Für 2017, viel Mut und Kraft zur tatsächlichen Wahrheit, denn diese macht uns Frei!

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter dieser Adresse https://reichsgesetzblatt.justitia-deutschland.org werden wir ihnen unsere aktuellen Gesetze und alle relevanten und gültigen Gesetze aus dem Deutschen Reich oder seiner Bundesstaaten, die wir aus Gesetzesbüchern entnehmen konnten veröffentlichen und soweit es uns möglich ist auch aktualisieren. Sie finden hier schon viele hundert Gesetze, Gesetzesbücher, Verordnungen und Erlasse, die sie anwenden sollen, um sich gegen die nichtstaatlichen und „gesetzesmißachtenden“ Handlungen der Systemlinge zur Wehr zu setzen. Das Suchfenster finden sie oben rechts auf den Seiten oder Sie gehen den Links unterhalb dieser Informationen nach.

Das sollten sie wissen: Nur wenn sie sich mit den tatsächlich geltenden Gesetzen zur Wehr setzen, werden sie die Möglichkeit haben, den Ihnen angetanenen Schaden, privatrechtlich ersetzt zu bekommen. Nicht eine Person, die derzeit für das System der BRD oder sonstigen Fremdverwaltungen handelt steht unter dem Schutz eines Vorgesetzten oder eines Staates und ist mit der Anwendung der richtigen Gesetze, für alle Handlungen privatrechtlich zu 100% haftbar. Gegen diese Privathaftung gibt es kein Rechtsmittel, höchstens das Mittel der totalen Zerstörung aller staatlichen -, gesellschaftlichen und familiären Ordnung. Jede Person, die sich im Deckmantel des Systems bereichert (bis zur Putzfrau) soll das wissen. und handelt letztendlich gegen sich selbst.

Der Nachrichtendienst (Newsletter) unseres Amtsblattes informiert alle uns bekannten Reichs- und Staatsangehörige, über aktuelle Beschlüsse, Entscheidungen oder wichtige Handlungen, die im Sinne der Erfreiung des Deutschen Reiches und des Deutschen Volkes beschlossen, gegeben und in Kraft gesetzt wurden.

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Ein Erklärung noch zu dem Begriff „Reichsbürger„.
Werte Leser von Staatenlosen, Reichsbürgern und werte Reichs- und Staatsangehörige, sie sehen, daß wir schon in mit den Begriffen unterscheiden.

Gemäß allen unseren vorliegenden Daten, gibt es (ohne die sogenannten Ausländer) drei Kreise menschlicher Wesen, die in Deutschland leben.

Der Staatenlose ist („DEUTSCH“ bzw. „deutsch“) demgemäß die Person, die auf Grund Ihrer eigenen Entscheidung keinen Staat angehören will, weil Sie die BRD als Staat ansieht, darunter fallen alle die sich durch die BRD aushalten, finanzieren oder auch bezahlen lassen. Die Begriffe Hartz4, Sozialhilfe, Rente oder Arbeitslosengeld sind Almosen dieses Systems, das sich sein Geld durch Mord, Krieg, Vernichtung, Kindesraub, Betrug und Lügen erschafft.

Der Reichsbürger ist der Personenkreis mit dem Gelben Schein, der sich selbst als Staatenlos erklärt und die BRD bekämpft, der Nationalsozialist, der Nationalzionist, der sich oft unwissendlich auf das Reichsbürgergesetz 1934 der Nazis bezieht. Demgemäß der tatsächliche Feind der wahrhaftigen Reichs- und Staatsangehörigen, des Deutschen Reiches und seiner Bundesstaaten. Unter Reichsbürger fallen alle die Menschen die den Gruppierungen angehören, die sie unter http://rabestte.reichsamt.info finden. Auch fallen darunter, alle die die sich „aus der Familie“, „aus dem Hause“ oder mit täuschenden Titeln, bezeichnen. Diese Wesen handeln und verstoßen bewußt gegen die Verfassung des Deutschen Reiches und bezeichnen das Deutsche Reich als Verein.

————————————————— WIR sind! ———————————————————-

Der Reichs- und Staatsangehörige ist das souveräne Volk des Deutschen Reiches, seiner Bundesstaaten und Deutschland im Deutschen Reich. Dieser Personenkreis ist im Personenstandregister des Deutschen Reiches registriert, somit ist er kein Staatenloser. Dieser Personenkreis, ist nicht nur rechtsfähig, sondern auch geschäftsfähig, womit seine Handlung auch einen tatsächlich gesetzlichen Charakter besitzt. Ihm steht das Rechtsmittel zu, seinen Schaden vor dem Deutschen Reichsgericht einzuklagen. Er hat das Recht von Eigentum, Hab und Gut, auch steht ihm der Schutz des Reiches im In- und Ausland zu. Die Verfassung garantiert ihm den geistigen – , persönlichen -, schöpferischen Schutz, siehe hierzu Artikel 4 unter http://deutsche-reichsverfassung.de


Achtung:

Es reicht nicht aus, nachweisen zu können, daß man von deutschen Eltern abstammt oder daß man in Deutschland bzw. im Hoheitsgebiet der Bundestaaten in Deutschland oder des Deutschen Reiches geboren ist. Reichs- und Staatsangehöriger ist man nicht durch bloses Wunschdenken oder die BRD verleugnen, sondern durch die Eintragung in das Personenstandregister des Deutschen Reiches, die nur über die einzige wahre Reichsleitung möglich ist. Es gelten auch nur die Dokumente, die sie in den Seiten der Deutschen Reichsdruckerei finden http://deutsche-reichsdruckerei.de

Ähnliche aussehenden Dokumente wie die von Exilregierungen usw., sind einfach nur Spielzeugausweise auf die es keinen Rechtsanspruch auf Schadenersatz gibt.

Wir wünsche viel Mut und Kraft zur tatsächlichen Wahrheit, denn diese macht uns Frei!

 

Verantwortlich für diese Seite zeichnet sich das Reichs- und Bundespräsidium




RGBl-1610281-Nr30 Paßgesetz des Deutschen Reiches

Paßgesetz des Deutschen Reiches

gegeben am 28.10.2016, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 02.11.2016 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 31

§ 1.

Reichs- und Staatsangehörige gemäß dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913, benötigen zum Ausgang aus dem Reichsgebiet, zur Rückkehr in dasselbe einen Reisepaß, dem der Besitz eines Reichs-Personenausweises gemäß dem „RGBl-1410081-Nr32-Gesetz-Ausweispflicht“ vorgeschrieben ist. Für den Aufenthalt und zu Reisen innerhalb des Reichsgebietes bedarf es keines Reisepasses.

§ 2.

Das Reichsamt des Innern kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Volks-Bundesrathes andere amtliche Ausweise oder Pässe einführen oder zulassen, die Ausführung des Reisepasses den internationalen Vorschriften anpassen und Reichs- und Staatsangehörige in besonderen Fällen sowie im Verkehr mit einzelnen ausländischen Staaten von der Paßpflicht befreien.

Der Reisepaß ist zehn Jahre gültig und unterliegt dem Schutze und den Gesetzen des Deutschen Reiches.

§ 3.

Ausländer und neu hinzuziehende Personen benötigen für den Zugang in das Reichsgebiet oder Ausgang aus dem Reichsgebiet einen Reisepaß, der jeweils zuständigen Behörde.

§ 4.

Reichs- und Staatsangehörige und Ausländer sind verpflichtet,  sich auf amtliches Erfordern über ihre Person genügend auszuweisen.

§ 5.

Die Erteilung von Pässen an Reichs- und Staatsangehörige erfolgt durch:
1. Reichsamt des Innern und seine verantwortlichen Behörden;
2. Die Konsuln des Deutschen Reiches oder der Bundesstaaten.

Zur Erteilung von Auslandspässen und sonstigen Reisepapieren sind alle Behörden befugt, welche nach den im Deutschen Reich oder in den einzelnen Bundesstaaten geltenden Bestimmungen diese Befugnisse haben.

§ 6.

Eine Paßversagung oder eine Paßentziehung tritt ein, wenn die innere oder äußere Sicherheit oder sonstige Belange des Deutschen Reiches gefährdet sind und die Gefahr besteht, daß eine Person sich der Strafverfolgung oder Strafvollstreckung  entziehen könnte.

§ 7.

In Ermangelung landesgesetzlicher Behörden der Bundesstaaten oder deren Provinzen und Bezirken, tritt an dessen Stelle das Reichsamt des Innern, bei Notwendigkeit in Abstimmung mit dem Reichsamt des Äußeren und dessen dafür verantwortlichen Behörden.

Herstellung und der Vertrieb der Reisepässe obliegt ausschließlich der Deutschen Reichsdruckerei.

Der Datenschutz obliegt in der Verantwortung des Reichsamtes des Innern und seinen verantwortlichen Behörden.

§ 8.

Alle Vorschriften, welche diesem Gesetz entgegenstehen, treten außer Kraft, so auch das Gesetz über das Paßwesen vom 12. Oktober 1867. Dies berührt jedoch nicht die Bestimmungen über Zwangspässe sowie über die Kontrolle neu zuziehender Personen und der Ausländer an ihrem Aufenthaltsorte innerhalb des Deutschen Reiches.
Zu letzterem Zwecke dürfen indessen Aufenthaltsdokumente weder eingeführt, noch wo sie bestehen, beibehalten werden.

§ 9.

Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Reichsgesetzblatt „RGBl-1610281-Nr30-Passgesetz“ Amtsschrift

Reichsgesetzblatt „RGBl-1610281-Nr30-Passgesetz„_D

Wir möchten an dieser Stelle auch auf das Ausweisgesetz hinweisen, denn im Deutschen Reiche gilt die Ausweispflicht durch einen Reichs-Personenausweis:
https://reichsgesetzblatt.justitia-deutschland.org/rgbl-1410081-nr32-gesetz-ausweispflicht-ausweisegesetz/