie dazu im Wege der Exekution angehalten werden. Diese Exekution ist vom Bundesrathe zu beschließen und vom Kaiser zu vollstrecken.

Zu finden unter: [ https://verfassung-deutschland.de/#Artikel19 ]

Die Exekution hat reichsrechtlich nie stattgefunden, wurde aber durch Duldung und Schweigen vollzogen. Mit dem Gesetz betreffend der Wiederherstellung der Bundesstaaten, ist dies nun möglich, allerdings im Sinne des Deutschen Reiches und wenn die Vernunft des Deutschen Volkes es so möchte. Siehe hierzu:  [ https://reichsgesetzblatt.justitia-deutschland.org/rgbl-1801141-nr04-gesetz-betreffend-die-wiederherstellung-der-bundesstaaten/ ]

Dem Versailler Diktat müssen wir an dieser Stelle unsere besondere Aufmerksamkeit widmen, den das Zustandekommen dieses Werkes müssen wir verstehen, wenn wir wieder unsere Bismarcksche Verfassung, unsre bürgerlichen Rechte, Recht auf Eigentum, Recht auf Heimat bzw. das zurückhaben wollen, was uns Artikel 3 der betreffenden Verfassung garantiert. Siehe hierzu: [ https://verfassung-deutschland.de/#Artikel3 ]

Versailler Diktat (auch „Schanddiktat von Versailles“) war ein während der Weimarer Republik geprägter politischer Kampfbegriff, mit dem vor allem konservative, deutschnationale, völkische und rechtsextreme Politiker gegen den 1919 geschlossenen Friedensvertrag von Versailles polemisierten. Neben der Dolchstoßlegende und der angeblichen Bedrohung durch das „Weltjudentum“ war er ein zentraler Bestandteil der NS-Propaganda. gefunden unter: https://de.wikipedia.org/wiki/Versailler_Diktat

Der Friedensvertrag von Versailles (auch Versailler Vertrag, Friede von Versailles) wurde bei der Pariser Friedenskonferenz 1919 im Schloss von Versailles von den Mächten der Triple Entente und ihren Verbündeten bis Mai 1919 ausgehandelt. Mit der Unterzeichnung des Friedensvertrags endete der Erste Weltkrieg auf der völkerrechtlichen Ebene. Sie war zugleich der Gründungsakt des Völkerbunds.

Bereits am 11. November 1918 hatte der Waffenstillstand von Compiègne die Kampfhandlungen des Ersten Weltkriegs beendet, nicht aber den Kriegszustand. Der Vertrag konstatierte die alleinige Verantwortung Deutschlands und seiner Verbündeten für den Ausbruch des Weltkriegs und verpflichtete es zu Gebietsabtretungen, Abrüstung und Reparationszahlungen an die Siegermächte. Nach ultimativer Aufforderung unterzeichnete Deutschland am 28. Juni 1919 den Vertrag unter Protest im Spiegelsaal von Versailles. Nach der Ratifizierung und dem Austausch der Urkunden trat er am 10. Januar 1920 in Kraft. Wegen seiner hart erscheinenden Bedingungen und der Art seines Zustandekommens wurde der Vertrag von der Mehrheit der Deutschen als illegitimes und demütigendes Diktat empfunden.

Dieses Diktat ist zu finden unter: http://www.documentarchiv.de/wr/vv.html

WICHTIG: Dieser Vertrag wurde zu einem Zeitpunkt den Deutschen vorgelegt, an dem die „Tschecho-Slowakei“ und „Polen“ als Staat NICHT bestanden. Die Majorität der Unterzeichnerstaaten gegenüber Deutschland waren Dominions (Vasallen der Krone) und Freistaaten. Herrmann Müller und Dr. Bell, die den Vertrag für das neue Deutschland unterzeichneten waren keine Vertreter, oder staatlich anerkannte Beamten des Deutschen Reiches, auch noch nicht der Weimarer Republik. Sie konnten höchstens Vertreter der Räterepublik gewesen sein. Somit muß dieser Vertrag vor aller Welt (völkerrechtliche Grenzen vor dem Ersten Weltkrieg) als nichtig bewertet werden.

Betrachten wir diesen Vertrag als völkerrechtlich anzuerkennenden und für das Deutsche Reich verbindlichen Friedensvertrag, dann gilt Artikel 11 der Verfassung des Deutschen Reiches;

Zitat: Das Präsidium des Bundes steht dem Könige von Preußen zu, welcher den Namen Deutscher Kaiser führt. Der Kaiser hat das Reich völkerrechtlich zu vertreten, im Namen des Reichs Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, Bündnisse und andere Verträge mit fremden Staaten einzugehen, Gesandte zu beglaubigen und zu empfangen. Zur Erklärung des Krieges im Namen des Reichs ist die Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags erforderlich. Friedensverträge sowie diejenigen Verträge mit fremden Staaten, welche sich auf Gegenstände der Reichsgesetzgebung beziehen, bedürfen der Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags.

WICHTIG: Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses „Friedensvertrages“, mußte diese Verfassung angewandt werden, wenn der Vertrag rechtskraft haben soll.

In diesem Vertrag wurde das neu eingerichtete Deutschland (die Grenzen von 1919 und 1937 sind identisch) für alle Schäden und Reparationen verantwortlich gemacht. Das neue Deutschland ist allerdings nur teilidentisch mit dem Deutschland als Ganzes. Dem neuen Deutschland, wie es heute noch nach dem Grundgesetze geführt wird, wurden alle Rechte auf Hab und Gut entzogen. So kann der aufmerksame Leser feststellen, daß nich das deutsche Volk, das Deutsche Reich oder eines seiner Bundesstaaten etwas anerkennen oder auf etwas verzichten mußte, sondern Deutschland.

Artikel 118. Deutsche Recht und Interessen außerhalb Deutschlands; Zitat:

Außerhalb seiner Grenzen in Europa, wie sie durch den gegenwärtigen Vertrag festgesetzt sind, verzichtet Deutschland auf sämtliche Rechte, Ansprüche und Vorrechte auf und in bezug auf alle ihm oder seinen Verbündeten gehörenden Gebiete sowie auf alle Rechte, Ansprüche und Vorrechte, die ihm aus irgendwelchem Grunde den alliierten und assoziierten Mächten bislang zustanden.
Deutschland verpflichtet sich bereits jetzt, Die Maßnahmen anzuerkennen und gutzuheißen, die von den alliierten und assoziierten Hauptmächten, gegebenenfalls im Einverständnis mit dritten Mächten, zur Regelung der sich aus der vorstehenden Bestimmung ergebenden Folgen getroffen sind oder noch werden. Insbesondere erklärt sich Deutschland mit den Bestimmungen der nachfolgenden, sich auf einige besondere Gegenstände beziehenden Artikel einverstanden.“
Oder Artikel 120; Zitat: Alle Rechte beweglicher und unbeweglicher Art, die in diesen Gebieten dem deutschen Reich oder irgendeinem deutschen Staate zustehen, gehen auf die Regierung über, unter deren behördliche Gewalt diese Gebiete treten, und zwar unter den in Artikel 257 Teil IX (Finanzielle Bestimmungen) des gegenwärtigen Vertrags festgesetzten Bedingungen. Streitigkeiten, die etwa hinsichtlich der Natur dieser Rechte entstehen, werden von den örtlichen Gerichten endgültig entschieden.“ Oder Artikel 231; Zitat:Die alliierten und assoziierten Regierungen erklären, und Deutschland erkennt an, daß Deutschland und seine Verbündeten als Urheber für alle Verluste und Schäden verantwortlich sind, die die alliierten und assoziierten Regierungen und ihre Staatsangehörigen infolge des ihnen durch den Angriff Deutschlands und seiner Verbündeten aufgezwungenen Krieges erlitten haben. Oder Artikel 434 von 440 Artikeln; Zitat: Deutschland verpflichtet sich, die volle Geltung der Friedensverträge und Zusatzübereinkommen zwischen den alliierten und assoziierten Mächte und den Mächten, die an Deutschlands Seite gekämpft haben, anzuerkennen, den Bestimmungen, die über die Gebiete der ehemaligen österreichisch-ungarischen Monarchie, die Königreichs Bulgarien und des osmanischen Reiches getroffen werden, zuzustimmen und die neuen Staaten in den Grenzen anzuerkennen, die auf diese Weise für sie festgesetzt werden.

Auf Grund der bis hierher bewiesenen Nichtigkeiten von Verträgen, Gesetzen, der Verfassungen und Verwaltungen, die illegal im Rechtskreis des Deutschen Reiches gewirkt haben, überspringen wir den Führerstaat und begeben uns, kurz in das Dritte Reich, bzw. das Großdeutsche Reich der Nationalzionisten, die im Deckmantel der Nationalsozialisten weltweit eine Blutbad sondergleichen angerichtet hatten und für den Holocoust an Deutschen Städten, besonders Dresden, verantwortlich sind.

Adolf Hitler als Vorsitzender der NSDAP und „Führer“ wurde durch den Reichspräsidenten der Weimarer Fremdverwaltungsrepublik (Paul von Hindenburg) am 30.1.1933, zum Reichskanzler ernannt. Damit begann die Epoche der Nationalzionisten, der Konzentrationslager und einer gigantischen Kriegsmaschine.

Siehe hierzu: [ https://www.dhm.de/lemo/rueckblick/30-januar-1933-hitler-wird-reichskanzler.html ]

Damit will ich aber nicht gesagt haben, daß Hitlerdeutschland den sogenannten Zweiten Weltkrieg verursacht hatte, sondern es waren genau die gleichen Geister die das Versailler Diktat und die Weimarer Republik erschaffen hatten. Im gleichen Jahr übernahm wieder der Vatikan durch das Reichskonkordat die verdeckte Macht über das deutsche Volk. Was staatsrechtlich ein Täuschung im Rechtsverkehr ist, denn der Führerstaat war nicht Rechtenachfolger des Deutschen Reiches. Somit ist dieser Vertrag nichtig und ein Verbrechen sondergleichen; Siehe hierzu: [ https://de.wikipedia.org/wiki/Reichskonkordat ]

Mit der Zerschlagung des Großdeutschen Reiches im Jahr 1945, somit dem Beenden eines Zweiten 30 jährigen Kriegs auf deutschem Boden, durch die Alliierten und der damit verbundenen gnadenlosen und unfassbaren Behandlung Deutscher Frauen, Männer und Kinder, begann eine Zeit schreckliche Gräueltaten gegen Menschen mit deutscher Abstammung. So ist bekannt, daß am 9. Mai 1945, die Wehrmacht, Marine und Luftwaffe kapituliert hatten, die allerding keine Kapitulation des Deutschen Reiches darstellt, sondern die Kapitulation von Söldnereinrichtungen. Unsere Aufmerksamkeit wollen wir allerding auf Gesetze und Verordnungen der Alliierten und die UN lenken, die gemäß Satzung des Völkerbundes Rechtsnachfolger und auch Treuhänder in Bezug zu Deutschland in den Grenzen von 1919/1937 (noch heute) ist, was durch die Feindstaatenklausel der UN-Charta bestätigt wird. Siehe hierzu: [ https://www.unric.org/de/charta ]; In Folge Kapitel II, Artikel 53, Absatz (2) Zitat:

Der Ausdruck “Feindstaat“ in Absatz 1 bezeichnet jeden Staat, der während des Zweiten Weltkriegs Feind eines Unterzeichners dieser Charta war.

Siehe hierzu: [ https://www.unric.org/de/charta#kapitel2 ];  In Folge Kapitel XVII, Artikel 107 Zitat:

Maßnahmen, welche die hierfür verantwortlichen Regierungen als Folge des Zweiten Weltkriegs in bezug auf einen Staat ergreifen oder genehmigen, der während dieses Krieges Feind eines Unterzeichnerstaats dieser Charta war, werden durch diese Charta weder außer Kraft gesetzt noch untersagt.

Siehe hierzu: [ https://www.unric.org/de/charta#kapitel17 ] Das Treuhandsytem ist in Kapitel XII beschrieben, siehe hierzu: [ https://www.unric.org/de/charta#kapitel12 ] Im Klartext gesagt: Alle Alliierte Militärregierungsgesetze und die SMAD-Befehle, gehen dieser Charta vor, womit auch die Wirkungslosigkeit der UN in Bezug zur Wiederherstellung Deutschlands als Ganzes, bewiesen ist. Diese Charta wurde am 26. Juni 1945 unterzeichnet.

Mit der Verordnung, Aufhebung des Kriegszustandes, wurde der Zeitpunkt für die Beendigung des Kriegszustandes, auf den 26. Juni 2011 bestimmt. 97 Jahr nach Beginn des 1.WK, siehe hierzu: [ https://reichsgesetzblatt.justitia-deutschland.org/rgbl-1106013-nr09-verordnung-kriegszustand-ende/ ] ist dies die erste Friedensvertragliche Regelung durch den Souverän des Deutschen Reiches.

Weiter geht es mit dem neuen Deutschland gemäß Versailler Diktat.

Die Existenz ISRAELS steht im direkten Zusammenhang mit der Existenz der Bundesrepublik Deutschland (so die aktuelle BRD-Geschäftsführerin). Demzufolge merken wie uns, daß am 14. Mai 1948 ISRAEL durch die Weltzionisten gegründet wurde und am 23. Mai 1949 das Vereinigte Wirtschaftsgebiet mit dem Namen „Bundesrepublik Deutschland“ durch die Westmächte bzw. dem SHAEF-Militärbefehlshaber. Die als Deutsche Demokratische Republik bekannte marxistisch-sozialistische Diktatur eines Teiles Deutschlands wurde durch die Sowjets, bzw. des SMAD-Befehlshabers am 07.Oktober 1949 gegründet. Die Ostgebiete gehen wieder unter polnische Verwaltung, der obere Teil Ostpreußens mit Königsberg unter russischer Verwaltung. Elsaß bleibt bei Frankreich.

Mit dem Begriff „Friedensvertragliche Regelungen“ stellen wir fest, daß diese noch ausstehenden Handlungen zum Weltfrieden und zur Wiedervereinigung Deutschlands, nicht mit einem verbindlichen Friedensvertrag geschehen muß. Siehe hierzu, den Deutschlandvertrag vom 26. Mai 1952.

Zu finden unter: [ https://www.kas.de/c/document_library/get_file?uuid=16c6d3b1-7052-0e71-ecdb-6ddc19ca4be7&groupId=252038 ] oder [ http://www.verfassungen.de/be/wiedervereinigung50-3.htm ] usw. Am besten nach diesem Begriff im Netz suchen.

Weitere Fakten zur Erfreiung und Wiederherstellung der Einheit und Freiheit Deutschlands

Alle Gesetze inklusive der Weimarer Verfassung und das Grundgesetz sind für Reichs- und Staatsangehörige nichtig. Bei Anwendung gilt die freiwillige Anerkennung und damit verbundenen Entrechtung. Reichsrecht geht vor Landesrecht, die wahre Reichsverfassung wurde nie außer Kraft gesetzt, das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz gilt nur mit der Anerkennung der Reichsverfassung.

Die vorgenannte Aussage gilt auch für die Gesetze die ab 1933 in Folge (Führerstaat, Großdeutsches Reich, BRD, DDR und das vereinigte Deutschland, bis heute) angewandt wurden, auch hier gilt die Freiwillige Gerichtsbarkeit und deren Folgen, durch Gesetze ohne Geltungsbereich und Behörden ohne staatliche Legitimation.

Schwebend unwirksam Schuldverschreibungen: Alle Schuldverschreibungen in Deutschland sind seit 1919 nichtig, ungültig und der daraus entstandene Schaden muß zurückgezahlt werden, wie es im Original BGB zu lesen ist. Zitat:

§ 795. (1) Im Inland ausgestellte Schuldverschreibungen auf den Inhaber, in denen die Zahlung einer bestimmten Geldsumme versprochen wird, dürfen nur mit staatlicher Genehmigung in den Verkehr gebracht werden. (2) Die Genehmigung wird durch die Zentralbehörde des Bundesstaats ertheilt, in dessen Gebiete der Aussteller seinen Wohnsitz oder seine gewerbliche Niederlassung hat. Die Ertheilung der Genehmigung und die Bestimmungen, unter denen sie erfolgt, sollen durch den Deutschen Reichsanzeiger bekannt gemacht werden. (3) Eine ohne staatliche Genehmigung in den Verkehr gelangte Schuldverschreibung ist nichtig; der Aussteller hat dem Inhaber den durch die Ausgabe verursachten Schaden zu ersetzen. (4) Diese Vorschriften finden keine Anwendung auf Schuldverschreibungen, die von dem Reiche oder einem Bundesstaat ausgegeben werden.

Zu finden unter: [ https://reichsgesetzblatt.justitia-deutschland.org/buergerliches-gesetzbuch-buch-2/ ]

Die Reichs- und Staatsangehörigkeit kann nur über das Personenstandsregister Deutschland, in Verbindung mit dem Erwerb eines Dokumentes, das durch die einzig staatliche Reichsdruckerei erstellt werden muß, erworben werden. Voraussetzung ist die Annahme des RuStaG 1913 und der Verfassung des Deutschen Reiches mit seinen institutionalisierten Organen.

Die zu erfüllende Aufgabe des Deutschen Volkes wird wie folgt formuliert, Zitat:

„Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.“

siehe hierzu die 13 Schritte unter: [ https://www.uni-spik.de/studium/13schritte/folie13.htm ]

siehe hierzu das Staatsvolk unter: [ https://reichsgesetzblatt.justitia-deutschland.org/staatsvolk/ ]

das Staatsgebiet unter: [ https://reichsgesetzblatt.justitia-deutschland.org/staatsgebiet/ ]

die Staatsordnung unter: [ https://reichsgesetzblatt.justitia-deutschland.org/staatsordnung/ ]

Die viel zitierte und sehr oft erwähnte Haager Landkriegsordnung gilt NICHT für die Staatenlosen der BRD, sie gilt nur für die Reichs- und Staatsangehörigen des Deutschen Reiches. Ein Anwendung ist mangels Reichsjustiz noch nicht möglich.

Werfen wir nochmal einen Blick in weitere internationale Gesetze, die uns tangieren und interessieren sollten.

SEHR WICHTIG: Es sei gesagt, daß es keine einziges Gesetz gibt, in dem die Grenzen Deutschland, z.B. die Grenzen 1937, durch die Alliierten oder Zionisten verbindlich festgelegt wurden und eingehalten werden müssen. Auch hier gilt, daß alles was sich schön anhört, einfach angenommen und weitergegeben wird, ohne sich die Mühe zu machen, solche Aussagen akribisch zu prüfen. Die richtige Formulierung die in allen dementsprechenden Gesetzen verwendet wurde, lautet; Zitat:

Der Ausdruck „Grenzen des „deutschen Reiches“ der in diesem Gesetz gebraucht wird, bedeutet die Grenzen wie sie am 31. Dezember 1937 bestanden haben.

Damit wird nicht ausgesagt, daß das Deutsche Reich in diesen Grenzen vollendet ist und auch zu sein hat, es wird damit nur bestätigt, daß sich die Besatzungsmächte nur auf diese Grenzen beziehen, aber nicht auf die Grenzen vom 31. Juli 1914 (vor dem Weltkrieg). Merke: Die Grenzen vom 31. Dezember 1937, sind exakt die Grenzen, die durch das Versailler Diktat erzwungen wurden. Die aber vom Deutschen Reich nie anerkannt wurden.

Diesbezügliche verweise ich auf folgende Gesetze:
als Beispiel das Gesetz Nr. 161 der Militärregierung bezüglich der Grenzkontrolle unter:
[ https://www.reichsamt.info/justizamt/vorlagen/SHAEF_Militaergesetze.pdf ]

und [ https://reichsgesetzblatt.justitia-deutschland.org/rgbl-1506181-nr13-gesetz-nichtigkeit-des-versailler-vertrages/ ]

und [ https://reichsgesetzblatt.justitia-deutschland.org/rgbl-1804161-nr11-drittes-bereinigungsgesetz-der-reichsgesetze/ ]

Bewerten wir das Gesetz Nr. 52 der SHAEF-Gesetze positiv, so haben der Alliierte durch die Total-Beschlagnahme, allen Hab und Gutes der Bundesstaaten, des Deutschen Reiches und seiner deutschen Völker, dafür gesorgt, daß eine zu Folgen habende Rückabwicklung möglich wird.

[ https://www.reichsamt.info/justizamt/vorlagen/SHAEF_Militaergesetze.pdf  ]

Mit Gesetz Nr. 2 der SHAEF-Gesetze haben die Alliierten, die wahren Volks- und Staatsschädlingen offenbart und unter Militärgesetz gestellt.

Das Potsdamer Protokoll vom 02. August 1945, das sich wie alle Gesetze nur auf das neue Deutschland bezieht, sagt im wesentlichen nur aus; Zitat:

Es ist nicht die Absicht der Alliierten, das deutsche Volk zu vernichten oder zu versklaven. Die Alliierten wollen dem deutschen Volke die Möglichkeit geben, sich darauf vorzubereiten, sein Leben auf einer demokratischen und friedlichen Grundlage von neuem wiederaufzubauen. Wenn die eigenen Anstrengungen des deutschen Volkes unablässig auf die Erreichung dieses Zieles gerichtet sein werden, wird es ihm möglich sein, zu gegebener Zeit seinen Platz unter den freien und friedlichen Völkern der Welt einzunehmen.

Der Deutschlandvertrag vom 26. Mai 1952, sagt im wesentlichen aus, Zitat:

Art. 2. Im Hinblick auf die internationale Lage, die bisher die Wiedervereinigung Deutschlands und den Abschluß eines Friedensvertrags verhindert hat, behalten die Drei Mächte die bisher von ihnen ausgeübten oder innegehabten Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und auf Deutschland als Ganzes einschließlich der Wiedervereinigung Deutschlands und einer friedensvertraglichen Regelung.

Der Überleitungsvertrag von 1954-1955, ist eindeutig ein weiterer Dolchstoß gegen das Deutsche Volk, Zitat:

Neunter Teil: Artikel 1: (GEWISSE ANSPRÜCHE GEGEN FREMDE NATIONEN UND STAATSANGEHÖRIGE) Vorbehaltlich der Bestimmungen einer Friedensregelung mit Deutschland dürfen deutsche Staatsangehörige, die der Herrschaftsgewalt der Bundesrepublik unterliegen, gegen die Staaten, welche die Erklärung der Vereinten Nationen vom 1. Januar 1942 unterzeichnet haben oder ihr beigetreten sind oder mit Deutschland im Kriegszustand waren oder in Artikel 5 des Fünften Teils dieses Vertrags genannt sind, sowie gegen deren Staatsangehörige keine Ansprüche irgendwelcher Art erheben wegen Maßnahmen, welche von den Regierungen dieser Staaten oder mit ihrer Ermächtigung in der Zeit zwischen dem 1. September 1939 und dem 5. Juni 1945 wegen des in Europa bestehenden Kriegszustandes getroffen worden sind; auch darf niemand derartige Ansprüche vor einem Gericht der Bundesrepublik geltend machen. ZEHNTER TEIL: Artikel 4 (AUSLÄNDISCHE INTERESSEN IN DEUTSCHLAND) Die Bundesrepublik bestätigt, daß nach deutschem Recht der Kriegszustand als solcher die vor Eintritt des Kriegszustandes durch Verträge oder andere Verpflichtungen begründeten Verbindlichkeiten zur Bezahlung von Geldschulden und die vor diesem Zeitpunkt erworbenen Rechte nicht berührt.

Der Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12. September 1990, ist eindeutige eine abschließender Regelung in bezug zu Deutschland, wobei auch hier das vereinte Deutschland (BRD plus DDR ohne Berlin) gemeint ist. Juristisch und sachlich betrachtet ha man zwei aufgelöste Verwaltungseinheiten zu einer mathematischen NULL-NULL umgestaltet, die mit Inkrafttreten dieses Vertrages endgültig ist. Siehe Artikel 1, Zitat:

„(1) …..Seine Außengrenzen werden die Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland sein und werden am Tage des Inkrafttretens dieses Vertrags endgültig sein. (3) Das vereinte Deutschland hat keinerlei Gebietsansprüche gegen andere Staaten und wird solche auch nicht in Zukunft erheben. (4) Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik werden sicherstellen, daß die Verfassung des vereinten Deutschland keinerlei Bestimmungen enthalten wird, die mit diesen Prinzipien unvereinbar sind. Dies gilt dementsprechend für die Bestimmungen, die in der Präambel und in den Artikeln 23 Satz 2 und 146 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland niedergelegt sind.“

Wie kann ein NULL-NULL Gebilde eine Souveränität haben, wenn die Besatzungsgesetze fortgelten? Darum müßte man bei Artikel 7 Absatz 2 das Lachen anfangen, wenn dieser juristische Salto keine Auswirkung auf die Bevölkerung hätte, Zitat:

„(2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.“

Dieser 2+4 Vertrag ist aus der Sicht des Deutschen Volkes eine eindeutiger Verstoß der Alliierten in bezug zu deren Verwaltungs- und Aufsichtspflicht.

Wir verstehen und fangen endlich an, unsere Aufgabe anzunehmen, denn dieser 2+4 Vertrag gilt nur für das Vereinte Deutschland und nicht für Deutschland als Ganzes. Zitat:

„Artikel 8 Satz 2 Die Ratifikation erfolgt auf deutscher Seite durch das vereinte Deutschland. Dieser Vertrag gilt daher für das vereinte Deutschland.“

Oder wollt auch Ihr euch sagen lassen, daß Ihr Versager seit und nicht wußtet, was zu tun ist!

Erstellt und veröffentlich am 2. Mai des Jahres 2019, durch Erhard Lorenz, Staatssekretär des Innern.




Staatsordnung

Nach der Drei-Elemente-Lehre ist der Staat ein soziales Gebilde, dessen konstituierende Merkmale ein von Grenzen umgebenes Territorium (Staatsgebiet), eine darauf als Kernbevölkerung ansäßige Gruppe von Menschen (Staatsvolk) sowie eine auf diesem Gebiet herrschende Staatsordnung kennzeichnen.

Der Nationalstaat setzt einen Staat und eine Nation voraus. Beide sind aus historischen Entwicklungen entstanden und keine „natürliche“ Voraussetzung menschlichen Zusammenlebens. Entstehende Nationalstaaten sollen die wesentlichen Teile des staatstragenden und meist auch namensgebenden Volkes in sich vereinen. Dabei soll der staatstragende Teil der Bevölkerung sich einer gemeinsamen Kultur oder Tradition verbunden fühlen. Idealtypisch gehören einem Nationalstaat alle Angehörigen seines Volkes und auch nur Angehörige dieses Volkes oder Kulturkreises an. In Deutschland gab es diesen idealtypischen Nationalstaat nur in den Jahren 1867, bzw. 1871 bis zum Dolchstoß durch Parteien und Nichtdeutsche (Chasarenjuden), Ende 1918.

Die Ausübung hoheitlicher Macht bzw. staatlicher Ordnungsbefugnis, besteht innerhalb des Staatsgebietes eines Staates durch dessen Organe und Institutionen wie z. B. Staatsoberhaupt und Verwaltung (Parlament, Gerichte, Polizei, Militär) von Hoheitsakten aus sich selbst heraus. Selbstverständlich ist diese nur möglich, wenn ein souveränes Staatsvolk seine Rechte und Pflichten erfüllt.

Nach diesem Maßstab betrachten wir die Verfassung die für Deutschland im Deutschen Reich gilt und nachfolgend dazu im Vergleich das Grundgesetz für die BRD, die DDR-Verfassung und die Weimarer Verfassung.


Das souveräne Deutschland und seine Bundesstaaten im Deutschen Reich mit Reichsländern und Schutzgebieten

1871 bis 1918

Die Verfassung des Deutschen Reiches für das Deutsche Staatsvolk

http://verfassung-deutschland.de  und  https://reichsgesetzblatt.justitia-deutschland.org/reichsverfassung/

Diese Verfassung wurde durch die höchsten staatlichen Organe des Deutschen Reiches erschaffen, beschlossen und in Kraft gesetzt.

Das Präsidium des Bundes (ab Artikel 11 der Verfassung

http://bundespraesidium.de  und  http://bundespraesidium.de/praesidialamt/

Es war der Repräsentant des Bundes und des Deutschen Volkes. Nur das Präsidium kann mit Zustimmung der beiden gesetzgebenden Organe (Bundesrath und Reichstag) den Frieden mit allen befeindeten Staaten unterzeichnen und in Kraft setzen.

Der Bundesrath (ab Artikel 5 der Verfassung)

http://bundesrath.de

Er war der tatsächliche Souverän des Staates und durch Bevollmächtigung Vertreter der jeweiligen Bundesstaaten, Deutschlands und des Deutschen Reiches.

Der Reichstag „per Gesetz heute der Volks-Reichstag“ (ab Artikel 20 der Verfassung)

http://volks-reichstag.de

Er repräsentierte die deutsche Bevölkerung, wurde aber nur durch das wahlberechtigte Staatsvolk des Nationalstaates gewählt.

Für die Legitimation der Gesetze war nur der Bundesrath und der Reichstag berechtigt, siehe (ab Artikel 5 der Verfassung) Zitat: Die Reichsgesetzgebung wird ausgeübt durch den Bundesrath und den Reichstag. Die Übereinstimmung der Mehrheitsbeschlüsse beider Versammlungen ist zu einem Reichsgesetze erforderlich und ausreichend.

Artikel 2 der Verfassung sagt aus, Zitat: Innerhalb dieses Bundesgebietes übt das Reich das Recht der Gesetzgebung nach Maßgabe des Inhalts dieser Verfassung und mit der Wirkung aus, daß die Reichsgesetze den Landesgesetzen vorgehen. Die Reichsgesetze erhalten ihre verbindliche Kraft durch ihre Verkündigung von Reichswegen, welche vermittelst eines Reichsgesetzblattes geschieht.

Der Reichskanzler (aus dem Staatsvolk der Deutschen)

http://bundespraesidium.de/reichskanzler/

Er wurde vom Bundespräsidium, gemäß Artikel 15 der Verfassung ernannt,

Die Reichsleitung (Reichsamt des Innern, oberste Behörde des Reiches)

http://reichsamt-des-innern.de  und  http://reichsamt-des-innern.de/bund/

Die Behördenleiter waren Staatssekretäre, ernannt durch den Reichskanzler oder durch das Bundespräsidium, siehe Artikel 15 der Verfassung.

Das amtliche Mitteilungsblatt; Der Deutsche Reichsanzeiger; Der Reichs-Anzeiger.

http://deutscher-reichsanzeiger.de  und  https://reichsgesetzblatt.justitia-deutschland.org/ und  http://deutscher-reichsanzeiger.de/amtsblatt/

Alle Beschlüsse, Verordnungen, Gesetze und staatsrechtliche Handlungen müssen darüber veröffentlicht werden. (Wichtigste Seite für alle im Staatsgebiet lebenden Menschen)

Staatliches Personenstandsregister beim Standesamt Deutschland.

http://personenstandsregister.bundespraesidium.de  und  http://standesamt.bundespraesidium.de/

Die Reichs- und Staatsangehörigkeit wird erworben, gemäß geltenden Reichsgesetzen durch den Eintrag in dieses Register.

Die Eintragung in das Register von BRD-Gemeinden ist die Bekenntnis, europäisches deutsches Personal eines Vereinigten Wirtschaftsgebietes zu sein. Womit alle Rechte wie die eines Reichs- und Staatsangehörigen verloren gehen. Hier ist ganz besonders der Gelbe Schein zu erwähnen, der durch eine Firma der BRD als Staatsangehörigkeitsurkunde mit dem Adler der „Weimarer-Chasarenjuden-Republik“ (heute Medinat Weimar) vermarktet wird.

Weitere eingerichtete Organe des souveränen Deutschen Reiches

http://deutsche-reichspolizei.de

http://amtswegweiser.de  und  http://reichsamt.info

http://nationalstaat-deutschland.de  und  http://nationalstaat-deutschland.de/einheit/

http://reichsdruckerei.de  und  http://deutsche-reichsdruckerei.de/Dienst

http://reichskasse.de

http://deutscher-gerichtshof.de  und  http://deutscher-gerichtshof.de/geschaeftsstelle/

http://volks-buero.de  und http://vb1873.de  und  http://mmgz.de

http://sekretariat.uni-spik.de  und  http://studium.uni-spik.de

Die vorgenannten Behörden sind staats- und völkerrechtlich eingerichtet, es mangelt nur noch an verantwortungsbewußten, unbestechlichen und souveränen deutschen Staatsangehörigen, die diese Behörden in die Handlungsfähigkeit versetzen.

Die Nationalflagge des Deutschen Reiches

ist schwarz-weiß-rot, siehe Artikel 55 der Verfassung

Unter dieser Flagge war Deutschland erstmals in seiner Geschichte eine geschlossene Nation der Deutschen Völker.


Ordnung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes wie es durch die Alliierten eingerichtet wurde, geduldet wird und sich als Völkerrechtssubjekt Bundesrepublik Deutschland nennen darf.

1949 bis heute

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist keine Verfassung und

wurde nicht von einem souveränen inländischen Gesetzgeber erschaffen, beschlossen und in Kraft gesetzt. In diesem Gesetz gibt es noch heute die Anerkennung der Weimarer Verfassung, daraus folgernd die Anerkennung des Versailler Diktates, des Reichskonkordat, aller Besatzungs- und Siegergesetze, sowie die Aberkennung von Deutschland als Ganzes in seinen Grenzen wie es vor dem Versailler Diktat bestand.

Der Bundespräsident

führt die Standarte der Weimarer Republik, seine Souveränität wird von den Alliierten und europäischen Ländern geduldet. Es muß davon ausgegangen werden, daß er den Wolf im Schafspelz verkörpert, da sein Handeln dem Rechtskreis der Weimarer Verfassung zugrunde liegt und die von Nichtdeutschen (Chasarenjuden) dem Deutschen Volk mit der brutalen Gewalt des 1ten Weltkriegs, dem Dolchstoß, der Hungerblockade gegen deutsche Frauen, Kinder und Greise (Zivilbevölkerung), dem Versailler Diktat, einer terroristischen handelnden Nationalversammlung und den Räterepubliken oktroyiert wurde. Schon diese bewiesene Tatsachen erklären die Nichtigkeit der BRD in allen Bereichen.

Der Bundesrat (nicht der Bundesrath)

besteht aus Bevollmächtigte der nichtrechtsfähigen Länder eines sogenannten Bundes des Vereinigten Wirtschaftsgebietes. Er unterliegt den Fremdmächten, wie einer EU, einer UN und den Besatzungsstatuten, da sich die Legitimation dieses Unternehmens aus nichtsouveränen Ländern ergibt.

Der Bundestag (Marionetten im Reichstagsgebäude)

ist ein Unternehmen, das sich an die Zeit des Norddeutschen Bundes orientieren möchte. Seine Souveränität wurde 1992 mit Artikel 23 GG, auf die EU übertragen. Mittlerweile steht fest, daß sich der Bundestag nur noch als Vertreter der gesamten Bevölkerung sieht, welcher zu keiner Zeit vom deutsche Staatsvolk, sondern von Staatenlosen legitimiert wurde. Ein deutsches Volk gibt es für diesen Bundestag nicht mehr.

Der Bundeskanzler

bzw. die Bundeskanzlerin entbehrt jeglicher Bewertung, da sie so wie der Bundespräsident, der Bundesrat und der Bundestag, nach Anweisungen vom Zentralrat der Juden, bzw. nach Anweisung von Fremdverwaltungen handeln.

Die gesamten Ämter, Behörden, Körperschaften, Vereine, Stiftungen, Gemeinden und Institutionen der BRD

werden wie die oben aufgeführten BRD-Organe als gewerbliche Unternehmen geführt und abgerechnet. Jegliche Souveränität wird mit Gewalt und Täuschung im Rechtsverkehr erzwungen. Eigentumsrecht spielt hier nur noch eine Rolle für die obere Klasse der Unternehmer. Die unterste Ebene der Terroristen und Piraten bilden die Bürgermeister, da sie ihre Macht mit Psychoterror, mit bewußten Falschdarstellungen, mit Bestechungen, dem Handel von illegalen Dokumenten und mit dem Mißbrauch der Exekutivorgane skrupellos aufrecht hält.

Das Bundesgesetzblatt

ist ein nichtamtliches Verzeichnis und kein amtliches Mitteilungsblatt

Die Personenstandsregister der BRD-Unternehmen

dienen nur gewerblichen Zwecken zur Ermittlung der Rentabilität und Wirtschaftlichkeit dieser Verwaltungsunternehmen. Der Handel an der Börse mit Bürgern und deren Wirtschaftskraft ist nicht ausgeschlossen, da sich die verantwortlichen Geschäftsführer durch undurchsichtige Stiftungen und Vereinen bedienen.

Die Bundesflagge dieses Vereinigten Wirtschaftsgebietes

ist schwarz-rot-gold auch da und dort schwarz-rot-gelb, siehe Artikel 22 GG, Absatz 2

Unter dieser Flagge wurde das Deutsche Volk nun 100 Jahre geknechtet durch Nichtdeutsche.

Mehr ist zum Zustand und der Legitimation eines Vereinigten Wirtschaftsgebietes nicht anzufügen.


Ordnung der Deutschen Demokratie, die sich unter der Fremdverwaltung der Sowjetuinon gründete, indem sie die Mauer errichtet und das restliche Deutschland in zwei Teile spaltete.

1949 bis 1989

1. Verfassung der DDR  http://verfassung-deutschland.de/ddr-verfassung/ddr49.htm

2. Verfassung der DDR http://verfassung-deutschland.de/ddr-verfassung/ddr68.htm

3. Verfassung der DDR http://verfassung-deutschland.de/ddr-verfassung/ddr74.htm

Die wenigsten DDR-Bürger wußten, daß die DDR im Laufe seiner 40 Jahre drei Verfassungen anwandte. Aus den Verfassungen ist zu entnehmen, daß die DDR die Weimarer Verfassung ablehnte und  man sich auch nicht an die Verfassung des Deutschen Reiche anlehnte. Somit kann über die Verfassung nicht die völkerrechtliche Rechtsnachfolge auf das Deutsche Reich, wie es 1918 bestand, geknüpft werden. Auch dann nicht, wenn die DDR während Ihrer Zeit die Reichsbahn der Weimarer Republik fortexistieren lies.

Das höchste Organ des nichtrechtsfähigen Unternehmens der Sowjetunion, war die Volkskammer.

Präsident der Republik

er wurde von der Volkskammer bestimmt

Die Farben der Republik

ist schwarz-rot-gold,  siehe Artikel 2 der Verfassung.

Unter dieser Flagge wurde das Deutsche Volk nun 100 Jahre geknechtet, gefoldert, vertrieben, gemordet, versklavt und seiner Rechte und dem Recht auf Heimat beraubt.

Zu keiner Zeit, so auch nicht nach dem Mauerfall, kann die DDR die völkerrechtliche Rechtsnachfolge zum wahren Deutschen Reich belegen. Die sogenannte Wiedervereingung gab es nocht nicht, da es die Wiederherstellung des Deutschen Reiches wäre. Ein Vereinigung der Bevölkerung von West und Mitte kann nach 28 Jahren als noch nicht gelungen bewertet werden.


Ordnung nach der Revolution und dem Dolchstoß durch die Parteien unter der Führung der Chaldäer bzw. Chasarenjuden

ab 29.10.1918 bis zum Ende des sogenannten 2ten Weltkriegs im Jahr 1945

Die Weimarer Verfassung, fälschlich auch Verfassung des Deutschen Reiches genannt

http://verfassung-deutschland.de/weimarer-verfassung/index.htm

wurde durch eine sich selbst ins Leben gerufenen Nationalversammlung beschlossen, die sich in der Zeit der Revolutionen, Räterepubliken, der Katholiken- Sozialistenparteien gegründet hatte. Nach der Zerschlagung des Reichstages, führte man das Frauenwahlrecht ein. Die Begründung lag auf der Hand, da die wahlberechtigten Männer an der Front waren und die Nationalversammlung eine Wahl benötigte, um die Demokratie zu wahren.

Die Verfassung war ein Ermächtigungsgesetz, was auch die Schreckensherrschaft der Nazis für sich nutzte. Da die Verfassung das Versailler Diktat anerkennt, ist diese Verfassung der wahre Dolchstoß in den Rücken des Deutschen Volkes.

Die wichtigsten hohen Ämter wurden nun von Nichtdeutschen (Chasarenjuden) geleitet. Alles Hab und Gut wurde bis auf ein Minimum dem Deutschen Volk geraubt, nur die ehemaligen Fürsten und Vasallen dieser neuen Regierung wurden für die Duldung der neuen nie legitimen Regierung sehr großzügig belohnt. So ist es auch heute noch.

Das Reichspräsidium

hat sich durch die Revolution ermächtigt und später durch eine nichtige Weimarer Verfassung.

Der Reichsrat

ist nicht identisch mit dem Bundesrath.

Es gibt kein Gesetz oder Schriftstück aus dem hervorgeht, daß der wahre Bundesrath aufgelöst oder entmachtet wurde. Ihm wurde einfach die Aufmerksamkeit entzogen, voraus ging allerdings eine Rechtschreibreform, mit der man dem Bundesrath das „th“ veränderte (siehe die Runensprache)

Der Reichstag

wurde durch die „Revolutionäre“ aufgelöst und zerschlagen, notfalls mit Mord. Bei der ersten Wahl an der Frauen teilnehmen durften, wurde die Nationalversammlung als das oberste verfassungsgebende Organ gewählt, die mit Inkraftsetzung der Weimarer Verfassung auf einmal als Reichstag mutierte.

Der Reichskanzler

war weisungsgebunden wie die vorgenannten Organe und die von ihm eingerichteten Unternehmungen die sich Reichsministerien nannten. Durch die Anerkennung des Versailler Diktates wurde in Folge das Deutsche Volk allen Rechten, besonders aber auch der Staatsangehörigkeit, beraubt, seit 1921 werden Personalausweise vergeben.

Die angewandten Gesetze bezogen sich auf den Geltungsbereich der Verfassung des wahren Deutschen Reiches, mußten allerdings im Sinne der „Chaldäer“ und seiner Vasallen angepaßt werden. Hierzu sei zu beachten, daß alle seit 1919 sich anmaßenden Regierungen gezwungen waren, auf der Grundlage des wahren Deutschen Reiches bzw. Deutschland als Ganzes zu handeln, um die auferlegten gigantischen Kriegsschulden zu begleichen, die Gesetzesänderungen der originalen Reichsgesetze durch diese Fremdverwaltungen sind nichtig und ungültig, da die Originalen Reichsgesetze nur von den Verfassungsorganen Bundesrath und Reichstag verändert werden können und erst gelten, wenn diese im Deutschen Reichsanzeiger veröffentlicht sind.

Keine der Nachkriegsordnungen ab der Revolutionszeit 1918/1919  konnte den Beweis antreten, daß es zum Wohle des Deutschen Volkes, als ein ehrenvoller und würdevoller Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches anerkannt werden kann. Diese Erkenntnis ist hart, da nun aus dem normalen Deutschen Volk die Menschen gefunden werden müssen, die in der Lage sind, sich allen Verführungen des Kapitalismus zu wiedersetzen und mutig, unbestechlich und ehrlich die Wiedervereinigung Deutschlands zum Frieden der Welt zu vollziehen.


Am 29. Mai 2008 beschlossen 21 Statusdeutsche unter der Führung von Erhard Lorenz und im Sinne der Erfreiung Deutschlands, im Gegensatz zu allen damaligen Bewegungen oder kommissarischen Reichsregierungen, daß nur die Verfassung 1871 die richtige Verfassung ist und daß mit der Wiederbelebung des Bundesrathes (der damals tatsächliche Souverän) das Deutsche Volk wieder in der Lage sein wird, das Deutsche Reich völkerrechtlich und staatsrechtlich handlungsfähig einzurichten. Nach diesem Beschluß wurde jede Maßnahme, jeder Beschluß, jedes Gesetz und jedes Dokument gemäß den wahren Gesetzen des Deutschen Reichs, letzter Änderungsstand 28. Oktober 1918, legitimiert oder in Kraft gesetzt.

Zum 18. April 2018 waren die Vorbereitungen für die wahre Wiedervereinigung „Deutschland als Ganzes“ abgeschlossen. Nun muß das Deutsche Volk handeln!

Herausgegeben vom Bundespräsidium  am 21. Dezember 2018

 

Und wie komme ich nun an die mir zustehende Reichs- und Staatsangehörigkeit?

1. Studiere die 13 Schritte solange, bis Du diese zweifelsfrei verstanden hast;

2. Du vertraust uns und besorgst Dir Dokumente, wie diese nur von der Deutschen Reichsdruckerei erstellt werden, damit Du im Besitz eines Dokumentes bist, das unter dem Hoheitsrecht Deines Heimatstaates herausgegeben wird;

3. Mit Erhalt meines Reichsdokumentes bin ich gemäß Personenstandsgesetz des wahren Deutschlands im Personenstandsregister registriert und bin endlich Reichs- und Staatsangehöriger. Ab diesem Zeitpunkt stehen mir wieder Rechte zu, die einem Geschädigten zustehen;

4. Bevor ich mich mit dem “System” auseinandersetze, studiere ich die Gesetze des Deutschen Reiches, denn diese gehen den Landesgesetzen (darunter fällt auch die BRD) vor, siehe Artikel 2 der Reichsverfassung.

5. Benötige ich juristische Hilfe oder eine Beratung, dann wende ich mich an ein Volks-Büro oder an die Reichsanwaltschaft unter zentrale@reichsanwalt.de