Bekanntmachung, betreffend die Einberufung des
Bundesrathes zur 112ten Tagung
einberufen am 26.09.2020, im Namen des Deutschen Reiches
In Kraft getreten am 01.10.2020 nach erfolgter Zustimmung
des Bundesrathes gemäß Hausordnung, was folgt:
Gemäß Artikel 14 der Reichsverfassung hat sich der Bundesrath bis spätestens zum 10. Oktober des Jahres 2020 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.
Berlin, den 26. September 2020
Reichsgesetzblatt “RGBl-2009261-Bekanntmachung-BR112-Einberufung” Amtsschrift
Reichsgesetzblatt “RGBl-2009261-Bekanntmachung-BR112-Einberufung”_D
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Hinweis zu bisherigen Einberufungen: Alle Bekanntmachungen des Bundesrathes bzw. Volks-Bundesrathes, wurde bisher nur unter folgender Adresse veröffentlicht: https://deutscher-reichsanzeiger.de/amtsblatt/