„Der Beginn einer neuen Epoche“

„Der Beginn einer neuen Epoche“

Die heutige Zusammenfassung ist auch an die Personen gerichtet, die bisher unsere verfassungskonforme Aufbauarbeit zur Wiedervereinigung und zur Einheit und Freiheit Deutschlands mit unwürdigen Handlungen abgelehnt haben, denn Einheit bedeutet sich mit dem Einen zu verbinden und Freiheit bedeutet Verpflichtung auch für sich selbst zu tragen.

Das „Recht auf Heimat“ braucht keine lauten Worte, wehende Fahnen, Gebrülle, Demonstration und Kampf, es ist ein unbeschreibliches tief sitzendes Gefühl, das nur erscheint, wenn Würde, Ehrlichkeit, Unbestechlichkeit, Wahrheitstreue und Ahnenpflicht unsere Handlungen beflügeln. Das Problem ist nicht das System selbst, sondern die Menschen denen die vorhergenannten Werte fremd sind.

Nun ein Überblick unserer Präsentationen im Weltnetz:

Es gibt nur eine legitime Verfassung für Deutschland als Ganzes!

https://verfassung-deutschland.de

https://reichsgesetzblatt.justitia-deutschland.org/reichsverfassung/

https://reichsgesetzblatt.justitia-deutschland.org/verfassung/

Wer hat uns legitimiert?

https://reichsgesetzblatt.justitia-deutschland.org/legitimation/

Warum nennen wir uns Bundespräsidium?

https://bundespraesidium.de/standesamt/bundespraesidium/

https://bundespraesidium.de

Warum gibt es einen Präsidialsenat im Bundespräsidium?

https://reichsgesetzblatt.justitia-deutschland.org/rgbl-1005232-nr7-uebergangsgesetz-zur-wiederherstellung-der-handlungsfaehigkeit-des-deutschen-reiches/

https://reichsgesetzblatt.justitia-deutschland.org/rgbl-1005234-nr8-wahlgesetz-praesidialsenat/

https://reichsgesetzblatt.justitia-deutschland.org/rgbl-1311093-nr49-gesetz-betreffend-dem-praesidium-des-bundes/

Die beiden gesetzgebenden und verfassungsgebenden Organe

http://bundesrath.de

http://volks-reichstag.de

Unser amtliches Mitteilungsblatt der Reichs-Anzeiger!

https://reichsgesetzblatt.justitia-deutschland.org/

https://reichsgesetzblatt.justitia-deutschland.org/archiv/

https://reichsgesetzblatt.justitia-deutschland.org/

Das nie außer Kraft gesetzte Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStaG 1913), aktuelle Fassung.

https://reichsgesetzblatt.justitia-deutschland.org/rustag-1913/

https://reichsgesetzblatt.justitia-deutschland.org/rustag-1913-reichs-und-staatsangehoerigkeitsgesetz/

Der oberste Gerichtshof für Deutschland und das Deutsche Reich.

https://deutscher-gerichtshof.de/geschaeftsstelle/

Die oberste Reichsbehörde.

https://reichsamt-des-innern.de/

Unser Amtswegweiser zu Behörden und wichtigen Seiten.

https://amtswegweiser.de/

https://www.reichsamt.info/amtswegweiser/

Das Personenstandsregister für Deutschland und seinen Bundesstaaten.

https://bundespraesidium.de/standesamt/

http://personenstandsregister.bundespraesidium.de/

Urkunden und Dokumente, unserer Deutschen Reichsdruckerei (J-D-R-Druckerei)

https://deutsche-reichsdruckerei.de/Dienst/

https://deutsche-reichsdruckerei.de/Dienst/shop/

http://reichsdruckerei.de

Volks-Büro Hand in Hand für Menschen mit gemeinsamen Zielen

https://volks-buero.de/

Wir bringen Licht auf den Weg in die Erkenntnis!

https://vb1873.de/webshop/

https://uni-spik.de/studium/

https://mmgz.de/Zeitung/

https://mmgz.de/hand-in-hand/

Studieren Sie den Deutschen Reichsanzeiger sehr genau und wenden Sie in ihrem eigenen Interesse für das Recht auf Eigentum, auf Staatsangehörigkeit und auf Recht, die Gesetze des souveränen Deutschlands an. Diese stehen bei richtiger und souveräner Anwendung über den Vorschriften von Fremdverwaltungen, Vereinigten Wirtschaftsgebieten, von Parteien und Handelsunternehmungen. Bedenkt dabei, daß die genannten Organisationen für die Anwendung staatlicher Gesetze nicht legitimiert sind und diese nicht anwenden.

https:/deutscher-reichsanzeiger.de/

Als Datei zum herunterladen unter:

https://bundespraesidium.de/Ablage/Beginn-einer-neuen-Epoche-zum-27-Nov-2018.pdf

Erstellt durch Erhard Lorenz, am 27. November des Jahres 2018




RGBl-1308281-Nr35-Erlass-Mahnsenat-beim-Reichsgericht

Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einrichtung eines Mahnsenats beim Reichsgericht

gegeben am 28.08.2013, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 01.09.2013 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichs-anzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 35

§ 1.

Zum Zwecke der Schaffung eines Mahnwesens gemäß § 15 des Gerichtsverfassungsgesetzes im Deutschen Reich, wird ein Mahnsenat eingerichtet und dem Reichsgericht unmittelbar unterstellt. Dieser Mahnsenat übernimmt mit dem Tage seiner Handlungsfähigkeit, das gesamte gerichtliche Mahnwesen im Deutschen Reich.

Der Leiter dieses  Mahnsenats führt die Bezeichnung „Senatspräsident“.

Die einzelnen Aufgaben des Mahnsenats bestimmt der Reichskanzler und der Präsident des Reichsgerichts. Sie bestimmen auch im Einvernehmen mit den Senatspräsidenten des Reichsgerichts die Aufgaben, die aus deren Amtsbereich auf den Mahnsenat übergehen.

§ 2.

Dieser Erlaß tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

 

Reichsgesetzblatt „RGBl-1308281-Nr35-Erlass-Mahnsenat-beim-Reichsgericht“ Amtsschrift

Reichsgesetzblatt „RGBl-1308281-Nr35-Erlass-Mahnsenat-beim-Reichsgericht_D




RGBl-1003283-Nr5-Reichsgericht-in-Kraft

Gesetz über die Angelegenheiten des „Reichsgerichtes“
mit Sitz in Leipzig

gegeben am 28. März 2010, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 30.03.2010 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 05

Das Reichsgericht, gemäß Reichs-Gesetzblatt Nr. 17 vom 11. April 1877 mit Sitz in Leipzig, beginnt mit dem Tag der ersten Sitzung vom 23. März 2010 erneut seine Tätigkeit.

Die Reichsgesetzgebung wie zum Stand 29. Oktober 1918 kommt erneut zur Anwendung.

Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger in Kraft.

Reichsgesetzblatt „RGBl-1003283-Nr5-Reichsgericht-in-Kraft“ Amtsschrift

Reichsgesetzblatt „RGBl-1003283-Nr5-Reichsgericht-in-Kraft“

Gesetzessammlung zum Obersten Gerichtshof „Deutsches Reichsgericht“

https://de.wikisource.org/wiki/Rechtswissenschaft#Oberstes_Gericht