RGBl-1301131-Nr1-Gebuehrenordnung-D-Recht-Konsulenten

Gesetz, betreffend Gebührenordnung für deutsche Recht-Konsulenten

gegeben am 13.01.2013, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 31.01.2013 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 1

§ 1.

Gemäß Reichsgesetz (RGBl-1211281-Nr17) „Rechtspflege im Deutschen Reich“ und (RGBl-1212081-Nr19) „Gesetz Zulassung Rechtsanwaltschaft“, gilt im Sinne der Gleichstellung, die Gebührenordnung für Rechtsanwälte vom 07.07.1879 auch für die Deutschen Recht-Konsulenten anzuwenden. Für die Übergangszeit bis zur Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands und der Einführung der Staatswährung Mark, gilt Euro ist gleich Mark.

§ 2.

Für die Übergangszeit, können auch nachfolgende vereinfachte Gebühren angewandt werden und sind im Vorfeld mit dem Auftraggeber vertraglich festzulegen. Auch hier gilt Euro ist gleich Mark.

a) Alle Schadenssummen unter 10.000,00 werden nach Stunden Aufwand oder auszuhandelnden Pauschalbeträgen berechnet.
b) Ab einer Schadenssumme von 10.001,00 bis 100.000,00 ist die Vergütung 10% der Schadenssumme oder Abrechnung nach Aufwand und Zeit.
c) Ab 100.001,00 wird eine Gebühr von 5% als komplette Vergütung festgesetzt oder nach Aufwand und Zeit abgerechnet.
d) Reisekosten, Beratungskosten, Schriftverkehr, Rechercheaufwand oder Erfolgsprämien sind kein Bestandteil der Vergütung und müssen gesondert vereinbart werden.

§ 3.

Dieses Gesetz tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger in Kraft und gilt auch rückwirkend.

Reichsgesetzblatt „RGBl-1301131-Nr1-Gebuehrenordnung-D-Recht-Konsulenten“ Amtsschrift

Reichsgesetzblatt „RGBl-1301131-Nr1-Gebuehrenordnung-D-Recht-Konsulenten“_D




Gesetzliche Ausbildungsvorschrift für Amtsbewerber, ab dem 10.01.2010

Gesetzliche Ausbildungsvorschrift für Amtsbewerber
Protokoll der 5. Tagung des Volks‐Reichstags
am Sonntag, den 10. Januar 2010

Im Gasthaus und Pension „Zur Eintracht“ in Obernissa , Hauptstraße 57, 99198 Obernissa 11.30h Eröffnung durch Herrn Oliver Erb , Präsident des Volk‐Reichstag

Tagesordnung des Volks‐Reichstag:
01. Beschluß – Alle Bewerber für Ämter zur Herstellung der Handlungsfähigkeit in gehobener Position für die Bundesstaaten und für das Reich müssen die Ausbildung wie die eines Recht‐Konsulenten, innerhalb 3 Monaten nach Aufforderung durch den RdV (Stellvertretender Reichskanzler) nachweisen können.
Danach verwirkt die Bewerbung.

Beschluß einstimmig angenommen.

Protokoll der 17. Tagung des Volks‐Bundesrathes
am Sonntag, den 10. Januar 2010

Im Gasthaus und Pension „Zur Eintracht“ in Obernissa , Hauptstraße 57, 99198 Obernissa 16.30 Eröffnung der 17. Tagung des Volks‐Bundesrath durch Herrn Oliver Erb eröffnet und die Tagungsleitung an Herrn Thomas Böttger übertragen.

Die Beschlußpunkte des Volks‐Bundesrath sind zugleich auch eingereichten Anträge aus der 5ten Tagung des Volks‐Reichstag.

01. Beschluß und zugleich eingereichter Antrag durch den Volks‐Reichstag – Alle Bewerber für Ämter zur Herstellung der Handlungsfähigkeit in gehobener Position für die Bundesstaaten und für das Reich müssen die Ausbildung wie die eines Recht‐Konsulenten , innerhalb 3 Monaten nach Aufforderung durch den RdV (Stellvertretender Reichskanzler) nachweisen können.
Danach verwirkt die Bewerbung.

Beschluß und Bestätigung des VRT‐Antrag: einstimmig angenommen.

(Auszüge aus den Protokollen unserer gesetzgebenden Verfassungsorganen.)