RGBl-1702151-Nr09 Änderungsgesetz zum Schlachtvieh Fleischbeschaugesetz
Änderungsgesetz, zum Gesetz betreffend
die Schlachtvieh- und der Fleischbeschau
gegeben am 15.02.2017, im Namen des Deutschen Reiches
In Kraft gesetzt am 27.02.2017 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:
Nr. 09
Das Reichsgesetzblatt Band 1900, Nr. 27, Seite 547-555 vom 03. Juni 1900 mit dem Wortlaut „Gesetz, betreffend die Schlachtvieh- und Fleischbeschau“, wird wie folgt geändert.
§ 1.
Im Gesetz wird das Wort Hunde aus § 1. und § 18. gestrichen.
§ 2.
Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.
Reichsgesetzblatt „RGBl-1702151-Nr09-Aenderungsgesetz-zum-Schlachtvieh-Fleischbeschaugesetz„_D