RGBl-2610031 Bekanntmachung Einberufung des Bundesrathes zur 128ten Tagung

Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des
Bundesrathes zur 128ten Plenartagung.

Einberufen am 03.10.2026, im Namen des Deutschen Reiches.

In Kraft getreten am 05.10.2026, durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung
des Bundesrathes gemäß Hausordnung, was folgt:

 

Gemäß Artikel 14 der Reichsverfassung hat sich der Bundesrath bis spätestens zum 24. Oktober des Jahres 2026 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt, alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Berlin, den 03. Oktober 2026

Reichsgesetzblatt “RGBl-2610031-Bekanntmachung-BR128-Einberufung” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt „RGBl-2610031-Bekanntmachung-BR128-Einberufung“_D

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