RGBl-2507111-Nr4 Verordnung der Geschäftsordnung des Sondergerichts beim DeGeHo

Verordnung, betreffend der Geschäftsordnung des
Sondergerichts beim Deutschen Gerichtshof.

Verordnet am 11.07.2025, im Namen des Deutschen Reiches.

In Kraft gesetzt am 12.07.2025 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes, was folgt:


Nr. 4

Der Bundesrath hat auf Grund §. 3. des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesraths zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 04. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgendes Gesetz beschlossen.

Nur im Geltungsbereich des Sondergerichtes, werden Formulierung der BRD-Richtlinien soweit übernommen, daß gegen die Straftäter der BRD-Unternehmungen aus allen Funktionsebenen der sogenannten Behörden entschieden und geurteilt werden kann.

(1) Im Verfahren vor dem Sondergericht können bei Vergehen auf schriftlichen Antrag der Reichsanwaltschaft die Rechtsfolgen der Tat durch schriftlichen Strafbefehl ohne Hauptverhandlung festgesetzt werden. Die Reichsanwaltschaft stellt diesen Antrag, wenn sie nach dem Ergebnis der Ermittlungen eine Hauptverhandlung nicht für erforderlich erachtet. Der Antrag ist auf bestimmte Rechtsfolgen zu richten. Durch ihn wird die öffentliche Klage erhoben.

(2) Durch Strafbefehl dürfen nur die folgenden Rechtsfolgen der Tat, allein oder nebeneinander, festgesetzt werden:

  1. Geldstrafe, Verwarnung mit Strafvorbehalt, Fahrverbot, Einziehung, Vernichtung, Unbrauchbarmachung, Bekanntgabe der Verurteilung und Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung,
  1. Entziehung der Fahrerlaubnis, bei der die Sperre nicht mehr als zwei Jahre beträgt,

2a. Verbot des Haltens oder Betreuens von sowie des Handels oder des sonstigen berufsmäßigen Umgangs mit Tieren jeder oder einer bestimmten Art für die Dauer von einem Jahr bis zu drei Jahren sowie

  1. Absehen von Strafe.

(3) Der vorherigen Anhörung des Angeschuldigten durch das Gericht (§ 33 Abs. 3) bedarf es nicht.

(4) Erachtet das Sondergericht den Angeschuldigten nicht für hinreichend verdächtig, so lehnt er den Erlaß eines Strafbefehls ab. Die Entscheidung steht dem Beschluß gleich, durch den die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt worden ist.

In den zur Zuständigkeit kann durch schriftlichen Strafbefehl des Sondergerichts ohne vorgängige Verhandlung eine Strafe festgesetzt werden, wenn die Reichsanwaltschaft schriftlich hierauf anträgt. Durch einen Strafbefehl darf jedoch keine andere Strafe als Geldstrafe von höchstens 75.000,00 Mark festgesetzt werden. (Beispiel: 50 Tagessätze a 1500.00 Mark (9.450,00 €) = 75.000,00 Mark und entspricht 472.500,00 €, Umrechnungsjahr  1914.

(5) Das Sondergericht hat dem Antrag der Reichsanwaltschaft zu entsprechen. Das Strafbefehlsverfahren ist ein Verfahren vor dem Sondergericht, in welchem die Geldstrafe ohne Hauptverhandlung entschieden wird.

(6) Wenn über die Auslegung eines Strafurteils oder über die Berechnung der erkannten Strafe Zweifel entstehen, oder wenn Einwendungen gegen die Zulässigkeit der Strafvollstreckung erhoben werden, so ist die Entscheidung des Gerichts herbeizuführen. Dasselbe gilt, wenn Einwendungen gegen die Ablehnung eines Antrags auf Aufschub der Strafvollstreckung erhoben werden.

Der Fortgang der Vollstreckung wird hierdurch nicht gehemmt; das Gericht kann jedoch einen Aufschub oder eine Unterbrechung der Vollstreckung anordnen.

(7) Die Geldstrafe wird in Tagessätzen verhängt. Sie beträgt mindestens 5 und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens 360 volle Tagessätze.

  1. Die Höhe eines Tagessatzes bestimmt das Gericht unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters. Dabei geht es in der Regel von dem Nettoeinkommen aus, das der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte. Es achtet dabei ferner darauf, dass dem Täter mindestens das zum Leben unerlässliche Minimum seines Einkommens verbleibt. Ein Tagessatz wird auf mindestens 150,00 Mark und höchstens 6.000,00 Mark festgesetzt.
  1. Die Einkünfte des Täters, sein Vermögen und andere Grundlagen für die Bemessung eines Tagessatzes können geschätzt werden.
  1. In der Entscheidung werden Zahl und Höhe der Tagessätze angegeben. Als Umrechnung dient der Realwert aus dem Jahr 1914 (vor dem WK), der von der Deutschen Bank offiziell vertreten wird. Siehe https://inflationhistory.com/
    Beispiel 1: 1.000,00 Mark (Goldmark) sind 6.300,00 €, Stand 1914.
    Beispiel 2: 1.000,00 Mark sind 511,29 € Stand 2023.

(8) Ein Strafbefehl muß außer der Festsetzung der Strafe die strafbare Handlung und die Beweismittel bezeichnen. Auch die Eröffnung, daß er vollstreckbar wird, da dem Straftäter keine Rechtsmittel zusteht.

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Bei Urkundefälschung wie z.B. die Verwendung von „deutsch“ als Staatsangehörigkeit für Reichs- und Staatsangehörige, gilt:

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

  1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,
  2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,
  3. durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder
  4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht.

(4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

(5) Die Geldstrafe wird in Tagessätzen verhängt. Sie beträgt mindestens 91 höchstens 360 volle Tagessätze. Die Höhe eines Tagessatzes sind mindestens 150,00 Mark höchstens 830,00 Mark (150 Mark = 945,00 € und 830,00 Mark = 5.229,00 €, Stand 1914)

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Bei Volksverhetzung, wie z.B. die Verwendung des Begriffs „Reichsbürger gegen Reichs- und Staatsangehörige, gilt:

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

  1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Haß aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
  2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. einen Inhalt verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einer Person unter achtzehn Jahren einen Inhalt anbietet, überlässt oder zugänglich macht, der
  2. a) zum Haß gegen eine in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstachelt,
  3. b) zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen in Buchstabe a genannte Personen oder Personenmehrheiten auffordert oder
  4. c) die Menschenwürde von in Buchstabe a genannten Personen oder Personenmehrheiten dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden oder
  1. einen in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalt herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diesen ein- oder auszuführen, um ihn im Sinne der Nummer 1 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.

(5) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Handlung der in den §§ 6 bis 12 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art gegen eine der in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Personenmehrheiten oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer dieser Personenmehrheiten öffentlich oder in einer Versammlung in einer Weise billigt, leugnet oder gröblich verharmlost, die geeignet ist, zu Haß oder Gewalt gegen eine solche Person oder Personenmehrheit aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören.

Ein Tagessatz ist eine Maßeinheit zur Berechnung einer Geldstrafe im deutschen Strafrecht. Sie setzt sich aus der Anzahl der Tagessätze und der Höhe eines einzelnen Tagessatzes zusammen. Die Anzahl der Tagessätze wird nach der Schwere der Tat bemessen, während die Höhe des Tagessatzes die wirtschaftlichen Verhältnisse des Verurteilten berücksichtigt, wobei ein Tagessatz in etwa einem Dreißigstel des monatlichen Nettoeinkommens entspricht.

(5) Die Geldstrafe wird in Tagessätzen verhängt. Sie beträgt mindestens 91 höchstens 360 volle Tagessätze. Die Höhe eines Tagessatzes sind mindestens 150,00 Mark höchstens 830,00 Mark (150 Mark = 945,00 € und 830,00 Mark = 5.229,00 €, Stand 1914) 

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Bei Vorteilsnahme, gilt: 

(1) Ein Amtsträger, ein Europäischer Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) 1. Ein Richter, Mitglied eines Gerichts der Europäischen Union oder Schiedsrichter, der einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, daß er eine richterliche Handlung vorgenommen hat oder künftig vornehme, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

2. Der Versuch ist strafbar.

(5) Die Geldstrafe wird in Tagessätzen verhängt. Sie beträgt mindestens 50 höchstens 360 volle Tagessätze. Die Höhe eines Tagessatzes sind mindestens 100,00 Mark höchstens 600,00 Mark (150 Mark = 945,00 € und 600,00 Mark = 3.780,00 €, Stand 1914)

Strafen in Mark
150,00 Mark =      945,00 €
300,00 Mark =   1.890,00 €
600,00 Mark =   3.780,00 €
1.000,00 Mark =   6.300,00 €
1.500,00 Mark =   9.450,00 €
3.000,00 Mark = 18.900,00 € (Urkundenfälschung, Nachteilzufügung)
4.761,90 Mark = 30.000,00 €
6.000,00 Mark = 37.800,00 € (Urkundenfälschung, Vermögensvorteil)

Erweiterungen der Straftaten und der Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte, sind zulässig.

Berlin, den 11. Juli 2025

Reichsgesetzblatt “RGBl-2507111-Nr4-GO-des-Sondergericht-beim-DeGeHo” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt „RGBl-2507111-Nr4-GO-des-Sondergericht-beim-DeGeHo“_D

 

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Hinweis zu bisherigen Einberufungen: Alle Bekanntmachungen des Bundesrathes bzw. Volks-Bundesrathes, wurde bisher nur unter folgender Adresse veröffentlicht: https://deutscher-reichsanzeiger.de/amtsblatt/




RGBl-2504291-Nr3-Änderungsgesetz zu Haftungssummen in Mark

Gesetz, betreffend die Abänderung der Haftungssumme
die in Mark angegeben sind.

Gegeben am 29.04.2025, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 23.05.2025 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Reichstages und Bundesrathes, was folgt:


Nr. 3

In nachfolgenden Gesetzen und Verordnungen des Deutschen Reiches sind die Haftungssummen in Mark, zu ändern.

Artikel 1.

Im RGBl-1111011-Nr26-Erlass-Privathaftung-der-BRD-Exekutive werden folgende Änderungen in § 1. durchgeführt:
a) 250.000,00 Mark in 75.000,00 Mark;
b) 1.500,00 Mark bleibt;

Artikel 2.

Im RGBl-1303131-Nr11-Gesetz-Zulassung-Notare wird in § 1. der Wert 250.000,00 auf 75.000,00 geändert.

Artikel 3.

Im RGBl-1303133-Nr12-Ge#etz-Zulassung-Makler wird in § 1. der Wert 250.000,00 auf 75.000,00 geändert.

Artikel 4.

Im RGBl-1304291-Nr16-Erlass-Ergaenzung-Privathaftung-Nr26 werden folgende Änderungen in § 1. durchgeführt:
a) 250.000,00 Mark in 75.000,00 Mark;
b) 1.500,00 Mark bleibt;

Artikel 5.

Im RGBl-1402071-Nr05-Gesetz-Zusatzbezeichnungspflicht wird in § 3. der Wert 250.000,00 auf  75.000,00 geändert.

Artikel 6.

Im RGBl-1403031-Nr07-Gesetz-Zulassung-Psychologen wird in § 1. der Wert 250.000,00 auf  75.000,00 geändert.

Artikel 7.

Im RGBl-1404011-Nr12-Gesetz-Behebung-der-Wohnungsnot werden folgende Änderungen in § 2. durchgeführt:
a) 250.000,00 Mark in 75.000,00 Mark;
b) 500.000,00 Mark in 150.000,00 Mark.

Artikel 8.

Im RGBl-1502261-Nr03-Gesetz-Zulassung-obere-Kommunalbeamte wird in § 1. der Wert 750.000,00 auf 75.000,00 geändert.

Artikel 9.

Im RGBl-1604041-Nr10-Vermarktung-illegaler-Urkunden wird in § 1. Absatz 1, der Wert 750.000,00 auf 75.000,00 geändert.

Artikel 10.

Im RGBl-1405251-Nr21-Gesetz-Staatsvertraege-mit-der-BRD wird in § 2. der Wert 250.000,00 auf  75.000,00 geändert.

Artikel 11.

Im RGBl-1212085-Nr21-Gesetz-Zulassung-Rechtspfleger wird in § 1. der Wert 250.000,00 auf  75.000,00 geändert.

Artikel 12.

Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Gegeben zu Berlin, den 16. April 2025

 

Reichsgesetzblatt “RGBl-2504291-Nr3-Aenderungsgesetz-zu-Haftungssummen-in-Mark” Amtsschrift

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RGBl-2504161-Nr2-Gesetz betreffend die Behebung des Notstandes und zum Schutze des Deutschen Reiches

Gesetz, betreffend die Behebung des Notstandes
und zum Schutze des Deutschen Reiches.

Gegeben am 16.04.2025, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 23.05.2025 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Reichstages und Bundesrathes, was folgt:


Nr. 2

§ 1.

 Es ist verboten, Steuern, Zölle, sonstige Abgaben oder Gebühren oder Geldbeträge, die als Abgaben oder Gebühren von andern als den nach den Reichsgesetzen zuständigen Stellen gefordert werden, an einen Beauftragten einer fremden Macht oder an eine Kasse, Bank oder sonstiges Geldinstitut, zu zahlen oder die Zahlung für eine fremde Macht anzunehmen.

Fremde Macht, wie in Absatz eins bestimmt, sind alle Unternehmungen, die eine D-U-N-S Nummer führen müssen, Nichtregierungsorganisationen, Parteien, Vereine, Stiftungen und Geldinstitute, die der Vollverfassung des Deutschen Reiches, sowie den originalen Reichsgesetzen zuwiderzuhandeln.

§ 2.

Für den Warenverkehr über die Reichsgrenzen und innerhalb des Reichsgebiets ist es verboten,

  1. Bei andern als den nach der Deutschen Vollverfassung und deren institutionellen Organe
    a) Bewilligungen (Ein- und Ausfuhrbewilligungen, Zu- und Ablaufgenehmigungen) für sich oder andere zu beantragen, sich oder andern zu beschaffen oder von solchen Bewilligungen in diesem Verkehre Gebrauch machen,
    b) aus der Ausfuhr erzielte Devisen abzuliefern oder für solche Stellen anzunehmen.
  2. Waren zu liefern, wenn bekannt ist oder den Umständen nach angenommen werden muß, daß sie auf Grund von Bewilligungen der in Nr. 1 a genannten Art in das Ausland oder aus dem besetzten in das unbesetzte Reichsgebiet oder aus dem unbesetzten in das besetzte Reichsgebiet verbracht werden sollen.
  3. Waren anzunehmen, wenn bekannt ist oder den Umständen nach angenommen werden muß, daß sie auf Grund von Bewilligungen der in Nr. 1 a genannten Art in das Reichsgebiet oder aus dem besetzten in das unbesetzte Reichsgebiet oder aus dem unbesetzten in das besetzte Reichsgebiet verbracht worden sind.

 § 3. 

Wer es unternimmt, den Vorschriften der §§ 1 oder 2 zuwiderzuhandeln, wird mit Gefängnis nicht unter drei Monaten bestraft.

1) Ebenso wird bestraft, wer vorsätzlich zu einer solchen Zuwiderhandlung auffordert, anreizt oder sich erbietet.
2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe, Gefängnis bis zu fünf Jahren.
3) Neben Gefängnis kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.
4) Neben der Freiheitsstrafe ist auf Geldstrafe zu erkennen, und zwar in den Fällen des § 1 Mindestens im dreifachen Wert des gezahlten Betrages, in den Fällen des § 2 Nr. 1 a, 2 und 3 mindestens im dreifachen Wert der Waren, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, in den Fällen des § 2 Nr. 1 b mindestens im dreifachen Wert der Waren, aus deren Erlös sich die Höhe des abzuliefernden Devisenbetrags ergab.
5) Bei mildernden Umständen oder im Falle der Fahrlässigkeit ist auf Gefängnis bis zu einem Jahr und auf Geldstrafe oder auf eine dieser Strafen zu erkennen.
6) Das Höchstmaß der Geldstrafe ist unbeschränkt.

Neben der Strafe ist in den Fällen des Abs.  1  bis  3  anzuordnen, daß die Verurteilung auf Kosten des Schuldigen öffentlich bekanntzumachen ist; in den Fällen des Abs. 6 kann dies angeordnet werden. Die Art der Bekanntmachung wird im Urteil bestimmt. Die Bekanntmachung kann auch durch Anschlag erfolgen.

§ 4.

Waren und Zahlungsmittel, hinsichtlich deren den Vorschriften des § 2 zuwidergehandelt wird, sind ohne Rücksicht auf das Vorliegen einer strafbaren Handlung zugunsten des Deutschen Reichs ohne Entgelt für verfallen zu erklären. Weist der von der Beschlagnahme Betroffene nach, daß er die Zuwiderhandlung gegen ein Verbot des § 2 weder gekannt hat noch bei Einziehung sorgfältiger Erkundigungen hätte kennen müssen, so ist die Verfallerklärung nur gegen angemessene Entschädigung zulässig.

Im Übrigen finden die Vorschriften der §§ 1 und 3 der Verordnung über die Regelung der Einfuhr vom 16. Januar 1917 (Reichsgesetzblatt 1917 S. 41 Nr. 8) entsprechende Anwendung.

§ 5.

Die obersten Reichsbehörden sind befugt, die örtliche Zuständigkeit der Gerichte abweichend von den sonst geltenden gesetzlichen Vorschriften zu regeln.  In Angelegenheiten von Hoch-  und Landesverrat ist der Deutsche Gerichtshof zuständig, wenn nötig, zurückzuverfolgen bis zum 28. Oktober 1918.

§ 6.

Dieses Gesetz tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Gegeben zu Berlin, den 16. April 2025

Reichsgesetzblatt “RGBl-2504161-Nr2-Gesetz-Notstand-des Deutschen Reiches” Amtsschrift

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Hinweis zu bisherigen Einberufungen: Alle Bekanntmachungen des Bundesrathes bzw. Volks-Bundesrathes, wurde bisher nur unter folgender Adresse veröffentlicht: https://deutscher-reichsanzeiger.de/amtsblatt/




Drohungen durch Staatenlose, Reichsbürger und Hochverräter gegenüber Reichs- und Staatsangehörige

Sehr geehrte Damen und Herren der institutionellen Reichsorgane,

in der letzten Zeit häufen sich Drohungen durch Staatenlose und Hochverräter, die ehemals am Aufbau der Handlungsfähigkeit und Rechtsfähigkeit des Deutschen Reiches, als Delegierte, Bevollmächtigte, Leiter von Volks-Büros, Deutsche Recht-Konsulenten oder Amtsträger, mitwirkten und wegen nachweislichem Hochverrat in den Status versetzt wurden, aus dem diese ursprünglich kamen.

Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte, einfach erklärt.

Verlust durch Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte und die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis ist unser aktuelles Rechtsmittel gegen Hochverrat, Vertrauensbruch, Rufmord, Denunzierung, Verleumdung und kriminellen Handlungen. Eine gerichtliche Bestrafung ist in allen Fällen die Angelegenheit des Deutschen Gerichtshofes, bzw. Reichsgericht. Bis dahin bleiben die erteilten Strafmaßnahmen erhalten, können jedoch bei wiederholten Straftaten, im Strafmaß erweitert werden.

Faktische Erklärung zum Verlust der Reichs- und Staatsangehörigkeit:
Frage: Durch wen erhalten wir deutsche die Reichs‐ und Staatsangehörigkeit, gemäß RuStaG 1913?
Antwort: Seit 2011, nur durch das Reichsamt des Innern und dem Präsidium des Bundes. Seit 2008 durch die Deutsche Reichsdruckerei unter der Leitung des Bundesrathes!

Muß die verantwortliche Behörde im Amt, mit Namen, Siegel und Unterschrift, nach einer Straftat entscheiden, die Reichs‐ und Staatsangehörigkeit abzuerkennen, indem Amt, Name, Siegel und Unterschrift von der Urkunde gestrichen werden – Dann ist die Reichs- und Staatsangehörigkeit mangels amtlichem Beschluß erloschen. Alle ausgestellten Dokumente sind nichtig, bei weiterem Gebrauch gilt dies als Urkundenfälschung.
Resultat: Die betreffende Person ist wieder da, wo sie vorher war, staatenlos! Die Dokumente müssen zurückgegeben werden, den mit dem Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte, entfällt das Eigentumsrecht. Ungenehmigt einbehaltene, reichsrechtliche ausgestellte Dokumente, fallen unter Diebstahl.

Im Klartext: Wenn einer Person das Vertrauen erteilt wird, die durch ihr späteres Verhalten dem Unterzeichner bzw. der Behörde das Vertrauen entzieht, besteht ein einseitiger Vertrauensbruch durch die betreffende Person, wodurch der Person das entgegengebrachte Vertrauen zu entziehen ist.
(Löschung gemäß Artikel 4 Absatz 12 der Vollverfassung:Beglaubigung von öffentlichen Urkunden“.)


Unsere bisherige staatsrechtliche und verfassungskonforme Handlung:

Im Fall von Hochverrat, Infamie und Vertrauensbruch, durch Personen der höheren Ämter, wird dem Bundesrath eine Vertrauensfrage vorgelegt, die vom Betroffenen in der Plenartagung widerlegt werden darf. Stellt sich der Betroffene dieser Vertrauensfrage nicht oder korrigiert er den Zustand nicht, folgte danach das Mißtrauensvotum mit Aberkennung der „bürgerlichen Ehrenrechte“. Da die Entscheidung beim Bundesrath liegt, kann diese nur beim Bundesrath auf Antrag widerlegt oder korrigiert werden. Somit ist dem Strafgesetzbuch und der Vollverfassung, bezüglich Entzug der Ehrenrechte, Genüge getan und die Gefahr abgewehrt! Eine Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger ist verpflichtend, damit das Mißtrauensvotum rechtskräftig wird.

Frage: Warum gibt es wohl in der BRD keinen Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte?
Antwort: Bürgerliche Ehrenrechte können nur in souveränen Staaten vergeben werden!

Mit freundlichen Grüßen
Erhard Lorenz
Präsidialsenat und Staatssekretär des Innern

PS: Es ist merkwürdig, daß sich die Deutschen bezüglich Bürgerrechte nicht zur Wehr setzen, denn die gesamten Fremdverwaltungen ab 1919, verwalten nur Staatenlose, Geschäftsunfähige, unter Betreuung stehende und auch bürgerlich Tote;

********

Allgemeine Erklärung zum bürgerlichen Ehrenrecht und Hochverrat:
Als bürgerliche Ehrenrechte werden die Bürgerrechte bezeichnet, die einem Staatsangehörigen aufgrund seiner Rechte zustehen. In vielen Staaten können die bürgerlichen Ehrenrechte in bestimmten Fällen, z. B. bei einer Verurteilung wegen einer schweren Straftat, eingeschränkt oder entzogen werden. Darunter fallen auch die Rechte der Geschäftsfähigkeit, des Wahl- und Mitbestimmungsrecht, der Grundrechte, Amtsfähigkeit und Wählbarkeit.

Der Ehrverlust oder Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte ist eine Nebenstrafe im deutschen Strafrecht. Die Voraussetzungen der Aberkennung der Ehrenrechte ist in § 32 StGB (original) geregelt. Danach kann (sog. fakultative Nebenfolge) neben einer Strafe auf den Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden, siehe hierzu §§ 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37 StGB original.

Der Hochverrat ist ein Straftatbestand, der auf den gewaltsamen Umsturz im Innern, aber auch gegen die tatsächlich geltende Gesetzgebung und institutionelle Reichsorgane gerichtet ist.
Artikel 74 und Artikel 75 der einzige legitimen Vollverfassung.
§§ 80 bis 93 des Strafgesetzbuches (original)
Besonders §§ 87. 88. 89. StGB wird bei den BRD-Bediensteten einen hohen Stellenwert erreichen.

Im Gegensatz zum Hochverrat schwächt der Landesverrat den Bundesstaat in seiner Sicherheit gegenüber ausländischen Staaten.

Klassische Beispiele des Hochverrats sind der Versuch eines Staatsstreichs und der Versuch, das Staatsoberhaupt zu ermorden. Der Hochverrat ist auch zu unterscheiden vom Verbrechen der Aggression durch Anwendung von Waffengewalt gegen einen Staat durch Personen, die tatsächlich in der Lage sind, das politische oder militärische Handeln eines Staates zu kontrollieren oder zu lenken. Ein sehr gutes Beispiel ist die BRD, die mit ihrem politischen und militärischen Handeln als BUND und UPIK-Unternehmen, die Existenz, die Rechts- und Geschäftsfähigkeit des Nationalstaates Deutschland und des Deutschen Reiches, unterdrücken, diskriminieren, kriminalisieren und unter dem Deckmantel der Demokratie, durch Infamie, Rufmord, Gewalt, und parteilicher Justizwillkür, das Deutsche Volk für Kriegszwecke ausbeuten und gegen die geltenden national und internationale Gesetze des Deutschen Reiches verstoßen.




Reichsprangerverzeichnis

Reichsamt zur Bereinigung von politisch-, juristisch- und publizistischen Staatsterrorismus
Abkürzung: „RaBeStTe“

Dieses Reichsamt ist nach über 100 Jahren der vorsätzlichen Täuschung nicht mehr zu verhindern. Eine Bereinigung kann nur erfolgen, wenn die Personen endlich in der Öffentlichkeit beim Namen genannt werden.

Es soll die Ernsthaftigkeit des Volkes unterstützen und beflügeln, um endlich eine wahrhaftige und friedliche Weltordnung herzustellen, deren Stärke und Macht im freien Willen des Einzelnen und der einzelnen Völker, gelebt werden kann. Dieses Reichsamt muß von Personen besetzt sein, die eine neutrale Position gegenüber dem Volk, dem Staat und der staatlichen Führung einnehmen können. Die betreffenden Personen müssen vor Manipulationen abgesichert sein. Zur Erzielung einer wahrhaftigen Bereinigung sind auf  Namen und Titel keine Rücksicht zu nehmen. Die daraus folgernde Datenbank muß allen Menschen per Weltnetz, in öffentlichen Archiven und Publikationen zur Verfügung gestellt werden.

Nach folgenden Kriterien wurde die folgende Liste recherchiert und amtlich erfaßt:

Alle Versuche, die gelisteten Gruppierungen und Personen (siehe unten) von Ihrem Irrtum und Wahnsinn abzuhalten, wurden mit Diffamierung der Verfassungsorgane, der Reichsleitung oder einzelner Personen beantwortet. Somit steht bewiesenermaßen fest, daß die verantwortlichen Organisatoren nie eine staatliche Souveränität des Deutschen Reiches und des Deutschen Volkes beabsichtigten, sondern ein neues Weimar und Versailles anstreben. Auch dann nicht, wenn sie die Welt erneut täuschen, indem sie aufeinmal das Kaiserreich verherrlichen.

Die UN-Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948

Wer sich auf das RuStAG 1913 bezieht und die Verfassung des Deutschen Reiches ablehnt, indem er die Weimarer Verfassung oder sonstige Verfassungen anerkennt, verliert seine Staatsangehörigkeit. Wer auf dem Reichsgebiet  des rechtsfähigen Deutschen Reiches ohne Genehmigung der staatlichen Organe Deutschlands eine Selbstverwaltung, einen neuen Staat, der sonstige Vereine und Gesellschaften gründet, begeht Landes- und Hochverrat am Staat und am Deutschen Volk.

Hier die Aufklärung zur Weimarer Verfassung

Wer sich auf die Weimarer Verfassung, den DDR-Verfassungen oder auf das Grundgesetz beruft, unterwirft sich allen internationalen Gesetzen, die als Folge des Versailler Diktates gemacht wurden.
Beachten Sie folgende Seiten:
http://reichsamt.info/reichsjustizamt/shaef.htm
http://reichsamt.info/reichsjustizamt/besatzungszeit.htm
http://reichsamt.info/reichsjustizamt/kontrollratsgesetze.htm
http://reichsamt.info/reichsjustizamt/Gesetze-1933-1945ab2005-Zukunft.htm

Achtung:
Die vorgenannten Militärgesetze gelten für den hier genannten Personenkreis und dem gesamten Personal der BRD eines Vereinigten Wirtschaftsgebietes.

Die Erstveröffentlichung dieser Liste war am 15.04.2012. Bis zur amtlichen Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger zum 04.03.2019, hatten alle Genannten ausreichend Gelegenheit, sich zu läutern. Nachträgliche eingetragene Personen, wurden vorher auf die Veröffentlichung hingewiesen, wenn diese nicht ihre Aussagen oder Dokumente nicht in einer vorgegebenen Frist löschen.

Nachfolgend die uns bekannten Reichsbürger, Staatsverleugner, Organisationen und illegalen Unernehmungen, sowie selbsternannten und fremdgeführten Staatenlosen.

Denn das Deutsche Volk hat das Recht zu wissen, wer gegen die Herstellung der Einheit und Freiheit Deutschlands handelt.

Volksverrat begeht derjenige, der das eigene Volk verrät, hintergeht, betrügt.

Ein passendes Zitat zum aktuellen Zustand der Deutschen:

„Die Diktatur der korrupten, raffgierigen, machtbesessenen, krankhaften, bornierten, engherzigen und gewalttätigen UNdeutschen“

Wichtiger Hinweis: Alle Dokumente und Abmachungen der nachgenannten Gruppierungen, sind staatsrechtlich illegal und handeln gegen den rechtsfähigen Nationalstaat Deutschland.

Stand 13.02.2025

Insbesondere die BRD-Organisationen und BRD-Unternehmungen, inklusive aller BRD-Gemeinden und übergeordneten Instittute der
Bundesrepublik von Deutschland (BRvD)
Bundesrepublik in Deutschland
(BRiD)
Bundesrepublik Deutschland
(BRD)
Deutsche Demokratische Republik
(DDR)
Das vereinte Deutschland 
(BRDDDRdvD)
Vereinigtes Wirtschaftsgebiet 
(BRD, BUND)
Der Bundestag und seine Lobbyistenunternehmungen (BRD, BUND)
Der Bundesrat und seine Lobbyistenunternehmungen (BRD, BUND)
Alle Nichtregierungsorganisationen „NGOs“  (die sich über den Bundestag oder Abgaben fianzieren lassen)
Alle Unternehmungen aus dem Lobbyregister des Bundestages und der Bundesregierung
(https://www.lobbyregister.bundestag.de/startseite)
Die gesamte Presse (BRDDDRdvD)
Alle „alte und neue“ Parteien
(BRD, BUND)
Der Bund (der BRvD weilcher Bund auch immer)
Alle sich als Zentralrat bezeichneten Gruppierungen
amadeu-antonio-stiftung.de (von ausländischen Bundestagspolitikern und Künstlern gegründete volksfeindliche Stiftung)

wiki.sonnenstaatland.com
facebook.com/Sonnenstaatland/
sonnenstaatland.wordpress.com
(BRDfinanzierte Namenlose Satire, die dem BND und Verfassungsschutz zuarbeiten)
Hinter diesen Organisationen stecken Entitäten mit grenzlosem Haß zur Wahrheit.
Deren einziges Ziel ist Haß -> Diffamierung -> Rufmord
(Marcel Dietzel, usw.)
reichsdeppenrundschau.wordpress.com
(BRDfinanzierte Namenlose)



Bewegungen, Reichsbürger, Wahrheitsverdreher, U-Boote, Kommissarische ReGierungen, Germaniten, Exilregierungen, Gelbe Schein-Händler, Gruppierungen, Reichsparteien, BRD-Parteien von Reichsbürger

regierungdeutschesreich.org (Frank 1 Kahn, Markus Konsorr, Alfred Hacker, Markus Müller, Volker Thielmann, Manfred Niedermeier, Kathleen Schulz, Horst Matthes, Ralf Benda, Rolf Ulrich)

deutsches-reichsbuero.de (Andrea Litzel-Andrich, Thomas Möllentin, Renate Paschke, Wolfgang Knoll, Volker Gentsch)

youtube.com/watch?v=9x8Ocmm8gPg / „Erhard Lorenz enttarnt sich als Lügner – Germoney 2020″ Verantwortlich Roland Frank Ziegler,  Jg. 1954; Thomas Möllentin, Jg. 1961 und Doris Martina Roy, Jg. 1950.

DeGeKa-Hochverrat an BRD-Institutionen, wie z.B. die BaFin, die Presse und das AG Dresden 2017 und 2018 durch  Andreas Uwer, Jg. 1965; Michael Bock,Jg. 1961; Roland Frank Ziegler, Jg. 1954; Doris Martina Roy, Jg. 1950c.

Verfassungshochverrat am 20.01.2018, durch Andreas Uwer, Jg.1965 bekannt auch als Rumpelstilzchen; Michael Bock, Jg. 1961; Stefan Scheuermann, Jg. 1964; Christian Uwe Heinz Skwierawski, Jg. 1964; Horst Matthes geb. am 11.10.1954 zu Frankfurt am Main; Thomas Michael Richard Richter, Jg. 1962; Veronika Czora, Jg. 1989;

………………..

Telegram-Kanäle zu Gott und Jesus, David R Drawer / t.me/Deutschland_1871, Deutschlandt.me/Reichsanzeiger, Deutscher Reichsanzeiger (RGBl)
David Michael Drawer,
alias David R Drawer beschäftigt bei der Firma „Deutschen Reichsbahn“ bzw. Firma DB Fernverkehrs AG

detektei-a-uslaub8.webnode.page/dienstleistungen/ detektivbuerouslaub.oferteo.de /
Frank Andreas Uslaub,

deutscher-reichsanzeiger.isl-web.de/ deutscherreichsanzeiger.info / volksbuero.de / praesidialsenat.de / reichs-druckerei.de / (Andrea Litzel-Andrich, Thomas Möllentin, Wolfgang Knoll, Adolf Loch, Mirko Surma, Sigrid Selzer, Josef Jablonski, PeterWelsch, Thomas Hengel, Dietmar Voskort, Nicole Nonnenmacher, Yvonne Koch, Martina Wrobbel, Stefan Krpan, weitere Personen werden wir nachtragen sobald wir Gewissheit haben)
deutsche-recht-konsulenten-sachsen.de/ (Andrea Litzel-Andrich, Thomas Möllentin, Wolfgang Knoll, Mirko Surma, weitere Personen werden wir nachtragen sobald wir Gewissheit haben)
deutsches-reichsgesetzblatt.info/Beschlussfassung (Adolf Loch, Sigrid Selzer, Josef Jablonski, PeterWelsch, Thomas Hengel, Dietmar Voskort, Nicole Nonnenmacher, Yvonne Koch, Martina Wrobbel, Stefan Krpan.)
praesidialsenat.de (Wolfgang Knoll, Thomas Möllentin)
Ab dem 06.12.2021 gibt es auch einen Reichskanzler Rainer Reusch für die neu geschaffenen Kommissarische Reichsregierung, gemäß dem Vorbild Ebel, Hitler, Ebert.
Feindlich gesinnte Staatenlose gegen Deutschland und dem Deutschen Reich
Ronald G e h l k e n (Gehlken) Er bezeichnet das Deutsche Reich als Handels Konstrukt nach See. und Handelsrecht.
Reichskanzler einer kommissarischen Reichsregierung,

(Rainer Reusch) Er behauptet Deutschland wäre ein Werk der Nazis.
Preußische Konsulat Indonesien, gemäß Preußenverfassung 1850, Deutsches Menschen Amt (Sürmeli-Orga)
(Michael Werner *R a m s k u g l e r* (Ramskugler) Er behauptet, das gleiche wie Gehlken

…………

deutscher-reichsanzeiger.info / (Christian Bernd Alber, Ebelapostel und 2tes GermanReich Verherrlicher)

volkstribunal.wordpress.com/ (Armand Hartwig Korger, Reichskanzler und Reichspräsidient)
Facebook.com/armandkorger/ (Armand Hartwig Korger, Oberbefehlshaber der Deutschen Wehrmacht)
deutschepetitionen.de/startseite/ (Jens F. Bothe, der die Wahrheit zur Lüge macht)
facebook.com/armin.schmidt.73594
(Armin Schmidt)
frank-radon.de
und sein YouTubekanal (Frank Radon, Arndt Leitholdt, Andreas Uwer)
ag-freies-deutschland.de (Burger Lohmann)

verfassunggebende-versammlung.com und Exilregierung (Ralph Thomas Niemeyer)
bundesstaat-deutschland.com
ddbradio.org
ddbnews.wordpress.com/category/bund-deutscher-voelker/

alliance-earth.com/index.html 
(Aufruf zur VV)
(Uwe von Leonhard oder Uwe Voßbruch, Christian Behrendt, Arndt Leitholdt)

Nationalsozialistische Bewegung Deutschland  (NBD)
Kommission Deutschland
(Silvio Reinhold, Norbert Mauch, Imrtraud Adam, Marcel Lerch, Sindy Droese, Jens Kratz)

deutsches-amt.de
ichr.de
opferhilfe-mensch.net
menschenrecht-amt.de
(Selim Sürmeli)

templerhofiben.blogspot.com
(Stefan G. Weinmann)

bewußt.tv von (Co Conrad) Verbeiter von Verschwörungstheorien sowie „Gelbe-Schein-System-Apostel“ der Reichsbürgerszene

bewusst-handeln.eu von (Matthias Weidner, „Gelbe-Schein-System-Apostel“)

smad.berlin
smad2020
(Dimitri Metzler)

einiges-deutschland.com
portal.jona-mission.de
kaiserrundfunk.com
sachsen-vision.de
(Uwe Knietzsch, Peter und Sabine Bräuning)

bismarckserben.org
reichsverfassungsurkunde.bismarckserben.org
ewigerbund.org
(Sascha Hagemann, Arndt Leitholdt, Andreas Uwer)

deutsche-heilfuersorge.org/de/
koenigreichdeutschland.org/de/
deutschland.io
(Peter Fitzek)

deutsches-reich-heute.de
(Dr. Matthes Haug, Präsident der Nationaversammlung)

gelberschein.info
(Reiner Oberüber)


Vorab das wichtigste, auch zum heutigen Stand gibt es keinen einzigen handlungsfähigen und rechtmäßig eingerichteten Bundesstaat. Es muß davon ausgegangen werden das es auch nicht gewollt ist, wenn man die Handlungen der Reichsbürger, selbst ernannten Fürsten und sogenannte Adeligen bewerten will. Sollte sich eine Bundesstaat, gemäß der einzig geltenden Deutschen Reichsverfassung und den Gesetzen des Deutschen Reiches, eingerichtet haben, so wird diese im amtlichen Mitteilungsblatt veröffentlicht.

Alle Gruppierungen mit Freistaatencharakter, alle Freistaaten und selbsternannten Regierungsformen, die sich neuerings auch als Staatenbund, Bundesstaat, Herzogtum, und Königreich bezeichnen.

ewigerbund.org
volldraht.de/recht/119-politik/3715-mecklenburger-auf-dem-weg-in-die-souveraenitaet-die-parlamentarische-monarchie-kommt-in-2020-stimmzettel-fuer-die-volksinitiative-jetzt-abzeichnen
Mecklenburg-Vorpommern
(youtube.com/results?search_query=%23Gro%C3%9Fherzogthum)
(Maik Friedrich Geikler als Großherzog von Mecklenburg, Sascha Hagemann, Tobias Sommer, Jörn Baumann)

freistaat-preussen.world
freistaat-preussen-info.world
staatenbund-deutschesreich.info
(Thomas Mann) (Beate Maria a.d.F. Rude, Dorothea Katharina Maria a.d.F. Melder, Ada Cornelia a.d.F. Reichhelm, Hans Franz Detlef a.d.F. Burdack, Franz Peter a.d.F. Hess, Stefan a.d.F. Woller, Johannes a.d.F. Krämer, Arndt Leitholdt)
volksstaat-bayern.info
bundesstaat-bayern.info
(Ada Cornelia a.d.F. Reichhelm, Hans Franz Detlef a.d.F. Burdack, Monika Gertrud a.d.F. Sedlmeier, Wolfgang Benno Maria a.d.F. Leis, Johann a.d.F. Ach, Johann Karl Rudolf a.d.F. Stanner, Georg Hubert a.d.F. Zellermayer)
bundesstaat-sachsen.org
bundesstaat-sachsen.net
(Claus Dieter a.d.F. Claußnitzer, Beate Maria a.d.F. Rude, Dorothea Katharina Maria a.d.F. Melder, Ada Cornelia a.d.F. Reichhelm, Hans Franz Detlef a.d.F. Burdack, Franz Peter a.d.F. Hess, Stefan a.d.F. Woller, Johannes a.d.F. Krämer)
freier-volksstaat-wuerttemberg.info
(Harry Karl a.d.f. Bender, – )
republik-baden.info
(Nicol Simone a.d.F. Wilhelm, Mark Andreas a.d.F. Wilhelm, Gabriele a.d.F. Gottstein, Andreas a.d.F. Dieler)
unrechtsstaat-brd.de
(Hans-Joachim Zimmer)

reichsfamilienamt-bkb-info
(Armin P. Schmidt, mittlerweile abgeschatlet)

staatenlos.info
(Rüdiger Manthey, – Klasen, – Hofmann)
zdd.de
(Prof. Dr. hc Heino Janßen, Malteserorden)
europaeische-aktion.org
(Bernhard Schaub)
staseve.wordpress.com
(aktuell ohne Inhalt)
staseve.eu
(Peter Frühwald)
lichtland.org
(Helmut Schätzlein)


Die Gemeindegründer im Sinne der BRD

gemeinde-neuhaus.de
(Matthias Klama)
os-landmark.de
(Heike Maria Werding)


Die neuen illegalen „Reiche“

ndgk.org
koenigreichdeutschland.org/de
(Peter Fitzek)

Staatenbund Königreiche Wedenland
galaxiengesundheitsrat.de
galaxiengesundheitsrat.de/group/volksumfragen
wedismus.ning.com
(Prof. Dr. und Kaiser Thomas Patock)


(Ableger der Schittke-Exileregierung)
reichsmeldestelle.net
friedensvertrag.info

wahrheitfuerdeutschland.de
(Alexander Schlowak, Erwin Weber, Holger Knappe)

Exileregierung Schittke
friedensvertrag.info

deutsches-reich-exil.info
(Nobert Schittke, Reichskanzler, Fürst, usw.)

deutsche-zukunft.net (Joachim Widera)
Erzgebirgischer VersicherungsMakler
(Rene Oehme)
creaplan.org/arne_hinkelbein/

(Arne Hinkelbein / Freiherr von Hinkelbein)
rechtssachverstaendiger.de
(Ralf Mauring)
phoenix-makler.net (Gerd Winkler)
der-runde-tisch-berlin.info (Thomas Patzlaff)

folksvalue.de
deutschlanderhebung.de
gg146.de
(Norbert Gogolin)
(Karsten Schalitz)

brdnazijustiz.wordpress.com/tag/rafael-von-hohenlimburg/
(Rafael von Hohenlimburg, hier wird ein Titel vorgetäuscht)
(Silvan a.d.F. Ubl nennt er sich neu, Silvan Streetz ist sein amtlicher Name)

justitia-deutschland.de (Klaus Detlef Loose)
sachsen-vision.de
(Klaus Schmied)

freiheitistselbstbestimmtesleben.de
http://freiheitistleben.de/
(Peter Christof)

deutsche-nationalversammlung.de 
(Ferdinand Karnath, aktuell nicht mehr verfügbar)

aufbruch-gold-rot-schwarz.net
(NV)
dphw.net
(Holger Fröhner, nicht mehr erreichbar)


Ableger der ehemaligen Kommissarischen Regierung „KRR“ „German Reich“ von Ebel
reichs-undlaenderanzeiger.de
(Dr. Monika Isolde Keuser)
deutscher-reichsanzeiger.info
((Wolgang Gerhard Günter Ebel †) aktuell Klaus-Dieter Weisheit-Organisation)
deutschesreich.webnode.com 
((Wolgang Gerhard Günter Ebel †) aktuell Klaus-Dieter Weisheit-Organisation)
(Verherrlicher des Reichsregierung des „German-Reich“, Christian Bernd Alber; Volker Ludwig)
(KRRLinie der Dagmar S. Tietsch mit Wolfgang Hübner, K.D. Müller) 

Zusätzlich wird noch eine Liste mit über 60 staatenloser Einzelaktivisten im Beweissicherungsamt (RaBeStTe) geführt und regelmäßig aktiviert.

Die wichtigsten Täuschungsmanöver der gelisteten Gruppen oder Personen:

  • Alle arbeiten mit einer Verfassung oder mit Gesetzen OHNE Geltungsbereich;
  • Niemand der Genannten ist im Besitz einer staatlichen Urkunde oder eines Ausweises;
  • Niemand der Genannten ist als Reichs- und Staatsangehöriger im Personenstandsregister des Deutschen Reiches geführt.
  • Alle wollen die Staatsangehörigkeit aus dem Jahre 1913, wollen aber die Staatsgrenzen der Fremdverwaltungen;
  • Einige wollen ein Deutschland, das durch Fremdmächte bzw. Firmen gesteuert wird;
  • Alle beziehen sich auf falsche Regierungsformen.
  • Alle akzeptieren und dulden mit ihrer Handlung das Versailler Diktat und den Verrat am Deutschen Volk.
  • Alle stellen Spielzeugausweise oder Urkundenfälschungen aus.
  • Einige behaupten auch, daß Deutschland nie gegeben hätte.
  • Einige behaupten, das Deutsche Reich wäre ein Verein.

Zusätzlich gilt auch folgendes zu beachten!

Staatsterrorismus bezeichnet Gewaltakte, die als terroristisch eingestuft und durch die ausübende Staatsgewalt z.B. Militär, Polizei, Justiz vollzogen oder durch eine souveräne Regierung gefördert werden. Staatsterrorismus bezeichnet insofern feindselige Aktionen außerhalb eines erklärten Krieges gegen zivile Ziele beziehungsweise unter bewußter Inkaufnahme ziviler Opfer beim angegriffenen Ziel; seien es Menschenleben oder lebenswichtige Einrichtungen. Staatsterroristische Akte können auch gemeinsam von mehreren Staaten begangen werden (siehe Beispiele).

Der Terror (lateinisch der Schrecken, von terrere – in Schrecken versetzen) ist die systematische und oftmals willkürlich erscheinende Verbreitung von Angst und Schrecken durch ausgeübte oder angedrohte Gewalt. Damit werden Menschen gefügig gemacht, um politische und / oder wirtschaftliche Ziele durchsetzen zu können. Das wird im allgemeinen als Terrorismus bezeichnet.

Der lateinische Ausdruck territio (deutsch „Territion“ Schreckung) bezeichnet das Zeigen der Folterinstrumente als Vorstufe der Folter, was bereits ausreichte, um Geständnisse zu erzwingen.

Terror war ursprünglich bei den alten Vordenkern des Liberalismus eine dem Staat zugeschriebene legitime Funktion. Für Thomas Hobbes war der „Schrecken gesetzlicher Bestrafung“ (terror of legal punishment) eine notwendige Voraussetzung eines Staatswesens, dem auf der anderen Seite „der Schrecken der Macht“ (the terror of some power) entsprach.

Das Gewaltmonopol des Staates bezeichnet die ausschließlich staatlichen Organen vorbehaltene Legitimation, physische Gewalt auszuüben oder zu legitimieren. Es ist ein Prinzip aller modernen Staaten und gilt als eine der Grundlagen für das Funktionieren des Rechtsstaates. Der Begriff wurde von dem Soziologen Max Weber in seiner Schrift Politik als Beruf geprägt, aber Grundzüge sind bereits in der politischen Philosophie von Thomas Hobbes vorhanden (speziell der Leviathan).

Motivation:

Die Rechtsordnung demokratischer Staaten kennt auch Ausnahmen vom Gewaltmonopol des Staates. Dazu zählt etwa das Recht, sich mit Gewalt gegen rechtswidrige Angriffe zu wehren (Notwehr) und sich vor sonstigen Gefahren zu schützen (Notstand).

Weitgehend anerkannt ist ein privates Widerstandsrecht für den Fall, daß die staatliche Rechtsordnung versagt oder der Staat selbst zur Bedrohung für die Rechte der Bürger wird. Im deutschen Grundgesetz ist dies im Artikel 20 Absatz 4 festgehalten (Widerstandsrecht in Deutschland).

Staatsterrorismus

Während mit der Niederschlagung des NS-Regimes noch Einigkeit bestand, daß es Staatsterror gibt, z.B. die Novemberpogrome 1938, scheint sich die heutige Politik etwas davon zu versprechen, wenn sie den Begriff Staatsterrorismus meidet und den tatsächlich vorhandenen Staatsterrorismus auf von Geheimdiensten gesteuerten Terrorgruppen in anderen Ländern konzentriert.

Motiv solcher Leugnung dürfte sein, daß sich nichtstaatlicher bzw. antistaatlicher Terrorismus häufig als Reaktion auf Staatsterrorismus zu legitimieren versucht.

Aber wie hilflos und falsch die Staatsterrorismus-Leugnung ist, zeigt sich auch daran, wenn behauptet wurde, daß die Taliban mittels dem Staat Afghanistan einen staatlichen Terrorismus gegen die Welt veranstaltet hätten.

Der Terroristenpropaganda läßt nicht begegnen, indem staatlicher Terror bzw. staatliche Verbrechen geleugnet werden, denn zu offenkundig gibt den Staatsterrorismus und zu häufig besteht die Wechselwirkung zwischen Terrorismus und Staatsterrorismus, dessen Dimension mit untenstehender Liste nur angedeutet werden.

Terroristenpropaganda läßt sich auf der abstrakteren Ebene nur mit dem Hinweis begegnen, daß sich das Unrecht mehrt, wenn Unrecht mit Unrecht vergolten werden dürfte.

Terroristenpropaganda läßt sich auf der konkreten Ebene nur mit dem Hinweis begegnen, wie häufig ausgerechnet Menschen einem „Kampf“ geopfert werden, die mit dem Streit wenig bzw. nichts zu tun haben, während die eigentlichen Streitbetreiber bestens bewacht und geschützt ihr mörderisches Dasein fortsetzen können.

Wo liegen die Unterschiede zwischen Terrorismus und Staatsterrorismus?

Der juristische Vergleich

a) Nichtstaatlicher Terrorismus setzt sich über das staatliche Recht hinweg.

b) Staatsterrorismus schafft sich die Paragraphen, mittels derer er zum Unrecht schreiten darf.

c) Es gibt überdies noch eine Menge von Mischformen halbstaatlichen Terrorismus, wenn der Staat beispielsweise nichtstaatlichen Terrorismus trotz gegenteiliger Gesetze gewähren läßt,
aa) um Oppositionelle oder
bb) Minderheiten zu unterdrücken,
cc) um gegen andere Staaten „unerklärte Krieg“ zu führen.
Umgekehrt gibt es halbnichtstaatlichen Terrorismus, wenn beispielsweise die Mafia staatliche Strukturen durchdringt, um zusätzlich durch Staatswillkür die Widersacher des eigenen Terrors kalt zu machen.

Der qualitative Vergleich

Nichtstaatlicher Terrorismus und Staatsterrorismus wollen gesellschaftliche und/oder internationale Streitigkeiten nicht auf dem Wege des Rechts und demokratisch austragen, sondern mittels Gewalt.

Zunächst noch die Klarstellung, daß unter Staatsterrorismus ein Terrorismus des Staates gegen Oppositionelle und Unbeteiligte zu verstehen ist.

Der Ressourcen-Vergleich

a) Nichtstaatlicher Terrorismus verfügt über Menschen, die er sich quasi im „Schwarzmarkt der Meinungen“ beschaffen kann, also in dem Maße, wie der Staat entweder an eigener Legitimation einbüßte und Extremismus/Terrorismus in der Bevölkerung ideologisch Raum greift.

b) Staatlicher Terrorismus verfügt über Menschen per Einberufungsbefehl.

c) Nichtstaatlicher Terrorismus verfügt über Mittel, die er sich quasi im „Schwarzmarkt der Materialien“ beschaffen kann. Seine Mordinstrumente sind für den „ordentlichen Krieg“ meist zu klein dimensioniert und (vorerst) auch kleiner in der Wirkung, solange Terroristen der Zugriff auf staatliche „Errungenschaften“ wie Atomwaffen und andere Massenvernichtungsmittel nicht gelingt bzw. es an Unterstützung seitens anderer Staaten fehlt, aber auch deren Hilfe wären durch Staatsgrenzen und Geheimhaltungen gehemmt.

d) Staatlicher Terrorismus hat den Zugriff auf die öffentlichen Finanzen einschließlich der Möglichkeit zur  Staatsverschuldung. Daraus kann der Staat den Wissenschaftsbetrieb, die Industrie und (siehe oben) den Einberufungsbefehl für seine Ziele aktivieren. Der Staatsterrorismus kann also in Dimension der Volkswirtschaft Gewaltanwendungen vorbereiten und realisieren, eine Diktatur errichten und zwischenstaatliche Kriege führen.

Der politische Vergleich

Nichtstaatlicher Terrorismus richtet sich gegen einzelne Interessengruppen innerhalb der Gesellschaft oder gegen sucht sich die Opfer willkürlich, um aus  gegen In den meisten Fällen erscheinen mir Terrorismus und Staatsterrorismus wie Kehrseiten der selben Medaille, die sich aus der Gegenseitigkeit zu legitimieren versuchen, aber letztlich nicht können, denn Terror war, ist und bleibt, was nach allem wahren Recht und Gewissen verboten ist: Gewaltdrohung und Gewaltanwendung ohne Notwehr, Nothilfe zu sein.

Oder anders gesagt: Betrachten wir nichtstaatlichen und staatlichen Terrorismus in den Methoden und zugespitzt in seinen Zielen, so ist die Methode identisch Gewalt und das Ziel die eigene Macht.

Der nichtstaatliche Terrorismus riskiert den Bürgerkrieg und scheut keine Eskalation. Der staatliche Terrorismus riskiert die Diktatur und den zwischenstaatlichen Krieg.




Staatsverleugner, Reichsbürger, Hochverräter und Täuscher- Reichspranger

Reichsamt zur Bereinigung von politisch-, juristisch- und publizistischen Staatsterrorismus
Abkürzung: „RaBeStTe“

Dieses Reichsamt ist nach über 100 Jahren der vorsätzlichen Täuschung nicht mehr zu verhindern. Eine Bereinigung kann nur erfolgen, wenn die Personen endlich in der Öffentlichkeit beim Namen genannt werden.

Es soll die Ernsthaftigkeit des Volkes unterstützen und beflügeln, um endlich eine wahrhaftige und friedliche Weltordnung herzustellen, deren Stärke und Macht im freien Willen des Einzelnen und der einzelnen Völker, gelebt werden kann. Dieses Reichsamt muß von Personen besetzt sein, die eine neutrale Position gegenüber dem Volk, dem Staat und der staatlichen Führung einnehmen können. Die betreffenden Personen müssen vor Manipulationen abgesichert sein. Zur Erzielung einer wahrhaftigen Bereinigung sind auf  Namen und Titel keine Rücksicht zu nehmen. Die daraus folgernde Datenbank muß allen Menschen per Weltnetz, in öffentlichen Archiven und Publikationen zur Verfügung gestellt werden.

Nach folgenden Kriterien wurde die folgende Liste recherchiert und amtlich erfaßt:

Alle Versuche, die gelisteten Gruppierungen und Personen (siehe unten) von Ihrem Irrtum und Wahnsinn abzuhalten, wurden mit Diffamierung der Verfassungsorgane, der Reichsleitung oder einzelner Personen beantwortet. Somit steht bewiesenermaßen fest, daß die verantwortlichen Organisatoren nie eine staatliche Souveränität des Deutschen Reiches und des Deutschen Volkes beabsichtigten, sondern ein neues Weimar und Versailles anstreben. Auch dann nicht, wenn sie die Welt erneut täuschen, indem sie aufeinmal das Kaiserreich verherrlichen.

Die UN-Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948

Wer sich auf das RuStAG 1913 bezieht und die Verfassung des Deutschen Reiches ablehnt, indem er die Weimarer Verfassung oder sonstige Verfassungen anerkennt, verliert seine Staatsangehörigkeit. Wer auf dem Reichsgebiet  des rechtsfähigen Deutschen Reiches ohne Genehmigung der staatlichen Organe Deutschlands eine Selbstverwaltung, einen neuen Staat, der sonstige Vereine und Gesellschaften gründet, begeht Landes- und Hochverrat am Staat und am Deutschen Volk.

Hier die Aufklärung zur Weimarer Verfassung

Wer sich auf die Weimarer Verfassung, den DDR-Verfassungen oder auf das Grundgesetz beruft, unterwirft sich allen internationalen Gesetzen, die als Folge des Versailler Diktates gemacht wurden.
Beachten Sie folgende Seiten:
http://reichsamt.info/reichsjustizamt/shaef.htm
http://reichsamt.info/reichsjustizamt/besatzungszeit.htm
http://reichsamt.info/reichsjustizamt/kontrollratsgesetze.htm
http://reichsamt.info/reichsjustizamt/Gesetze-1933-1945ab2005-Zukunft.htm

Achtung:
Die vorgenannten Militärgesetze gelten für den hier genannten Personenkreis und dem gesamten Personal der BRD eines Vereinigten Wirtschaftsgebietes.

Die Erstveröffentlichung dieser Liste war am 15.04.2012. Bis zur amtlichen Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger zum 04.03.2019, hatten alle Genannten ausreichend Gelegenheit, sich zu läutern. Nachträgliche eingetragene Personen, wurden vorher auf die Veröffentlichung hingewiesen, wenn diese nicht ihre Aussagen oder Dokumente nicht in einer vorgegebenen Frist löschen.

Nachfolgend die uns bekannten Reichsbürger, Staatsverleugner, Organisationen und illegalen Unernehmungen, sowie selbsternannten und fremdgeführten Staatenlosen.

Denn das Deutsche Volk hat das Recht zu wissen, wer gegen die Herstellung der Einheit und Freiheit Deutschlands handelt.

Volksverrat begeht derjenige, der das eigene Volk verrät, hintergeht, betrügt.

Ein passendes Zitat zum aktuellen Zustand der Deutschen:

„Die Diktatur der korrupten, raffgierigen, machtbesessenen, krankhaften, bornierten, engherzigen und gewalttätigen UNdeutschen“

Wichtiger Hinweis: Alle Dokumente und Abmachungen der nachgenannten Gruppierungen, sind staatsrechtlich illegal und handeln gegen den rechtsfähigen Nationalstaat Deutschland.

Nachdem sich die Liste der Straftäter gegen das einzig wahre Deutsche Reich um das vielfache erweitert hat, wurde die Straftäterliste aus dieser Seite entfernt und ist nur noch für Berechtigte zugänglich. Die Seite finden sie unter: https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/reichsprangerverzeichnis

Die wichtigsten Täuschungsmanöver der gelisteten Gruppen oder Personen:

  • Alle arbeiten mit einer Verfassung oder mit Gesetzen OHNE Geltungsbereich;
  • Niemand der Genannten ist im Besitz einer staatlichen Urkunde oder eines Ausweises;
  • Niemand der Genannten ist als Reichs- und Staatsangehöriger im Personenstandsregister des Deutschen Reiches geführt.
  • Alle wollen die Staatsangehörigkeit aus dem Jahre 1913, wollen aber die Staatsgrenzen der Fremdverwaltungen;
  • Einige wollen ein Deutschland, das durch Fremdmächte bzw. Firmen gesteuert wird;
  • Alle beziehen sich auf falsche Regierungsformen.
  • Alle akzeptieren und dulden mit ihrer Handlung das Versailler Diktat und den Verrat am Deutschen Volk.
  • Alle stellen Spielzeugausweise oder Urkundenfälschungen aus.
  • Einige behaupten auch, daß Deutschland nie gegeben hätte.
  • Einige behaupten, das Deutsche Reich wäre ein Verein.

Zusätzlich gilt auch folgendes zu beachten!

Staatsterrorismus bezeichnet Gewaltakte, die als terroristisch eingestuft und durch die ausübende Staatsgewalt z.B. Militär, Polizei, Justiz vollzogen oder durch eine souveräne Regierung gefördert werden. Staatsterrorismus bezeichnet insofern feindselige Aktionen außerhalb eines erklärten Krieges gegen zivile Ziele beziehungsweise unter bewußter Inkaufnahme ziviler Opfer beim angegriffenen Ziel; seien es Menschenleben oder lebenswichtige Einrichtungen. Staatsterroristische Akte können auch gemeinsam von mehreren Staaten begangen werden (siehe Beispiele).

Der Terror (lateinisch der Schrecken, von terrere – in Schrecken versetzen) ist die systematische und oftmals willkürlich erscheinende Verbreitung von Angst und Schrecken durch ausgeübte oder angedrohte Gewalt. Damit werden Menschen gefügig gemacht, um politische und / oder wirtschaftliche Ziele durchsetzen zu können. Das wird im allgemeinen als Terrorismus bezeichnet.

Der lateinische Ausdruck territio (deutsch „Territion“ Schreckung) bezeichnet das Zeigen der Folterinstrumente als Vorstufe der Folter, was bereits ausreichte, um Geständnisse zu erzwingen.

Terror war ursprünglich bei den alten Vordenkern des Liberalismus eine dem Staat zugeschriebene legitime Funktion. Für Thomas Hobbes war der „Schrecken gesetzlicher Bestrafung“ (terror of legal punishment) eine notwendige Voraussetzung eines Staatswesens, dem auf der anderen Seite „der Schrecken der Macht“ (the terror of some power) entsprach.

Das Gewaltmonopol des Staates bezeichnet die ausschließlich staatlichen Organen vorbehaltene Legitimation, physische Gewalt auszuüben oder zu legitimieren. Es ist ein Prinzip aller modernen Staaten und gilt als eine der Grundlagen für das Funktionieren des Rechtsstaates. Der Begriff wurde von dem Soziologen Max Weber in seiner Schrift Politik als Beruf geprägt, aber Grundzüge sind bereits in der politischen Philosophie von Thomas Hobbes vorhanden (speziell der Leviathan).

Motivation:

Die Rechtsordnung demokratischer Staaten kennt auch Ausnahmen vom Gewaltmonopol des Staates. Dazu zählt etwa das Recht, sich mit Gewalt gegen rechtswidrige Angriffe zu wehren (Notwehr) und sich vor sonstigen Gefahren zu schützen (Notstand).

Weitgehend anerkannt ist ein privates Widerstandsrecht für den Fall, daß die staatliche Rechtsordnung versagt oder der Staat selbst zur Bedrohung für die Rechte der Bürger wird. Im deutschen Grundgesetz ist dies im Artikel 20 Absatz 4 festgehalten (Widerstandsrecht in Deutschland).

Staatsterrorismus

Während mit der Niederschlagung des NS-Regimes noch Einigkeit bestand, daß es Staatsterror gibt, z.B. die Novemberpogrome 1938, scheint sich die heutige Politik etwas davon zu versprechen, wenn sie den Begriff Staatsterrorismus meidet und den tatsächlich vorhandenen Staatsterrorismus auf von Geheimdiensten gesteuerten Terrorgruppen in anderen Ländern konzentriert.

Motiv solcher Leugnung dürfte sein, daß sich nichtstaatlicher bzw. antistaatlicher Terrorismus häufig als Reaktion auf Staatsterrorismus zu legitimieren versucht.

Aber wie hilflos und falsch die Staatsterrorismus-Leugnung ist, zeigt sich auch daran, wenn behauptet wurde, daß die Taliban mittels dem Staat Afghanistan einen staatlichen Terrorismus gegen die Welt veranstaltet hätten.

Der Terroristenpropaganda läßt nicht begegnen, indem staatlicher Terror bzw. staatliche Verbrechen geleugnet werden, denn zu offenkundig gibt den Staatsterrorismus und zu häufig besteht die Wechselwirkung zwischen Terrorismus und Staatsterrorismus, dessen Dimension mit untenstehender Liste nur angedeutet werden.

Terroristenpropaganda läßt sich auf der abstrakteren Ebene nur mit dem Hinweis begegnen, daß sich das Unrecht mehrt, wenn Unrecht mit Unrecht vergolten werden dürfte.

Terroristenpropaganda läßt sich auf der konkreten Ebene nur mit dem Hinweis begegnen, wie häufig ausgerechnet Menschen einem „Kampf“ geopfert werden, die mit dem Streit wenig bzw. nichts zu tun haben, während die eigentlichen Streitbetreiber bestens bewacht und geschützt ihr mörderisches Dasein fortsetzen können.

Wo liegen die Unterschiede zwischen Terrorismus und Staatsterrorismus?

Der juristische Vergleich

a) Nichtstaatlicher Terrorismus setzt sich über das staatliche Recht hinweg.

b) Staatsterrorismus schafft sich die Paragraphen, mittels derer er zum Unrecht schreiten darf.

c) Es gibt überdies noch eine Menge von Mischformen halbstaatlichen Terrorismus, wenn der Staat beispielsweise nichtstaatlichen Terrorismus trotz gegenteiliger Gesetze gewähren läßt,
aa) um Oppositionelle oder
bb) Minderheiten zu unterdrücken,
cc) um gegen andere Staaten „unerklärte Krieg“ zu führen.
Umgekehrt gibt es halbnichtstaatlichen Terrorismus, wenn beispielsweise die Mafia staatliche Strukturen durchdringt, um zusätzlich durch Staatswillkür die Widersacher des eigenen Terrors kalt zu machen.

Der qualitative Vergleich

Nichtstaatlicher Terrorismus und Staatsterrorismus wollen gesellschaftliche und/oder internationale Streitigkeiten nicht auf dem Wege des Rechts und demokratisch austragen, sondern mittels Gewalt.

Zunächst noch die Klarstellung, daß unter Staatsterrorismus ein Terrorismus des Staates gegen Oppositionelle und Unbeteiligte zu verstehen ist.

Der Ressourcen-Vergleich

a) Nichtstaatlicher Terrorismus verfügt über Menschen, die er sich quasi im „Schwarzmarkt der Meinungen“ beschaffen kann, also in dem Maße, wie der Staat entweder an eigener Legitimation einbüßte und Extremismus/Terrorismus in der Bevölkerung ideologisch Raum greift.

b) Staatlicher Terrorismus verfügt über Menschen per Einberufungsbefehl.

c) Nichtstaatlicher Terrorismus verfügt über Mittel, die er sich quasi im „Schwarzmarkt der Materialien“ beschaffen kann. Seine Mordinstrumente sind für den „ordentlichen Krieg“ meist zu klein dimensioniert und (vorerst) auch kleiner in der Wirkung, solange Terroristen der Zugriff auf staatliche „Errungenschaften“ wie Atomwaffen und andere Massenvernichtungsmittel nicht gelingt bzw. es an Unterstützung seitens anderer Staaten fehlt, aber auch deren Hilfe wären durch Staatsgrenzen und Geheimhaltungen gehemmt.

d) Staatlicher Terrorismus hat den Zugriff auf die öffentlichen Finanzen einschließlich der Möglichkeit zur  Staatsverschuldung. Daraus kann der Staat den Wissenschaftsbetrieb, die Industrie und (siehe oben) den Einberufungsbefehl für seine Ziele aktivieren. Der Staatsterrorismus kann also in Dimension der Volkswirtschaft Gewaltanwendungen vorbereiten und realisieren, eine Diktatur errichten und zwischenstaatliche Kriege führen.

Der politische Vergleich

Nichtstaatlicher Terrorismus richtet sich gegen einzelne Interessengruppen innerhalb der Gesellschaft oder gegen sucht sich die Opfer willkürlich, um aus  gegen In den meisten Fällen erscheinen mir Terrorismus und Staatsterrorismus wie Kehrseiten der selben Medaille, die sich aus der Gegenseitigkeit zu legitimieren versuchen, aber letztlich nicht können, denn Terror war, ist und bleibt, was nach allem wahren Recht und Gewissen verboten ist: Gewaltdrohung und Gewaltanwendung ohne Notwehr, Nothilfe zu sein.

Oder anders gesagt: Betrachten wir nichtstaatlichen und staatlichen Terrorismus in den Methoden und zugespitzt in seinen Zielen, so ist die Methode identisch Gewalt und das Ziel die eigene Macht.

Der nichtstaatliche Terrorismus riskiert den Bürgerkrieg und scheut keine Eskalation. Der staatliche Terrorismus riskiert die Diktatur und den zwischenstaatlichen Krieg.




Der bürgerliche Tod der Deutschen

Der bürgerlichen Tod der Deutschen begann mit dem 09. November 1918.

Ich möchte an dieser Stelle alle zum Aufwachen bringen, die sich erzählen lassen, daß die BRD oder A. Hitler durch Gesetze einen bürgerlichen Tod erzeugt hätten. Meine Offenbarung soll nicht dafür gedacht sein, einen A. Hitler oder die BRD zu entlasten, sondern soll endlich allen die Augen öffnen, wann und durch was der bürgerliche Tod im heute noch besetzten Deutschland zustande kam.

Bürgerlicher Tod (so stand es im Jahr 2016 bei Wikipedia)
Der bürgerliche Tod war ursprünglich eine Sanktion bei Kapitalverbrechen, die in Europa teilweise bis in das 19. Jahrhundert hinein angewandt wurde. Er bestand aus dem vollständigen Verlust der Rechtsfähigkeit. Der so Bestrafte lebte zwar rein biologisch noch, rechtlich wurde jedoch sein Tod fingiert und er somit als natürliche Person eliminiert. Dies umfasste beispielsweise neben dem Verlust jeglichen Eigentums und der Annullierung einer bestehenden Ehe, auch den Verlust der Geschäftsfähigkeit. In späterer Zeit wurden auch andere Formen der Entrechtung als „bürgerlicher Tod“ bezeichnet.

Seht selbst was Wikipedia dazu am 25.05.2018  schreibt ( https://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCrgerlicher_Tod )

Achtung: den vorhergehenden Absatz nicht nur lesen, sondern zu 100% verstehen, notfalls nochmal lesen!

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Die Offenbarung zum bürgerlichen Tod

Dieser bürgerliche Tod wurde durch die Nationalversammlung aktiviert, (seines Zeichens Wolf im Schafspelz) als man den souveränen ewigen Bund „Deutschland“ mit dem Namen Deutsches Reich, in einer Revolution der radikalen linken und rechten Parteien, durch Hochverrat an Kaiser und dem Deutschen Volk, handlungsunfähig machte. Heute lebt das Ansinnen dieser Nationalversammlung fort in der „Verfassungsgebenden Versammlung„, dem „bundesstaaten-deutschland“ und allen Kollaborateuren. Wer sich dessen bewußt ist, daß die gesamte Presse-, Radio- und Medienlandschaft schon seit hunderten von Jahren von den Menschen beherrscht wird, die im Jahr 1933 dem Deutschen Volk den Krieg erklärt haben, der wird erkennen, wessen Geistes Kind hinter diesen Wesen steckt.    

Mit der Anerkennung des Versailler Diktates, die durch die Weimarer Verfassung dem deutschen Volk aufgezwungen wurde, war der Bürgerliche Tod in Deutschland und in allen Schutzgebieten des Deutschen Reiches vollzogen. Somit gilt seit dieser Zeit in allen Teilen Deutschlands und des Deutschen Reiches, also auch in den Schutzgebieten, der Bürgerliche Tod, was uns alle Parteien, Bürgermeister und höheren Geschäftsführer bewußt verschweigen.

Es gibt nur eine Wahrheit, aber viele Realitäten.
Darum gibt es nur einen Weg, aber sehr viele Irrwege!

Das muß ein wahrer Deutscher wissen:

Das Deutsche Volk muß die Reichsgesetze zum Änderungsstand 28. Oktober 1918 und alle neuen Gesetze, welche durch den Bundesrath und Volks-Reichstag seit 2009 in Kraft gesetzt worden sind, zur Anwendung bringen.

Jeder Bezug auf die Weimarer Verfassung, auf die in Deutschland seit 1919 angewandten Gesetze, auf die UN, auf Europa, auf selbstfabrizierte Verfassungen oder Staaten auf dem Staatsgebiet des rechtsfähigen Deutschen Reiches, beinhaltet die Anerkennung des Versailler Diktates und in Folge die Anerkennung des Bürgerlichen Todes.

Jede Handlung von kommissarischen- und Exil- Regierungen, von selbsternannten Staaten und Königreichen, von BRD-Parteien und BRD-Vereinen, Selbstverwaltungen und Reichsgruppierungen, die ohne die Genehmigung und Legitimation des Deutschen Reiches geschehen, beinhaltet die Anerkennung des Versailler Diktates und in Folge die Anerkennung des Bürgerlichen Todes.

Die Flagge schwarzrotgold ist praktizierter Hochverrat an Deutschland und dem wahren Deutschen Volk. Wer unter dieser Flagge Werbung für Bundesstaaten oder ein freies Deutschland betreibt, begeht Hochverrat!

Die Standarte des Bundespräsidenten ist die Standarte des Präsidenten der Weimarer Republik.

Alle Dokumente mit dem sogenannten Bundesadler sind eine Täuschung im Rechtsverkehr, da dieser Adler der Adler der Weimarer Republik ist, welche diesen für ihre damaligen Zwecke als Reichsadler erschaffen hat. Wer solche Dokumente besitzt bekennt sich zum bürgerlichen Tod!

Das Grundgesetz sei die Verfassung, so das nicht souveräne Bundesverfassungsgericht! Die Antwort ist einfach, wenn man weiß, daß das Bundesverfassungsgericht im Rechtskreis der Weimarer Verfassung handelt und in diesem Rechtskreis das Grundgesetz als Verfassung zu führen hat. Die Betonung liegt bei „zu führen hat“. Denn die Besatzungsrechte sind immer noch Bestandteil des Grundgesetzes für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet und dem Personal bzw. den Bürgerlich Toten.

Die Nachkiegsordnung zu Deutschland ist seit April 2018 beendet und immer noch besteht die gesamte Regierung der BRidDDR2 nur noch aus Geschäftsführern von Unternehmungen, die keine deutsche Gewerbeanmeldung nachweisen können. Im deutschen Verständnis ist das Schwarzarbeit und Steuerbetrug, oder Schlimmeres.


Wem diese Offenbarung nicht gefällt oder er meint, daß er es besser wisse, soll sich einfach folgende Fragen stellen:

  • Warum kann die BRidDDR2 und ihre nichtrechtsfähigen Unternehmungen (z.B. GEZ, Zoll, Finanz) machen was sie will?
  • warum werden wir verdeckt vom Zentralrat der Juden regiert?
  • Und warum können Politiker in der EU machen was sie wollen? (Siehe auch den Krieg in der Ukraine, denn die westlich orientierte Ukraine hat sich nun auch für den bürgerlichen Tod entschieden.)

Aufruf: Hört endlich auf Unwissenheit zu Eurem Geschäft zu machen, denn jede Lüge wird aufgedeckt.

Wer sich auf die Weimarer Verfassung, DDR-Verfassung oder auf das Grundgesetz beruft, unterwirft sich allen internationalen Gesetzen, die als Folge des Versailler Diktates gemacht wurden.

Die einzig richtige und wahre Verfassung des Deutschen Reiches


Warnung und Erklärung der Weimarer Verfassung und deren Auswirkung

Es gibt nur ein Deutsches Volk und nur ein Deutsches Reich. Beide haben nichts mit einer Weimarer Republik, einem Großdeutschen Reich und einer BRD oder aktuell einer BRidDDR2 zu tun. Und selbstverständlich auch nichts nichts mit deren Verfassungen oder einem Grundgesetz und auch nichts mit allen Gesetzen oder Verordnungen dieser Fremd- oder Selbstverwaltungen.

Verantwortlich für diesen Text zeichnet sich das Bundes- und Reichspräsidium




RGBl-1507291-Nr18-Erlass-Asylanten-Unterbringungsregelung“ ( Bürgermeister, Parteien )

Allerhöchster Erlaß, betreffend die Asylanten-Unterbringungsregelung

erlassen am 29.07.2015, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 18.08.2015 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 18

§ 1.

Jedwede Unterbringung von Asylanten, Migranten und Ausländer können nur mit  Zustimmung der örtlich ansässigen Deutschen Bevölkerung entschieden werden, da gemäß geltender vorrangiger Gesetzgebung in Deutschland, es allen Parteien, oberen Kommunalbeamten, Staatssekretären und Ministern des Bundes oder eines seiner Länder an staatlichen Befugnissen für solche Entscheidungen mangelt.

Sobald 5 % der ansässigen Deutschen Bevölkerung aus dem jeweiligen Ort oder der Stadt gegen die Pläne der gewerblich eingerichteten Gemeinden und Städte entscheiden, ist die Unterbringung nur durchführbar, wenn diese auf die Gebäude und Gelände der aktuellen und ehemaligen Parteimitglieder, Gemeinderäte, Stadträte, Kommunalbeamte, Staatssekretäre, Minister, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Richter, Rechtspfleger, Gerichtsvollzieher und Parteien des Bundes oder eines seiner Länder umgelegt wird und die Anwohner der jeweiligen Standorte in Ihrer Sicherheit nicht gefährdet sind. Ergänzend können die Gebäude der regierenden Parteien und Firmen, sowie der Alliierten Streitkräfte beschlagnahmt und hinzugezogen werden.

§ 2.

Schadenersatzansprüche durch nichtstatthafte Unterbringung gegen die ansässig Deutsche Bevölkerung werden hierdurch nicht berührt und können rückwirkend bis zum 23. Mai 1949 geltend gemacht werden.

Deutschland und das Deutsche Reich sind befreit von den Aufnahme und Unterbringungskosten.

§ 3.

Dieser Erlaß tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Reichsgesetzblatt „RGBl-1507291-Nr18-Erlass-Asylanten-Unterbringungsregelung“ Amtsschrift

Reichsgesetzblatt „RGBl-1507291-Nr18-Erlass-Asylanten-Unterbringungsregelung„_D




RGBl-1308201-Nr30-Verordnung-zu-BRD-Wahlen

Verordnung, betreffend aller nichtstaatlichen Wahlen
im Hoheitsgebiet des Deutschen Reiches

zum 20.08.2013, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 01.09.2013 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 30

§ 1.

Mit Inkrafttreten des Wahlverbotsgesetz RGBl-1307231-Nr29-Gesetz-Verbot-BRD-Wahlen sind von allen Mitwirkenden, Parteien und Gruppierungen bis zum 20.09.2013  alle Wahlwerbeinhalte auf Plakaten, im Weltnetz (Internet), in allen öffentlichen Medien, über Wahlzettel und Wahlbroschüren, auf Datenträgern und Bannern und in jeder weiteren Form auf Eigenkosten zu entfernen und zu entsorgen.

§ 2.

Zum Zwecke der Überwachung wird mit Zustimmung des Volks-Bundesrathes durch den Volks-Reichstag eine Kommission gebildet, die die Einhaltung dieser Verordnung überwacht und nach Ablauf der Frist, alle Daten von Personen durch Lichtbild, Tonaufnahme und Filmmaterial, sowie Werbematerial sammelt, die den Anweisungen nicht Folge geleistet haben. Alle Beweismittel werden dem Beweissicherungsamt bis zum 03.10.2013 zugeführt.

§ 3.

Es gilt RGBl-0912002-Nr5-Staats-Volksschutzgesetz und untersteht der Aufsicht und Durchführung des Reichspolizeiamtes. Die Anweisungen erteilt der Polizeidirektor der Reichspolizei.

§ 4.

Alle zur „Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus“ erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht berührt und gelten im Sinne dieses Gesetz für die hier genannten natürlichen und juristischen Personen.

§ 5.

Zuwiderhandlungen werden in schweren Fällen der Militärregierung zur Verfolgung übertragen.

§ 6.

Es gilt das Reichstagswahlgesetz gemäß RGBl-0909262-Nr2-Reichswahlgesetz-Reichstag.

§ 7.

Dieses Gesetz tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Reichsgesetzblatt „RGBl-1308201-Nr30-Verordnung-zu-BRD-Wahlen“ Amtsschrift

Reichsgesetzblatt „RGBl-1308201-Nr30-Verordnung-zu-BRD-Wahlen_D