RGBl-2105181-Nr06-Uebergangsgesetz-zur-Wiederherstellung-des-Patentamtes
Übergangsgesetz betreffend die Wiederherstellung des Reichs-Patentamtes
gegeben am 18.05.2021, im Namen des Deutschen Reiches
In Kraft gesetzt am 25.05.2021 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes, was folgt:
Nr. 06
Gegenstandslos durch das Patengesetz vom 07. April 1891
Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF – diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren – Schrift wird installiert