RGBl-1505131-Nr06-Änderungsgesetz-zu-RGBl-0912002-Nr5-Staats-Volksschutzgesetz
Gesetz, betreffend Änderung zu RGBl-0912002-Nr5 Staats- und Volksschutzgesetz
gegeben am 13.05.2015, im Namen des Deutschen Reiches
In Kraft gesetzt am 02.06.2015 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:
Nr.06
§ 1.
In den § 1. Absatz 1, § 9. Absatz 2, § 11. Absatz 1, und § 16. Absatz 1 des RGBl-0912002-Nr5 wird folgende Formulierung geändert. Die bisherige Formulierung „zu verbieten“ werden mit dem Wort „verboten“ ausgetauscht.
§ 2.
In § 1. Absatz 1, des RGBl-0912002-Nr5 werden die Worte „religiöse bzw.“ vor konfessionelle Motive und das Wort „manipulieren“ vor bekämpfen eingefügt.
In § 1. Absatz 2, des RGBl-0912002-Nr5 wird folgendes Wort „Deutschen“ vor Reiches eingefügt.
§ 3.
Dieses Gesetz tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.
Reichsgesetzblatt „RGBl-1505131-Nr06-Änderungsgesetz-zu-RGBl-0912002-Nr5-Staats-Volksschutz„_D