RGBl-2410231-Nr06-Gesetz-betreffend-Wiedergutmachung

Gesetz, betreffend die Wiedergutmachung zum Wohle und Nutzen des Deutschen Volkes und des Deutschen Reiches.

Gegeben am 23.10.2024, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 28.10.2024 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes, was folgt:


Nr. 06

Der Bundesrath hat auf Grund §. 3. des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesraths zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 04. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgendes Gesetz beschlossen.

§ 1.

Alle Personen, die nach dem 09. November 1918 zu nachgenannten Funktionen eingesetzt wurden und in der Verordnung gemäß Kontrollratsdirektive Nr. 24 benannt sind; alle Mitglieder des Deutschen Reichstages bzw. der Nationalversammlung, des Reichsrates ab Januar 1919, des Staatenausschusses ab 1919 und Bundestages und Bundesrates der Bundesrepublik Deutschland ab 1949; alle Beamten, Bedienstete, Minister, Sekretäre, Vereine, Stiftungen, Institutionen, Ämter, Körperschaften, Kanzleien, Kammern und Unternehmungen, alle Bundesbehörden, Bundesglieder, Rechtspfleger, Gerichtsvollzieher, Selbstverwaltungen, alle Gemeinderäte und Stadträte, alle Parteien und politische Organisationen, ab dem 09. November 1918, der Weimarer Republik, der Bundesrepublik Deutschland in allen erlebten Facetten, der Deutschen Demokratischen Republik; alle Vorstände, Geschäftsführer und deren Stellvertreter der gesamten Presse, alle Vorstände und Geschäftsführer der gesamten Finanzdienstleistungen, Versicherungen und Inkassos, alle Vorstände und Geschäftsführer der Deutschen Reichsbahn, Deutschen Bahn und der Deutschen Post und alle Nachfolger ab dem 09. November 1918, Lobbyisten und NGOs haften mit Ihrem gesamten in- und ausländischen Privatvermögen.

 § 2.

Alle Beschlüsse, Gesetze, Verordnungen, Anweisungen und Handlungen, die gegen die geltende Verfassung, bzw. gegen die Ordnung und Souveränität Deutschlands und des Deutschen Reiches und gegen das Wohl und den Schutz des Deutschen Volkes gerichtet waren und noch werden, sind schadenersatzpflichtig. Als Beginn der Maßnahme wurde der 29. Oktober 1918 festgelegt. Es gilt StGB § 3 in Anwendung zubringen.

§ 3.

Ausgeschlossen sind alle Firmen, Gewerbe, Verbände, Genossenschaften, Vereine und Stiftungen, die nach geltendem Recht durch die gesetzgebenden Organe, gemäß den geltenden Gesetzen, im Bundesgebiet des Deutschen Reiches registriert sind und sich an die Reichsrechtsordnung gehalten haben.

§ 4.

Der Betrag zur Wiedergutmachung wird auf 75.000,00 Mark festgesetzt und ist an die Reichskasse des Deutschen Reiches zu entrichten. Die monatliche Ratenzahlung ist im Verhältnis mindestens 1 von Hundert des festgesetzten Betrages zu entrichten.

Gegen dieses Gesetz ist das Rechtsmittel nur vor staatlich anerkannten Gerichten möglich, ebenso ist die festgesetzte Wiedergutmachung nach der Schwere der Tat, nach oben erweiterbar.

 § 5.

Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes, tritt das Reichsgesetz „RGBl-1109242-Nr24-Erlass-General-Privathaftung“, außer Kraft.

§ 6.

Dieses Gesetz tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Gegeben zu Berlin, den 23. Oktober 2024

 

Reichsgesetzblatt “RGBl-2410231-Nr06-Gesetz-betreffend-Wiedergurmachung” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt „RGBl-2410231-Nr06-Gesetz-betreffend-Wiedergurmachung“_D

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RGBl-2410031 Bekanntmachung Einberufung 124te Tagung des Bundesrathes

Bekanntmachung, betreffend die Einberufung des
Bundesrathes zur 124ten Tagung

einberufen am 03.10.2024, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft getreten am 03.10.2024 nach erfolgter Zustimmung
des Bundesrathes gemäß Hausordnung und Reichsverfassung, was folgt:

 

Gemäß Artikel 14 der Reichsverfassung hat sich der Bundesrath bis spätestens zum 27. Oktober des Jahres 2024 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt, alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Berlin, den 03. Oktober 2024

Reichsgesetzblatt “RGBl-2410031-Bekanntmachung-BR124-Einberufung” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt „RGBl-2410031-Bekanntmachung-BR124-Einberufung“_D

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RGBl-2406061 Bekanntmachung Einberufung 123te Tagung des Bundesrathes

Bekanntmachung, betreffend die Einberufung des
Bundesrathes zur 123ten Tagung

einberufen am 06.06.2024, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft getreten am 11.06.2024 nach erfolgter Zustimmung
des Bundesrathes gemäß Hausordnung und Reichsverfassung, was folgt:

 

Gemäß Artikel 14 der Reichsverfassung hat sich der Bundesrath bis spätestens zum 23. Juni des Jahres 2024 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Berlin, den 06. Juni 2024

Reichsgesetzblatt “RGBl-2406061-Bekanntmachung-BR123-Einberufung” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt „RGBl-2406061-Bekanntmachung-BR123-Einberufung“_D

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RGBl-2404061 Bekanntmachung Einberufung 122te Tagung des Bundesrathes

Bekanntmachung, betreffend die Einberufung des
Bundesrathes zur 122ten Tagung

einberufen am 06.04.2024, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft getreten am 08.04.2024 nach erfolgter Zustimmung
des Bundesrathes gemäß Hausordnung und Reichsverfassung, was folgt:

 

Gemäß Artikel 14 der Reichsverfassung hat sich der Bundesrath bis spätestens zum 20. April des Jahres 2024 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Berlin, den 06. April 2024

Reichsgesetzblatt “RGBl-2404061-Bekanntmachung-BR122-Einberufung” Amtsschrift

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RGBl-2402281 Bekanntmachung Einberufung 121te Tagung des Bundesrathes

Bekanntmachung, betreffend die Einberufung des
Bundesrathes zur 121ten Tagung

einberufen am 28.02.2024, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft getreten am 02.03.2024 nach erfolgter Zustimmung
des Bundesrathes gemäß Hausordnung und Reichsverfassung, was folgt:

 

Gemäß Artikel 14 der Reichsverfassung hat sich der Bundesrath bis spätestens zum 16. März des Jahres 2024 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Berlin, den 28. Februar 2024

Reichsgesetzblatt “RGBl-2402281-Bekanntmachung-BR121-Einberufung” Amtsschrift

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Beschlüsse der 120ten Tagung des Bundesrathes vom 28. Oktober 2023

Rechtskräftige Beschlüsse durch Veröffentlichung am 28ten Tag des 10ten Monats im Jahre 2023.

Der Bundesrath setzt sich aktuell aus
  17 aktive Bevollmächtigte, von 72 möglichen Bevollmächtigten zusammen;
209 mittelfristig mitwirkend als Bevollmächtigte;
273 bisher gesamt mitwirkende Bevollmächtigte.


Folgende Beschlüsse wurden abgestimmt

B 03) Zustimmung zur Verabschiedung der 5 Bevollmächtigten des Allgäu-Komplottes mit dem Tatbestand des Hochverrats aus dem Bundesrath und allen Ämtern;
B 04) Zustimmung zum Beschluß des Volks-Reichstags bezogen auf die aktuelle Mitgliederliste der aktiv geführten Delegierten;
B 05) Zustimmung zur Verabschiedung des Herrn T.D, aus allen seinen Ämtern, unter dem Tatbestand Hochverrat;
B 06) Zustimmung zur Einrichtung des Reichsgewerbeaufsichtsamtes als oberste Reichsbehörde;
B 07) Zustimmung zum Staatssekretär für das Heimathwesen für Herrn M.H.;
B 08) Zustimmung zum Staatssekretär im Reichsgewerbeaufsichtsamtes für Herrn O.L.;
B 09) Zustimmung zur Einrichtung des Reichsgewerbeamtes als oberste Reichsbehörde;
B 10)  Zustimmung zur Einrichtung der Deutschen Gesundheitskasse als oberste Reichsbehörde;
B 12) Zustimmung zur Festlegung von Werbematerialkosten;


Der Volks-Reichstag setzt sich aktuell aus
  21 aktive Delegierte, von 580 möglichen Delegierten zusammen;
178 dauerhaft geführte Delegierte;
276 mittelfristig mitwirkend als Delegierte;
475 gesamt mitwirkende Delegierte.


Bestätigt und veröffentlicht durch das Reichs- und Bundespräsidium, Stand 28.10.2023.




RGBl-2310031 Bekanntmachung Einberufung 120te Tagung des Bundesrathes

Bekanntmachung, betreffend die Einberufung des
Bundesrathes zur 120ten Tagung

einberufen am 03.10.2023, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft getreten am 10.10.2023 nach erfolgter Zustimmung
des Bundesrathes gemäß Hausordnung und Reichsverfassung, was folgt:

 

Gemäß Artikel 14 der Reichsverfassung hat sich der Bundesrath bis spätestens zum 28. Oktober des Jahres 2023 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Berlin, den 03. Oktober 2023

Reichsgesetzblatt “RGBl-2310031-Bekanntmachung-BR120-Einberufung” Amtsschrift

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Beschlüsse der 119ten Tagung des Bundesrathes vom 22. Juli 2023

Rechtskräftige Beschlüsse durch Veröffentlichung am 27ten Tag des 7ten Monats im Jahre 2023.

Der Bundesrath setzt sich aktuell aus
  21 aktive Bevollmächtigte, von 72 möglichen Bevollmächtigten zusammen;
201 mittelfristig mitwirkend als Bevollmächtigte;
264 bisher gesamtmitwirkende Bevollmächtigte.


Folgende Beschlüsse wurden abgestimmt

B 03) Zustimmung zum Protokoll der 20ten Versammlung des Vereins Justitia Deutschland “VJD” mit Neuwahl vom 22.07.2023;
B 04 a,b,c) Verabschiedung der PersonenL.K.; I.R.;und J.S.; (Rückkehrmöglichkeit bleibt bewahrt);
B 04 d) Zustimmung zum Mißtrauensvotum gegen David Michael Drawer (Verlust aller bürgerlichen Rechte).
B 05) Zustimmung zur Abstimmung des Reichstagspräsidium;
B 06) Zustimmung zur Abstimmung der derzeit aktiven Delegierten (siehe unten);
B 07) Zustimmung zu Zertifikate und Urkunden für Meister, Ingenieure, usw.;
B 08) Zustimmung zum Staatssekretär im Reichsschatzamt und Ernennung von Herrn R.D.;
B 09) Zustimmung zur Unterstaatssekretärin im Reichsschatzamt und Ernennung von Frau I.H.;
B 10)  Zustimmung zum Staatssekretär im Auswärtigen Amt und Ernennung von Herrn H.A.N.;
B 12) Ernennung als Unterstaatssekretär im Auswärtigen Amt von Herrn Darius Lucyga;


Der Volks-Reichstag setzt sich aktuell aus
  37 aktive Delegierte, von 580 möglichen Delegierten zusammen;
223 dauerhaft geführte Delegierte;
273 mittelfristig mitwirkend als Delegierte;
533 gesamt mitwirkende Delegierte.


Bestätigt und veröffentlicht durch das Reichs- und Bundespräsidium, Stand 27.07.2023.




RGBl-2306261 Bekanntmachung Einberufung 119te Tagung des Bundesrathes

Bekanntmachung, betreffend die Einberufung des
Bundesrathes zur 119ten Tagung

einberufen am 26.06.2023, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft getreten am 01.07.2023 nach erfolgter Zustimmung
des Bundesrathes gemäß Hausordnung und Reichsverfassung, was folgt:

 

Gemäß Artikel 14 der Reichsverfassung hat sich der Bundesrath bis spätestens zum 22. Juli des Jahres 2023 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Berlin, den 26. Juni 2023

Reichsgesetzblatt “RGBl-2306261-Bekanntmachung-BR119-Einberufung” Amtsschrift

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Beschlüsse der 118ten Tagung des Bundesrathes vom 03. Dezember 2022

Rechtskräftige Beschlüsse durch Veröffentlichung am 12ten Tag des 12ten Monats im Jahre 2022.

 

Der Bundesrath setzt sich aktuell aus
  17 aktive Bevollmächtigte, von 72 möglichen Bevollmächtigten zusammen;
201 mittelfristig mitwirkend als Bevollmächtigte;
260 bisher gesamtmitwirkende Bevollmächtigte.


Folgende Beschlüsse wurden abgestimmt
Die Verabschiedung der Personen David Drawer, Peter Fisch, Alexandra Müller und Kerstin Nass (eine Rückkehr ist nicht mehr möglich);
B 04) Verabschiedung der Personen S.V; E.K; J.B; M.R; und M.W. (Rückkehr bleibt bewahrt);
B 05) Zustimmung zur Änderung des RDRK-Verbandes  auf den Verbandsnamen Justitia Deutschland.
B 05) Bestätigung der bestehende Vorstandschaft (D.L; A.F. und M.L) für den Verein „Justitita Deutschland“;
B 05) Änderungszustimmung der § 1. und § 2.im Gesetzblatt: RGBl-1211281-Nr17-Gesetz-Rechtspflege-im-deutschen Reich;
B 07) Zustimmung der ersten Briefwahl mit Neue- und Wiederwahl des Präsidiums vom Volks-Reichstag;
B 08) Zustimmung zum Erlaubnis-Zertifiktat für den Lehrstuhl Naturheiler und Heipraktiker;
B 10)  Zustimmung zum Gesetz: RGBl-2211281-Nr2-Verordnung-Freiberufe (Freiberuflergesetz);

Folgende Bewerbungen wurden zugestimmt (die Ernennung wird nachgereicht).
Reichsanwalt bei der Reichsanwaltschaft im Deutschen Gerichtshof (Reichsgericht), Herr T.D; ab dem 12.12.2022;
Dozentin am Lehrstuhl der Uni-SPIk Deutschland für Naturheiler und Heilpraktiker, Frau C.B; ab dem 12.12.2022;


Der Volks-Reichstag setzt sich aktuell aus
31 aktive Delegierte zusammen, von 580 möglichen Delegierten;
223 dauerhaft geführte Delegierte;
273 mittelfristig mitwirkend als Delegierte;
527 gesamt mitwirkende Delegierte.


Bestätigt und veröffentlicht durch das Reichs- und Bundespräsidium, Stand 12.12.2022.