Beschlüsse der 114ten Tagung des Bundesrathes am 19. Juni 2021

Rechtskräftige Beschlüsse durch Veröffentlichung am 22ten Tag des 6ten Monats im Jahre 2021. (Sommersonnenwende)

Der Bundesrath setzt sich aktuell aus
  24 aktive Bevollmächtigte, von 72 möglichen Bevollmächtigten zusammen;
198 mittelfristig mitwirkend als Bevollmächtigte;
257 bisher mitwirkenden Bevollmächtigte.

14 Bevollmächtigte wurden verabschiedet, weil sie sich wieder als Staatenlos erklärten, indem Sie die bisherigen Handlungen der institutionalisierten Organe verleumdeten und diffamierten die seit 2008 und auch weiterhin, die Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches erfüllen werden.
In diesem Fall verweisen wir auf die Seite der Täuscher.
https://reichsgesetzblatt.justitia-deutschland.org/warnung-vor-weiteren-taeuschern-kriminellen-und-verfassungshochverraetern/
Bevollmächtigter des Bundesrathes, (Thomas Möllentin) am 15.06.2021 sich selbst als Staatenlos erklärt, somit sind weitere Handlungen gegenstandslos, nichtg und Hochverrat;
Bevollmächtigte des Bundesrathes, (Andrea Litzel-Andrich.) am 15.06.2021 sich selbst als Staatenlos erklärt, somit sind weitere Handlungen gegenstandslos, nichtig und Hochverrat;
Bevollmächtigter des Bundesrathes, (Wolfgang Knoll)
am 15.06.2021 sich selbst als Staatenlos erklärt, somit sind weitere Handlungen gegenstandslos, nichtig und Hochverrat;
Bevollmächtigter des Bundesrathes, (Josef Jablonski)
am 15.06.2021 sich selbst als Staatenlos erklärt, somit sind weitere Handlungen gegenstandslos, nichtig und Hochverrat;
Bevollmächtigter des Bundesrathes, (Adolf Loch)
am 15.06.2021 sich selbst als Staatenlos erklärt, somit sind weitere Handlungen gegenstandslos, nichtig und Hochverrat;
Bevollmächtigter des Bundesrathes, (Peter Welsch) am 15.06.2021 sich selbst als Staatenlos erklärt, somit sind weitere Handlungen gegenstandslos, nicht und Hochverrat;
Bevollmächtigte des Bundesrathes, (Frau Siegrid Selzer)
am 15.06.2021 sich selbst als Staatenlos erklärt, somit sind weitere Handlungen gegenstandslos, nichtig und Hochverrat;
Bevollmächtigter des Bundesrathes, (Herr Philip Klinkhardt) am 15.06.2021 sich selbst als Staatenlos erklärt, somit sind weitere Handlungen gegenstandslos, nichtig und Hochverrat;
Bevollmächtigte des Bundesrathes, (Frau Nicole Nonnenmacher)
am 15.06.2021 sich selbst als Staatenlos erklärt, somit sind weitere Handlungen gegenstandslos, nichtig und Hochverrat;
Bevollmächtigte des Bundesrathes, (Frau Yvonne Koch)
am 15.06.2021 sich selbst als Staatenlos erklärt, somit sind weitere Handlungen gegenstandslos, nichtig und Hochverrat;
Bevollmächtigte des Bundesrathes, (Herr Thomas Hengel) am 15.06.2021 sich selbst als Staatenlos erklärt, somit sind weitere Handlungen gegenstandslos, nichtig und Hochverrat;
Bevollmächtigte des Bundesrathes, (Frau Renate Paschke) am 15.06.2021 sich selbst als Staatenlos erklärt, somit sind weitere Handlungen gegenstandslos, nichtig und Hochverrat;
Assessor des Deutschen Reiches, (Frau Dietmar Voskort)
am 15.06.2021 sich selbst als Staatenlos erklärt, somit sind weitere Handlungen gegenstandslos, nichtig und Hochverrat;
Bevollmächtigte des Bundesrathes, (Frau Barbara Möll)
am 15.06.2021 sich selbst als Staatenlos erklärt, somit sind weitere Handlungen gegenstandslos, nichtig und Hochverrat;

Zusätzlich hat sich Herr Mirko Surma durch die gleichen Entscheidung als Delegierter und Volks-Büro verabschiedet, somit sind weitere Handlungen gegenstandslos, nichtig und Hochverrat;

Wir wünschen allen 14 Verabschiedeten viel Licht auf ihrem weitere Weg

7 neue Bevollmächtigte wurden im Bundesrath begrüßt


Folgende Staatssektretäre bzw. Amtsträger wurden berufen
(Die Namen werden zum Schutz der Personen noch nicht veröffentlicht)
Staatssekretär im Reichseisenbahnamt, Herr D.D, ab dem 19.06.2021;
Staatssekretär im Reichsverkehrsamt, Herr M.H,
ab dem 19.06.2021;
Staatssekretär für die Deutsche Reichspost, Herr M.R,
ab dem 19.06.2021;
Staatssekretär im Reichs-Gewerbeamt, Herr A.F, ab dem 19.06.2021;


Bestätigt und veröffentlicht durch das Reichs- und Bundespräsidium, Stand 21.06.2021.




Beschlüsse der 82ten Tagung des Volks-Reichstages am 22. Mai 2021

Rechtskräftige Beschlüsse durch Veröffentlichung am 25ten Tag des 5ten Monats im Jahre 2021.

Der Volks-Reichstag setzt sich aktuell aus
  216 dauerhaft geführte Delegierte zusammen, davon werden 24 Delegierte als Aktiv engestuft;

Der bisherige Präsident (Herr S.R.) wurde durch die heutige Tagung bestätigt und wieder gewählt.

Die Wahl der Vizepräsidentin (Frau A.H.) wurde innerhalb weniger Tage gegenstandslos erklärt.

Die Wahl der beiden Schriftführer viel an Frau S.K und Herr J.K.

6 neue Delegierte wurden im Parlament des Deutschen Volkes aufgenommen

Die nachfolgende 113te Tagung des Bundesrathes bestätigte das neue Präsidium des Volks-Reichstages;


Der Volks-Reichstag setzt sich aktuell aus
24 aktive Delegierte zusammen, von 580 möglichen Delegierten;
216 dauerhaft geführte Delegierte;
269 mittelfristig mitwirkend als Delegierte;
495 gesamt mitwirkende Delegierte.

Bestätigt und veröffentlicht durch das Bundespräsidium, Stand 25.05.2021.




Beschlüsse der 113ten Tagung des Bundesrathes im Mai 2021

Rechtskräftige Beschlüsse durch Veröffentlichung am 25ten Tag des 5ten Monats im Jahre 2021.

Der Bundesrath setzt sich aktuell aus
  32 aktive Bevollmächtigte, von 72 möglichen Bevollmächtigten zusammen;
198 mittelfristig mitwirkend als Bevollmächtigte;
243 bisher mitwirkenden Bevollmächtigte.

4 Bevollmächtigte und zwei Staatssekretäre wurden auf deren Wunsch verabschiedet
Der Staatssekretär des Reichsschatzamtes (Herr T.R.)
Der Staatssekretär des Reichs-Immobilien-Regulierungsamtes (Herr D.W.)

20 neue Bevollmächtigte wurden im Bundesrath begrüßt


Folgenden Staatssektretären und -innen bzw. Amtsträger wurde die Ernennungsurkunde überreicht
(Die Namen werden zum Schutz der Personen noch nicht veröffentlicht)
Staatssekretär im Reichs-Patentamt, Herr T.F, ab dem 22.05.2021;
Assessorin des Deutschen Reiches, Frau K.N,
ab dem 22.05.2021;
Staatssekretär im Reichs-Gewerbeamt, Herr P.F,
ab dem 22.05.2021;
Direktorin der Reichskasse, Frau S.V,
ab dem 22.05.2021;


In der 113ten Tagung des Bundesrathes zum 22.05.2021, wurde
a) das neue Präsidium des Volks-Reichstages bestätigt;
b) Für Heilpraktiker soll eine Übergangsreglung in den Rechtskreis des Deutschen Reiches erschaffen werden;
c) Erstmals wurden Assessoren ernannt, die auch als Urkundsbeamte gelten.
d) 4 Gesetze beschlossen.


Der Volks-Reichstag setzt sich aktuell aus
33 aktive Delegierte zusammen, von 580 möglichen Delegierten;
208 dauerhaft geführte Delegierte;
269 mittelfristig mitwirkend als Delegierte;
495 gesamt mitwirkende Delegierte.

Bestätigt und veröffentlicht durch das Bundespräsidium, Stand 25.05.2021.




Beschlüsse der 112ten Tagung des Bundesrathes Oktober 2020

Rechtskräftige Beschlüsse durch Veröffentlichung am 13ten Tag des 10ten Monats im Jahre 2020.

Der Bundesrath setzt sich aktuell aus
  14 aktive Bevollmächtigte zusammen, von 72 möglichen Bevollmächtigten;
_31 dauerhaft geführte Bevollmächtigte;
198 mittelfristig mitwirkend als Bevollmächtigte;
243 bisher mitwirkenden Bevollmächtigte.


Folgenden Staatssektretären wurde die Ernennung bestätigt
(Die Namen werden zum Schutz der Personen noch nicht veröffentlicht)
Staatssekretär im Reichsjustizamt, seit 12.07.2020;
Staatssekretär im Reichsschatzamt, ab dem 10.10.2020;

Bewerbungen für folgende Staatssektretäre wurden am 10.10.2020 zugestimmt (die Ernennung folgt nachträglich).
(Die Namen werden zum Schutz der Personen noch nicht veröffentlicht)
Staatssekretär im Reichspatentamt;
Staatssekretär für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten;


In der 112ten Tagung des Bundesrathes zum 10.10.2020, wurde der Geschäfstfähigkeit und Neugründung des RVDRK zugestimmt. Zugleich wurde auch dem Präsidium des Reichsverband die Zustimmung erteilt.
Diese Entscheidung ist gegenstandslos geworden, da der RVRDK zum Stand der Mitgliederversammlung vom 04.06.2016 weitergeführt werden muß. Stand des Eintrages ist der 15.07.2021, bekannt gegeben durch Herrn Erhard Lorenz.


Der Volks-Reichstag setzt sich aktuell aus
 24 aktive Delegierte zusammen, von 580 möglichen Delegierten;
202 dauerhaft geführte Delegierte;
269 mittelfristig mitwirkend als Delegierte;
495 gesamt mitwirkende Delegierte.

Bestätigt und veröffentlicht durch das Bundespräsidium, Stand 17.10.2020.




RGBl-2001131-Nr05-Verordnung, zur Eingliederung des Gesundheitswesen in die Deutsche Gesundheitskasse kurz DeGeKa

Verordnung, betreffend die Eingliederung des gesamten
Gesundheitswesen in die Deutsche Gesundheitskasse „DeGeKa“

gegeben am 13.01.2020, im Namen des Deutschen Reiches.

In Kraft gesetzt am 20.01.2020 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes, was folgt:

Nr. 05

Der Bundesrath hat auf Grund §. 3. des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesraths zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 04. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung beschlossen.

§ 1.

Alle deutschen und auch ausländischen Unternehmungen des gesamten Gesundheitswesens, werden mit Inkraftsetzung dieser Verordnung, der Leitung und Anweisung der Deutschen Gesundheitskasse unterstellt.

Es gilt Artikel 1. RGBl-1706281-Nr18 Gesetz, betreffend die Einführung des Krankenversicherungsgesetz vom 28. Juni 2017.

§ 2.

Es obliegt der Deutschen Gesundheitskasse, ob die in Deutschland aktuell betriebenen Unternehmungen des gesamten Gesundheitswesen, schadensfrei übernommen oder weiterbetrieben werden, dürfen.

§ 3.

Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. Sobald der Volks-Reichstag wieder zusammentritt, ist ihm dieses Gesetz zur Abstimmung vorzulegen.

Berlin, den 13. Januar 2020

Reichsgesetzblatt “RGBl-2001131-Nr05-Verordnung-zur-Eingliederung-des- Gesundheitswesen” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-2001131-Nr05-Verordnung-zur-Eingliederung-des Gesundheitswesen”_D




RGBl-1310211-Nr45-Erlass-Reichsverteidigungsamt

Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einrichtung des Reichsverteidigungsamtes des Deutschen Reiches

gegeben am 21.10.2013, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 09.11.2013 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 45

§ 1.

Zum Zwecke der Schaffung einer obersten Behörde im Deutschen Reich wird ein Reichsverteidigungsamt, errichtet und dem Präsidium des Bundes unmittelbar unterstellt. Es dient zum Schutz des Deutschen Reiches, der Verteidigung von Recht und Freiheit und die unter das gesamte Militärwesen fallenden Handlungen, Einrichtungen und Maßnahmen, unter der Beachtung universeller Gesetzmäßigkeiten der gesamten Schöpfung.

Der Leiter bzw. die Leiterin dieser Behörde führt die Bezeichnung
„Staatssekretär bzw. Staatssekretärin des Reichsverteidigungsamtes“.

Die einzelnen Aufgaben des Reichsverteidigungsamtes bestimmt das Präsidium des Bundes in Abstimmung mit dem Reichskanzler und mit dem Staatssekretär des Reichsverteidigungsamtes. Es bestimmt auch im Einvernehmen mit den beteiligten Staatssekretären die Aufgaben, die aus deren Amtsbereich auf diese Behörde übergehen, und zwar auch dann, wenn hierdurch der Amtsbereich der betroffenen Reichsämter in den Grundzügen berührt wird.

§ 2.

Dieser Erlaß tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Reichsgesetzblatt „RGBl-1310211-Nr45-Erlass-Reichsverteidigungsamt“ Amtsschrift

Reichsgesetzblatt „RGBl-1310211-Nr45-Erlass-Reichsverteidigungsamt_D




RGBl-1301232-Nr5-Verordnung-Beweissicherungsamt

Verordnung, betreffend Einrichtung eines
Beweissicherungsamtes im Sinne der Justizbetreibung

verordnet am 23.01.2013, im Namen des Deutschen Reiches
Änderungsstand: 27.11.2017

In Kraft gesetzt am 31.01.2013 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 5

§ 1.

Zwecks Überleitung der Rechtspflege im Deutschen Reich und im Sinne der Justizbeitreibung, wird im „RaBeStTe“ dem Reichsamt zur Bereinigung von politisch-, juristisch- und publizistischen Staatsterrorismus ein Beweissicherungsamt eingerichtet.

§ 2.

Der Leiter dieser Behörde führt die Bezeichnung:
Staatssekretär im Beweissicherungsamt.

§ 3.

Mit in Kraft treten dieser Verordnung, werden alle Schriftstücke, Akten, Maßnahmen und sonstige Handlung von Behörden, Körperschaften, Versicherungsgesellschaften, Geldinstituten, Energieversorger, bzw. alle die sich auf die Staatlichkeit und Souveränität einer Bundesrepublik Deutschland  berufen und die gegen die Staatsbürger des rechtsfähigen Deutschen Reiches gerichtet sind angenommen, mit einem Aktenzeichen archiviert und gemäß Anweisung des Staatssekretär im Reichjustizamt weitergeleitet.

§ 4.

Dem Urheber und dem Betroffenen wird das Aktenzeichen und die nun beginnende Maßnahme „Strafantrag mit Schadenersatzklage“  mitgeteilt.

§ 5.

Diese Verordnung tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger in Kraft.

Reichsgesetzblatt „RGBl-1301232-Nr5-Verordnung-Beweissicherungsamt“ Amtsschrift

Reichsgesetzblatt „RGBl-1301232-Nr5-Verordnung-Beweissicherungsamt“_D




RGBl-1107131-Nr13-Erlass-Verfassungsschutz

Allerhöchster Erlaß betreffend die Einrichtung der Behörde Verfassungsschutz im Deutschen Reich
erlassen am 13.07.2011, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 11.08.2011 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 13

Zum Zwecke der Schaffung einer obersten Behörde im Deutschen Reich wird ein Verfassungsschutz errichtet und dem Reichsjustizamt unmittelbar unterstellt. Er dient zum Schutz der Förderung und der Lehre, aber auch der Beaufsichtigung der unter Verfassungsschutz fallenden Handlungen.

Der Leiter dieser Behörde führt die Bezeichnung
„Staatssekretär für Verfassungsschutz“.

Die einzelnen Aufgaben der Behörde „Verfassungsschutz“ bestimmt der Staatssekretär des Reichjustizamtes in Abstimmung mit dem Reichskanzler. Er bestimmt auch im Einvernehmen mit den beteiligten Staatssekretären die Aufgaben, die aus deren Amtsbereich auf die neue Behörde übergehen, und zwar auch dann, wenn hierdurch der Amtsbereich der betroffenen Reichsämter in den Grundzügen berührt wird.

Reichsgesetzblatt „RGBl-1107131-Nr13-Erlass-Verfassungsschutz“ Amtsschrift

Reichsgesetzblatt „RGBl-1107131-Nr13-Erlass-Verfassungsschutz




RGBl-1105171-Nr06-Erlass-Reichsamt-Ernaehrung-Landwirtschaft-Forsten

Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einrichtung des Reichsamtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Deutschen Reich

erlassen am 17.05.2011, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 11.07.2011 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 06

Zum Zwecke der Schaffung einer obersten Behörde im Deutschen Reich wird ein „Reichsamt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten“ errichtet und dem Reichsamt des Innern unmittelbar unterstellt. Es dient zum Schutz der Förderung und der Lehre, aber auch der Beaufsichtigung der unter den Bereichen Ernährung, Landwirtschaft, und Forsten fallenden Handlungen und Maßnahmen, unter Beachtung universeller Gesetzmäßigkeiten der gesamten Schöpfung.

Der Leiter dieser Behörde führt die Bezeichnung
„Staatssekretär im Reichsamt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten“.

Die einzelnen Aufgaben des Reichsamt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bestimmt der Reichskanzler. Er bestimmt auch im Einvernehmen mit den beteiligten Staatssekretären die Aufgaben, die aus deren Amtsbereich auf die neue Behörde übergehen, und zwar auch dann, wenn hierdurch der Amtsbereich der betroffenen Reichsämter in den Grundzügen berührt wird.

Berlin, den 17. Mai 2011

Reichsgesetzblatt „RGBl-1105171-Nr06-Erlass-Reichsamt-Ernaehrung-Landwirtschaft-Forsten“ Amtsschrift




RGBl-1103212-Nr02-Erlass-Reichsamt-Energie

Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einrichtung des Reichsamtes für Energie im Deutschen Reich

erlassen am 21.03.2011, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 11.07.2011 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 02

Zum Zwecke der Schaffung einer obersten Behörde im Deutschen Reich wird ein Reichsamt für Energie errichtet und dem Reichsamt des Innern unmittelbar unterstellt. Es dient zum Schutz der Förderung und der Lehre, aber auch der Beaufsichtigung der unter Energie fallenden Handlungen, unter Beachtung universeller Gesetzmäßigkeiten der gesamten Schöpfung.

Der Leiter dieser Behörde führt die Bezeichnung
„Staatssekretär im Reichsamt für Energie“.

Die einzelnen Aufgaben des Reichsamtes für Energie bestimmt der Reichskanzler. Er bestimmt auch im Einvernehmen mit den beteiligten Staatssekretären die Aufgaben, die aus deren Amtsbereich auf die neue Behörde übergehen, und zwar auch dann, wenn hierdurch der Amtsbereich der betroffenen Reichsämter in den Grundzügen berührt wird.

Berlin, den 21. März 2011.

Reichsgesetzblatt „RGBl-1103212-Nr02-Erlass-Reichsamt-Energie“ Amtsschrift