Handelsgesetzbuch und Seerecht
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1897, Nr. 23, Seite 219 – 436 Fassung vom: 10. Mai 1897 Bekanntmachung: 21. Mai 1897 (Nr. 2388.) […]
Deutsche Reichsanzeiger ist das amtliche Mitteilungsblatt für den Nationalstaat Deutschland, seinen Bundesstaaten und dem Deutschen Reich. Im Archiv der Gesetzblätter sind auch die Gesetzblätter ab 1867 bis 1919 verlinkt.
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