Anerkennungen der Republik Krim und des DRWKV durch die Tagungen vom 27.08.2016

Anerkennungen der Republik Krim und des DRWKV durch die gesetzgebenden Organe zum 27.08.2016

 

In der 87. Tagung des Volks-Bundesrathes vom 27. August 2016 und der vorhergehenden 62. Tagung des Volks-Reichstages am 27. August 2016, wurden den folgenden Gesetzen, Erlasse, Beschlüsse und Bekanntmachungen die Zustimmung gemäß Artikel 5 der Reichsverfassung erteilt.

Der Republik Krim wurde die Anerkennung einer unabhängigen Republik der Russischen Föderation erteilt.

Dem Verein „Deutsch-Russischer Wirtschafts- und Kulturverein“ wurde die staatliche Anerkennung erteilt.

Rechtskräftig durch Veröffentlichung am 01ten Tage des 9ten Monats im Jahre 2016




RGBl-1306061-Nr20-Aenderungsgesetz-RGBl-1301132-Nr2

Gesetz, betreffend Änderung Reichsgesetzblatt 1301132-Nr2,
Rechtsvorschriften im Staatsgebiet des Deutschen Reiches

gegeben am 06.06.2013, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 13.06.2013 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 20

§ 1.

§ 1. des RGBl-1301132-Nr2 wird wie folgt geändert

Die bisherigen Gesetze, Rechtsvorschriften und Rechtsnormen, welche seit 08.05.1945 auf dem Staatsgebiet des Deutschen Reiches ohne Zustimmung des Volks-Bundesrath und Volks-Reichstag in Kraft gesetzt wurden, gelten nur für Deutschland bzw. dem Deutschen Reich (in den Grenzen 1914), sofern diese nicht der Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 stand 28.10.1918 und allen geltenden Gesetzen des Deutschen Reiches entgegen stehen. Diese werden allerdings nach Überprüfung und Zustimmung der gesetzgebenden Organe, gemäß Artikel 5 der Verfassung 1871, ihren staatsrechtlichen Charakter erhalten bzw. im Einzelfall außer Kraft gesetzt werden.

Ursprünglicher § 1:

Die bisherigen Gesetze, Rechtsvorschriften und Rechtsnormen, welche seit 08.05.1945 auf dem Staatsgebiet des Deutschen Reiches ohne Zustimmung des Volks-Bundesrath und Volks-Reichstag in Kraft gesetzt wurden, gelten nicht für Deutschland bzw. dem Deutschen Reich (Grenzen 1914). Können allerdings nach Überprüfung und Zustimmung der gesetzgebenden Organe gemäß Artikel 5 der Verfassung 1871, Gesetzeskraft erlangen, sofern diese nicht der Verfassung 1871 stand 28.10.1918 und allen geltenden Gesetzen des Deutschen Reiches entgegen stehen.

§ 2.

Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger in Kraft.

Reichsgesetzblatt „1306061-Nr20-Aenderungsgesetz-RGBl-1301132-Nr2“ Amtsschrift

Reichsgesetzblatt „1306061-Nr20-Aenderungsgesetz-RGBl-1301132-Nr2_D