Gesetz, betreffend Änderung zum Eintritt der Volljährigkeit im gesamten Bundesgebiet Deutschland (Deutsches Reich)
gegeben am 07.11.2012, im Namen des Deutschen Reiches
In Kraft gesetzt am 11.11.2012 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:
Das Bürgerliche Gesetzbuch zum Stand 28.10.1918 wird in § 2 wie folgt geändert.
§ 1.
Die Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des achtzehnten Lebensjahres ein.
§ 2.
Dieses Gesetz tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger in Kraft
Reichsgesetzblatt „RGBl-1211071-Nr14-Gesetz-Volljährigkeit“ Amtsschrift