RGBl-2403091-Nr02-Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einrichtung des Reichsamt für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einrichtung des Reichsamt
für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

erlassen am 09.03.2024, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft getreten am 18.03.2024 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrath, was folgt:

Nr. 02

Der Bundesrath hat auf Grund §. 3. des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesraths zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 04. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgendes Gesetz beschlossen.

Für die Zwecke der Schaffung eines Reichsamt für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz als oberste Reichsbehörde, der mit Inkraftsetzung dieses Erlasses alle Belange im Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz untersteht, wird dieses Amt eingerichtet. Im Wesentlichen stehen dem Reichsamt für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz sämtliche Befugnisse zu, die auch den örtlichen Polizeibehörden zustehen.

Die Leitung dieser Behörde führt die Bezeichnung:
Staatssekretär im Reichsamt für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Die einzelnen Aufgaben des Reichsamt für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz bestimmt der leitende Staatssekretär in Abstimmung mit dem Staatssekretär des Innern und dem Staatssekretär des Reichsgewerbeaufsichtsamtes. Er bestimmt auch im Einvernehmen mit den beteiligten Behörden des Deutschen Reiches und seiner Bundesstaaten die Aufgaben, die aus deren Amtsbereich auf diese Behörde übergehen, oder von ihr übertragen werden und zwar auch dann, wenn hierdurch der Amtsbereich der betroffenen Ämter in den Grundzügen berührt wird.

Erlassen zu Berlin, den 09. März 2024

Reichsgesetzblatt „RGBl-2403091-Nr02-Erlass-Einrichtung-des-Reichsamt-fuer-Umwelt-und-Naturschutz“ Amtsschrift

Reichsgesetzblatt „RGBl-2403091-Nr02-Erlass-Einrichtung-des-Reichsamt-fuer-Umwelt-und-Naturschutz“_D

Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF – diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren – Schrift wird installiert

Hinweis zu bisherigen Einberufungen: Alle Verordnungen des Volks-Reichstages, wurde bisher nur unter folgender Adresse veröffentlicht: https://deutscher-reichsanzeiger.de/amtsblatt/




RGBl-2310201-Nr05-Erlaß betreffend die Einrichtung der Deutschen Gesundheitskasse als oberste Behörde

Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einrichtung
der Deutschen Gesundheitskasse als oberste Behörde

erlassen am 20.10.2023, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft getreten am 28.10.2023 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrath und des Volks-Reichstages gemäß Hausordnungen, was folgt:

Nr. 05

Die Deutsche Gesundheitskasse als oberste Reichsbehörde des Gesundheits- und Krankenversicherungswesen untersteht mit Inkrafttreten dieses Gesetzes unmittelbar dem Reichsamt des Innern.

Der Leiter dieser Behörde führt die Bezeichnung “Direktor der Deutschen Gesundheitskasse”.

Die einzelnen Aufgaben dieser Behörde bestimmt der Direktor der Deutschen Gesundheitskasse in Abstimmung mit dem Reichsamt des Innern. Die Aufgaben sind im Einvernehmen mit den beteiligten Behörden des Deutschen Reiches und seiner Bundesstaaten abzustimmen, die aus deren Amtsbereich auf diese Behörde übergehen, und zwar dann, wenn hierdurch der Amtsbereich der betroffenen Ämter in den Grundzügen berührt wird.

Berlin, den 20. Oktober 2023

Reichsgesetzblatt „RGBl-2310201-Nr05-Erlass-Einrichtung-Gesundheitskasse-als-oberste-Behoerde“ Amtsschrift

Reichsgesetzblatt „RGBl-2310201-Nr05-Erlass-Einrichtung-Gesundheitskasse-als-oberste-Behoerde“_D

Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF – diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren – Schrift wird installiert

Hinweis zu bisherigen Einberufungen: Alle Verordnungen des Volks-Reichstages, wurde bisher nur unter folgender Adresse veröffentlicht: https://deutscher-reichsanzeiger.de/amtsblatt/