Vorgeschichte des Bundesrathes
Vorgeschichte des Bundesrathes
Die Wurzeln des Bundesrathes reichen bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts zurück und stehen im direkten Zusammenhang mit den Bestrebungen, ein einiges und souveränes Deutschland der deutschen Völker zu erschaffen. „Ein Nationalstaat Deutschland„
Stets mußte im Deutschen Reich die Berücksichtigung und Beteiligung der Territorialgewalten an der Zentralgewalt organisiert werden. Nach dem Modell des Norddeutschen Bundes (gegründet 1867) besaß der Bundesrath des Kaiserreichs von 1871 eine starke Stellung als oberstes Verfassungsorgan, war er doch Ausdruck des ewigen Bundes, als der das Reich gegründet worden war. Faktisch war dieses Gremium der Träger der Bundessouveränität, was sich darin äußerte, dass es nicht nur gleichberechtigt an der Legislative mitwirkte, sondern auch oberster Träger der Bundesexekutive war.
Während der Zeit einer durch den Völkerbund gesteuerten Weimarer Republik, wurde dem Bundesrath die Macht entzogen, indem ein Reichsrat erschaffen wurde, der weitaus weniger Kompetenzen hatte als der Bundesrath.
Mit der Beseitigung der Länder im Nationalsozialismus wurde auch der Reichsrat abgeschafft.
Bei der Wiederbegründung des vereinigten Wirtschaftsgebietes, die 1949 nach dem Zusammenbruch der Diktatur unter der Aufsicht der westlichen Besatzungsmächte erfolgte, griff die verfassunggebende Versammlung, der Parlamentarische Rat, die föderalistische Tradition des Reichsrats wieder auf, allerdings entschied man sich für die Bundesratlösung.
Am 29. Mai 2008 trafen sich erstmals 21 Deutsche in Wolfen. Unter der Leitung von Herrn Erhard Lorenz wurde den Anwesenden die aktuelle Situation der Reichsbewegungen und kommissarischen Reichs- und Exilregierungen vermittelt, so auch die rechtliche Situation des Vereinigten Wirtschaftsgebietes mit dem Namen Bundesrepublik Deutschland, der UN bzw. EU und den Alliierten.
Seit 1921 stehen wir Deutsche unter Fremdverwaltung, bzw. unter Betreuung mittels Fremdverwaltungen, dadurch mangelt es de jure und de facto an der Staatsangehörigkeit zu einem souveränen deutschen Staat. Dem wird entgegengehalten, daß der Deutschen-Status „Statusdeutsch“ vom Willen des Betroffenen abhängt und die Statuseigenschaft seit dem 3. Oktober 1990 de jure (davor bereits de facto) nur noch durch Aufnahme in den Nationalstaat Deutschland bzw. des Deutschen Reiches erworben werden kann.
Wie kommen wir nun aus dieser Staatenlosigkeit heraus?
Gemäß Abstammung, BRD-Gesetzen und -Urkunden, oder EU-Entscheidungen ist es bewiesenermaßen nicht möglich!
Der persönliche freie Willen, sich zum wahren Deutschland und dem Deutschen Reich zu bekennen fordert allerdings für jeden Statusdeutschen, daß er die Verfassung und die Gesetze des Deutschen Reiches, wie diese am 28. Oktober 1918 in Kraft waren, annimmt und auch anwendet.
Juristisch und völkerrechtlich unbestritten ist die Tatsache, daß Statusdeutsche über alle Rechte und Pflichten von deutschen Staatsangehörigen verfügen. Auch die BRD bestätigt wie folgt: „Die Rechtsstellung eines Statusdeutschen wird erst mit der Aufnahme des Betroffenen in Deutschland erlangt.“ und „Der deutsche Reisepass und Personalausweis sind kein Nachweis für die deutsche Staatsangehörigkeit, sie begründen nur eine Vermutung, daß der Inhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.“
Am 29.05.2008 wurde durch die Anwesenden beschlossen, daß sich der Bundesrath als Volks-Bundesrath bezeichnet und daß er bei allen seinen Entscheidungen und Handlungen die Verfassung vom 28.10.1918 und die Gesetze des Deutschen Reichs einzuhalten hat, damit dem Personal des Vereinigten Wirtschaftsgebietes der Weg in die Reichs- und Staatsangehörigkeit gewährt werden kann.
Am 14. Juni 2008 konstituierte sich erstmals der Bundesrath (Volks-Bundesrath).
Am 23. Mai 2009 proklamierte der oberste Souverän vor dem Reichstag in Berlin, das Verfassungsorgan Reichstag mit dem Namen Volks-Reichstag.
Am 29. August 2009 konstituierte sich erstmals der Reichstag (Volks-Reichstag).
Nun konnten gemäß Verfassung, Gesetze verabschiedet und in Kraft gesetzt werden. So folgten neue Gesetze zum Schutz des Deutschen Volkes und unserer Heimat; Gesetze wurden aktualisiert oder außer Kraft gesetzt; die Herausgabe von Dokumenten wurde geprüft und verabschiedet; Weltnetzseiten wurden für die Öffentlichkeit gestaltet; Ausbildungen für Reichsbeamte und Rechtsbeistände wurden vorabschiedet und überwacht; Friedensvertragliche Regelungen wurden in Kraft gesetzt und veröffentlicht.
Mit der Herausgabe unserer staatlichen Ausweise und Dokumente wurde auch das Personenstandsregister Deutschland für den Rechtskreis des Deutschen Reiches eingerichtet.
Zum 28. April 2018 fand die 78te Tagung des Volks-Reichstages und in Folge die 103te Tagung des Bundesrathes statt. Mit dem 3ten Bereinigungsgesetz im Sinne der Wiedervereinigung Deutschlands konnten die Vorbereitungen für eine neue Epoche Deutschlands abgeschlossen werden. Weit über 800 Reichs- und Staatsangehörige haben an diesen Vorbereitungen aktiv mit gewirkt.
Der Bundesrath zum 28. Oktober 2018